Hallo,
habe bei Ebay einen Fernsehsessel zum Kauf angeboten, der auch ersteigert wurde. Zwischenzeitlich hatten wir jedoch einen Wasserrohrbruch im Keller und der Sessel und sämtliches Mobiliar war mit brauner Brühe vollgesogen, sodass wir alles zum Sperrmüll stellten.
Da bereits ein Gebot abgegeben wurde, konnten wir diese Auktion nicht mehr beenden.
Der Käufer wurde anschließend sofort von uns unterrichtet, glaubt uns aber nicht und beruft sich auf Paragraph 433. Er verlangt von uns, dass wir ihm einen gleichwertigen Sessel anderswo her besorgen sollen. Andernfalls droht er mit dem Rechtsanwalt.
Was kann ich jetzt machen? Muss ich wirklich den Sessel anderweitig besorgen - und wo?
Es handelt sich schließlich um einen von uns unverschuldeten Schaden.
Lieben Gruß
zahnlos
Anmerkung: Thema ausgeschnitten, weil wahllos in ein fremdes gestellt.
habe bei Ebay einen Fernsehsessel zum Kauf angeboten, der auch ersteigert wurde. Zwischenzeitlich hatten wir jedoch einen Wasserrohrbruch im Keller und der Sessel und sämtliches Mobiliar war mit brauner Brühe vollgesogen, sodass wir alles zum Sperrmüll stellten.
Da bereits ein Gebot abgegeben wurde, konnten wir diese Auktion nicht mehr beenden.
Der Käufer wurde anschließend sofort von uns unterrichtet, glaubt uns aber nicht und beruft sich auf Paragraph 433. Er verlangt von uns, dass wir ihm einen gleichwertigen Sessel anderswo her besorgen sollen. Andernfalls droht er mit dem Rechtsanwalt.
Was kann ich jetzt machen? Muss ich wirklich den Sessel anderweitig besorgen - und wo?
Es handelt sich schließlich um einen von uns unverschuldeten Schaden.
Lieben Gruß
zahnlos
Anmerkung: Thema ausgeschnitten, weil wahllos in ein fremdes gestellt.