So, jetzt habe ich mir auch den §23 ESTG in Ruhe angetan. Als Laie muss ich sagen: Nach mehreren Stunden Beschäftigung damit und weiterem Nachlesen, meine ich einige Sätze verstanden zu haben Irrtum mag ich dabei aber nicht ausschließen.
Insgesamt hilft mir der nix. Geht ja nur um Steuern. Und um Veräußerung von Dingen, die sich nicht schon lange in meinem Besitz befinden.
Aber nett zu wissen. Prinzipiell darf ich ohne Einkommenssteuer dafür zahlen zu müssen auch mal zeitnah kaufen und verkaufen solange es einen Gewinn von 600€ nicht überschreitet.
Hülft mir aber nix in Sachen "Pflichten". Steuern zahlen ist die eine Sache. Mit Gewinnerziehlungsabsicht handeln die andere. Da kann ich sogar Verlust machen und bin trotzdem "gewerblich"
Ein wenig geholfen darin zu verstehen,wie die Rechtsprechung so tickt, hat mir das Nachlesen des von mir selbst geposteten Links (gepostet wegen der 328) .
Darin ist der Klage zwar wegen formalen Fehlern (und a bisserl was mehr) nachgegeben worden, aber der BFH hat den niederen Gerichten ziemlich klare Richtlinien dabei an die Hand gegeben, in dem es sich viel tiefer mit der Materie befasst hat, als eigentlich notwendig.
Daraus lese ich als Laie: Klar kann man seine privaten Gegenstände veräußern. Besonders, wenn die schon lange im Besitz sind/waren. Ganz Privat.
ABER: Wenn man Mühe da rein steckt und Zeit für den Verkauf aufbringt, weil man natürlich den besten Markt und die besten Preise sucht: Dann ist das steuerpflichtiges Einkommen. Und auch im Sinne des USStG relevant. Du hast ja dann "Arbeit" darin investiert.
Du darfst Dein Zeug privat verscheuern, aber das darf keinen Aufwand machen, Dich keine Zeit und keinen anderen Aufwand kosten. Sobald DU Dir "Mühe" gibst und ähnlich gut agierst, wie es Profi-Händler tun, gar an Marktplätzen, wo es auch Profi-Händler gibt...Dann versuchst Du Gewinn zu erzielen. "Legal" privat ist nur: verscheuern ohne Aufwand an eigener Zeit. Zum niedrigen Preis.
Zu gute Fotos? Tolle ABs? -> Ist Mist. Als Privater sollst Du zeigen, dass Du nicht mit Händlern konkurrierst und schon gar keine (Frei-)Zeit investierst. Hinkotzen musst Du Deine ABs. Dass Dir das Spaß macht? GAr aus Hobby gerne gute Fotos machst? Egal: Du steckst die Zeit da rein. Und das ist relevant.
Zu versteuern hast Du dann übrigens nicht den Unterschied zwischen dem, was Du bei "Im Lot an einen Händler verscheuern" erzielt hättest und dem was Du "mehr" rausholst durch leibevolle Beschreibungen und gute Fotos, wenn Du Dir eben selber die Mühe machst, sondern den ganzen Betrag.
Du darfst einfach nicht die Nähe der Preise kommen, die der gewerbliche Händler mit all seinen Mühen und Aufwand erreicht, sonst bist DU auch einer
Insgesamt hilft mir der nix. Geht ja nur um Steuern. Und um Veräußerung von Dingen, die sich nicht schon lange in meinem Besitz befinden.
Aber nett zu wissen. Prinzipiell darf ich ohne Einkommenssteuer dafür zahlen zu müssen auch mal zeitnah kaufen und verkaufen solange es einen Gewinn von 600€ nicht überschreitet.
Hülft mir aber nix in Sachen "Pflichten". Steuern zahlen ist die eine Sache. Mit Gewinnerziehlungsabsicht handeln die andere. Da kann ich sogar Verlust machen und bin trotzdem "gewerblich"
Ein wenig geholfen darin zu verstehen,wie die Rechtsprechung so tickt, hat mir das Nachlesen des von mir selbst geposteten Links (gepostet wegen der 328) .
Darin ist der Klage zwar wegen formalen Fehlern (und a bisserl was mehr) nachgegeben worden, aber der BFH hat den niederen Gerichten ziemlich klare Richtlinien dabei an die Hand gegeben, in dem es sich viel tiefer mit der Materie befasst hat, als eigentlich notwendig.
Daraus lese ich als Laie: Klar kann man seine privaten Gegenstände veräußern. Besonders, wenn die schon lange im Besitz sind/waren. Ganz Privat.
ABER: Wenn man Mühe da rein steckt und Zeit für den Verkauf aufbringt, weil man natürlich den besten Markt und die besten Preise sucht: Dann ist das steuerpflichtiges Einkommen. Und auch im Sinne des USStG relevant. Du hast ja dann "Arbeit" darin investiert.
Du darfst Dein Zeug privat verscheuern, aber das darf keinen Aufwand machen, Dich keine Zeit und keinen anderen Aufwand kosten. Sobald DU Dir "Mühe" gibst und ähnlich gut agierst, wie es Profi-Händler tun, gar an Marktplätzen, wo es auch Profi-Händler gibt...Dann versuchst Du Gewinn zu erzielen. "Legal" privat ist nur: verscheuern ohne Aufwand an eigener Zeit. Zum niedrigen Preis.
Zu gute Fotos? Tolle ABs? -> Ist Mist. Als Privater sollst Du zeigen, dass Du nicht mit Händlern konkurrierst und schon gar keine (Frei-)Zeit investierst. Hinkotzen musst Du Deine ABs. Dass Dir das Spaß macht? GAr aus Hobby gerne gute Fotos machst? Egal: Du steckst die Zeit da rein. Und das ist relevant.
Zu versteuern hast Du dann übrigens nicht den Unterschied zwischen dem, was Du bei "Im Lot an einen Händler verscheuern" erzielt hättest und dem was Du "mehr" rausholst durch leibevolle Beschreibungen und gute Fotos, wenn Du Dir eben selber die Mühe machst, sondern den ganzen Betrag.
Du darfst einfach nicht die Nähe der Preise kommen, die der gewerbliche Händler mit all seinen Mühen und Aufwand erreicht, sonst bist DU auch einer
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