Die Zahl 328 taucht in diesem Gerichtsurteil auf, vielleicht auch noch in anderen,das Netz und Journalisten benutzen Zahlen gerne wieder und immer wieder:
juris.bundesfinanzhof.de/cgi-b…richt=bfh&Art=en&nr=26001
Die ominösen 600 Gewinn interessieren mich (als Sammler von Kleinzeug) auch selbst dringend. Wenn die als "rechtssichere Grenze" existieren würden, dann hätte ich ein Prob an Bergen von überflüssigem Sammlerbeifang weniger. Als Sammler und Jäger bleibt es nämlich nicht aus, dass man formaljuristisch zum "Unternehmer" wird, sobald man auch verkauft. Kaum ein Sammler von "Grusch" (Bei mir Ü-Eier) wird nämlich zum Beispiel über einen Flohmarkt gehen und eine günstige Ware nicht mitnehmen, selbst wenn man das Teil selber schon in der Sammlung hat. Ein Sammlerkollege wird sich schon darüber freuen. Kann man immer noch mit anderen Tauschen oder...verkaufen. Wenn ich ein Konvolut von mehreren Figuren in einem Auktionshaus sehe, von dem ich selber aber nur 2 Figürchen für meine Sammlung brauchen kann..Was denke ich mir dann für de restlichenFiguren? -Eben
Früher war das mal kein Problem, kein Hahn hat danach gekräht.
Seit aber immer mehr Leute wirklich "gewerblich" unter dem Label "privat" handeln, hat es den "echt nur Jäger- und Sammler" heftig mit erwischt.
Dabei ist das Problem nicht mal das steuerliche. Das kann ich mit einkalkulieren, ich will ja nicht "verdienen", sondern nur günstig meine Sammlung erweitern. Die paar Lutscherln an Steuern dürften sie gerne haben.
Viel relevanter ist für mich, dass man sich als Sammler mittlerweile ganz schnell in die Tiefen der Juristerei begibt/begeben muss. Ich will mich nicht privat mit WRB und AGB rumschlagen, ich will nicht verpflichtet sein, Anfragen innerhalb von Stunden beantworten zu müssen, ich will für mein Hobby keinem Händlerbund beitreten, keine IHK-Abgaben zahlen. Verpackungsverordnung und Batterienrecht interessieren mich bisher nur sehr peripher. Das soll auch so bleiben. Ich will auch keine Gewährleistung bis Sankt Nimmerlein leisten und auch nicht dafür haften müssen, wenn der Postbote des Käufers die Sendung für sich behält. Und ich habe auch keine Lust, mich mit Käufern rumzuschlagen, bei denen Ware überhaupt seltenst ankommt, und wenn doch, dann grundsätzlich beschädigt.
Einigen, nicht allen, dieser Probleme gehe ich größtenteils aus dem Weg, wenn ich "privat" bin und bleibe. Im Fall meiner Sammelei zu Recht (gefühlt). Und dem Profi-Handel schade ich damit bestimmt auch nicht.
Eine andere Sache: Wir mussten einen Haushalt auflösen. Nicht aus Spaß, sondern aus einem eher traurigem Anlass. Kaum noch möglich, ohne Ärger zu bekommen. Zumindest nicht auf den Wegen, die eventuell die besten Interessenten und das beste Geld bringen könnten. Das ist besonders tragisch, da der Betroffene, dem der Haushalt gehörte, selbst nicht mehr handlungsfähig ist, aber den Nutzen aus den Verkäufen des nun nicht mehr benötigtem eigenm Hausrats für "ein wenig Luxus" im Heim verbrauchen könnte. Noch "privater" kann ich mir kaum vorstellen, aber....eine enge Auslegung der Gesetze ist dagegen, wenn man nicht ein Gewerbe anmelden will und sich den Pflichten eines gewerblichen Händlers unterziehen.
Weil: Wenn man nicht "schnell und billig" die Dinge in großen Posten verscheuern möchte, so wird das langwierig und damit "nachhaltig". Und mehr als ein paar Posten kommen da auch bei rum, wenn es um ein ganzes Haus voller Dinge aus fast 90 Jahren geht.
Wer hat bei der Auflösung dann hauptsächlich den "Schnitt" gemacht? Klar - gewerbliche Profi-Aufkäufer.
Das sind Beispiele für meiner Meinung nach "Ungerechtes"
Was Du aber vor hast, das ist was anderes. Du möchtest Dein Einkommen aufbessern. Das ist "gewerblich", da beisst die Maus kein Faden ab.
Du schriebst:
"Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine geringfügige gewerbliche
Tätigkeit nicht, weil der Gewinn vollständig auf das Einkommen
angerechnet wird.........".
Ich gebe Dir Recht. Es gibt solche Umstände, mir fallen auf Anhieb mehrere ein. Ob man das dann als sozial gerecht oder ungerecht beurteilen sollte, das ist eine moraliche Diskussion.
Gründe, wo es sich rein finanziell nicht "lohnt", da es keine oder nur recht geringe Zuverdienst-Möglichkeiten gibt, bevor man "Abzüge" hat.
Und hier ganz klar: ich will jetzt nicht über Deine persönlichen Lebensumstände spekulieren, sondern nur allgemein schreiben, welche Gründe dazu führen können, dass sich Kleingewerbe nicht "lohnt", wenn man sich nur dem persönlichen Kontostand verpflichtet sieht. Es soll auch bitte keinen Grund zur "persönlichen Stellungnahme" geben, ist nicht notwendig.
Zuerst mal Unterhaltspflichtige. Da "lohnt" sich mehr Verdienst erst, wenn man mehr mehr verdient, als der Selbstbehalt ist.
( Ich mach da jetzt immer mal wieder einen persönlichen zynischen Spruch dazu, meine aber niemanden persönlich, zumal ich die Umstände anderer Leute hier nicht kenne:) "Ich rackere doch nicht noch mehr, damit die Alte und die Schratzen sich damit einen faulen Lenz machen"
Dann Unterhalts- bzw Trennungsgeld-Bezieher "Der Alte soll ruhig brennen, der dämliche Sack, was hat er mich und die Kinder sitzen lassen"
Vorruheständler: da Teile der der Regelung zum Vorruhestand vom Amt "gesponsored" wurden: Zuverdienstgrenze mit geringen Ausnahmen. Die Leute sollen weg vom Markt, selbst wenn sie den früheren Ruhestand für den Rest ihrer Lebenszeit mit eigenen schmerzhaften Einbußen an der Rentenhöhe selbst bezahlen. Was zynisches fällt mir dazu nicht ein, bei manchem Fall bleibt mir die Spucke weg.... Da geht es schließlich um Leute, die ihre Jahre voll "geklebt" haben.
ALG2-Bezieher: Der für mich schwierigste Teil. "Für die paar Lutscherln legal mehr (165? €), mach ich doch legal keinen Finger krumm". Vergessen dabei, dass sie sich den Grundunterhalt unter anderem "von mir" bezahlen lassen.
Auf der anderen Seite: So kommen die nie auf die eigenen Füße, haben keine reale Chance. Trotz vielleicht gutem Willen. Weil der Übergang von "ein bisschen Zubrot" zu "ich kann mich damit ernähren" so groß ist. Sieht man ja an diesem skandalösem Zustand, den Teile der Wirtschaft hemmungslos ausnutzt: Leute, die für "Hungerlohn" Vollzeit schuften und trotzdem noch "Aufstocker" bleiben. Viel einfacher ist es wirklich "selbstständig" auch nicht.
So, genug mit meinem fast "weltumspannenden" "Roman" mit sicher vielen Rechtschreibfehlern
Aber...manche ...kennen mich ja noch *kicher
juris.bundesfinanzhof.de/cgi-b…richt=bfh&Art=en&nr=26001
Die ominösen 600 Gewinn interessieren mich (als Sammler von Kleinzeug) auch selbst dringend. Wenn die als "rechtssichere Grenze" existieren würden, dann hätte ich ein Prob an Bergen von überflüssigem Sammlerbeifang weniger. Als Sammler und Jäger bleibt es nämlich nicht aus, dass man formaljuristisch zum "Unternehmer" wird, sobald man auch verkauft. Kaum ein Sammler von "Grusch" (Bei mir Ü-Eier) wird nämlich zum Beispiel über einen Flohmarkt gehen und eine günstige Ware nicht mitnehmen, selbst wenn man das Teil selber schon in der Sammlung hat. Ein Sammlerkollege wird sich schon darüber freuen. Kann man immer noch mit anderen Tauschen oder...verkaufen. Wenn ich ein Konvolut von mehreren Figuren in einem Auktionshaus sehe, von dem ich selber aber nur 2 Figürchen für meine Sammlung brauchen kann..Was denke ich mir dann für de restlichenFiguren? -Eben
![:)](https://www.auktionshilfe.info/wcf/images/smilies/smile.png)
Früher war das mal kein Problem, kein Hahn hat danach gekräht.
Seit aber immer mehr Leute wirklich "gewerblich" unter dem Label "privat" handeln, hat es den "echt nur Jäger- und Sammler" heftig mit erwischt.
Dabei ist das Problem nicht mal das steuerliche. Das kann ich mit einkalkulieren, ich will ja nicht "verdienen", sondern nur günstig meine Sammlung erweitern. Die paar Lutscherln an Steuern dürften sie gerne haben.
Viel relevanter ist für mich, dass man sich als Sammler mittlerweile ganz schnell in die Tiefen der Juristerei begibt/begeben muss. Ich will mich nicht privat mit WRB und AGB rumschlagen, ich will nicht verpflichtet sein, Anfragen innerhalb von Stunden beantworten zu müssen, ich will für mein Hobby keinem Händlerbund beitreten, keine IHK-Abgaben zahlen. Verpackungsverordnung und Batterienrecht interessieren mich bisher nur sehr peripher. Das soll auch so bleiben. Ich will auch keine Gewährleistung bis Sankt Nimmerlein leisten und auch nicht dafür haften müssen, wenn der Postbote des Käufers die Sendung für sich behält. Und ich habe auch keine Lust, mich mit Käufern rumzuschlagen, bei denen Ware überhaupt seltenst ankommt, und wenn doch, dann grundsätzlich beschädigt.
Einigen, nicht allen, dieser Probleme gehe ich größtenteils aus dem Weg, wenn ich "privat" bin und bleibe. Im Fall meiner Sammelei zu Recht (gefühlt). Und dem Profi-Handel schade ich damit bestimmt auch nicht.
Eine andere Sache: Wir mussten einen Haushalt auflösen. Nicht aus Spaß, sondern aus einem eher traurigem Anlass. Kaum noch möglich, ohne Ärger zu bekommen. Zumindest nicht auf den Wegen, die eventuell die besten Interessenten und das beste Geld bringen könnten. Das ist besonders tragisch, da der Betroffene, dem der Haushalt gehörte, selbst nicht mehr handlungsfähig ist, aber den Nutzen aus den Verkäufen des nun nicht mehr benötigtem eigenm Hausrats für "ein wenig Luxus" im Heim verbrauchen könnte. Noch "privater" kann ich mir kaum vorstellen, aber....eine enge Auslegung der Gesetze ist dagegen, wenn man nicht ein Gewerbe anmelden will und sich den Pflichten eines gewerblichen Händlers unterziehen.
Weil: Wenn man nicht "schnell und billig" die Dinge in großen Posten verscheuern möchte, so wird das langwierig und damit "nachhaltig". Und mehr als ein paar Posten kommen da auch bei rum, wenn es um ein ganzes Haus voller Dinge aus fast 90 Jahren geht.
Wer hat bei der Auflösung dann hauptsächlich den "Schnitt" gemacht? Klar - gewerbliche Profi-Aufkäufer.
Das sind Beispiele für meiner Meinung nach "Ungerechtes"
Was Du aber vor hast, das ist was anderes. Du möchtest Dein Einkommen aufbessern. Das ist "gewerblich", da beisst die Maus kein Faden ab.
Du schriebst:
"Unter bestimmten Umständen lohnt sich eine geringfügige gewerbliche
Tätigkeit nicht, weil der Gewinn vollständig auf das Einkommen
angerechnet wird.........".
Ich gebe Dir Recht. Es gibt solche Umstände, mir fallen auf Anhieb mehrere ein. Ob man das dann als sozial gerecht oder ungerecht beurteilen sollte, das ist eine moraliche Diskussion.
Gründe, wo es sich rein finanziell nicht "lohnt", da es keine oder nur recht geringe Zuverdienst-Möglichkeiten gibt, bevor man "Abzüge" hat.
Und hier ganz klar: ich will jetzt nicht über Deine persönlichen Lebensumstände spekulieren, sondern nur allgemein schreiben, welche Gründe dazu führen können, dass sich Kleingewerbe nicht "lohnt", wenn man sich nur dem persönlichen Kontostand verpflichtet sieht. Es soll auch bitte keinen Grund zur "persönlichen Stellungnahme" geben, ist nicht notwendig.
Zuerst mal Unterhaltspflichtige. Da "lohnt" sich mehr Verdienst erst, wenn man mehr mehr verdient, als der Selbstbehalt ist.
( Ich mach da jetzt immer mal wieder einen persönlichen zynischen Spruch dazu, meine aber niemanden persönlich, zumal ich die Umstände anderer Leute hier nicht kenne:) "Ich rackere doch nicht noch mehr, damit die Alte und die Schratzen sich damit einen faulen Lenz machen"
Dann Unterhalts- bzw Trennungsgeld-Bezieher "Der Alte soll ruhig brennen, der dämliche Sack, was hat er mich und die Kinder sitzen lassen"
Vorruheständler: da Teile der der Regelung zum Vorruhestand vom Amt "gesponsored" wurden: Zuverdienstgrenze mit geringen Ausnahmen. Die Leute sollen weg vom Markt, selbst wenn sie den früheren Ruhestand für den Rest ihrer Lebenszeit mit eigenen schmerzhaften Einbußen an der Rentenhöhe selbst bezahlen. Was zynisches fällt mir dazu nicht ein, bei manchem Fall bleibt mir die Spucke weg.... Da geht es schließlich um Leute, die ihre Jahre voll "geklebt" haben.
ALG2-Bezieher: Der für mich schwierigste Teil. "Für die paar Lutscherln legal mehr (165? €), mach ich doch legal keinen Finger krumm". Vergessen dabei, dass sie sich den Grundunterhalt unter anderem "von mir" bezahlen lassen.
Auf der anderen Seite: So kommen die nie auf die eigenen Füße, haben keine reale Chance. Trotz vielleicht gutem Willen. Weil der Übergang von "ein bisschen Zubrot" zu "ich kann mich damit ernähren" so groß ist. Sieht man ja an diesem skandalösem Zustand, den Teile der Wirtschaft hemmungslos ausnutzt: Leute, die für "Hungerlohn" Vollzeit schuften und trotzdem noch "Aufstocker" bleiben. Viel einfacher ist es wirklich "selbstständig" auch nicht.
So, genug mit meinem fast "weltumspannenden" "Roman" mit sicher vielen Rechtschreibfehlern
![;)](https://www.auktionshilfe.info/wcf/images/smilies/wink.png)
Aber...manche ...kennen mich ja noch *kicher