Keine Sonderaktionen mehr?

    • grafiksammler schrieb:

      sondern über das gleichartige Angebot an eine nicht-überschaubare - in der Regel privaten - Kundenmenge.
      Die Kundenmenge ist aber durchaus überschaubar und sie ist sogar gezielt ansprechbar. Sie ist sogar auf solche Personen begrenzt, die bereits einen Rahmendienstleistungsvertrag abgeschlossen haben.

      grafiksammler schrieb:

      Rechtsgrundlage wäre m.Ea. das AGG

      Das nun ganz sicher nicht.

      Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
      Quelle: AGG §1

      Im übrigen solltest Du dieses Gesetz als das nehmen, was es ist: eine Lachplatte. Ersatzweise Bullshit. Neudeutsch: gequirlte Kacke.

      Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      Quelle: AGG §25

      Ich stelle daher zur Umsetzung des Gesetzes den Antrag, das Ministerium umzubenennen in "Bundesministerium für Familie, Frauen, Jugend, Männer und Senioren. Die Reihenfolge der Aufzählung bestimmt sich dabei nach dem Alphabet und stellt keinesfalls eine Wertung dar."

      riverside schrieb:

      was ebay sich dabei denkt, weiß ich nicht..

      Nix. Wie immer. Sollten sie etwa?

      grafiksammler schrieb:

      mein Verkäufer-cockpit sagt dasselbe. Bastelhamster am Werk.

      Ich hab nix gemacht... :D 8)

      Was sagt denn der Support dazu?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • löschbert, wenn ich mir Dein Posting ansehe und dann die Beschreibung zu Deiner Beitragsanzahl, dann passt das nicht zusammen.

      Die Anzahl Deiner Beiträge und die Qualität des Letzten kann nicht mit der Bezeichnung Auktionshilfe-Legende korrelieren.

      Schau Dir im § 20 AGG an, da findest Du, dass es keinen Rechtfertigungsgrund für Ausnahmen gibt.
    • grafiksammler schrieb:

      Schau Dir im § 20 AGG an, da findest Du, dass es keinen Rechtfertigungsgrund für Ausnahmen gibt.

      Schau Dir bite nochmal den §1 an. Ich habe den ja nicht grundlos zitiert. Das und nur das, was dort genannt ist unterfällt dem Geltungsbereich dieses Gesetzes. Bitte erkläre mir, nach welchen rassischen, ethnischen, religiösen, geschlechtsspezifischen, weltanschaulichen, behinderungsbedingten, altersmäßigen oder sexuellen Kriterien ebay die Auswahl der Mailempfänger getroffen hat. Solltest Du zu der Ansicht kommen, dass ebay seine Auswahl nach anderen als diesen Kriterien getroffen hat, läuft die gesamte gesetzliche Regelung ins Leere.

      Was den Rest angeht... Da müsstest Du dich beim Männerbeauftragten Deiner Gemeinde beschweren. Sofern Du rausfindest, wo sich dessen Büro befindet. Wenn Du es rausfindest, lass es mich wissen. Bis dahin halte ich dieses Gesetz (nicht den Inhalt sondern seine Existenz an sich) insgesamt weiterhin für überflüssigen Bullshit einer regulierungswütigen Legislative, die sich ihre Existenzberechtigungskarte täglich dadurch verlängern lassen muss, dass sie Blödsinn absondert. Dass das Ganze nämlich wesentlich kürzer geht kannst Du im Grundgesetz nachlesen. Artikel 3, falls Du es nicht selber findest.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nachtrag: Kann natürlich sein, dass die deutsche Legislative am 14.08.2006 noch gar nicht wusste, dass es seit dem 23.05.1949 ein Grundgesetz gibt. Dann sind unsere Regierenden ganz einfach nur unfähige Ignoranten...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, dann frage ich dich nochmal aufgrund des von Dir verlinkten Textes:

      Aufgrund welches der Merkmale Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität hat ebay sine Auswahl getroffen?

      Und nö, ich will jetzt keinen Link von Dir, ich will die klare Aussage (z.B.) ebay hat nur klumpfüßige jüdische Negerinnen mit bisexuellen Tendenzen angeschrieben, die zum Katholizismus konvertiert sind und den Nachweis, dass genau das passiert ist. Sonst fällt die Auswahl eben nicht unter die Kriterien des AGG.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • löschbert, Dir fehlt die Kinderstube.

      In dem Dir zugänglich gemachten Link wird Dir erklärt ( 3) was Massengeschäfte sind. Da fällt sehr wohl das Geschäft ebays mit privaten Verkäufern darunter.
      Unter (5) wird erklärt, wann ein Rechtfertigungsgrund für unterschiedliche Behandlung vorliegt.
      Es gibt für ebay keinen sachlichen Grund für unterschiedliche Behandlung von privaten Verkäufern.
      in (6) wird erklärt, welche Ansprüche Benachteiligte haben. ( hier: privater Verkäufer, die keine Einladung zur Wahrnehmung von Sonderaktionen erhalten haben )

      Lesen mußt Du selbst. Den Riemen auf die Synapsen werfen, um das zu verstehen ebenfalls. Ich bin nicht Deine Super-Nanni
    • @grafiksammler

      ähm..., Löschbert hat Recht.

      Ich markiere mal die entscheidende Passage nochmals fett:

      Nach § 19 Abs. 1 AGG ist eine Benachteiligung aufgrund der Merkmale Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität unzulässig, wenn es sich bei dem betreffenden Schuldverhältnis um ein sog. „Massengeschäft“ (dazu unter Nr. 3 mehr), ein vergleichbares Schuldverhältnis oder eine privatrechtliche Versicherung handelt.

      Nur, wenn ebay seine Auswahl nach diesen Merkmalen tätigen würde, wäre eine Unzulässigkeit weiter zu prüfen. Da dies nicht gegeben ist, muss man sich auch nicht über das Massengeschäft unterhalten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • grafiksammler schrieb:

      löschbert, Dir fehlt die Kinderstube.

      Dir fehlt ausser derselben offenbar auch die Befähigung, gelesenes zu verstehen und dann auch geistig umzusetzen.

      Ich hatte dir einen Tatbetsand genannt und zu diesem klare Frage gestellt und erwarte vor Dir eine ebenso klare Antwort.

      biguhu schrieb:

      Ich markiere mal die entscheidende Passage nochmals fett:
      Wieso? Wenn er es bis dahin nicht verstanden hat, nehme ich nicht an, dass sich das ändert. Ist das Problem mit Leuten, die meinen, aus irgendeinem Gesetz irgend einen Passus rauszulesen und sich daraus dann einen Rechtsweg von hier bis nach Alaska ausbauen zu können.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • schumiline schrieb:

      Ist wohl jetzt wirklich so das Einladungen für die Sonderaktionen wöchentlich verschickt werden, dieses Mal habe ich wieder eine erhalten....

      pages.ebay.de/promos/0IF_130720/index.html
      Moin Moin,

      wobei es auch bei der "letzten" Sonder-Aktion für nicht-eingeladene VK`s möglich war, zum erhöhten Startpreis
      kostenlos einzustellen :D :D


      erfolgreich getestet - nix Einstellgebühren.....Beitrag 13 :D :D


      einfach morgen mal ausprobieren....




      ....
    • momentan läuft es aber ohnehin schleppend, wenn man nicht gerade grillzubehör, badeklamotten usw. vertickt.
      wer also noch ne winterjacke sucht oder sowas, der sollte jetzt zuschlagen ^^

      evtl. soll das "nicht in den news angekündigt, sondern nur per mail" der nummer einfach exklusivität verleihen...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Du darfst nicht vergessen, das in vielen Bundesländern bereits die Schul-Sommerferien sind....

      Sommermonate >> Ruhezeit bei the EBay.....

      soll besonders "erfolgreich" sein getzt Pelzmäntel zum Verkauf anzubieten :lach:


      Ebay hat anscheinend gemerkt, das die 0-Cent-Aktionen nicht so der Bringer sind und versucht irgendwie krampfhaft zurück-zu-rudern.....


      die Sonderaktionen werden weiter zurückgefahren
      -
      es wird suggeriert, das nur noch "gewisse" Mitglieder, die nach dem Zufallsprinzip ausgesucht werden, in den Genuss der kostenlosen Aktion kommen.....


      wobei es bei der letzten Aktion trotzdem (für jeden) möglich war, der die "Rahmenbedingungen" erfüllt hat....


      natürlich meldet Ebay diese Info nirgendwo in den News......oder es war einfach nur eine technische Panne


      sieht man erst morgen....