Unversichert verschickt - Päckchen ist nicht angekommen - Käufer droht mit Anwalt

    • Unversichert verschickt - Päckchen ist nicht angekommen - Käufer droht mit Anwalt

      Hallo zusammen!

      Zunächstmal sorry, falls ich hiermit das falsche Unterforum erwischt habe. Bin neu hier ;)
      Zudem bin ich mir sicher, dass ähnliche Fälle hier schon 100x durchgekaut wurden...aber ich habe über SuFu etc. keinen Fall gefunden, der genau auf mein Problem zutrifft...deswegen habe ich ein neues Thema aufgemacht.

      Zu meinem Fall:
      Ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Artikel für 20€ (bzw. 24,90€, da der Käufer den Versand getragen hat) verkauft, und ihn unversichert als DHL Päckchen versendet. Das Päckchen ist nicht angekommen. Einen Nachforschungsantrag habe ich gestellt. Dabei ist nichts rumgekommen. Nun droht mir der Käufer mit seinem Anwalt...
      Soweit sicher nichts neues ;)
      Die rechtliche Lage ist ja, soweit ich das jetzt verstanden habe, dass bei unversichertem Versand das Risiko beim Versenden der Ware auf den Käufer übergeht. Soweit wäre ich noch im Recht...

      Aber das Problem: Wir haben uns nie ausdrücklich auf versicherten oder unversicherten Versand geeinigt. Das wurde einfach nie thematisiert. Und ich habe halt stillschweigend unversichert verschickt.

      In seiner letzten eMail sagte der Käufer, er habe mit seinem Anwalt telefoniert, und seiner Meinung nach läge das Risiko bei mir, da der Käufer nicht ausdrücklich unversicherten Versand zugestimmt hat.
      Ich stelle aber nochmal klar, dass er ebenso auch nie ausdrücklich versicherten Versand verlangt hat!

      Das ist halt nun die Besonderheit bei meinem Fall: dass wir nie über versichert/unversichert gesprochen haben.
      Wie schaut da nun die rechtliche Lage aus?

      Und wie soll ich nun vorgehen?
      Ihm das Geld zurück überweisen, wie er verlangt, möchte ich natürlich nicht, da ich ja eigentlich nichts falsch gemacht habe, und er Fehler bei der DHL liegt. Auf irgendwelche Anwaltgeschichten habe ich aber natürlich auch keinen Bock...vor allem nicht, wenn dabei nachher irgendwie rauskommen sollte, dass ich Schuld bin!
      Meine Vermutung ist eigentlich, dass der Käufer genau weiß, dass er rechtlich überhaupt keine Chance hat, und mir jetzt "auf gut Glück" droht, um das Geld vielleicht zurückzubekommen, weil ich weiche Knie bekomme.
      Aber wie gesagt...ich will jetzt kein Risiko eingehen...

      Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...und schonmal im Voraus Danke für die Hilfe!
    • Es drohen viele gerne schnell mit Anwalt und es sind zumeist nur leere Drohungen. Lass dich da nicht verunsichern.

      Es wurde nichts in der Versandart vereinbart, daher konntest du über die Versandart frei wählen

      Er kann nur einen Strick drausdrehen wenn er versichert verlangt hätte und du unversichert verschickt hast.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Ich möcht noch ergänzend hinzufügen, du hast nichts falsch gemacht!
      Mit so einem Betrag beauftragt niemand einen Anwalt!

      Ich würde nichts zurückerstatten, die Versandkosten waren mit 4,90 Euro angegeben, er kann nicht davon ausgehen das du damit auf jeden Fall versichert verschickst.

      Du hast dich auch um einen Nachforschungsauftrag gekümmert, mehr kannst du nicht machen.
      Evtl. künftig versichert und nichtversichte Variante anbieten, damit so ein Problem garnicht erst aufkommt.

      Du hast doch als Privatverkäufer verschickt oder? Bei gewerblichen Verkäufern sieht die Sachlage anders aus!
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    • Klar, bin privater Verkäufer ;)

      Das mit den 4,90€ Versandkosten ist auch ein gutes Argument...dafür kann man meines Wissens nirgendwo versichert versenden.

      Also teilt ihr meine Einschätzung...
      ...dass der Käufer mir nur Angst machen will, damit er evtl. sein Geld zurückbekommt?
      ...dass er höchstwahrscheinlich keine Anzeige o.ä. erstatten wird?
      ...und dass WENN er das doch tut, ich absolut nichts zu befürchten habe?

      Wie gesagt...davon bin ich sowieso ausgegangen.
      Nur diese Sache, dass wir nicht ausdrücklich eine Versandart vereinbart hatten, hat mich verunsichert! Das könnte so ne fiese Grauzone in dem Gesetzeslage sein...
      Also seid ihr euch da auch in diesem speziellen Fall sicher? Hat jemand evtl. sogar genau so einen Fall mal erlebt?
      Ich will wirklich Gewissheit haben, dass ich NICHTS zu befürchten habe, bevor ich ihm sage, dass er nichts zurückbekommt...
    • hi :)

      für 3,80 euro kann man ein päckchen per hermes verschicken, das ein gurtmaß von 37 cm hat und bis zu 50 euro versichert ist.
      für 4,50 euro ein hermes-paket mit gurtmaß 50 cm, versichert bis 500 euro.

      ebay-kleinanzeigen sind für abholung gedacht - denke ich :?:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von E.v.Schrubbke ()

    • es geht darum, daß du den versand nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst.

      ansonsten:

      wieso sollten man dem käufer trauen, wenn er sagt, es sei nix angekommen? vielleicht hat er das päckchen längst erhalten und erszählt bloß lügen?

      wieso sollte man dem verkäufer trauen, wenn er sagt, er habe abgeschickt, dies tatsächlich aber gar nicht getan hat?
    • Also teilt ihr meine Einschätzung...

      ...dass der Käufer mir nur Angst machen will, damit er evtl. sein Geld zurückbekommt?


      ich würde mir mein geld bei dir zurückholen


      ...dass er höchstwahrscheinlich keine Anzeige o.ä. erstatten wird?


      eine anzeige ist unwahrscheinlich. er könnte dich höchstens wegen versuchten betrugs anzeigen, aber das bringt ihm sein geld nicht zurück


      ...und dass WENN er das doch tut, ich absolut nichts zu befürchten habe?

      dann zieh dich warm an



      Wie gesagt...davon bin ich sowieso ausgegangen.

      Nur diese Sache, dass wir nicht ausdrücklich eine Versandart vereinbart
      hatten, hat mich verunsichert! Das könnte so ne fiese Grauzone in dem
      Gesetzeslage sein...

      Also seid ihr euch da auch in diesem speziellen Fall sicher? Hat jemand evtl. sogar genau so einen Fall mal erlebt?

      Ich will wirklich Gewissheit haben, dass ich NICHTS zu befürchten habe, bevor ich ihm sage, dass er nichts zurückbekommt..


      das ist keine grauzone oder was auch immer. da hat jemand geld bezahlt für etwas, das er letztlich nicht bekommen hat.
      und selbstverständlich steht es jedem frei, sich sein recht zu erkämpfen.
    • Natürlich kann er um sein Recht kämpfen...nur die Sache ist ja anscheinend, dass ICH im Recht bin.
      Die Gesetzeslage ist nunmal die, dass bei privaten Verkäufen und unversichertem Versand mit dem Versenden der Ware das Risiko auf den Käufer übergeht...das ist an sich völlig klar!
      Meine Frage ist nur, ob das in diesem Fall zutrifft, wenn wir nicht ausdrücklich eine Versandart vereinbart haben...
    • TE: "versicherten Versand" bekommst Du nur gegen extra-Gebühr.

      Du meinst: Päckchen gegenüber Paket Versand.
      ein Päckchen ist nicht per ID-code sendungsverfolgbar, ein Paket dagegen kann getrackt werden.

      Nur im Falle des Verlustest oder des offensichtichen Transportschadens wird für ein Paket ein Wertersatz bis max. 500 Euro geleistet.

      Da der Käufer die Versandart Dir offen gelassen hat, hast Du alles richtig gemacht.
      Der Käufer hatte die Möglichkeit, Dir eine Order für einen höherwertigen Versand zu geben. Dann hättest Du ( gegen Zahlung der Mehrkosten )
      nach seiner Anweisung versenden müssen ( Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag )

      Ohne seine Anweisung gab es keine Pflicht für Dich, als Paket zu versenden.
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Natürlich kann er um sein Recht kämpfen...nur die Sache ist ja anscheinend, dass ICH im Recht bin.
      Die Gesetzeslage ist nunmal die, dass bei privaten Verkäufen und unversichertem Versand mit dem Versenden der Ware das Risiko auf den Käufer übergeht...das ist an sich völlig klar!
      Meine Frage ist nur, ob das in diesem Fall zutrifft, wenn wir nicht ausdrücklich eine Versandart vereinbart haben...
      und das kannst du selbstverständlich beweisen ^^

      denn das wirst du im zweifel müssen
    • E.v.Schrubbke schrieb:

      es geht darum, daß du den versand nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst.

      ansonsten:

      wieso sollte man dem käufer trauen, wenn er sagt, es sei nix angekommen? vielleicht hat er das päckchen längst erhalten und erzählt bloß lügen?

      wieso sollte man dem verkäufer trauen, wenn er sagt, er habe abgeschickt, dies tatsächlich aber gar nicht getan hat?

      gelesen und verstanden?
    • Das kann ich aber natürlich nicht nachweisen...das liegt numal in der Natur des nicht versicherten bzw. nicht verfolgbaren Versandes...
      Ich hab hier so ne Quittung von der DHL über 4,90€ rumliegen, die ich bekommen habe, als ich das Päckchen verschickt habe. Aber ein Beweis ist die halt auch nicht, da kein Empfänger draufsteht...evtl. ist es sowas wie ein Indiz.

      Dass das Päckchen evtl. angekommen ist, und er mir nur Geschichten erzählt, ist mir natürlich auch klar...
      Da kann man bei dieser Versandart eben genausowenig nachverfolgen und beweisen...

      Aber was habe ich davon? ^^
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Das kann ich aber natürlich nicht nachweisen...das liegt numal in der Natur des nicht versicherten bzw. nicht verfolgbaren Versandes...
      Ich hab hier so ne Quittung von der DHL über 4,90€ rumliegen, die ich bekommen habe, als ich das Päckchen verschickt habe. Aber ein Beweis ist die halt auch nicht, da kein Empfänger draufsteht...evtl. ist es sowas wie ein Indiz.

      Dass das Päckchen evtl. angekommen ist, und er mir nur Geschichten erzählt, ist mir natürlich auch klar...
      Da kann man bei dieser Versandart eben genausowenig nachverfolgen und beweisen...

      Aber was habe ich davon? ^^
      den ärger offensichtlich :rolleyes:

      tut mir leid, wenn ich nicht das geschrieben habe, was du gerne gelesen hättest.
      nimm es - egal wie die geschichte ausgehen wird - im zweifel als lehrgeld, daß du dinge ab einem bestimmten wert nie unversichert bzw. nicht ohne sendungsverfolgung auf die reise schickst.
    • Nun gut...angenommen, der Käufer zeigt mich jetzt tatsächlich an...habe ich dann irgendwas zu befürchten?!
      Ich kann nicht beweisen, das Päckchen abgeschickt zu haben, er kann nicht beweisen, dass es tatsächlich nicht angekommen ist.
      Also stünde im Prinzip Aussage gegen Aussage. Was passiert dann?
    • marsu_pilami schrieb:

      Ein DHL-Pächcken kostet am Schalter 4,10 €.

      4,90 € kostet ein online frankiertes Paket.

      dhl.de/de/paket/preise/preise-national.html

      Also, wie hast du nun versendet?

      Ich habe es als DHL-Päckchen in der Filiale abgegeben. Stimmt...hat nur 4,10€ gekostet, wie ich auf der Quittung sehe.
      Ich hab mich wohl offensichtlich verguckt, als ich die Versandkosten nachgeschaut habe, und habe dem Käufer geschrieben, es würde 4,90€ kosten...
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Nun gut...angenommen, der Käufer zeigt mich jetzt tatsächlich an...habe ich dann irgendwas zu befürchten?!
      Ich kann nicht beweisen, das Päckchen abgeschickt zu haben, er kann nicht beweisen, dass es tatsächlich nicht angekommen ist.
      Also stünde im Prinzip Aussage gegen Aussage. Was passiert dann?
      nochmals: eine anzeige ist eher unwahrscheinlich, weil diese dem käufer nicht sein geld zurückbringen würde.
      sollte er dich tatsächlich anzeigen weil er meint, daß du ihn bewußt betrügen wolltest, dann wirst du post von staatsanwalt bekommen.

      aussage gegen aussage - das ist richtig.
      da kommt es dann letztlich drauf an, wer den längeren atem bzw. den anwalt in der familie hat, damit die kosten nicht ins uferlose gehen.