Unversichert verschickt - Päckchen ist nicht angekommen - Käufer droht mit Anwalt

    • TE: vor einer Anzeige kann sich niemand schützen. Die darf eben jeder machen. ( sogar zu Unrecht )
      Bewahre Deinen Beleg auf. Fallweise kannst Du ihn vorzeigen. Du kannst auch nett sein und ihm dem Käufer zumailen. Dann kann er den gleich mit zur Polizei nehmen.

      Er war in der Pflicht für einen nachverfolgbaren Versand zu sorgen und hat das nicht getan. Ende im Gelände.
    • grafiksammler schrieb:

      marsu_pilami schrieb:

      Ein DHL-Pächcken kostet am Schalter 4,10 €.

      4,90 € kostet ein online frankiertes Paket.

      dhl.de/de/paket/preise/preise-national.html

      Also, wie hast du nun versendet?
      Klaro, ein Päckchen sucht sich seine Verpackung von selbst; verpackt sich von alleine; fährt alleine zur Post.


      Es ging allein darum, daß oben geschrieben wurde, es stünden 4,90 auf der Quittung.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      marsu_pilami schrieb:

      Ein DHL-Pächcken kostet am Schalter 4,10 €.

      4,90 € kostet ein online frankiertes Paket.

      dhl.de/de/paket/preise/preise-national.html

      Also, wie hast du nun versendet?

      Ich habe es als DHL-Päckchen in der Filiale abgegeben. Stimmt...hat nur 4,10€ gekostet, wie ich auf der Quittung sehe.
      Ich hab mich wohl offensichtlich verguckt, als ich die Versandkosten nachgeschaut habe, und habe dem Käufer geschrieben, es würde 4,90€ kosten...


      Hast du ihm geschrieben, das die Versandkosten 4,90 betragen oder die Portokosten?

      Im zweiten Fall durfte der Käufer ein Paket erwarten.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • grafiksammler schrieb:

      TE: vor einer Anzeige kann sich niemand schützen. Die darf eben jeder machen. ( sogar zu Unrecht )
      Bewahre Deinen Beleg auf. Fallweise kannst Du ihn vorzeigen. Du kannst auch nett sein und ihm dem Käufer zumailen. Dann kann er den gleich mit zur Polizei nehmen.

      Er war in der Pflicht für einen nachverfolgbaren Versand zu sorgen und hat das nicht getan. Ende im Gelände.
      8|

      oh jee......
    • grafiksammler schrieb:

      Erna,

      das war ein sehr ausdrucksvolles, alles erklärendes Posting von Dir!

      ich bin doch einigermaßen erschrocken über deine äußerung. klingt ziemlich einfach. nun denn ...........
      und ja, ich habe einige erklärende dinge geschrieben. möge jeder sich seine eigene wahrheit raussuchen und damit dann auch leben.

      da ich ein höflicher mensch bin, bin ich eher zurückhaltend, wenn jemand etwas möglicherweise doch falsches erzählt/schreibt.

      aber egal. ich bin hier raus und wünsche dem TE keinen streß und daß sich die ganze sache friedlich lösen lassen möge :)
    • Schreib dem Käufer: Du stellst einen Nachforschungsauftrag bei DHL, sollte dieser ergebnislos verlaufen, wirst Du bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellen und den Käufer dabei als Zeuge benennen, er soll dir in einer Woche dafür noch mal per E-Mail ausdrücklich bestätigen, dass er das Paket nicht erhalten hat und es auch nicht beim Nachbarn abgegeben wurde und dass Du damit dann zur Polizei gehst.
    • Nein,stand laut Aussage nichts von versicherten Versand.Da nicht angegeben,hat der K das Versandrisiko zu tragen.Versicherten Vers. hat er nicht verlangt,hätte ihn aber bekommen.Somit ist der Fall klar.
      Soll der K mal "seinen" RA fragen,wie es sich beim Vers. privater VK verhält.

      @ Erna.Dein Kommentar ist daneben und vollkommen falsch. :thumbdown:
      Du würdest dir bei mir lediglich einen bunten Hintern,aber keinen einzigen Cent holen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Die Frage ist, ob das mit dem Päckchenschwund öfter vorkommt. In diesem Bereich gibt es nicht wenige Serientäter.
      3 km von mir entfernt wohnt eine Serientäterin, die einen äußerst diebischen Paketboten haben muss, das aber nie klären ließ.
      Irgendwann wurde sie dann von ebay rausgeworfen, da hatte sie aber schon ganz schön Beute gemacht.

      Man müsste als Verkäufer in der positiven Bemerkung doch reinschreiben können, dass das Päckchen verschwand. Der Käufer
      kann eigentlich keine Löschung beantragen. Dann hätte man zumindest einen Anhaltspunkt, wenn das öfter dort auftaucht.

      Umgekehrt gilt das natürlich genauso. Wenn immer wieder Päckchen von Privatverkäufern verschwinden ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • Hm, mir ist tatsächlich schonmal ein Päckchen abhanden gekommen. Vor nicht allzu langer Zeit. Dass das jetzt schonwieder passiert ist, kam mir auch schon ein bisschen spanisch vor...aber nun gut...das hat ja jetzt erstmal nichts mit der Sache zu tun.

      Um nochmal die Unklarheiten zu beseitigen:

      Ein Nachforschungsauftrag WURDE BEREITS gestellt. Das Päckchen ist dabei NICHT wieder aufgetaucht.

      Ob ich versichert oder unversichert verschicken soll, wurde NIE AUSDRÜCKLICH geklärt. Der Käufer hat nie gesagt, er wolle versicherten Versand. Ich bin daher davon ausgegangen, unversicherter Versand sei ausreichend.
      Ich habe andererseits aber auch nie ausdrücklich gesagt, dass ich unversichert verschicken werde.
      Als ich das Päckchen abgeschickt hatte, habe ich ihm mitgeteilt, das PÄCKCHEN (habe ausdrücklich Päckchen gesagt) sei nun verschickt worden. Von einem Paket oder versichertem Versand war NIE DIE REDE!
      Er hat sich übrigens auch zunächst einmal nicht darüber beschwert, dass ich ein Päckchen geschickt habe. Also scheint es ihn zunächst mal auch gar nicht gewundert oder gestört zu haben.
      Erst jetzt, wo das Päckchen abhanden gekommen ist, beschwert er sich darüber. Seine Formulierung ist sinngemäß "Ich habe unversichertem Versand nie zugestimmt. Mein Anwalt sagt, das Risiko eines nicht ankommenden Päckchens läge daher bei Ihnen".
      Nochmal: Dass er unversichertem Versand nicht ausdrücklich zugestimmt hat, stimmt. Er hat aber auch nie versicherten Versand verlangt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zoyd Wheeler ()

    • Zoyd,

      neues wirst Du nicht mehr bringen können. Mach Dir keine Gedanken. Es lohnt nicht. Du hast angemessen verschickt. Wenn der K einen höherwertigeren Versand hätte haben wollen, hätte er Dir dazu den Auftrag erteilen müssen. Hat er nicht. Sein Pech.

      Übrigens: "angemessen" heißt: nach billigem Ermessen. Denk mal drüber nach!
    • E.v.Schrubbke schrieb:


      sollte er dich tatsächlich anzeigen weil er meint, daß du ihn bewußt betrügen wolltest, dann wirst du post von staatsanwalt bekommen.


      nein, wird er nicht.
      er bekommt erstmal ein schreiben der polizei und wird darin aufgefordert, zum nächsten revier zu gehen und dort zu der sache was zu sagen. kann er machen, muß er aber nicht.
      dann geht das weiter zur staatsanwaltschaft und die überlegen sich dann, ob sie das weiterverfolgen oder einstellen.
      bei 24,90 kann man davon ausgehen, das es eingestellt wird.
      kenne fälle, da gings um mehr und die sind trotzdem eingestellt worden.

      zum päckchen:
      päckchen werden intern bei der post getrackt (statistische zwecke, weils denen spaß macht, ...), dazu gibt es auch einen thread dazu. auf päckchen kleben barcode-label mit der aufschrift "petit paquet". es wurde mehrfach bestätigt, daß diese barcodes von den postboten eingescannt wurden bei der zustellung.

      @zoyd
      kannst du diese päckchen-quittung evtl. mal einscannen oder fotografieren und hier einstellen?
      ich verschicke keine päckchen, deshalb weiß ich nicht so genau, ob auf der quittung eine ID draufsteht oder nicht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.