Unversichert verschickt - Päckchen ist nicht angekommen - Käufer droht mit Anwalt

    • riverside:

      bei der Post gibt es heute für den Päckchenkauf eine Briefmarke. Der Kauf eine Briefmarke wird quittiert ( 4,10 Euro ) es wird nicht festgehalten wer Absender und wer Adressat ist. Die Quittung beim Briefmarkenkauf trägt auch keinen Barcode.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Der Barcode-Kleber der die Filiale auf das Päckchen klebt hat nur einen Zweck, damit das Päckchen zur abgegebenen Filiale zugeordnet werden kann, damit diese ihren prozentualen Anteil bekommen.

      Theoretisch könnte das Päckchen auch ohne diesen Kleber auf Reisen gehen, aber dann bekäme die Filiale dieses Päckchen nicht gutgeschrieben.
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    • schumiline schrieb:

      Der Barcode-Kleber der die Filiale auf das Päckchen klebt hat nur einen Zweck, damit das Päckchen zur abgegebenen Filiale zugeordnet werden kann, damit diese ihren prozentualen Anteil bekommen.

      Theoretisch könnte das Päckchen auch ohne diesen Kleber auf Reisen gehen, aber dann bekäme die Filiale dieses Päckchen nicht gutgeschrieben.


      und deshalb scannen die zusteller auch das päckchen ein...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Riverside,

      ob die Zusteller das Päckchen einscannen oder nicht, ist für den Nachweis des Versandes und der Zustellung des nämlichen ( und nicht eines anderen(!) Päckchens ) egal. Der Absender erhält keine Quittung wie beim Versand eines Paketes. Damit kann selbiger keinen Nachverfolgungsnachweis führen.
    • grafiksammler schrieb:


      bei der Post gibt es heute für den Päckchenkauf eine Briefmarke. Der Kauf eine Briefmarke wird quittiert ( 4,10 Euro )

      gut daß du mich da nochmal extra darauf hinweist, obwohl ich die quittung bereits selbst erwähnt hatte.

      es wird nicht festgehalten wer Absender und wer Adressat ist.

      habe ich das behauptet? nein.
      deshalb steht da auch "intern getrackt" und "statistische zwecke" - wer richtiges tracking will, muß dafür zahlen und "paket" wählen.

      Die Quittung beim Briefmarkenkauf trägt auch keinen Barcode.

      ich schrieb übrigens "ID" und nicht "barcode".
      das ist nicht dasselbe.


      das päckchen intern getrackt werden, hab ich mir übrigens nicht gerade eben ausgedacht (ich verschicke keine und kriege selten welche), sondern es ergab sich in diesem thread:

      auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=81845#post81845
      sowie die nachfolgenden postings.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • schumiline schrieb:

      riverside schrieb:

      und deshalb scannen die zusteller auch das päckchen ein...
      Der Barcode wird im Post-Zentrum eingescannt und dies nur um die Anzahl der abgegeben Päckchen der Filiale zu berechnen, mehr nicht.

      NEIN! Die Zusteller sind angehalten das jeweilige Päckchen bei Auslieferung zu scannen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Warum sollte DHL/Post für den internen Versand andere Methoden für Pakte und Päckchen anwenden?

      Es wäre betriebswirtschaftlich absolut unsinnig, für den Paketversand eine anderes System zu verwenden, als bei den Päckchen.

      Lediglich in der Zusatzleistung Tracking und Versicherung unterscheiden sich die Versandarten (bis auf die Größe und Gewicht natürlich).

      Inwieweit DHL/Post den Nachweis der Ablieferung bei Päckchen intern erbingen können, ist wohl unterschiedlich, da auch abzuholende Päckchen ohne zu scannen, an den Abholer ausgehänigt werden. Zumindest hat man bis zur Hinterlegung aber den Status der Sendung.

      P.S.:
      Selbst Briefe werden bei der Post mit dem internen Zielcode versehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Also mal zurück zur Frage, wer denn nun bestimmen konnte, wie das Ding verschickt wird, wenn keiner der beiden Vertragspartner dazu irgendwas vereinbaren wollte. Ich bin da anderer Ansicht als der Anwalt des Käufers - vermutlich liegt das daran, dass dieser besagte Anwalt das übliche Schicksal fast aller wegen ebaynaher Streitigkeiten beigezogenen Anwälte teilt. Shakespeare hat das mal so formuliert: "Diese unsere Schauspieler, wie ich euch vorhersagte, waren alle Geister, und zerflossen in Luft, in dünne Luft."

      Ich halte der Behauptung des Prospero-Anwalts daher mal entgegen: §262 BGB

      Und die Versandleistung war nun mal vom Verkäufer geschuldet. Denn der muss sie erbringen. Die Behauptung des Käufers - nuja... sind von solchem Stoff als Träume sind. (Shakespeare, nicht Simmel)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Warum sollte DHL/Post für den internen Versand andere Methoden für Pakte und Päckchen anwenden?

      Es wäre betriebswirtschaftlich absolut unsinnig, für den Paketversand eine anderes System zu verwenden, als bei den Päckchen.

      Lediglich in der Zusatzleistung Tracking und Versicherung unterscheiden sich die Versandarten (bis auf die Größe und Gewicht natürlich).

      Inwieweit DHL/Post den Nachweis der Ablieferung bei Päckchen intern erbingen können, ist wohl unterschiedlich, da auch abzuholende Päckchen ohne zu scannen, an den Abholer ausgehänigt werden. Zumindest hat man bis zur Hinterlegung aber den Status der Sendung.

      P.S.:
      Selbst Briefe werden bei der Post mit dem internen Zielcode versehen.

      Danke!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und die Versandleistung war nun mal vom Verkäufer geschuldet. Denn der muss sie erbringen.
      Hm, wie ist hier "Leistung" zu verstehen?
      Ich als Verkäufer war derjenige, der zur Postfiliale gegangen ist, und das Päckchen abgeschickt hat.
      Der Käufer war aber der, der für den Versand bezahlt hat!

      Also: Lag die Wahl, wie es versendet wird, nun tatsächlich bei mir, weil ich derjenige war, der das Päckchen eingeworfen hat? Oder lag die Wahl beim Käufer, weil er den Versand bezahlt hat?

      Ich hab übrigens gerade mit einem befreundeten Jura Studenten telefoniert...
      Der hat nochmal ein wenig recherchiert, und war nun der Meinung, dass, wenn es tatsächlich zu einem Prozess käme, ich diesen höchstwahrscheinlich verlieren würde! =/
      In dieser ganzen "wie wurde versendet, wer darf bestimmen, wie versendet wird, und wer trägt das Risiko beim Versand"-Geschichte sei ich zwar im Recht...aber das sei gar nicht entscheidend...
      Der Knackpunkt sei nämlich, dass der Käufer anzweifeln kann, dass ich das Päckchen tatsächlich eingeworfen habe, und ich es nicht beweisen kann! Diese Quittung über 4,10€ ist halt nichts rechtskräftig...
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Hm, wie ist hier "Leistung" zu verstehen?
      Ich als Verkäufer war derjenige, der zur Postfiliale gegangen ist, und das Päckchen abgeschickt hat.
      Der Käufer war aber der, der für den Versand bezahlt hat!

      Gegenfrage: wer steht denn als Vertragspartner für DHL auf dem Päckchen? Ich nehme mal an, Du bist das, weil Du den Nachforschungsauftrag erteilt hast.

      Zoyd Wheeler schrieb:

      Der Knackpunkt sei nämlich, dass der Käufer anzweifeln kann, dass ich das Päckchen tatsächlich eingeworfen habe, und ich es nicht beweisen kann! Diese Quittung über 4,10€ ist halt nichts rechtskräftig...

      Stimmt in Maßen. Frag deinen Jurastudenten mal nach dem Begriff Beweislast. Und dann, wie sich bei der sekundären Darlegungslast der Umstand auswirkt, dass Du einen Portobeleg besitzt, der zeitlich zum Versandzeitraum passt - so viele Päckchen wirst Du auch nicht verschicken. Sonst würdest Du ja jedes Mal den Namen des Empfängers drauf vermerken. Ein einzelner Beleg dagegen ist schon mal typisch für ein einzelnes Päckchen. Es sei denn, Du hast jetzt für 4,10 Euro Briefmarken zuhause liegen.

      In einem Punkt hat er allerdings nicht unrecht: letztlich wird es im Verfahren daher darauf ankommen, wer glaubhafter auftritt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hm, OK...

      Das heißt, du bist der Meinung, ich hätte in einem Prozess die besseren Karten? Da ich wenigstens diese Quittung habe, und er gar keine Indizien, die darauf hinweisen könnten, dass das Päckchen tatsächlich nicht angekommen ist?

      Darf ich fragen, wie dein (aus)bildungsmäßiger Hintergrund in diesen Sachen ist?
      Du scheinst ja schon irgendwie ein bisschen was von der Materie zu verstehen ;)
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Darf ich fragen, wie dein (aus)bildungsmäßiger Hintergrund in diesen Sachen ist?

      Mein Viertstudium ist Rechtswissenschaften.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Nein...ich bewzeifel auch, dass das irgendwas bringen würde, oder?
      Das beweist ja auch nicht, dass ich das Päckchen abgeschickt habe...



      Doch, ich glaube schon, dass es "was bringen" würde, wenn Du zufällig so ein Foto hättest. Nämlich das Misstrauen jedes Richters. Wlecher normale Mensch ist denn so paranoid, dass er das Paket vor Versendung fotografiert aber dann nicht verfolgbar versendet?

      Du musst aber gar nichts "beweisen", Du musst es im Streitfall nur "glaubhaft" machen. Der Besitz des Portozettels ist so ein Indiz dafür. Noch besser wäre, wenn Dich jemand zur Post gefahren hätte mit der Sendung in der Hand. Auch "glaubhaft" : Ein Portozettel über den vierfachen Wert, vier Verkäufe in dem Zeitraum und drei positive BWs dazu....
      Und natürlich ein überwätigend ehrliches Lächeln ;)
    • Zoyd Wheeler schrieb:

      Wer hätte in Fall eines Prozesses die besseren Karten?

      Ist wie beim Roulette: der Gewinner ist immer das Casino. ;) Schabbesgoi hat da schon die richtige Einschätzung gebracht. Es geht letztlich darum, ob man es schafft, den Richter zu überzeugen. Da ich aber weder weiss, wie ehrlich Du dabei aussiehst und welchen Richter Du dann bekommst, kann ich Dir da keine Prozentzahl nennen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.