petergabriel schrieb:
Eine Rückgabe und nachfolgende Umtausch gegen den richtigen/bestellten Artikel einer zunächst Falschlieferung ist im Sinne des Gesetzes(inhaltlich und textlich) eine Rückgabe!
Selbstverständlich nicht! Das Rückgaberecht ist eine freiwillig eingeräumtes Recht des Händlers an den Verbraucher. Hier handelt es sich aber um einen Sachmangel! Deine Ratschläge sind nicht nur falsch sondern auch noch gefährlich. Ich bin mir aber manchmal nicht sicher, ob du dies nicht mit Absicht tust.
Wenn du dich etwas näher mit dem Rückgaberecht beschäftigen möchtest: jm.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php#4
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.