Der Sendung ein Schreiben beilegen?

    • @vanvog: Ich versuche dir nun mal verständlich zu machen, was an deinem Gedankengang falsch ist: Du willst deine Sammlung verkaufen in der Absicht einige tausend Euro daraus zu erhalten korrekt? Das nennt sich Gewinnerzielungsabsicht.
      Bei den von dir genannten Zahlen reden wir auch nicht von hundert oder zweihundert Euro

      vanvog schrieb:

      Umsatz wäre hierbei ca. 6O00-700O, das Gleiche halbes Jahr später auf Account Nr. 2 usw. macht 12-14k Umsatz und damit bin ich mehr als zufrieden.

      Ich nehme nun mal deine kleinsten Zahlen also 6000 und 12000 Euro. Zählen wir das mal zusammen: 18000€ Da bist du dann am Jahreseinkommen von manchem einfachen Angestellten! Dazu kommt dann noch dein eigenes Einkommen. Spätestens jetzt solltest du aber auch verstehen, wieso das wohl unter gewerblich geht.

      vanvog schrieb:

      nach ca. 2 Jahren und 5 Autos hatte er sich einen 4 Jahre alten 3er BMW gekauft, zum großen Teil finanziert durch seine "Nebentätigkeit". Wie ist das, was ich vorhabe anders, ich verstehe es echt nicht.


      Ganz einfach: Er wurde nicht erwischt. Er war da auch ganz klar gewerblich unterwegs. Er hat die olle Möhre angenomen um sie wieder nach aufbereitung Gewinnbringen zu veräußern.
    • vanvog schrieb:

      Mein Einkommen wird durch die Umwandlung meines Vermögens in Bares aufgebessert, an welcher stelle ist das Gewerblich/Schwarzhandel?

      An der Stelle, an der das durch die herrschende Meinung der Rechtssprechung gewerblichen Umfang annimmt. Die haben nicht wir erfunden, sondern die Richter, die über Abmahnungen angeblich privater Verkäufer zu entscheiden hatten.

      vanvog schrieb:

      Also ich verstehe die Reaktionen nicht,

      Nuja, Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist jedenfalls strafbar.

      vanvog schrieb:

      zum großen Teil finanziert durch seine "Nebentätigkeit". Wie ist das, was ich vorhabe anders, ich verstehe es echt nicht.

      Ist es auch nicht. Dein Kumpel war ebenfalls Schwarzhändler.

      So, nu mal ernsthaft. Ich ziehe dazu nochmal mein Beispiel aus meiner eigenen Sammlerecke heran.

      Da kaufe ich z.B. in einer Auktion ein Konvolut mit 10 Artikeln an. Ein einziger davon interessiert mich und der wäre mir auch die 100 Euro wert, die ich dafür ausgebe. Der Rest des Konvoluts ist Mist. Schrott. Könnte ich auch wegwerfn. Hat der Auktionator nur deshalb mit dem einen teuren Artikel ins Konvolut gepackt, damit er das nicht wegwerfen muss.

      Komme ich nun in die Buchhaltung. Die sagt: Bewertung nach dem Durchschnittsverfahren. Also jeder Artikel 10 Euro. Den einen mit Sammlerwert 100 Euro nehme ich raus und buche ihn aus. Eigennentnahme. Für seine 10 Euro. Habe ich 10 Euro Einkünfte und 90 Euro Lagerbestand. Macht 100 Euro. Nun verkaufe ich die neun Schrottartikel für je einen Euro. Dann habe ich 10 Euro Einkünfte aus Eigenentnahme, neun mal einen Euro Einnahme aus Verkauf. Macht 19 Euro. Für einen Einkauf von 100 Euro. Also 81 Euro Miese. Die ziehe ich nun von meinem zu versteuernden Einkommen vollkommen legal ab.

      Was heisst das nun? Ich habe, weil die h.M. das so sehen will, den Staat um die Einkommensteuer aus 81 Euro beschissen. Völlig legal und zu 100% auf dem Boden des Rechtsstaats in Einklang mit der geltenden Rechtslage. Weil ich mein Hobby als Gewerbe deklariert habe - deklarieren muss. Findet ihr das gut? Also ich schon.

      dieselente schrieb:

      Und keiner der "altgedienten" Foris hier wird Dir Ratschläge geben, wie Du am besten und erfolgreichsten das Finanzamt bescheißen kannst.

      Wieso? Habe ich doch eben getan. Nur mit dem Unterschied, dass das Finanzamt auf die Art sogar beschissen werden muss. Die wollen das so.

      Achso - die Spritkosten um zur Auktion zu fahren, die Bewirtungsrechnung bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit von zuhause und eventuelle Übernachtungen ziehe ich von meinem Einkommen ebenfalls ab. Kriegt der Staat auch schon keine Steuern mehr dafür. Wär ich privater Sammler wäre auch das mein "Privat"-Vergnügen. Und weil ich das so mache, dass die Kosten eindeutig zuzuordnen sind, ist mein Sprit auch noch gleich 19% billiger. Bei Essen und Unterkunft ist das zwar weniger (reduzierter USt-Satz) aber immer noch weniger als würde ich privat essen und übernachten.

      Allerdings bin ich dazu kein Kleinunternehmer sondern ein Differenzbesteuerter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      @Oberlix

      TE meinte, dass jeder Account je 6.000 - 7.000 € Umsatz macht und das ergibt zusammen zwischen 12.000 und 14.000 € pro Jahr, da jeder Account jeweils nur ein halbes Jahr aktiv ist, bevor das Spiel von neuem anfängt. ;)

      Zumindest bis ein ordentlich angemeldter Gewerbetreibende ihm so fest auf die Zehen steigt, daß es wehtut.
      Wenn dieser dann noch besonders sauer ist kommt evt. das Finanzamt noch mit ins Boot :whistling:
      Auch andere Ämter könnten Interesse entwickeln und dann wird es ganz unlustig.

      Aber jeder wie er will!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • Oberlix schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      TE meinte, dass jeder Account je 6.000 - 7.000 € Umsatz macht und das ergibt zusammen zwischen 12.000 und 14.000 € pro Jahr

      Trotzdem fällt eine solche Summe meines erachtens unter Gewerblisches handeln. Ob es nun 5 oder 50 Accounts sind.


      Es ging mir darum, ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden.

      Wie sieht es aus mit 2 Accounts auf verschiedene Familienmitglieder mit der gleichen Meldeadresse und gemeinsamer Haushaltsführung, gilt die 600 Euro Freigrenze hier doppelt? Dazu hat sich noch keiner sinnvoll geäußert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Oberlix schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      TE meinte, dass jeder Account je 6.000 - 7.000 € Umsatz macht und das ergibt zusammen zwischen 12.000 und 14.000 € pro Jahr

      Trotzdem fällt eine solche Summe meines erachtens unter Gewerblisches handeln. Ob es nun 5 oder 50 Accounts sind.

      Ich hab das aber nicht geschrieben ;)
      Daß ich in dem Fall und nach den Aussagen von TE ganz laut über Gewerblichkeit nachdenke, dürfte wenig verwundern.
      Wie das Finanzamt, Mitbewerber, Krankenkasse usw. über TE im Falle des Falles denken, dürfte auch klar sein.
      Sollten evt. noch staatliche Leistungen "aufgebessert" werden, wirds dann endgültig zappenduster.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • vanvog schrieb:

      Es ging mir darum, ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden.

      Bei dem was du vorhast, wäre jede Abmahnung gerechtfertigt. Nichtnur, dass du den Staat beschei.. willst nein auch die Käufer sollen um ihre Rechte gebracht werden.
      Du scheinst mir wirklich verdammt Lernresistent zu sein. Mach mal ruhig so wie du meinst und bete schonmal, das kein Mitbewerber dich abmahnt oder ein angesäuerter K mal bei deinem Finanzamt nen Tip fallen lässt.
      Bei soviel Unvernunft kann ich nur den Kopf schütteln.
      Manche wollen wohl wirklich nur über den eigenen Geldbeutel lernen.
    • Da jetzt schon im mehreren Threads auf vanvog "eingedroschen" wird, erlaube ich es mir, ein Gegengewicht zu bilden. Zugegeben, vanvog hat mit seinen Formulierungen mehrfach den Eindruck erweckt, es könnte auf eine Gewerblichkeit hinauslaufen, die privat getarnt wird. Aber haben wir es hier wirklich damit zu tun? Eine zeitlich begrenzte private Sammlungsauflösung ist jedenfalls nicht gewerblich.

      Um die Sachlage etwas nüchterner zu betrachten, bräuchten wir verbindliche Aussagen von vanvog.

      1. Wie viele Teile sollen verkauft werden?
      2. Was ist der ungefähre Gesamtwert?
      3. Über welchen Zeitraum sollen die Verkäufe stattfinden?
      4. Wie lange befindet sich die Ware in deinem Besitz?
      5. Um was für eine Art Ware handelt es sich?

      Frage 4 gibt Aufschluss darüber, ob hier überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann. Frage 3 zielt auf die Nachhaltigkeit ab. Mir ist sehr wohl bewusst, dass eine private Sammlungsauflösung nicht vor Abmahnungen schützt und selbst vor Gericht kann das bei der uneinheitlichen Rechtsprechung nach hinten losgehen. Objektiv betrachtet bleibt aber eine Sammlungsauflösung aber privat. vanvog sollte sich darüber bewusst sein, dass man da ein ganz schwammiges Terrain betritt, auch wenn man sich auf der sicheren Seite glaubt. Wenn ich meine kleine Privatbibliothek von mehreren tausend Büchern auflösen wollte, hätte ich ganz schnell die Antiquariate an der Backe. Auch wenn dies zu Unrecht geschehen mag, den Ärger hat man zunächst. Insofern finde ich es legitim, dass vanvog versucht, die Risiken zu minimieren. Jetzt sollte er aber die obigen 5 Fragen Wahrheitsgemäß beantworten, um ein wenig Vertrauen bei den Usern aufzubauen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @BigUhu, Du kennst vielleicht nicht den etwas älteren Thread, in dem der Vanvog von der Möglichkeit des günstigen bargeldlosen beleglosen Einkaufs bei Mitarbeitern von Betrieben schrieb, die etwas aus dem Betrieb mitgenommen haben, auf was der Betrieb nicht mehr viel Wert legt.
      Als neue hier, habe ich ein wenig nachgelesen. Deine Großzügigkeit in Sachen Vanvog ist fehl am Platze, meine ich. Ich glaube ja eher, dass der alle hier verarschen will.

      Trotzdem bleibt das Thema der "wirklich" privaten Sammlungsauflösung natürlich ein Reales.

      Edit, natürlich nicht "bargeldlos", sondern "Beleglos"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Du hast Recht, ich habe nicht alle Postings von vanvog gelesen. Das wäre dann doch zu viel. Dann ist das ja mal ein schönes Beispiel dafür, dass es nicht günstig ist, das gleiche Thema über mehrere Threads verteilt zu bespielen. Umso mehr erhoffe ich mir von einer konkreten Beantwortung meiner 5 Fragen, damit wir endlich alles gebündelt haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Fragen von biguhu wurden schon mal an einer anderen Stelle von mir ausführlich beantwortet, im Thema unter dem Titel "Wie als PVK am besten Verkaufen ohne Abmahnungen und Finanzamt?"

      Und jetzt haltet euch fest Leute, Löschbert hat mir da wirklich gute Tipps gegeben und meine Frage beantwortet:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Im Prinzip hast Du es schon geschrieben: auf einen Rutsch rein mit dem Zeug und danach Ende.

      Du wirst aber auf einem kleinen Hindernis auflaufen: ebay gestattet privaten Verkäufern (zumindest laut Auskunft der Hotline) nur 75 Angebote pro Monat. Das heisst, die Sache würde sich auf etwa 5 Monate verteilen. Eventuell im Vorfeld bei ebay per Mail nachfragen, ob die das Limit für mehrere Monate zusammenpacken, so dass die 380 Teile in einem Monat durchlaufen können. Du wirst wohl zuerst einen doofen Textbaustein bekommen, auf den antwortest Du dann per Mailprogramm und frahst nach, solange bis Du entweder eine Zusage oder zumindest eine zur Frage passende Ablehung bekommst. Nicht dass ich daran glaube, dass die das hinbekommen, aber der Mailwechsel mit ebay wäre hinterher ein bereits im Vorfeld gegebenes Faktum, dass es sich dabei um eine genau begrenzte Verkaufsaktivität handeln soll und nur die Unfähigkeit von ebay einen längeren Zeitraum daraus werden liess.


      Die Idee mit der gestohlenen Ware wurde schnell wieder von mir verworfen, habe ich auch hingeschrieben:

      vanvog schrieb:


      Aber wenn euch die Sache zu heikel ist lass ich es.


      Dashboard schrieb:


      Aber wenn er etwas unter Marktwert ersteigert will er ein schlechtes Gewissen haben.


      Nach wie vor, denn es ging um DEUTLICHE Diskrepanz zwischen Marktwert und dem Höchstgebot bei einem eBayer, der ehrlich genug ist, die Auktion durchlaufen zu lassen und ordnungsgemäß sich meldet, um Abholung zu vereinbaren. Abgebrochene Auktionen sind etwas völlig anderes, vor allem dann, wenn kein nachvollziehbarer Grund für den Abbruch vom V genannt wird bzw. er sich nicht meldet.
    • Nenenenene, vanvog
      Du hast hier schon nach Anleitungen für dein Geschäftsmodell gefragt/gesucht!

      "Die Idee mit der gestohlenen Ware wurde schnell wieder von mir verworfen,...."
      Gehts noch? :wallbash Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, sich als Hehler zu betätigen?
      Deine Geschäftsideen solltest du schnellstens dahin verschwinden lassen wo sie hingehören, nämlich in den Orkus!

      Und dann suchst du dir eine anständige Arbeit (bei mir wäre gerade eine Stelle als Putzfrau frei, obwohl ... wer weiß ob danach noch das Parkett dort liegt wo es hingehört ?( )
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Dashboard schrieb:

      Aber wenn er etwas unter Marktwert ersteigert will er ein schlechtes Gewissen haben. :lach:
      Ich nehme an er hat Spaß daran andere zu verarschen. ;)

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Nenenenene, vanvog
      Du hast hier schon nach Anleitungen für dein Geschäftsmodell gefragt/gesucht!
      [...]

      Und dann suchst du dir eine anständige Arbeit (bei mir wäre gerade eine Stelle als Putzfrau frei, obwohl ... wer weiß ob danach noch das Parkett dort liegt wo es hingehört ?( )


      Ja, ich habe AUCH nach Geschäftsmodellen gefragt, war wohl keine gute Idee.

      Den letzten Satz kannst Du dir Sparen, es ist immer leicht über Menschen zu urteilen, die in einer Situation sind, in der Du nie gewesen bist.
    • @vanvog

      Ich würde gerne nochmal auf Frage 4 eingehen und sie etwas erweitern:

      4. Wie lange befindet sich die Ware in deinem Besitz? Und wie ist sie in dein Eigentum gelangt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.