TotalCity – Dresden Städtereisen & Events - Millionenschaden für eBay Käufer

    • Habe eine Anzeige am 31.07.2013 bei der Polizeidirektion heidelberg, >PRev. Schwetzingen gemacht.

      Polizeilichen AZ. 3448/13/128320 Sachbearbeiterin PHM in Koban.
      nach Abschluß der Ermittlungen wird der Vorgang weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft Dresden.

      Bis heute noch nicht weiter gehört.
    • Total-City-Reise-Insolvenz

      Hallo,
      bin entsetzt, enttaüscht,wütend,!Das muß ich erstmal verdauern.Habe die Reise nach Dresden mit Opernkarten u.1Tag-Verlängerung ersteigert und es war eigentlich alles Perfekt.Haben leider die Reise verschieben müssen, nun stelle ich fest die Seite von "IHM" existiert nicht mehr.Da werde ich auch Strafanzeige erstatten.Es waren weit über 300,00€ ! ?( Sieht wohl schlecht aus,aber solche Verfahren dauern lange,falls wir überhaupt etwas zurück bekommen.
      Roschell

      dieselente schrieb:

      Die hier geposteten Anzeigen sind mit absoluter Sicherheit nur die Spitze des Eisberges.

      Alle eingehenden Anzeigen werden "irgendwann und irgendwie" an die StA Dresden durchgereicht.

      Das kann manchmal wirklich etwas länger dauern. Und unsere Bitte, hier die Vorgangsnummern und Dienststellen Euerer Anzeigeerstattungen zu veröffentlichen, dient ausschließlich der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. Denn wenn der Polizeibeamte in Kleinkleckersdorf gleich auf den Schreibtisch gelegt bekommt, dass bundesweit schon x - hier bislang "aufgeschlagen" nur 29 - Anzeigen erstattet wurden, weiß er, dass das kein kleiner Einzelfall ist!

      Und dass die Geschädigten und Anzeigeerstatter "was von der Polizei hören", ist selten der Fall und ineffektiv. Wenn einzelne Geschädigte zu einer - in diesem doch "etwas umfangreicheren Fall" mit Sicherheit stattfindenden - Hauptverhandlung als Zeugen geladen werden, ist das ebenso normal wie der Umstand, dass bei regelrechten Serien eben nur einzelne geladen werden.

      Verhandlungen produzieren Kosten. Einerseits für die jeweils je Verhandlungstag zu entschädigenden Laienrichter (Schöffen), andererseits für ggf. zu ladende Sachverständige und letztendlich auch für zu ladende Zeugen. Und wenn - einfach mal als Zahl in den Raum gestellt - 100 Geschädigte eine Anzeige erstattet haben, sich die Rahmenbedingungen der Anzeigen und Tatvorwürfe aber gleichen, macht es nicht wirklich Sinn, alle 100 zu laden. Mit 10 Aussagen kann das Gericht auch "etwas anfangen", und dabei die entstehenden Kosten minimieren. Die Höhe einer zu verhängenden Strafe ist nicht direkt abhängig von der Schadensumme. Die Zahl der Geschädigten hingegen sowie der "modus operandi" und die "kriminelle Energie" des Beschuldigten beeinflussen allerdings schon das Strafmaß.

      Also: Anzeige erstatten und danach nicht drängeln oder bohren. Es wird alles seinen Gang gehen.
      Und Rückmeldungen (siehe oben) sind unüblich und sollten nicht erwartet werden.
    • Hier hat sich ein Anwalt zu TotalCity geäußert
      justanswer.de/verbraucherrecht…tskarten-hamburg-mit.html



      Experte: ra-huettemann

      hat geantwortet vor 17 Tagen.





      Vielen Dank für die Klarstellung.

      Leider muss ich
      Ihnen mitteilen, dass das Unternehmen insolvent ist. Sie sind nicht die
      einizige Geschädigte, die einen erheblichen finanziellen Verlust
      erlitten hat.

      Sie können nun leider nur den Anspruch auf
      Rückzahlung des von Ihnen bereits erbrachten Ticketpreises gegenüber dem
      zuständigen Insolvenzverwalter geltend machen.

      Zum vorläufigen
      Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Horion in Dresden berufen worden.
      Sie sollten mit diesem Verbindung aufnehmen, um nähere Einzelheiten zum
      Stand der Dinge zu erfragen:

      ra-horrion.de/

      Zudem
      rate ich Ihnen an, eine Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizei
      oder StA zu erstatten. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen hat der
      Betreiber des Unternehmens in bewusster Kenntnis der Nichterbringbarkeit
      seiner Gegenleistung dennoch von einer Vielzahl von geschädigten Kunden
      Vorauszahlungen vereinnahmt. Dies begründet den Anfangsverdacht eines
      strafbaren Betruges.
    • Insolvenzeröffnung wid dauern

      Stimmt, aber der RA Horrion wartet ab, damit er alle Forderungen mit einreichen kann, der Alexander Hanelt hat doch den Überblick verloren und weiß noch nicht mal die Summen mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rudi110 ()

    • Das ist so nicht ganz richtig.
      Für die Einreichung der Insolvenz ist es für den Anwalt erstmal unerheblich, ob alle Forderungen erfasst sind. Nach Einreichung ist er lediglich verpflichtet, dieses bekannt zu machen und Gläubiger aufzufordern sich bei ihm zu melden. Dann wird geprüft, ob die Masse grundsätzlich ausreicht um das Insolvenzverfahren zu finanzieren.

      Es mag sein, dass der RA behauptet, dass er warten würde bis alles da ist, dennoch hat dies keinerlei Einfluss auf die Eröffnung des Verfahrens. Hier wird eher gemütlich auf Zeit gespielt...........
      Wobei es recht sicher ist, dass der RA völlig unsortierte und unübersichtliche Unterlagen bekommen hat, ändert aber gar nichts an dem vorstehenden Satz.
    • Hier wird eher gemütlich auf Zeit gespielt...........
      Das mit Sicherheit.allerdings soll das Gläubigerverzeichnis ja auch extren lang sein.So die aussage vom Anwalt
      Einen bitteren beigeschmack bekommt diese Auktion

      Dieser Artikel wurde wohl außerhalb von ebay gekauft.Jetzt gibt es natürlich Probleme und es zeigt sich wie lang die Laufzeit solcher Gutscheine ist.
      Hier stellt sich auch die Frage ob die Verkäuferin wusste das TotalCity insolvent ist,und ob die Käuferin sich auf diese Auktion berufen kann.Zumal der Kauf meiner Kenntnis nach am 18.09 erfolgte und die Auktion erst am 19.09 beendet wurde

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Nochmal Blaubaer

      Egal wie lange die Gläubigerliste ist, die Insolvenz hätte längst beantragt werden können, wenn es denn gewollt gewesen wäre.
      Es gibt da stets nur die Frage, ist genügend "Masse" vorhanden, das Verfahren an sich zu finanzieren. Der Rest, die Gläubiger, spielen da überhaupt keine Rolle.
      Die werden "öffentlich" informiert sich zu melden, wenn nicht, haben sie einfach Pech gehabt.

      Das alles....... und da kann mir der RA erzählen was er will...... hat nichts mit der Beantragung und Eröffnung des Verfahrens zu tun. Die Arbeit das zusammen zu tragen kann auch später erledigt werden.
    • Das alles....... und da kann mir der RA erzählen was er will...... hat nichts mit der Beantragung und Eröffnung des Verfahrens zu tun. Die Arbeit das zusammen zu tragen kann auch später erledigt werden.


      Eine Insolvenzantrag sollte immer eine recht genaue Gläubigerliste enthalten. Dies wollen die Insolvenzgerichte u.a. deshalb so haben, weil diese Information wichtig ist für die Bestimmung eines geeigneten Insolvenzverwalters. Ein Verfahren mit ein paar Hundert oder gar mehrer Tausend Gläubiger ist eben nichts für " jeden " Insolvenzverwalter. Die Insolvenzgerichte sind immer bemüht, einen passenden Verwalter einzusetzen, auch wenn es nicht immer gelingt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Das ist alles richtig @manni, hat aber nichts mit dem tatsächlichen Antrag zu tun. Klar wollen die Vollständigkeit, den Antrag kann man dennoch stellen und die Liste nachreichen.


      Einreichen kann man den Antrag. Bearbeitet wird er erst einmal nicht, wenn keine Gläubigerliste dabei ist. In diesem Fall wird der Antragsteller vom Insolvenzgericht aufgefordert, den Mangel binner einer gesetzten Frist zu beheben. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist oder Einreichung einer unvollständigen Gläubigerliste wird das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag zurück weisen. Ist ein Gläubigerliste vorhanden, diese aber unvollständig, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, was inzwischen auch der BGH so bestätigt hat. Insofern ist große Sorfalt bei der Erstellung der Gläubigerliste bzw. Vermögensverzeichnis angebracht, wenn sich der Insolvenzantrag nicht zu einem Rohrkrepierer für den Schuldner entwickeln soll. Im übrigen muss der Antragsteller im Insolvenzantrag auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Vermögensverzeichnis ( Gläubigerliste ) versichern.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Auch das ist natürlich richtig @manni

      Habe das alles schon für einen Kunden mit durchgemacht, die Liste war nicht vollständig, das Verfahren wurde dennoch angenommen, weil genügend Masse vorhanden war um die Kosten zu tragen und die Gläubiger mussten sich selbst melden, als das Verfahren bereits angelaufen war.
      Habe hier noch Schreiben rumliegen von dem damaligen Fall und darin geht exat hervor, dass das Verfahren eröffnet wurde, die Gläubiger ihre Forderungen geltend (belegen) müssen und dann war ich auch auf der Gläubigerversammlung.
      War ein Witz, weitere Gläubiger konnten innerhalb gesetzter Frist Ansprüche anmelden, die Quote sank rapide, es spielte keine Rolle, alles sollte nur irgendwie und schnell abgewickelt werden.

      Gesetzliches Recht ist nicht immer gleichbedeutend mit dem entsprechenden Verlauf.
      Der RA hier zieht das rauß, darauf würde ich ziemlich viel wetten und ich bin sicher, dass ich gewinnen würde, alleine schon deshalb, da der Einzelunternehmer keine strafrechtlichen Konsequenzen bezüg. Insolvenzverschleppung zur befürchten hat.
      Klar steht da der Verdacht des Betruges im Raum, Leistungen wurden entgegengenommen im wahrscheinlichen Bewusstsein, diese nicht erbringen zu können, aber das ist eine andere Geschichte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Dieser Anwalt ist doch nicht ganz sauber, wenn ihr mich fragt. Der versucht den Betrug von dem Hahnel zu decken beschönigen, indem er mit den Unterlagen kreativ wird.

      Seit wann wird ein Insolvenzverfahren monatelang vorbereitet, was soll der Mist? Entweder der ist insolvent oder nicht! Solange kein Insolvenzverwalter bestellt ist und die Finger auf dem Vermögen hat, kann Hahnel da nach belieben drüber verfügen. Und RA Horrion ist auch nicht "zum vorläufigen Verwalter bestellt", wie eine hier zitierte Quelle fälschlicherweise angibt, der behauptet (!) bloß, ein Insolvenzverfahren "vorzubereiten".

      Wir bereiten Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor. Die Antragstellung ist für Ende August 2013 vorgesehen.


      Ende August? Das war damals schon zu lang und ist mittlerweile seit einem Monat vorbei. Seit wann ist es bitte Sache der Gläubiger, ob Hahnel oder sein Rechtsverdreher die Unterlagen zusammen haben?

      Wäre ich Gläubiger, würde ich unverzüglich selbst die Insolvenz von Hahnel beantragen. Der Antrag ist offensichtlich zulässig (Gläubiger sind genug da) und begründet (lt. eigener Aussage liegt Zahlungsunfähigkeit vor), und nur so bekommt man Schwung in die Sache und vor allem den Finger auf alles, was hoffentlich an Vermögen noch da ist. Was dieser Horrion da macht ist nicht im Sinne seiner Stellung als Organ der Rechtspflege, das muß doch jedem hier klar sein. Der läßt eiskalt die Käufer in die Röhre schauen, um für seinen Mandanten am Ende das möglichste rauszuholen.

      Nochmal, während dieser ganzen Zeit kann Hahnel über sein Vermögen frei verfügen und daß er nix mehr hat und deshalb nicht zurückzahlen kann, ist seine Aussage bzw. die von seinem Anwalt, die kann völlig frei erfunden sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • So, werde mal etwas deutlicher, was mir eigentlich gar nicht liegt.

      Wer bis jetzt nicht gesehen hat, dass der RA, der nicht Insolvenzverwalter ist, weil er vor dem entsprechenden Gericht noch nicht als solcher bestellt wurde, weil ein solches Verfahren noch nicht einmal beantragt wurde???????????????? der ist völlig betriebsblind (und das ist jetzt nicht als Beleidigung gemeint).

      Der bisherige Anwalt unterstützt bisher mandatsgestützt nur seinen Mandaten. Er ist nur ihm Rechenschaft schuldig und öffentliche Äußerungen von irgendwas was geplant ist oder sein soll, sind völlig für den Arsch!

      Wäre mir recht, wenn der eine oder andere jetzt aufwacht und sich an den Ratschlag von pandarul hält!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • pandarul schrieb:

      Wäre ich Gläubiger, würde ich unverzüglich selbst die Insolvenz von Hahnel beantragen.


      Das sollte man sich als Gläubiger doch schwer überlegen:
      hannover.ihk.de/index.php?id=17506

      Ich persönlich gehe davon aus, dass da für die Geschädigten ohnehin nichts zu holen sein wird. In dem Fall wirft der Antragsteller gutes Geld schlechtem hinterher und das in einer Höhe, die den Kaufpreis der Tickets weit übersteigt.