TotalCity – Dresden Städtereisen & Events - Millionenschaden für eBay Käufer

    • Hallo an alle,

      also wir gehören leider auch zu den Geschädigten. Habe es nur leider erst vor 10 Minuten erfahren.
      Wir haben am 10.07.2013 eine Reise nach Dresden gekauft. Gutscheine etc. sind auch alle angekommen.
      Nun habe ich gerade im Hotel angerufen und wollte ein Zimmer reservieren. Und dann kam auch gleich die Fragen:
      "Über welchen Veranstalter haben Sie denn den Gutschein gekauft"...
      Die Nette Mitarbeiterin aus dem Hotel wollte mir auch gleich die Kontakt- Daten von dem Anwalt schicken, aber so wie sich das hier alles liest hat das wohl eh kein sinn.
      Ich werde auf jeden Fall auch die Anzeige stellen und hier das Aktenzeichen bekannt geben.
      Ich hoffe es ist noch nicht zu spät dafür???
      Lg
    • Ich hoffe es ist noch nicht zu spät dafür???
      Sicher nicht :!: Das Ermittlungsverfahren ist immer noch nicht abgeschlossen.

      Wir haben am 10.07.2013 eine Reise nach Dresden gekauft.
      Damit gehörst du sicher in die Gruppe wo beim Verkauf schon klar war,das die Leistung nicht mehr erbracht werden kann

      Ich werde auf jeden Fall auch die Anzeige stellen und hier das Aktenzeichen bekannt geben.
      Gut! Gebe bei deiner Anzeige auch das Aktenzeichen von der Dresdener Staatsanwaltschaft mit an :!:
      Aktenzeichen 306 JS 34454/13
    • Hallöchen,

      vielen dank erst einmal für die schnelle Antwort "Blauer-Bär"
      Nach einer Stunde warten und einer weitern Stunde für die Aufnahme der Anzeige habe ich gestern Abend endlich ein Aktenzeichen bekommen.

      TH1701-017848-13/7


      Ich hoffe das es auch in irgend einer Form etwas nützt...
      Bin echt sauer über den Herrn Hanel X(

      Ich habe mich von seinem Anwalt auch auf die Gläubiger Liste setzen lassen. Noch ist das Insolvenzverfahren ja nicht im rollen.
      Laut aussage der Kanzlei warten sie absichtlich, da sich jetzt vor bzw über die Feiertage noch viele Geschädigte melden würden...
      Naja, ob das jedoch die Begründung dafür sein soll das es nun schon vor 4 Monaten eröffnet werden sollte??? Wir werden es wohl nie erfahren :wallbash

      Hier auch noch mal ein Fax welches der Anwalt an das Hotel geschickt hat in welchen wir Übernachten wollten:
      Dateien
      • Vollmacht (1).pdf

        (45,18 kB, 209 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Natürlich, und das hat man im August entschieden, weil da ja Weihnachten vor der Tür stand. Im neuen Jahr wartet man dann auf den Osterhasen oder wie?

      Aber im Ernst, wenn der Elan von hunderten Geschädigten nicht weiter geht als sich im Netz ne Anzeige zusammenzuklicken, dann habt ihr es alle nicht besser verdient. Jeder von euch hätte das Verfahren längst ins Rollen bringen können, und wenn der Anwalt da schreibt, daß "im Sinne der Gläubigergleichbehandlung" nix mehr gezahlt wird, dann hat der schlicht einen an der Klatsche! Solange kein Insolvenzverfahren - auch kein vorläufiges - besteht, sind Forderungen titulier- und vollstreckbar. Und zwar, in diesem Punkt hat der Anwalt Recht, aus dem Privatvermögen von Hanel.

      Und solange der diesen Anwalt Horrion zahlt - von eurem Geld ihr Pappnasen! - ist da was zu holen.
    • dann habt ihr es alle nicht besser verdient.
      ihr Pappnasen!

      Dafür das du in dem Fall nur am Rande involviert bist lehnst du dich ganz
      schön weit aus dem Fenster.Mein lieber Scholli.
      Ich habe ganz bewusst darauf verzichtet die Geschädigten zur Einleitung des
      zivilen Mahnverfahren zu animieren.
      1. besteht immer noch die Möglichkeit,das ein Antrag auf
      Restschuldbefreiung gestellt wird .
      Vom Gericht müsste der Zeitpunkt der strafbaren Handlung fixiert werden.Der
      Rest geht dann eh leer aus.
      2. wäre noch abzuwarten ob der Gerichtsvollzieher bei rudi110 erfolgreich
      war.
      3. mir die Information vorliegt,das es möglicherweise zwischen den
      Eheleuten Hanel keine Gütergemeinschaft gibt.
      Sollte sich das bestätigen, dürfte sich die Güterliste von Herrn Hanel auf
      nicht Pfändbare Dinge wie Unterhosen Strümpfe u.ä
      beschränken und würde jeden Titel unbrauchbar machen.
      In unzähligen Telefonaten ist mir aufgefallen,das es vielen in erster
      Linie um die strafrechtliche Würdigung geht.
      Das ist für mich auch neu,erklärt sich aber über die Zeitliche Distanz
      zwischen Kauf und eingetretenen Schaden.
      Einigen stellt sich natürlich auch die Frage ob man gutes Geld
      möglicherweise schlechtem noch hinterher werfen sollte.
      Einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen ist nicht kostenlos,manchmal aber
      umsonst.
      Die Geschädigten hier als Pappnasen zu bezeichnen find ich absolut
      unpassend.Jeder der das liest wird wohl einen Teufel tun um sich hier
      im Forum als Geschädigter zu outen.Sorry das ich
      etwas unentspannt bin,aber das macht die Arbeit der letzten Monate
      zunichte.
    • Das interessiert mich ehrlich gesagt eher wenig, ob das "deine Arbeit" zunichte macht. Fakt ist, die Geschädigten bezahlen den Anwalt, der sie seit fast einem halben Jahr verarscht, und Kohle wird keiner mehr sehen von denen. Ich weiß nicht, woher dieser Elan kommt, Hanel in den Knast zu bringen, dazu wird es eh nicht kommen. Das Ergebnis ist im Groben, daß alle blöd in die Röhre schauen.

      Um über Restschuldbefreiung reden zu können, muß erstmal ein Insolvenzverfahren her. Kapiert ihr es denn nicht? Solange das nicht läuft, kann Hanel alles was noch da ist ausgeben. Niemand hat den Finger auf sein Vermögen, niemand weiß, was eigentlich noch da ist oder zur Seite geschafft wurde. Je länger das so weiter geht, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß am Ende noch was übrig ist.

      Klar besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, daß schon jetzt nix mehr zu holen ist. Dann muß er aber den Finger heben. Wir reden hier von einem Investment unter 100 Euro, um Tatsachen zu schaffen. Aber zum Prozeß werden die Leute dann 2x500km Autobahn, Hotel und 2 Tage Urlaub zum Fenster rauswerfen, um zu sehen, wie Hanel (k)eins auf die Mütze kriegt. Ja nee is klar.

      blauer-baer schrieb:

      mir die Information vorliegt,das es möglicherweise zwischen den
      Eheleuten Hanel keine Gütergemeinschaft gibt.


      Und mir liegt die Information vor, daß Zugewinngemeinschaft als eine Form der Gütertrennung möglicherweise der Normalzustand in Deutschland ist, besonders im Osten, wo die Leute etwas anders sozialisiert sind und weniger Eheverträge schließen.

      de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Schuldenhaftung

      Wäre jawohl auch noch schöner, wenn man sich einfach an den Ehepartner halten könnte.

      -

      Kurzform: Nicht böse sein, aber ich bin nunmal der für die unangenehme Wahrheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Also unter der Bezeichnung "Pappnasen" sehe ich eher die Aufforderung etwas zu unternehmen und keineswegs eine Beleidigung oder sonst irgendwas.
      Das Problem bei vielen Betrugsfällen liegt doch darin, dass auch Geschädigte immer nur abwarten, nichts unternehmen und "sich dem Schicksal irgendwie ergeben".

      Es kann nicht sein, das Hanel das Geld derzeit gemütlich verbrennt!
      Ob man da jetzt 100 € hinterherwirft, sei es nur aus der Moral etwas unternommen zu haben.............. es macht ganz sicher Sinn, auch wenn die 100 € danach weg sind.
      Könnte nicht mit dem Wissen leben, dass der Fuzzi sich gemütlich zurücklehnt..... kommt ja nix, gefährdet ihn nicht, passiert nix.

      Denke, so hat @pandarul sein Posting gemeint und damit hatte er recht.
    • Und solange der diesen Anwalt Horrion zahlt - ist da was zu holen.
      Dem muss ich wiedersprechen.Vor deinem Posting war bereits von Hanel eine Eidesstattliche Versicherung auf mehrere Gläubiger Forderungen
      abgegeben worden. Diese Information habe ich aus mehreren Quellen.Eine davon ist zu 100% seriös.

      Alle Forderungen der Kunden von totalcity verjähren, beginnend mit dem 01.01.2014 innerhalb von drei Jahren, unabhängig von einer Straftat, wenn sie bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht wurden oder durch ein Verfahren eine Verjährungshemmung eingetreten ist (was ziemlich unwahrscheinlich ist).
      Wer noch was bekommen möchte, sollte sich entweder jetzt bemühen oder das Geld grundsätzlich abschreiben.
      Es ist klar das jetzt das zivile Mahnverfahren eingeleitet werden muss.Der vollstreckbare Titel verjährt nach dreißig Jahren.
      Das bedeutet aber nicht das man sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen sollte.Wichtig ist der Titel.
      Sollte nach sieben Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden,bleiben die Forderungen aus Straftaten davon unberührt.
      Vom Gericht muss daher der Zeitpunkt der strafbaren Handlung fixiert werden.Davon könnten mehrere hundert Kunden profitieren.
      Immerhin könnten Forderungen von bis zu € 400.000 dreißig Jahre geltend gemacht werden

      Anleitung ziviles Mahnverfahren
      members.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…rid=ziviles_mahnverfahren
    • Grundsätzlich ist es natürlich auch so, dass Forderungen aus in 2012 gekauften Gutscheinen bereits ab dem 01.01.2013 innerhalb von drei Jahren verjähren. Nur bei den Gutscheinen aus dem Jahr 2013 beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2013, wenn sie nicht "gehemmt" wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • blauer-baer schrieb:

      Dem muss ich wiedersprechen.Vor deinem Posting war bereits von Hanel eine Eidesstattliche Versicherung auf mehrere Gläubiger Forderungen
      abgegeben worden.


      Hätte das "vor meinem Posting" schon hier gestanden, hätte ich ja vielleicht auch was anderes gepostet. :rolleyes:

      Andererseits: Na gut, dann hat er halt eidesstattlich gelogen. Fakt ist nach wie vor, daß er Geld zum Anwalt trägt.

      Frage: Warum hat niemand, der mit seiner Forderung aufgelaufen ist, weil Hanel - ob nun berechtigt oder nicht - den Finger gehoben hat, den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt?

      blauer-baer schrieb:

      Es ist klar das jetzt das zivile Mahnverfahren eingeleitet werden muss.


      Diejenigen die angezeigt haben, sollten sich vielmehr an den Tip von @siebenraben halten. Ich glaube zwar wie gesagt nicht, daß Hanel in den Knast wandert, aber im wohl stattfindenden Strafprozeß im Zuge der Adhäsion seine Ansprüche kostenlost geltend zu machen hat was.

      Einen Mahnbescheid kann man auch am 31.12.2016 noch loslassen, bis dahin hat sich vielleicht die Sachlage aufgeklärt. Dann kann man auch einschätzen, ob die jeweils eigene Forderung von einer eventuellen Restschuldbefreiung betroffen ist oder nicht.
    • Hallo,
      ich bin heute auf dieses Forum gestoßen, weil ich unsere Reise, die wir im April erworben hatten, zu unserem Hochzeitstag buchen wollte. Habe mir die Mühe gemacht, die Beiträge zu lesen, um mehr Informationen über die weitere Vorgehensweise zu erhalten. Auch ich habe mich entschlossen, nun eine Anzeige zu erstatten, falls es sich noch lohnt.
      Meine Frage ist deshalb: Gibt es neuere Kenntnisse zu diesem Fall?
    • falls es sich noch lohnt.
      Aber sicher doch.Ich habe eben mit der Staasanwaltschaftv telefoniert.Auf alle fälle sollte noch Anzeige erstattet werden.bitte mit dem Verweis auf das
      Aktenzeichen 306 JS 34454/13 von der Statsanwaltschaft Dresden. :!:
      Bis 14.01.2014 werden die Anzeigen noch gesammelt.Selbst danach werden sie noch berücksichtigt.
      Die Anklage wird wohl noch dauern,da hie noch weitere Ermittlungen laufen.

      Der nächste Schritt wäre noch der

      Anleitung ziviles Mahnverfahren


      http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…s_mahnverfahren

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Habe gerade mit Staatsanwaltschaft in Dresden telefoniert. Es läuft noch das Ermittlungsverfahren, Anzeigen können immer noch gestell werden.

      Was mir bis jetzt bei den Beiträgen aufgefallen ist: Hat jemand von den Geschädigten eigentlich eine Insolvenz gegen TotalCtiy bzw. Herrn Hanel beantragt?
      Eine Insolvenz kann von jedem Geschädigten gestellt werden.
      Denke wenn es noch keine Insolvenzbeantragung von Herrn Hanel selbst gibt, müsste es umgehend geschehen.
      Dies Konnte ich aus den gesamten Beiträgen nicht genau entnehmen.
      Das Insolvenzverfahren hat nichts mit dem Ermitlungsverfahren der Polizei zu tun.
      Wer kann hier weiterhelfen?
    • Hat jemand von den Geschädigten eigentlich eine Insolvenz gegen TotalCtiy bzw. Herrn Hanel beantragt?
      So weit mir bekannt nein.
      Grund
      justiz.hamburg.de/contentblob/…bigerantrag-insolvenz.pdf

      4. Kosten
      Kommt es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so haftet die Antragstellerin oder der
      Antragsteller jedenfalls im Verhältnis zur Staatskasse für die Gerichtskosten des Eröffnungsverfahrens
      (§§
      23, 58 GKG). Hierzu gehö
      ren auch die Kosten der von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen,
      insbesondere die Kosten für ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten.
      Die Gutachterkosten machen im Allgemeinen den größten Teil der Gerichtskosten des
      Eröffnungsverfahrens
      aus. Die Höhe dieser Kosten kann im voraus nicht angegeben werden. Sie hängt
      im Wesentlichen von dem erforderlichen Zeitaufwand für die Gutachtertätigkeit ab. Ein Betrag von 500,00
      EUR ist dabei schnell erreicht.
    • ich denke, dann ist es eh zu spät noch etwas zu erreichen, denn nur mit Beantragung eines Insol.-Verfahrens wird Herrn Hanel auch ein Insol.-Verwalter zur Seite gestellt ohne den er dann keine Geschäfte -ohne dessen Wissen- mehr tätigen darf. Der Insol.-Verwalter stellt auch dann die Vermögenswerte fest, die noch vorhanden sind und an die Gläubiger gezhlt werden können. Denke, dass hier schon alle Vermögensteile von Herrn Hanel in Sicherheit gebracht wurden.
      Er wird jetzt das Verfahren abwarten und dann behaupten, dass er kein Vermögen mehr hat.
      Warten wir mal ab.
    • Mittlerweile ist das so wohl richtig, deshalb hatte ich ja auch vor Monaten dazu aufgefordert.

      Aber.

      Wenn Hanel eine EV abgegeben hat (bzw. ein Vermögensverzeichnis abgegeben, wie man heute sagt), was ja soweit es hier zu entnehmen ist feststeht, dann gibt es nix zu gutachtern. Dann würde m.E. mangels Masse einfach die Einleitung des Verfahrens abgelehnt und dann gibt es auch keine Restschuldbefreiung. Dann kann jeder einen Mahnbescheid (~35 Euro) durchleiern und 30 Jahre lang den Versuch unternehmen, den zu vollstrecken, ohne befürchten zu müssen, daß Hanel sich entschuldet. Ohne daß vorher nachgewiesen werden muß, daß die Forderung aus strafbarer Handlung resultiert.

      Die rund 100 Euro könnte man also durchaus überlegen. Insbesondere, wenn sie vielleicht von einer RSV getragen würden.

      Ich könnte mir vorstellen, daß ein(e) Angehörige(r) auf einmal die Verfahrenskosten hat, sollte es dazu kommen.

      Und übrigens ist jetzt auch klar, daß der Anwalt lügt, wenn er weiterhin behauptet, daß ein Insolvenzverfahren geplant sei.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Habe gerade mit meiner RSV gesprochen, die mich mit einem Anwalt verbunden haben. Da bis jetzt keine Maßnahmen getroffen wurden, einen Insol.-Antrag zu stellen (um Vermögen sicherzustellen), ist der Anwalt der Auffassung, dass man nur noch auf zivilrechtlichen Wege, hier über den Mahnbescheid, wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, sein Geld einklagen kann.
      Solange kein Insol.-Antrag eingeht, kann der Hanel mit seinem Vermögen machen, was er will, weil ihn keiner daran hindert.
      Im übrigen werden RSV auch nur in einem aussichtsreichen Falle den RS gewähren. Also ich denke, dass man sich das Geld für die Selbstbeteiligung da sparen kann.

      Es sollte jeder mal bei seiner RSV anrufen um nachzufragen, wie die diesen Fall beurteilen würden.
    • Ja, das ist soweit richtig und steht hier ja auch.

      Die Frage ist, was dir ein Mahnbescheid nützt, wenn Hanel in ein paar Wochen mit Geld, daß ihm ein Verwandter oder Bekannter zur Verfügung stellt, doch noch Insolvenz beantragt, um sich zu entschulden. Von daher würde ich wie gesagt abwarten, Verjährung ist erst Ende 2016, oder eben dafür sorgen, daß das Insolvenzverfahren direkt abgeschlossen wird.
    • soweit mir bekannt ist, kann der Mahnbescheid jederzeit zu Geld gemacht, sobald er wieder zu Geld kommt (30Jahre glaube ich).
      Wenn er ein Insolvenzverfahren anstrebt hat er eine Wohlverhaltensphase von 6 Jahren zu überstehen, in der er vom Existenzminimum lebt.
      Danach wird das Verfahren eingestellt, er hat alle Schulden los und es gibt keine Rechtsansprüche mehr an ihn, also dann sehen wir nichts mehr vom Geld.
      Das Mahnverfahren läuft ja zivilrechtlich dann eben weiter.
      Laut Anwalt bleibt uns nur die Möglichkeit abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben.