TotalCity – Dresden Städtereisen & Events - Millionenschaden für eBay Käufer

    • kalliwami schrieb:

      soweit mir bekannt ist, kann der Mahnbescheid jederzeit zu Geld gemacht, sobald er wieder zu Geld kommt (30Jahre glaube ich).
      Wenn er ein Insolvenzverfahren anstrebt hat er eine Wohlverhaltensphase von 6 Jahren zu überstehen, in der er vom Existenzminimum lebt.
      Danach wird das Verfahren eingestellt, er hat alle Schulden los und es gibt keine Rechtsansprüche mehr an ihn, also dann sehen wir nichts mehr vom Geld.
      Das Mahnverfahren läuft ja zivilrechtlich dann eben weiter.
      Laut Anwalt bleibt uns nur die Möglichkeit abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben.

      Im Zusammenhang mit dem Ermittlungs- und ziemlich sicher folgenden Strafverfahren wird sicher gerichtlich festgestellt werden, ab wann die Verkäufe des ehrenwerten Geschäftsmannes als betrügerisch einzustufen sind. Und Forderungen im Zusammenhang mit Straftaten gehen nicht in die Schuldbefreiung ein.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Danach wird das Verfahren eingestellt

      Danach
      wird die Restschuldbefreiung erteilt.Forderungen aus Straftaten sind von der
      Restschuldbefreiung ausgeschlossen.ich hatte das schon mehrfach geschrieben ,das
      jetzt das Gericht den Zeitpunkt festlegen muss,ab wann hier eine Straftat
      vorlag.Daher ist es auch so wichtig Anzeige zu erstatten und das zivile
      Mahnverfahren einzuleiten.Einen Gerichtsvollzieher brauchst du noch nicht
      beauftragen.Wichtig ist hier erst mal der Titel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Falls (ggf. für einen Teil der Forderungen) Restschuldbefreiung erteilt wird, ist der Mahnbescheid wertlos.

      Das ist ja genau der Punkt, wer ihm wirklich 30 Jahre lang an die Wäsche will, braucht nicht nur einen MB, sondern auch schriftlich, daß seine Forderung aus verbotener Handlung resultiert oder eben die Gewissheit, daß es keine Restschuldbefreiung geben wird.

      Wer nur abwarten will, sollte unbedingt auch mit dem Mahnbescheid abwarten, damit klar ist, ob die jeweilige Forderung aus einer Straftat resultiert (=von einer eventuellen Restschuldbefreiung ausgenommen ist) oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • TotalCity - Geschädigte

      Hallo.

      Habe erst gestern von diesem Forum erfahren.
      Bin auch eine Geschädigte von Herr Hanel. Der Rechtsanwalt schickte mir 3 Mal die gleiche Mail, dass ein Inolvenzverfahren in Vorbereitung sei, bla bla bla. Ihr kennt das ja alle.
      Nun hatte der Anwalt mir auch, nachdem ich nochmals nachgefragt habe was nun sei, mitgeteilt, das Haftbefehl erlassen wurde und eine Durchsuchung stattgefunden hat. Es lägen mehrere hundert Anzeigen vor, eine Anklageerhebung sei noch nicht erfolgt.

      Ich wollte noch eine Anzeige erstatten, habe es bisher nicht getan.

      Kann mir jemand Tipps geben???????????????????
    • das Haftbefehl erlassen wurde und eine Durchsuchung stattgefunden hat.
      Wow.... Wenn das zutrifft,wäre der Stein endlich ins rollen gekommen.

      Es lägen mehrere hundert Anzeigen vor
      Gemessen an der Anzahl der Geschädigten( um die 3000 oder mehr ),viel zu wenig

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • TotalCity - Geschädigte

      @ blauer-baer
      So schrieb es mir zumindest der Anwalt.... Ich denke jedoch, dass das stimmt.
      Kam leider noch nicht dazu, mir alles durchzulesen, wie pandarul empfohlen hat....
      Von daher habe ich selbst noch keine Anzeige erstatten...
      Aber ich werde es wohl noch machen.

      Der Insolvenzantrag wurde noch nicht gestellt, da der Anwalt dem Mandanten geraten hat, das Verfahren abzuwarten.
    • blauer-baer schrieb:

      ... Daher ist es auch so wichtig Anzeige zu erstatten und das zivile
      Mahnverfahren einzuleiten...
      Zu was das Mahnverfahren? Wenn die Strafanzeige gestellt wurde, kann man dies in der Forderungsanmeldung des Inso-Antrags angeben, da gibts ein Extra-Feld dafür. Man sollte jedoch aufpassen, dass man das Ergebnis der Strafanzeige vor Ablauf der Verjährungsfrist hat. Da meine Forderung aus 2013 ist, müsste ich spätestens im Dez. 2016 ein Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung zu hemmen. So hat mich jedenfalls der Anwalt damals informiert und ich habs notiert.

      Mich würde aber mal interessieren, ob jemand aus dieser großen "Gemeinde" den Insolvenz-Fremdantrag gestellt hat. Schlaue Tipps hat anscheinend hier jeder 2. Die Strafanzeige hat ja nichts gekostet außer Zeit, aber ich will nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.
    • das Haftbefehl erlassen wurde und eine Durchsuchung stattgefunden hat.

      Das stimmt definitiv nicht.Es gab weder eine Hausdurchsuchung,noch sitzt
      Hanel in U-Haft und es besteht kein Haftbefehl

      vollmondsandra schrieb:

      @ blauer-baer
      So schrieb es mir zumindest der Anwalt.... Ich denke jedoch, dass das stimmt.


      Offensichtlich hält uns der Anwalt zum Narren.Keine Ahnung warum der so
      einen nachprüfbaren Blödsinn schreibt
    • Staatsanwaltschaft Dresden Aktenzeichen
      306 JS 34454/13
      Update

      Die zuständigen Stellen sind bemüht der Flut der Anzeigen Herr zu
      werden.
      Inzwischen hat sich das zu einem “gigantischen Verfahren” entwickelt.
      Es kommen fast täglich neue Anzeigen.Die sollen jetzt wohl vierstellig
      sein.
      Die Hausdurchsuchung wurde mir heute auch bestätigt.
      Bis zu einem Abschluss kann sich das noch 6-9 Monate hinziehen.
      Der Grund ist auch,das die genaue Buchprüfung enorm viel Zeit in Anspruch
      nimmt,und das seit Januar ein neuer Staatsanwalt für zuständig ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • Post vom RA

      Tach zusammen,

      Habe Anfang des Monats eine Mail vom Hänel-RA bekommen:

      Sehr geehrter Herr xxx,

      in vorbezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 25.03.2014.

      Der Insolvenzantrag wurde bisher nicht eingereicht. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden
      liegen mehrere hundert Strafanzeigen vor.

      Laut meiner Empfehlung an den Mandanten wird zunächst der Ausgang der Ermittlungsverfahren abgewartet.

      Es liegen einige Titel gegen meinen Mandanten vor. Nach mir vorliegenden Informationen wurde
      gegen meinen Mandanten erfolglos vollstreckt.

      Mit freundlichen Grüßen

      xxx

      :wallbash


      ...nur zur Vollständigkeit


      VG
      djangoc
    • blauer-baer schrieb:

      Staatsanwaltschaft Dresden Aktenzeichen
      306 JS 34454/13
      Update

      Die zuständigen Stellen sind bemüht der Flut der Anzeigen Herr zu
      werden.
      Inzwischen hat sich das zu einem “gigantischen Verfahren” entwickelt.
      Es kommen fast täglich neue Anzeigen.Die sollen jetzt wohl vierstellig
      sein.
      Die Hausdurchsuchung wurde mir heute auch bestätigt.
      Bis zu einem Abschluss kann sich das noch 6-9 Monate hinziehen.
      Der Grund ist auch,das die genaue Buchprüfung enorm viel Zeit in Anspruch
      nimmt,und das seit Januar ein neuer Staatsanwalt für zuständig ist.

      Update
      Nach fast zehn Monaten ist das Ermittlungsverfahren noch nicht
      abgeschlossen.Es trudeln immer noch Anzeigen ein.
    • Update

      Mitte Juli werden die Akten zur endgültigen Entscheidung der
      Staatsanwaltschaft vorgelegt.
      Ich wage mal eine düstere Prognose.Das wird wohl nix.
      Obwohl es eine reihe von Indizien gibt , besteht die Möglichkeit,das die
      Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.
      Kommt die Staatsanwaltschaft bei der Beurteilung der Sachlage zu dem
      Ergebnis ,das ein Freispruch wahrscheinlicher wäre als eine Verurteilung,
      würde keine Anklage erhoben.
    • Ich orakele mal, daß Hanel nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens plötzlich ausreichend Geld findet von seiner Partnerin Kohle bekommt, die das Regelinsolvenzverfahren finanziert.

      Gut vorbereitet, strafrechtlich entlastet und anwaltlich vertreten gehts dann schnurstracks zur Restschuldbefreiung. Die Geschädigten können sich mit ihren Mahn- und Vollstreckungsbescheiden die Klotüre tapezieren.

      Und das alles nur, weil keiner den Arsch in der Hose die 100-150 Euro hatte, Hanel am Anfang einen Gläubigerantrag reinzuwürgen, der ihm zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit die RSB gekostet hätte.

      Doch, ich muß meine Meinung revidieren. RA Horion hat einen hervorragenden Job gemacht.