TotalCity – Dresden Städtereisen & Events - Millionenschaden für eBay Käufer

    • Ehe das hier zu einer Diskussion OT ausartet, haltet euch bitte nicht mit juristischen Wortklaubereien auf.

      Tatsache ist, dass es auch bei einem Einzelunternehmer eine Straftat ist, wenn er Aufträge annimmt und sich für diese bezahlen lässt, wenn von vornherein feststeht, dass er seinen Teil der Verträge nicht einhalten kann.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ehe das hier zu einer Diskussion OT ausartet, haltet euch bitte nicht mit juristischen Wortklaubereien auf.

      Tatsache ist, dass es auch bei einem Einzelunternehmer eine Straftat ist, wenn er Aufträge annimmt und sich für diese bezahlen lässt, wenn von vornherein feststeht, dass er seinen Teil der Verträge nicht einhalten kann.
      Ohne weitere Worte! Vollkommen richtig!!
      Deswegen: ANZEIGEN, ANZEIGEN, ANZEIGEN!
    • *alte_eule* schrieb:

      Ehe das hier zu einer Diskussion OT ausartet, haltet euch bitte nicht mit juristischen Wortklaubereien auf.

      Tatsache ist, dass es auch bei einem Einzelunternehmer eine Straftat ist, wenn er Aufträge annimmt und sich für diese bezahlen lässt, wenn von vornherein feststeht, dass er seinen Teil der Verträge nicht einhalten kann.

      Wenn hier jemand schreibt, Insolvenzverschleppung, kann man das ruhig beantworten. Es sind keine Klaubereien nur deutsches Recht. Es ging um die Insolvenz, dass der Strafbestand eines vorsätzlichen Betruges vorliegt, ist ja klar.Bitte nur produktive Kommentare abgeben, ich brauche dafür keinen Kommentar.
    • Hallo!

      Soeben habe ich eine Mail vom RA-Horrion erhalten.
      Wer sich mit dem RA noch nicht in Verbindung gesetzt hat, sollte es tun,
      damit er/sie in diese Gläubigerliste eingetragen wird.
      Denn wenn das nicht passiert, schaut man ganz in den Wind, wobei ich nicht
      denke, das wir jemals Geld wiedersehen werden!

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      Sehr geehrter Herr XXXXXXXX ,

      in vorbezeichneter Angelegenheit beziehe ich mich auf unser Gespräch vom 06.08.2013.

      Wir vertreten Herrn Alexander Hanel als Inhaber des Einzelunternehmens Fa. TotalCity in Vorbereitung des Insolvenzverfahrens. Sie werden im Gläubigerverzeichnis aufgenommen.

      Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit( § 17 InsO) musste der Geschäftsbetrieb eingestellt werden. Vertragsleistungen können nicht mehr erbracht werden. Im Interesse der Gläubigergleichbehandlung werden keine Zahlungen / Rückzahlungen erbracht.

      Sie erhalten demnächst vom Insolvenzverwalter weitere Nachricht zwecks Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle.

      Ich bitte noch vorsorglich um Mitteilung Ihrer Postanschrift.

      Wir bedauern sehr, dass die Situation für Sie Nachteile mit sich bringt.

      Mit freundlichem Gruß


      Horrion
      Rechtsanwalt


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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bardstale ()

    • Insolvenz "TotalCity" Alexander Hanel

      Hallo Zusammen.

      Das AZ unserer Strafanzeige gegen Herrn Hanel und seiner Event Agentur lautet: 503000-088444-13/0.

      Wer betrügt soll auch zur Rechenschaft gezogen werden und wer nicht kämpft hat schon verloren.

      Darum ruhig die Zeit nehmen und Anzeige bei der Polizei erstatten.
    • Du darfst es den Geschädigten ruhig etwas genauer erklären, möglicherweise hat ja jemand davon seine Rechtsschutz bemüht und ist anwaltlich vertreten. Also Futter:

      (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
      1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
      2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

      Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
      1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
      2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.


      dejure.org/gesetze/BGB/651k.html

      Der Begriff des Reiseveranstalters ist im deutschen Recht schlauerweise nicht definiert. Das ganze basiert aber auf einer Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, deshalb sagt der BGH (!) in I ZR 171/97 (Rn. 19, 20):

      (1) Die Vorschriften der §§ 651a-651l BGB zum Reisevertragsrecht enthalten keine Definition des Begriffs des Reiseveranstalters. Dieser Begriff ist jedoch auszulegen anhand der Richtlinie des Rates 90/314/EWG der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. EG Nr. L 158/59; im folgenden: Pauschalreise-Richtlinie), die durch das Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates über Pauschalreisen vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1322) in nationales Recht umgesetzt worden ist.

      Nach der Legaldefinition in Art. 2 Nr. 2 der Pauschalreise-Richtlinie ist Veranstalter "die Person, die nicht nur gelegentlich Pauschalreisen organisiert und sie direkt oder über einen Vermittler verkauft oder zum Verkauf anbietet". Weder Art. 2 Nr. 2 noch den sonstigen Bestimmungen der Pauschalreise-Richtlinie kann entnommen werden, daß der in der Richtlinie vorgesehene Schutz der Verbraucher davon abhängen soll, daß der Veranstalter die für eine Pauschalreise typischen Leistungen wie Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, die nicht nur Nebenleistung von Beförderung und Unterbringung sind (Art. 2 Nr. 1 der Pauschalreise-Richtlinie), nicht selbst, sondern - ganz oder teilweise - unter Einschaltung eines anderen Unternehmens erbringt.


      (Hervorhebung von mir)

      Schauen wir in die Richtlinie 90/314/EWG:

      Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:

      1. Pauschalreise: die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

      a) Beförderung,

      b) Unterbringung,

      c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

      Auch bei getrennter Berechnung einzelner Leistungen, die im Rahmen ein und derselben Pauschalreise erbracht werden, bleibt der Veranstalter oder Vermittler den Verpflichtungen nach dieser Richtlinie unterworfen.

      2. Veranstalter: die Person, die nicht nur gelegentlich Pauschalreisen organisiert und sie direkt oder über einen Vermittler verkauft oder zum Verkauf anbietet.

      3. Vermittler: die Person, welche die vom Veranstalter zusammengestellte Pauschalreise verkauft oder zum Verkauf anbietet.

      4. Verbraucher: die Person, welche die Pauschalreise bucht oder zu buchen sich verpflichtet (»der Hauptkontrahent"), oder jede Person, in deren Namen der Hauptkontrahent sich zur Buchung der Pauschalreise verpflichtet (»die übrigen Begünstigten"), oder jede Person, der der Hauptkontrahent oder einer der übrigen Begünstigten die Pauschalreise abtritt (»der Erwerber").

      5. Vertrag: die Vereinbarung, die den Verbraucher an den Veranstalter und/oder Vermittler bindet.


      (Hervorhebung von mir)

      Wir haben es mit einer Pauschalreise zu tun, weil a) Unterbringung und b) andere touristische Dienstleistungen (Musicalbesuch) zusammen verkauft wurden. Der Veranstalter ist der Verkäufer, denn er organisiert das ganze (= Zusammenverbandeln und Verkaufen der jeweiligen Einzelleistungen). Sagt er in seinen AGB auch selbst:

      TotalCity verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nach eigenem Ermessen zusammengestellte und kombinierte Reisen in Form von Gutscheinen


      Was er danach noch alles in die AGB schreibt, von wegen daß er nur der Vermittler ist, ist ohne Belang, denn:

      Als "Vermittler" hätte er den Reiseveranstalter benennen müssen; da es eine Pauschalreise ist, ist irgendjemand auf jeden Fall der Veranstalter. Aber weder Hotel noch Musical-Verein kommen in Frage; es bleibt nur Totalcity / Alexander Hanel übrig!

      Aus § 651a Abs. 1 BGB lässt sich auch der Begriff des Reiseveranstalters ableiten als demjenigen, der im eigenen Namen den Organisationsakt vor nimmt, die jeweiligen Reiseleistungen bei touristischen Leistungsträgern "einzukaufen", zu bündeln, zum Gesamtpreis anzubieten und sodann auch zu erbringen. Für die Reiseveranstalter-Eigenschaft kommt es also nicht darauf an, ob der Vertragspartner des Reisenden gewerblich tätig und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht. Jeder, der in vorbeschriebener Weise Reiseangebote macht, ist von Gesetzes wegen Reiseveranstalter, ob er dies weiß oder will oder nicht.

      Auch Reiseangebote von Fremdenverkehrsvereinen, Kirchengemeinden, Schulen, Volkshochschulen, Sport- und sonstigen Vereinen, Zeitungen bei Leserreisen usw. können den Anbieter zu einem Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes mit allen Konsequenzen machen. Diese Konsequenz tritt ausnahmsweise nur dann nicht ein, wenn unmissverständlich und ausdrücklich dem Reisekunden gegenüber deutlich gemacht wird, dass das jeweilige Reiseangebot nur vermittelt wird, vielmehr ein anderes (Reise-) Unternehmen die Reise als eigene durchführt (§ 651a Abs. 2 BGB).


      (finanztip.de/recht/reiserecht/rechtsbe02.htm; Hervorhebung von mir)

      Hanel hätte sich versichern und Reisesicherungsscheine ausgeben müssen, bevor er auch nur eine einzige Zahlung entgegennimmt. Hier liegt (Eventual-)Vorsatz vor. Falls das den älteren Geschädigten was bringt (ich bin da kein Experte) bzgl. Restschuldbefreiung. Macht was draus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • habe vor ca. 3-4 wochen bei der polizei anzeige erstattet.
      war darauf 2 wochen im urlaub und habe seitdem immernoch keine schriftliche bestätigung der polizei erhalten. ist das korrekt?


      Das ist nichts Ungewöhnliches. Bis man mal etwas schriftliches von den Ermittlungsbehörden bekommt, können bereits Monate vergangen sein
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Anzeige / Vorgangsnummer

      Hallo zusammen,

      bin auch Geschädigter und gerade auf der Suche nach News über TotalCity und den werten Herrn Hanel hier gelandet.

      Ich habe 6 Tage vor der geplanten Reise einen Hotelvoucher per email erhalten und 4 Tage vor Reiseantritt die Inso-Mail von diesem Kerl bekommen, mit dem Hinweis der Voucher sei dennoch gültig... Die Nachfrage beim (minderwertigeren als gekauften) Hotel ergab das eine zwar eine Reservierung vorlag, die Zimmer aber noch nicht bezahlt waren. Da er ja Insolvenz angemeldet hat haben wir damit gerechnet das die Zimmer von ihm auch nicht bezahlt werden und haben die Reise abgeblasen.

      Wie auch immer... Die Vorgehensweise von diesem Kerl hatte Methode: Kaufpreis kassieren, (wertlose) Hotelgutscheine für das gekauft / gewonnene Hotel & Veranstaltung verschicken (woraufhin positive Bewertungen abgegeben werden) und dann kurz vor Reiseantritt Hotelgutscheine & Tickets günstigerer und keinesfalls GLEICHWERTGER Kategorie buchen.

      Ich denke das passierte alles vorsätzlich!

      Anzeige habe ich online in Dresden erstattet und folgende Mail erhalten:
      "Sehr geehrter Herr L.,
      Ihre Anzeige vom 19.07.2013 ist in unserer Dienststelle eingegangen und wurde unter der Vorgangsnummer 1436/13/521200 registriert. Die Weiterbearbeitung erfolgt durch die:
      Polizeidirektion Dresden
      Polizeirevier Dresden-Süd
      Niedersedlitzer Straße 19
      01239 Dresden
      prev-süd.pd-dresden@polizei.sachsen.de"

      Den Anwalt habe ich auch gerade zwecks Eintrag ins Gläubigerregister kontaktiert... Ich bin mal gespannt was aus der ganzen Sache wird.
    • Nochmal für alle Geschädigten:
      Eine Online-Anzeige mag praktisch erscheinen, kann man doch anscheinend bequem auf dem Sofa hocken bleiben!

      Auf eine Online-Anzeige erfolgt eine "Einladung" zur nächsten Polizeidienststelle, bei der man mit Perso erscheinen und die Anzeige persönlich unterschreiben darf"!
      Diese "Einladung" dauert gerne einmal 4-6 Wochen.
      Wer an einer Strafanzeige interessiert ist, die zeitnah bearbeitet wird, sollte persönlich auf der nächsten Schlumpfwache vorstellig werden!

      Wie oft muß man das eigentlich noch schreiben :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • ... dann gehe ich da eben hin und unterschreibe. Das hat nix mit "auf Sofa sitzen bleiben" zu tun... Ich hatte wegen Urlaub usw. bisher eben keine Zeit alles zusammen zu suchen und persönlich hinzugehen. Wie auch immer - der erste Schritt ist gemacht. Und wenn ich dann dahin muss / darf / soll, habe ich ja noch zusätzlich Futter aus den ganzen Berichten hier.
      Ich muss jetzt bzgl. Strafanzeige etc nicht der Schnellste oder der Erste sein. Ich sehe das so: Ich habe den Kerl im Februar bezahlt, der Schaden ist aber erst am Reisetag entstanden. Denn bis dahin hätte ja theoretisch alles noch stattfinden können. Der geplante Reisetag war vor ca. 4 Wochen... so schnell verjährt der Anspruch ja nicht.
    • ja, nun; wenn Du das so entspannt sehen kannst?!
      mir wäre schon lieber, ich hätte meine Köhlerchen schnellstens; immerhin scheinen es ja in der Regel 3-stellige Beträge zu sein, die dort versenkt wurden..
      ich weiß ja nicht, wie groß die Chancen sind, da überhaupt etwas wiederzusehn aber vermutlich werden die Letzten auch die Letzten sein! :)
    • Was heisst locker!?

      Ich hätte die Knete auch gerne wieder - knapp 500 Euronen. Ich habe, wie gesagt, den RA zwecks Aufnahme ins Gläubigerregister kontktiert. Mehr geht z.Zt. bezüglich Rückforderung eh nicht.
      Was das eventl. Strafrechtliche angeht werde ich mir noch einen Anwalt suchen - denke meine RS-Versicherung deckelt das.