Die Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke macht uns vor, wie sich ein Verkäufer gegen Schadensersatzforderungen wehren kann, die aufgrund einer vorzeitig abgebrochenen Auktion gerichtlich geltend gemacht worden sind. Dem Beklagten ist es gelungen nachzuweisen, dass der Bieter keinen Rechtsbindungswillen besaß, entsprechend also rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte.
Quelle und ausführlicher Bericht: wbs-law.de/e-commerce/abgebroc…auf-schadensersatz-42620/
In den letzten Monaten haben sich Fälle inflationär gehäuft, in denen Bieter ein regelrechtes Geschäftsmodell aus ihrem Bietverhalten entwickelt haben. Dieses Urteil veranschaulicht nochmals, was bereits in diversen Threads bei Auktionshilfe als Ratschlag mitgegeben wurde: In der Regel ist der Nachweis der Rechtsmissbräuchlichkeit der einzige Ausweg aus dem selbst verschuldeten Dilemma des Verkäufers:
Die wichtigsten Themen, für die das Urteil von Interesse sein könnte:
superocean - lidolocarno - viacantonale - vantage-racing - chronometre - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch?
Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt
Schon wieder Schadensersatzforderungen nach vorzeitigen Auktionsabbrüchen?
monatlich tausende Einzel-Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iphones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wg. vorzeitig abgebrochener Auktionen
Schadensersatzforderungen durch dr.medicus - edward.seymour - friedrich.august. Abhilfe? Kein Problem
Ob sich bei diesem Kläger einer der in den Threads Thematisierten verbirgt, erscheint noch unklar. Die in dem Urteil genannte Auktion ist allerdings noch abrufbar:
Keine Haftung bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Bieters
Das Amtsgericht Alzey hat in einem von unserer Kanzlei auf Beklagtenseite geführten Verfahren entschieden, dass dem Käufer einer abgebrochenen eBay-Auktion bei rechtsmissbräuchlichem Bieterverhalten kein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zusteht (Urteil v. 26.6.2013, Az. 28 C 165/12). Handelt der Käufer bei Abgabe seiner Gebote ohne ehrliches Kaufinteresse komme kein Kaufvertrag zustande. Ein auf Irrtümer gerichtetes Bietverhalten sei als rechtsmissbräuchlich einzustufen.
Quelle und ausführlicher Bericht: wbs-law.de/e-commerce/abgebroc…auf-schadensersatz-42620/
In den letzten Monaten haben sich Fälle inflationär gehäuft, in denen Bieter ein regelrechtes Geschäftsmodell aus ihrem Bietverhalten entwickelt haben. Dieses Urteil veranschaulicht nochmals, was bereits in diversen Threads bei Auktionshilfe als Ratschlag mitgegeben wurde: In der Regel ist der Nachweis der Rechtsmissbräuchlichkeit der einzige Ausweg aus dem selbst verschuldeten Dilemma des Verkäufers:
Die wichtigsten Themen, für die das Urteil von Interesse sein könnte:
superocean - lidolocarno - viacantonale - vantage-racing - chronometre - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch?
Rotzoll - dem Bieter in die Falle getappt
Schon wieder Schadensersatzforderungen nach vorzeitigen Auktionsabbrüchen?
monatlich tausende Einzel-Gebote eines Bieters auf sämtliche neue iphones zwecks Geltendmachung vom Schadensersatz wg. vorzeitig abgebrochener Auktionen
Schadensersatzforderungen durch dr.medicus - edward.seymour - friedrich.august. Abhilfe? Kein Problem
Ob sich bei diesem Kläger einer der in den Threads Thematisierten verbirgt, erscheint noch unklar. Die in dem Urteil genannte Auktion ist allerdings noch abrufbar:
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.