Ich habe es in Erwägung gezogen, mir einen Zweitaccount anzulegen. Natürlich hätte ich zunächst keine Bewertungen, ich könnte mir ja ein paar digitale Artikel kaufen habe ich gedacht, da ist bestimmt etwas bei, was ich brauchen könnte, wenns für 1 Euro per Sofortkauf zu haben ist, umso besser. Ich habe jetzt einen Online-Zeitungs-Artikel entdeckt, dass eBay solche Praktiken als illegal betrachtet und Accounts unter Umständen sperrt. Verbieten die AGB diese Art von Käufen oder ist das Willkür von eBay? Wie sieht es mit echten Artikeln aus, also physischen Gütern wie z.B. Gutscheinen deren Wert in etwa dem Kaufreis inklusive Versand entspricht? Danke.
Kaufen für Bewertungen?
-
-
-
Immer noch keine Antwort? Glaub net das da noch was kommt>> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!
-
schumiline schrieb:
Immer noch keine Antwort? Glaub net das da noch was kommt
Und jetzt? Zweitaccounts sind HIER nicht erlaubt, hier gibt es ja auch nichts zu kaufen. -
vanvog schrieb:
habe jetzt einen Online-Zeitungs-Artikel entdeckt
Quelle?viribus unitis semper et ubique -
du willst also mit deinem account B bei deinem account A einkaufen, damit account A viele bewertungen kriegt?
für wie doof hältst du denn den ebay-support eigentlich?!
die mögen ja nicht die schlauesten sein, aber völlig merkbefreit sind die dann doch nicht.
warum hältst du dich nicht an die regeln und sammelst auf ehrliche art und weise deine bewertungen?Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind. -
-
-
Fairhandel schrieb:
Quelle?
n-tv.de/technik/Verkaeufer-kau…en-Ruf-article591210.html
Oberlix schrieb:
@riverside: Nein ich denke eher er meint den klasichen Bewertungskauf wie früher Wallpaper oder eben allen anderen Schrott wo eigentlich jeder der nicht ganz dämlich ist, weiss das es nur darum geht BW's zu sammeln.
So ungefähr, nur lässt sich das schon 3 Monate nach dem Kauf nicht mehr nachvollziehen, außer über die Bewertungsseiten der Verkäufer usw., oder sehe ich das falsch? Ich will aber keinen Schrott kaufen, sondern ein paar Gutscheine für Läden, wo ich sowieso hingehe, Rabattgutscheine und Wertgutscheine also. Wenn ich mir ein paar PVK Angebote raussuche, die nicht ausschließlich so einen Mist verkaufen, werde ich von eBay Ärger bekommen? -
vanvog schrieb:
nur lässt sich das schon 3 Monate nach dem Kauf nicht mehr nachvollziehen, außer über die Bewertungsseiten der Verkäufer usw., oder sehe ich das falsch?
Für Otto normal nicht. Das ist soweit richtig.
Du machst dir aber deswegen sorgen:
vanvog schrieb:
dass eBay solche Praktiken als illegal betrachtet und Accounts unter Umständen sperrt.
Du glaubst doch jetzt nicht ernsthaft, dass Ebay um sowas nachzuvollziehen zwischen deinem Profil und dem deiner VK hin und her klicken müsste?vanvog schrieb:
Ich will aber keinen Schrott kaufen, sondern ein paar Gutscheine für Läden, wo ich sowieso hingehe, Rabattgutscheine und Wertgutscheine also.
Ja... is klar und ich bin Graf Koks persönlich. Du willst dir nur ein gutes Profil aufbauen um Seriosität und Erfahrung vorzugauckeln, die bei dir nicht vorhanden ist um damit höhere Preise zu erzielen. Da brauchst du uns hier nicht die Gutschein Story auftischen.
Warum bekomst du wohl kaum noch antworten auf deine fragen? Weil diese ständig wieder auf eins herauslaufen: Irgendjemand soll beschissen oder hinters licht geführt werden. In diesem Fall der unbedarfte Käufer. Erfahrene Käufer werden dein BWprofil Aufbau durschschauen und von deiner Auktion abstand nehmen. Den das was du vorhast wird eben auch liebend gerne von den Betrügern gemacht um Vertrauen aufzubauen durch gute BW. Da wirst du dann ganz schnell in die selbe Schublade gesteckt. -
@ Oberlix.
So langsam tendiere ich dazu,den Weg zum Ausgang aufzuzeigen.
@ Vanvog. Du hast offensichtlich immer noch nicht begriffen,dass wir hier keine Tipps zum bescheissen geben,sondern auf der anderen Seite stehen.
Deine permanentpenetranten Freds mit Fragen zu betrügerischen Vorgehensweisen geht mir langsam auf den Senkel.
Die nachfolgenden letzten Sätze habe ich nicht geschrieben.Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
-
Vanvog ist so ehrlich wie ein Politiker.
Alles nur zum Wohle der Allgemeinheit. -
-
Nene Leute, das seht ihr falsch, ich will niemanden betrügen. Ich will nur meinen Privatbesitz auf eBay loswerden, mehr nicht. Das ich dabei gute Preise erzielen möchte ist nicht verwerflich, ich frage hier nach, DAMIT alles sich im legalen Rahmen bewegt und dabei AGB konform bleibt. Ich will nur nichts falsch machen.
Mir ist schon klar, dass eBay Algorithmen einsetzt und das Aufspüren von nicht erwünschtem Verhalten nicht manuell abläuft. Es ist nur, dass ich das Gefühl hatte, hier auf eine etwas merkwürdige Verhaltensweise seitens eBay gestoßen zu sein, in dem von mir zitierten Artikel heißt es, solche Accounts werden von eBay gelöscht/geschlossen, das war für mich neu, es war mir nicht bewusst, dass man für etwas bestraft werden kann, was NICHT ausdrücklich in den AGB als verboten definiert ist. Muss also irgendwo vermerkt sein, also frage ich die Experten, dachte ich mir.
Oberlix sprach von Käufer hinters Licht führen, täuschen usw. das will ich doch gar nicht, wenn ich Sachen zum Verkauf reinstellen würde und alles zur vollen Zufriedenheit der Käufer abläuft, dann ist doch alles in Ordnung oder nicht? Ich wollte diesen Weg aus einem ganz bestimmten Grund nicht gehen, Grund dafür ist die Rechtsprechung, die nicht nur Umsatz und Regelmäßigkeit betrachtet, sondern auch die Anzahl der Verkäufe insgesamt. Dem Ratschlag von Löschbert folgend, "ein Mal und nie wieder", DARF ich konsequenterweise nichts verkaufen! Stelle ich bei 0 Bewertungen hochwertiges Zeug rein, wird mein Account womöglich noch auf Verdacht wegen Betrug gesperrt bzw. erziele ich extrem schlechte Preise. Soweit meine Gedanken beim Ausgangspost. Denkfehler: um das Limit aufheben zu können MUSS ich erst etwas verkaufen. Also werde ich erstmal ein paar Sachen reinstellen.
Ich bin hier in Missgunst geraten, weil ich anfangs nach Geschäftsmodellen gesucht habe, die ich auf eBay umsetzten könnte. Dank eurer Hilfe habe ich all meine ursprünglichen Ideen als illegal und/oder gefährlich erkannt und Abstand davon genommen. Ich werde in diesem Leben wohl kein Geld als Powerseller verdienen können. Aufgrund finanzieller Probleme beim gleichzeitigen Verlust der Sammelleidenschaft will ich TROTZDEM meine Sammlungen und einiges an Privatbesitz loswerden, dass es einige hier immer noch nicht OK finden, kann ich NICHT verstehen aber ich muss es akzeptieren.
-
Kennst du den Satz aus dem Silbersee ? Von Karl Marx,dass ist der mit dem Indianer und Pierre´s Brie.
Budda bei die Fische.
Dein Strohrumgeeiere nervt und wird durch dein FETT geschreibseltes auch nicht glaubwürdiger.
Das einzige ,was ich dir noch abnehmen würde,wäre eine eidesstattliche Erklärung.
Wie alt,besser jung , bist du eigentlich? Schon volljährig ?
Man Junge.Begriff endlich,dass das Leben nicht nur aus Beschiß besteht.Vollpfosten gibt´s massenweise.Aber nur,weil es soviel davon gibt,heißt es noch lange nicht,dass die ja Recht haben müssen.
Leute frißt Scheiße,Millionen von Fliegen können nicht irren.
Und wenn du wieder mit einem neuen Fred hier aufschlägst,in welchem du fragst,wie du das FA,das Gewerbeamt,eBay´s AGB,die derzeit gültige deutsche und europäische Gesetzsprechung,Verbraucherrechte oder Schneewittchens Sarg unter Umgehung der 7 Berge incl. Zwerge umgehen kannst,schlage ich dich für ein Vorzeigemodell eines ehemaligen Users in diesem Forum vor.
Ach ja.Falls du wissen möchtest,wo Schneewittchen incl. ihrer verm. nicht nur 7 gar nicht zwergenhaft ausgestatteten WG-Mitbewohnern ihre Orgien gefeiert haben.Die werte Frau Viehmann hat´s den Brüdern,den Grimm´schen weiland vor Ort erzählt.Siebenbergen,am See, gerade Weltkulturerbe geworden.
Falls du eine Denkhilfe benötigst,der Herkules hällt ein hilfreiches Mittel in der Hand.Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
-
ohrwürmchen schrieb:
Und wenn du wieder mit einem neuen Fred hier aufschlägst,in welchem du fragst,wie du das FA,das Gewerbeamt,eBay´s AGB,die derzeit gültige deutsche und europäische Gesetzsprechung,Verbraucherrechte oder Schneewittchens Sarg unter Umgehung der 7 Berge incl. Zwerge umgehen kannst,schlage ich dich für ein Vorzeigemodell eines ehemaligen Users in diesem Forum vor.
Ich verstehe, ich werde das Eröffnen von neuen Themen unterlassen.
Ich habe nicht vor das FA, das Gewerbeamt, eBay´s AGB, die derzeit gültige deutsche und europäische Gesetzsprechung, Verbraucherrechte oder Schneewittchens Sarg unter Umgehung der 7 Berge incl. Zwerge zu umgehen.
Ich fühle mich missverstanden, aber das habe ich mir selber zuzuschreiben. Danke an alle Beteiligten für die Diskussion, Tipps und Hinweise.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()
-
Oberlix schrieb:
@riverside: Nein ich denke eher er meint den klasichen Bewertungskauf wie früher Wallpaper oder eben allen anderen Schrott wo eigentlich jeder der nicht ganz dämlich ist, weiss das es nur darum geht BW's zu sammeln.
und was daran ist illegal oder in irgendeiner weise ein problem?
ich kenn keinen, der bei ebay rausflog, weil er vor seinem ersten verkauf erstmal 63 haargummis, wallpaper, schlüsselringe etc. gekauft hat.davon abgesehen braucht man heutzutage auch nicht mehr x bewertungen, um was verkaufen zu können.
er schreibt ja
dass eBay solche Praktiken als illegal betrachtet und Accounts unter Umständen sperrt.
und das einzige, was mir da in der konstellation einfällt ist eben "mein account B kauft bei meinem account A für ne menge schöner bewertungen".
kaufbewertungen nutzen einem für die DSR gar nichts und die sind mittlerweile (aus sich von ebay) ausschlaggebend, wie gut man sich als verkäufer schlägt oder eben nicht.
wer die vorgaben nicht erfüllt, kriegt hinweise, er soll sich verbessern oder kriegt gleich ein limit verpasst oder fliegt ganz.
@vanvog
so ziemlich alle deine fragen bezogen sich auf grenzwertiges oder eindeutig gesetzeswidriges vorgehen.
frag dich mal, warum du meinst, du könntest nur so was bei ebay erreichen.
den schnellen euro kannst du schon lange nicht mehr bei ebay machen, die "goldgräberrausch am klondike"-stimmung ist geschichte.Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind. -
riverside schrieb:
und was daran ist illegal oder in irgendeiner weise ein problem?
ich kenn keinen, der bei ebay rausflog, weil er vor seinem ersten verkauf erstmal 63 haargummis, wallpaper, schlüsselringe etc. gekauft hat.
Keine Ahnung. Aber ich hab auch nie behauptet, dass es illegal sei oder? Problematisch ist daran höchstens das berühmte "Geschmäckle." Gut dass finden nur die Leute die bei Ebay nicht ihr Hirn auf der Startseite abgeben.. aber trotzdem.
vanvog schrieb:
Oberlix sprach von Käufer hinters Licht führen, täuschen usw. das will ich doch gar nicht,
Doch genau dass willst du. Lies dir bitte mal deine Threads durch und zwar genau und überlege welche Fragen du stellst. Mir fallen nur mal aus dem Stehgreif ein paar besonders Schöne Dinge ein: 1. Wie man Hehlerware unauffällig an den Mann bringt oder 2. Wie man das Fa am besten bescheißt oder auch 3. Wie man die Käufer um ihre gesetzlichen Rechte bringt, da du kein bock auf gewerbe hast.
Nun hier die Nummer4: Wie man unbedarften Käufern falsche Tatsachen vorgaukelt. -