Vorsicht bei Online-Paketmarken auf eBay

    • Vorsicht bei Online-Paketmarken auf eBay

      Die meisten werden bescheid wissen aber vielleicht kennt es jemand noch nicht:

      Seit einiger Zeit werden auf eBay Online-Paketmarken von DHL angeboten, zum Teil gehen die Paketmarken für 4 Euro das Stück weg, gerade für Privatverkäufer ist das wohl zu verlockend, um widerstehen zu können. Abgesehen von den vielen Betrügern, die sich generell in dem Bereich Frankaturware rumtreiben und im Falle von Online-Paketmarken oft die Gleichen PDFs mehrfach an verschiedene Käufer verschicken, was wiederum in der Regel eine Betrugsanzeige für den Käufer durch DHL nach sich zieht, kann das Verwenden dieser Paketmarken auch auf eine andere Weise in die Hose gehen. Geht das Paket verloren, hat man (nach meinen Informationen) keinerlei Ansprüche gegenüber DHL. Paketmarken von der Online-Frankierung sind nicht übertragbar, man ist als Absender somit nicht der rechtmäßige Besitzer der Paketmarke und hat damit keinen Anspruch auf die Versicherung.
    • Bitte nenne doch mal die Quellen deines umfangreichen Wissens über "gefälschte" DHL-Onlinepaketmarken, insbesondere hierzu:

      -oft die Gleichen PDFs mehrfach an verschiedene Käufer verschicken
      -was wiederum in der Regel eine Betrugsanzeige für den Käufer durch DHL nach sich zieht
      -Geht das Paket verloren, hat man (nach meinen Informationen) keinerlei Ansprüche gegenüber DHL.
      -ist als Absender somit nicht der rechtmäßige Besitzer der Paketmarke

      Bitte Quellen, die das als Fakten belegen, danke.
    • Kaiolito schrieb:

      Bitte nenne doch mal die Quellen deines umfangreichen Wissens über "gefälschte" DHL-Onlinepaketmarken, insbesondere hierzu:

      -oft die Gleichen PDFs mehrfach an verschiedene Käufer verschicken
      -was wiederum in der Regel eine Betrugsanzeige für den Käufer durch DHL nach sich zieht
      -Geht das Paket verloren, hat man (nach meinen Informationen) keinerlei Ansprüche gegenüber DHL.
      -ist als Absender somit nicht der rechtmäßige Besitzer der Paketmarke

      Bitte Quellen, die das als Fakten belegen, danke.


      die Quellen sind vermutlich die eBay-Foren

      allerdings gab es die Probleme schon früher, als massenhaft Paketscheine vertickt wurden, welche eigentlich den GVK (bzw. Vertragskunden) vorbehalten waren - und bei gefälschten Paketmarken wird da nicht kulanter seitens DHL verfahren
    • Es ist mir bekannt, dass die Teile vertickt werden und eBay seit kurzem die Accounts recht schnell dicht macht und sämtliche Angebote löscht.
      Mir ist aber auch bekannt, dass die Pakete von der DHL durchaus transportiert werden und wenn hier was unternommen werden soll, bringen nur Fakten weiter.

      Wer wurde von der DHL als Käufer angezeigt wegen Nutzung einer Fälschung?
      Wer bekam bereits benutzte Marken, die er dann nicht verwenden konnte? Wobei hier die Tatsache belegt ist, dass eine genutzte Marke bereits nach kurzem wieder genutzt werden kann.
      Wem wurden Ersatzansprüche nicht anerkannt, weil er eine "gefälschte" Paketmarke nutzte und dessen Paket beschädigt wurde oder verloren ging?

      Es ist einfach nicht seriös, Dinge in den Raum zu stellen ohne diese entsprechend belegen zu können.

      Mir ist z. B. nur ein Fall bekannt, in welchem die DHL gegen einen Käufer/Nutzer einer solchen Marke vorgegangen ist, leider ist dieser Fall von diesem Nutzer nicht entsprechend belegt worden und damit wertlos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • hasjana schrieb:

      die Quellen sind vermutlich die eBay-Foren

      vanvog schrieb:

      was wiederum in der Regel eine Betrugsanzeige für den Käufer durch DHL nach sich zieht

      Es gibt einen älteren eBay-Thread, der dieses Problem behandelt. Dort wird auch auf einen eBay-User-Ratgeber zu diesem Thema verwiesen, in dem berichtet wird, dass DHL angeblich gegen die Nutzer solcher Marken juristisch vorgeht. Wie alt dieser "Ratgeber" ist kann man nicht erkennen, und wie Kaiolito bereits geschrieben hat wurde diese Aussage (ich rede nicht von den Fälschungen als solche, sondern von dem juristischen Vorgehen von DHL gegen die Nutzer von gutgläubig erworbenen Fälschungen) weder durch den publizierenden User noch durch andere gleichgelagerte Fälle bestätigt.

      Sollte sich "vanvog" auf diesen alten Fall beziehen, dann wäre zumindest eine Quellenangabe notwendig gewesen um die Sache einzuschätzen. Und wenn er/sie neue Erkenntnisse zu diesem Problem haben sollte, dann wären die Quellen sogar noch wichtiger.