Ich denke das hat sich jetzt überschnitten @riverside. Lies mal nach, was @Heiner soeben reingetragen hat (Link in Uhus Posting). Das meiste was du geschrieben hast dürfte sich damit erledigt haben.
Nein, ich weiß nur, was im Zweifel vor Gericht mit Zeugen behauptet werden wird.
Ich habe nur gelesen daß der Hund das als Welpe getan hat (Vergangenheit). Siehe das Posting von @eule weiter oben.
Zeigst du mir die Stelle, wo letzteres steht?
Hat sie doch. In ein Regal, wo sie der Meinung war, der Hund käme nicht ran, mit dem Erfahrungswert, daß aus eben diesem Regal noch nie etwas beim Hund gelandet war.
Du ja, Gerichte nicht (s.o.)
Ja, ich habe abschließbare Schränke, nein, ich habe noch nie einen meiner laufenden eBay-Verkäufe so aufbewahrt, ich finde das weltfremd. Du darfst natürlich gerne anderer Meinung sein.
Durch Zeugeneinvernahme des Schuldigen?
Ich gehe mal zu deinen Gunsten davon aus, daß du meine Antwort auf die letzte Frage dieser Art an mich nicht gelesen hast. Ich stelle keine privaten Informationen von mir ins Internet, nicht hier und nicht woanders, was ich beruflich mache geht weder dich noch sonstwen hier irgendetwas an. Es ist auch weder relevant für die Diskussion noch für die Qualität meiner Argumente.
riverside schrieb:
du weißt also, was die fragestellerin mit ihren postings sagen wollte und was nicht... aha.
Nein, ich weiß nur, was im Zweifel vor Gericht mit Zeugen behauptet werden wird.
riverside schrieb:
als hundebesitzer muß man damit rechnen, daß der hund (hier: ein welpe) an dingen herumkaut
Ich habe nur gelesen daß der Hund das als Welpe getan hat (Vergangenheit). Siehe das Posting von @eule weiter oben.
riverside schrieb:
der verkäuferin war dies verhalten bekannt und sie hatte deswegen schon mal theater bei ebay.
Zeigst du mir die Stelle, wo letzteres steht?
riverside schrieb:
da sollte man doch meinen, sie lernt daraus und räumt den kram gut weg.
Hat sie doch. In ein Regal, wo sie der Meinung war, der Hund käme nicht ran, mit dem Erfahrungswert, daß aus eben diesem Regal noch nie etwas beim Hund gelandet war.
riverside schrieb:
wenn man was bei ebay verkauft, dann gehe ich als potentieller käufer tatsächlich davon aus, daß der verkäufer den gegenstand nicht weiter benutzt und auch nicht herumliegen lässt, sondern so beiseite räumt, daß der status quo des gegenstands im normalfall bis zum versand gewährleistet ist.
Du ja, Gerichte nicht (s.o.)
Ja, ich habe abschließbare Schränke, nein, ich habe noch nie einen meiner laufenden eBay-Verkäufe so aufbewahrt, ich finde das weltfremd. Du darfst natürlich gerne anderer Meinung sein.
riverside schrieb:
erklär mal, wie du das glaubhaft machen willst, daß nicht die verkäuferin sorglos war, sondern "nur" der ehemann oder sonstwer im haushalt.
Durch Zeugeneinvernahme des Schuldigen?
riverside schrieb:
OT: was machst du nochmal beruflich?
Ich gehe mal zu deinen Gunsten davon aus, daß du meine Antwort auf die letzte Frage dieser Art an mich nicht gelesen hast. Ich stelle keine privaten Informationen von mir ins Internet, nicht hier und nicht woanders, was ich beruflich mache geht weder dich noch sonstwen hier irgendetwas an. Es ist auch weder relevant für die Diskussion noch für die Qualität meiner Argumente.
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