In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"

    • Ich denke das hat sich jetzt überschnitten @riverside. Lies mal nach, was @Heiner soeben reingetragen hat (Link in Uhus Posting). Das meiste was du geschrieben hast dürfte sich damit erledigt haben.

      riverside schrieb:

      du weißt also, was die fragestellerin mit ihren postings sagen wollte und was nicht... aha.


      Nein, ich weiß nur, was im Zweifel vor Gericht mit Zeugen behauptet werden wird.

      riverside schrieb:

      als hundebesitzer muß man damit rechnen, daß der hund (hier: ein welpe) an dingen herumkaut


      Ich habe nur gelesen daß der Hund das als Welpe getan hat (Vergangenheit). Siehe das Posting von @eule weiter oben.

      riverside schrieb:

      der verkäuferin war dies verhalten bekannt und sie hatte deswegen schon mal theater bei ebay.


      Zeigst du mir die Stelle, wo letzteres steht?

      riverside schrieb:

      da sollte man doch meinen, sie lernt daraus und räumt den kram gut weg.


      Hat sie doch. In ein Regal, wo sie der Meinung war, der Hund käme nicht ran, mit dem Erfahrungswert, daß aus eben diesem Regal noch nie etwas beim Hund gelandet war.

      riverside schrieb:

      wenn man was bei ebay verkauft, dann gehe ich als potentieller käufer tatsächlich davon aus, daß der verkäufer den gegenstand nicht weiter benutzt und auch nicht herumliegen lässt, sondern so beiseite räumt, daß der status quo des gegenstands im normalfall bis zum versand gewährleistet ist.


      Du ja, Gerichte nicht (s.o.)

      Ja, ich habe abschließbare Schränke, nein, ich habe noch nie einen meiner laufenden eBay-Verkäufe so aufbewahrt, ich finde das weltfremd. Du darfst natürlich gerne anderer Meinung sein.

      riverside schrieb:

      erklär mal, wie du das glaubhaft machen willst, daß nicht die verkäuferin sorglos war, sondern "nur" der ehemann oder sonstwer im haushalt.


      Durch Zeugeneinvernahme des Schuldigen?

      riverside schrieb:

      OT: was machst du nochmal beruflich?


      Ich gehe mal zu deinen Gunsten davon aus, daß du meine Antwort auf die letzte Frage dieser Art an mich nicht gelesen hast. Ich stelle keine privaten Informationen von mir ins Internet, nicht hier und nicht woanders, was ich beruflich mache geht weder dich noch sonstwen hier irgendetwas an. Es ist auch weder relevant für die Diskussion noch für die Qualität meiner Argumente.

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    • @platinum

      Du hast dich gehörig im Ton vergriffen. Solltest du das nicht dringend abstellen, dann verzichten wir lieber auf deine Geschichte! Beschränke dich auf die Fakten und lasse mal deine Emotionen außen vor.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • vorratsspeicher ebay taktik auktion abbruch iphone5

      Hallo zusammen,

      hier mal meine Story zu "vorratsspeicher" (mich würd es nicht wundern, dass er hier im Forum aktiv ist)

      Mitte diesen Jahres (Ende Juli) habe ich einen neues Iphone 5 zum Verkauf bei eBay reingestellt und
      die Auktion abgebrochen, da die Artikelbeschreibung fehlerhaft war.
      Der höchst bietende hieß "vorratsspeicher" Gebot beim streichen 151 EUR .

      Hier der komplette Nachrichtenverkehr.

      Ich habe, nachdem ich die Auktion abgebrochen habe, eine Nachricht von ihm erhalten :

      Er:
      "hallo,
      ich habe bei ihrem angebot iPhone 5 mitgeboten. warum wurde die auktion schon beendet?
      liebe grüße
      "


      Ich:
      "bei diesem iphone ist ein simlock drauf.
      den habe ich aber bereits an einem freund verkauft.
      ich kriege noch ein iphone 5
      wenn Interesse besteht für 500 EUR ist es ok
      "

      Er:
      "zum
      Einen ist ein anderweitiger verkauf KEIN Grund für das vorzeitige
      Beenden und zum Anderen sind Sie verpflichtet den berechtigten Grund
      (liegt hier nicht vor) dem Höchstbietenden UNVERZÜGLICH mitzuteilen
      (§121 BGB). Nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGB ́s ist folgendes zu
      beachten: "[...] Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung
      des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und
      Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande [...]
      Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit 151€ und
      bin somit der Käufer des Artikels. Somit besteh ich auf den Artikel zu
      dem von mir gebotenem Preis in Höhe von 151€. Ich bitte Sie mir Ihre
      Bankverbindung zuzusenden damit ich Ihnen das Geld (+ 4,90€ Versand)
      überweisen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Sollten Sie den
      Artikel nicht mehr liefern können, verlange ich von Ihnen Schadenersatz
      in Höhe von 528€: 679€ (Preis des Geräts) - 151€ (der von mir gebotene
      Betrag)= 528€ (Schadenersatz). Bitte prüfen Sie die Rechtslage. Hier
      noch zwei Auszüge:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…nsabbruch-bei-ebay-wegen-

      anderweitiger-veraeusserung-muss-der-verkaeufer-schadensersatz-an-den-hoechstbietenden-
      leisten

      123recht.net/Ebay-Angebot-vorzeitig-beenden-__a109230.html"


      Ich :
      "die Artikelbeschreibung war falsch.
      Die Auktion wurde deshalb beendet, das Phone auf was Sie geboten haben,
      war nicht das in der Auktion.
      Weiter Sperre Sie ab sofort als Bieter für meine
      Auktionen."

      Er :
      Guten Abend xxx xxx
      Sie
      haben mir geschrieben das Sie die Auktion vorzeitig beendet haben weil
      der Artikel anderweitig verkauft wurde. Das ist aber kein Grund ein
      Angebot vorzeitig zu beenden. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich
      Höchstbietender mit 151€ und bin somit der Käufer des Artikels (§ 10
      ebay AGBs in Verbindung mit dem BGB). Da Sie den Artikel bereits
      anderweitig verkauft haben, verlange ich von Ihnen Schadenersatz statt
      Leistung. Demnach verlange ich von Ihnen Schadenersatz in Höhe von 528€:
      679€ (Preis des Geräts) - 151€ (der von mir gebotene Betrag)= 528€
      (Schadenersatz). Ich bitte Sie den Betrag auf folgendes Konto zu
      überweisen:
      Name und Kontonr habe ich weggelassen
      Sollte ich bis zum 02.08.2013 keine Zahlung von Ihnen erhalten,
      werde ich rechtliche Schritte durch meinen Rechtsanwalt einzuleiten. Ich
      denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die
      Kosten welche dafür anfallen sind hoch und müssten von Ihnen getragen
      werden. Und das meine ich auch so: ich werde DEFINITIV Klage erheben,
      falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht
      das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich
      wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die
      erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche
      Kosten mit sich. Sie können sich im Internet ausreichend über
      vorzeitigen Abbruch einer Auktion informieren. Prüfen Sie die
      Rechtslage.
      Nachdem ich Rücksprache mit dem Ebayservice gehalten habe
      und mir auch unmissverständlich von diesem bestätigt wurde das ich der
      rechtsmäßige Käufer des Artikels bin, erhielt ich folgende Informationen
      zu Ihrer Person:

      xxx
      xxx
      xxx

      Ebay
      hat diesen Fall ebenfalls im System vermerkt und wird
      selbstverständlich die Möglichkeit nutzen, vor Gericht eine
      entsprechende Zeugenfunktion zu erfüllen


      ich:

      Hallo Vorattenspeicher,
      Nochmals zur Info :
      Ich habe einen Iphone 5 bei ebay eingestellt - SIMLOCK FREI
      Ich habe aber tatsächlich einen Iphone 5 mit Simlock von der Deutschen Telekom!!!
      Artikelbeschreibung Fehlerhaft
      Zur Verständnis :
      SIMLOCK FREI heisst : alle Handykarte/Provider können damit telefonieren
      SIMLOCK Telekom - Nur Karten der Telekom können mit dem Phone benutzt werden.
      Verstanden?
      Zwei Verschiedene Sachen deshalb Abbruch der Auktion.
      Und was ich danach mit dem Telefon mache ob ich das an einem Freund
      für 200 EUR oder für 1000 EUR verkaufe ist meine Sache.
      Freundlicherweise habe ich Ihnen noch ein Angebot gemacht und geschrieben
      das ich noch einen Iphone 5 bekomme, dieser Kumpel hat sich leider
      anderweitig entschieden und möchte sein Iphone 5 doch nicht verkaufen, somit
      hat sich das auch erledigt
      Ich verkaufe bei eBay Artikel, weil ich Geld brauche und
      Sie nötigen mich und setzen
      mir noch eine Frist Ihnen Geld zu überweisen für eine Ware die
      zu recht abgebrochen wurde?
      Ich glaube nicht daran, dass Sie an einem Artikel Interessiert sind
      das der Artikelbeschreibung nicht entspricht.
      Warum ersteigern Sie nicht einfach ein anderes Iphone 5???
      Die Handys werden in 30 Minuten-Takt bei ebay verkauft!!
      Stattdessen haken Sie nach und wollen unbedingt Schadenersatz
      oder das Handy für 151 EUR
      Gehen Sie immer so vor???? Ist das Ihre Super Taktik
      Bieten Sie ständig auf einen Artikel die 1/4 vom Kaufpreis kosten und
      warten bei Gelegenheit ab damit Sie bei abgebrochener Auktion, den
      Leuten mit Anwalt drohen?
      Von mir kriegen Sie keinen Iphone und auch keine Cent.



      Er:
      Das
      Abbrechen ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, zudem
      müssen Sie den Grund unverzüglich dem Höchstbietenden mitteilen. Ich
      habe Ihnen eine Frist gesetzt und Ebay über den Sachverhalt informiert.
      Ebay hat diesen Fall auch vermerkt und mir Ihre Anschrift mitgeteilt.
      Denken Sie das Ebay mir Ihre Adressdaten einfach so aushändigt? Ebay
      gibt nur den rechtmäßigen Käufern die Daten raus und wird auch im
      Zweifel (zu dem bereits vorhandenen Emailverkehr) als Zeuge fungieren.
      Wenn Sie der Meinung sind das Sie im Recht sind, dann brauchen Sie auch
      mir gegenüber keine Erklärungen mehr abzugeben. Jedoch möchte ich Sie
      nochmals darauf hinweisen das bei Nichteinhaltung der Frist eine Klage
      erfolgt. Diese bringt weitere Kosten für Anwalt und Gericht mit sich.
      Wenn Ihnen das Gleichgültig ist, dann ist es auch in Ordnung und Sie
      können die Frist einfach verstreichen lassen.



      Heute habe ich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen erhalten,

      Gesamtsumme 765,06 EUR

      Wie gehe ich vor was mache ich jetzt am besten??

      Vielen Dank für Eure Meinung :D
    • Das hat er mir geschrieben:

      Guten Tag Frau xxxich war Höchstbietender mit 1und bin somit der Käufer des Artikels, denn mit Abgabe meines Gebots ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden (§ 10 ebay AGB ́s in Verbindung mit dem BGB). Ich bestehe auf den Artikel zu dem von mir gebotenem Preis in Höhe von 1. Sie geben jedoch an dass Sie den Artikel erst falsch beschrieben und dann anderweitig verkauft haben. Das sind jedoch keine Gründe für einen vorzeitigen Abbruch. Somit fordere ich einen Schadenersatz in Höhe von 678€: 679€ (Neupreis des Geräts)-1(der von mir gebotene Betrag)= 378(Schadenersatz). Bitte prüfen Sie hierzu die Rechtslage. Hierzu noch zwei Auszüge: 123recht.net/Ebay-Angebot-vorzeitig-beenden-__a109230.htmldamm-legal.de/ag-nuertingen-be…nsabbruch-bei-ebay-wegen-anderweitiger-veraeusserung-muss-der-verkaeufer-schadensersatz-an-den-hoechstbietenden-leistenIch bitte Sie den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen: Andreas W xxx, Verwendungszweck: Ihr Ebayname. Sollte ich bis zum 09.08.2013 keine Schadenersatzzahlung von Ihnen, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte durch meinen Rechtsanwalt einleiten zu lassen. Ich denke es ist auch in Ihrem Interesse das dies nicht geschieht, denn die Kosten welche dafür anfallen sind sehr hoch und müssten von Ihnen getragen werden. Und das meine ich auch so: ich werde DEFINITIV Klage erheben, falls Sie dem Kaufvertrag nicht nachkommen. Ich möchte wirklich nicht das noch weitere Kosten für Sie entstehen! Überlegen Sie es sich wirklich gut, ob es nötig ist hier in Verzug zu kommen, denn bereits die erste Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt bringt schon nicht unerhebliche Kosten mit sich.
      Nachdem ich Rücksprache mit dem Ebayservice gehalten habe und mir auch unmissverständlich von diesem bestätigt wurde das ich der rechtsmäßige Käufer des Artikels bin, erhielt ich folgende Informationen zu Ihrer Person:

      xxxxxxxx
      xxxxxxxx
      Ebay hat diesen Fall ebenfalls im System vermerkt und wird selbstverständlich die Möglichkeit nutzen, vor Gericht eine entsprechende Zeugenfunktion zu erfüllen.

    • bvb09 schrieb:




      Heute habe ich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen erhalten,

      Gesamtsumme 765,06 EUR

      Wie gehe ich vor was mache ich jetzt am besten??

      Vielen Dank für Eure Meinung :D



      Wenn du wirklich als Antwort geschrieben hast das Eierfone anderweitig verkauft zu haben dann würde ich schnell bezahlen bevor aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird welcher dann den GV auf den Plan rufen wird

      Wenn du eine RSV besitzt dann kannst du auch versuchen dagegen vorzu gehen, ein Widerspruch gegen den MB ist dann fristgerecht nötig, es wird dann zum streitigen Verfahren kommen bei dem du sehr wahrscheinlich unterliegen wirst und dann Kosten in 4-stelliger Höhe am Hals hast, verursacht durch einen von dir begangenen Rechtsbruch
    • Sternchen schrieb:

      bvb09 schrieb:




      Heute habe ich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen erhalten,

      Gesamtsumme 765,06 EUR

      Wie gehe ich vor was mache ich jetzt am besten??

      Vielen Dank für Eure Meinung :D



      Wenn du wirklich als Antwort geschrieben hast das Eierfone anderweitig verkauft zu haben dann würde ich schnell bezahlen bevor aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird welcher dann den GV auf den Plan rufen wird

      Wenn du eine RSV besitzt dann kannst du auch versuchen dagegen vorzu gehen, ein Widerspruch gegen den MB ist dann fristgerecht nötig, es wird dann zum streitigen Verfahren kommen bei dem du sehr wahrscheinlich unterliegen wirst und dann Kosten in 4-stelliger Höhe am Hals hast, verursacht durch einen von dir begangenen Rechtsbruch
      Und was wenn ich Zahlungsunfähig bin? ?(
    • Sternchen schrieb:

      bvb09 schrieb:

      Heute habe ich ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen erhalten,

      Gesamtsumme 765,06 EUR

      Wie gehe ich vor was mache ich jetzt am besten??

      Vielen Dank für Eure Meinung :D
      Wenn du wirklich als Antwort geschrieben hast das Eierfone anderweitig verkauft zu haben dann würde ich schnell bezahlen bevor aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird welcher dann den GV auf den Plan rufen wird

      Wenn du eine RSV besitzt dann kannst du auch versuchen dagegen vorzu gehen, ein Widerspruch gegen den MB ist dann fristgerecht nötig, es wird dann zum streitigen Verfahren kommen bei dem du sehr wahrscheinlich unterliegen wirst und dann Kosten in 4-stelliger Höhe am Hals hast, verursacht durch einen von dir begangenen Rechtsbruch
      Sag mal @sternchen geht es dir noch gut?

      Habe wenig Zeit, aber die nehme ich mir jetzt doch.
      Natürlich ist direkt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und sicher nicht zu bezahlen.
      Auch Fehler in der Artikelbeschreibung können ein berechtigter Grund zum Abbruch einer Auktion sein. Schon wieder "Rechtsbruch" na klasse, scheinbar nix verstanden.

      Außerdem finde ich es schön, dass es Leute gibt, die den Ausgang eines streitigen Verfahrens bereits heute vorhersagen können.
    • Sternchen schrieb:

      Wenn du wirklich als Antwort geschrieben hast das Eierfone anderweitig verkauft zu haben dann würde ich schnell bezahlen bevor aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid wird welcher dann den GV auf den Plan rufen wird


      Sag mal bist du ein Troll oder einfach nur lernresistent? Schreib nicht so einen Müll, aus einem Mahnbescheid wird kein Vollstreckungsbescheid und ein Gerichtsvollzieher taucht auch nicht auf, wenn man dem Mahnbescheid einfach widerspricht (=das Kreuz an der richtigen Stelle macht).

      @bvb09; gib nichts auf das Geschwafel von @Sternchen, der hat offensichtlich keine Ahnung von nichts.

      Korrekt ist, daß ein Fehler beim Eingeben eines Angebots einen berechtigten Grund zum Abbruch einer Auktion darstellt, mit der Folge, daß kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dieser Grund muß auch nicht "unverzüglich" mitgeteilt (und schon gar nicht angefochten) werden. (Recherche: BGH VIII ZR 305/10, OLG Hamm I2 U 94/13)

      Richtig ist, daß du in der Beweispflicht dafür bist, daß du beim Eingeben des Angebots einen Fehler gemacht hast. Da du deinem Bieter bereits mitgeteilt hast, daß du außerdem außerhalb von eBay verkauft hast, hast du deine Position unnötig verschlechtert, das war suboptimal und hat deine Glaubwürdigkeit beschädigt. Andererseits schließt sich nicht aus, erst einen Fehler zu machen, berechtigt zu beenden und dann (zeitliche Abfolge ist wichtig!) einen anderen Käufer zu finden. Du wirst Zeugen brauchen.

      Bei dem Betrag solltest du eine Erstberatung bei einem spezialisierten Fachanwalt in Anspruch nehmen. Der kann dir ungefähr deine Chancen mitteilen.
    • @pandarul: Du solltest mal alles lesen was ich geschrieben habe, ich habe auch zum Widerspruch geraten wenn es für sinnvoll gehalten wird, und widerspricht man nicht dann wird aus dem MBautomatisch ein VB und der GV kommt

      Es wurde auch geschrieben das dem Käufer mitgeteilt wurde das Handy wäre anderweitig verkauft worden, so zählt das mit Irrtum beim einstellen nicht, erst lesen, verstehen und dann angreifen!

      In diesem fall ist es ein Rechtsbruch, und für PKH muss eine Chance auf Gewinn des Rechtsstreits bestehen sonst wird diese abgelehnt

      Und was wäre wenn seit September diesen Jahres ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde ?
      Trotzdem Mahnbscheid widersprechen?


      Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es sei denn der Abbruch war vor Beginn der InSO, dann würde ich aber in einem Fachforum nachfragen ob man diese Forderung noch nachträglich zur Tabelle anmelden kann

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:

      Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es sei denn der Abbruch war vor Beginn der InSO, dann würde ich aber in einem Fachforum nachfragen ob man diese Forderung noch nachträglich zur Tabelle anmelden kann

      Der Abbruch war vor Beginn der InSO, Insolvenzverwalter hat die Anwälte auch angeschrieben, den juckt das anscheinend
      relativ wenig, da der Mahnbescheid ja nun vorliegt. Der nächste Schritt wäre ein Vollstreckungsbescheid dann
      Info an den GV, der GV weiss über meine InSO und weiss das nix zu holen ist..... :huh:
    • Sternchen schrieb:

      Es wurde auch geschrieben das dem Käufer mitgeteilt wurde das Handy wäre anderweitig verkauft worden, so zählt das mit Irrtum beim einstellen nicht, erst lesen, verstehen und dann angreifen!

      ^
      Tja, Sternchen. Das ist so eben nicht richtig. Aus genau diesem Grund hat Pandarul nach der genauen Reihenfolge gefragt.

      Wenn wegen des falschen Einstellens abgebrochen wurde, ist lt. OLG kein Vertrag zustande gekommen. Ergo, das Handy stand wieder zur freien Verfügung.
      Wenn dann später ohne eBay ein Verkauf stattgefunden hat, wäre das völlig einwandfrei.
      Nur muss das auch belegt werden können ggf. mit Zeugen.
    • Sternchen schrieb:

      @pandarul: Du solltest mal alles lesen was ich geschrieben habe, ich habe auch zum Widerspruch geraten wenn es für sinnvoll gehalten wird, und widerspricht man nicht dann wird aus dem MBautomatisch ein VB und der GV kommt

      Es wurde auch geschrieben das dem Käufer mitgeteilt wurde das Handy wäre anderweitig verkauft worden, so zählt das mit Irrtum beim einstellen nicht, erst lesen, verstehen und dann angreifen!

      In diesem fall ist es ein Rechtsbruch, und für PKH muss eine Chance auf Gewinn des Rechtsstreits bestehen sonst wird diese abgelehnt
      @sternchen

      Durch wiederholen wird eine Aussage nicht richtiger.

      Ein GV kommt nur auf neuen Antrag des Gläubigers, hierzu schickt der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid, gegen den der Gläubiger auch innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen kann, an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Dort muss dem Vollstreckungsbescheid, der dann rechtskräftig sein muss noch der Antrag auf Zwangsvollstreckung beigefügt sein.

      Den PKH-Antrag entscheidet ein Richter und dieser hängt davon ab, ob zum einem die Mittel nicht vorhanden sind, einen Rechtsstreit selbst zu bestreiten und von angenommen Erfolgsaussichten. Hier eine Aussage zu tätigen, dass dieser auf jeden Fall abgelehnt wird halte ich glinde gesagt für etwas verfrüht.