In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"

    • In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"

      Leider bin auch ich einem Bieter in die Falle getappt. Habe am 12.06.2013 ein 2 Monate altes Iphone5 eingesetzt und bei der Bearbeitung konnte ich den Button von 7 Tage Laufzeit auf 3 Tage nicht ändern. Also habe ich es eingesetzt, um es dann zu bearbeiten. Überrascht mußte ich feststellen, dass vorratsspeicher bereits geboten hatte. Ohne groß zu überlegen, habe ich das Angebot beendet mit der Begründung. Angebot enthielt einen Fehler. 1 Minute später bekam ich von vorratsspeicher eine Email wieso ich die Auktion beendet hätte. Habe folgenden Text geschrieben: Ich hatte es gerade eingesetzt und wollte überarbeiten, da haben Sie schon geboten. Es ist wieder eingestellt, aber die Auktion läuft nur 3 Tage:)) Liebe Grüße Plienarius. Dann erhielt ich die 2 Mail von vorratsspeicher mit folgendem Wortlaut: Achso verstehe ich das jetzt richtig: Sie haben die Auktion beendet weil Sie anstatt 7 Tage Laufzeit nur noch 3 Tage Laufzeit wollen, aber der Artikel ist weder beschädigt noch abhanden gekommen etc? Viele Grüße vorratsspeicher...Die 3 Mail von Vorratsspeicher lautete: Ist das Handy noch im beschriebenen Zustand und verfügbar? Viele Grüße vorratsspeicher. Da hatte ich dann auf einmal ein komisches Gefühl. Ich dachte, was sollen diese Fragen? Ich war der Meinung vor Ablauf von 12 Stunden eine Auktion mit der Begründung, das Angebot enthielt einen Fehler beenden zu können. Ich habe mich was den Zeitpunkt betrifft vertan und wollte dies korrigieren. Ich habe daraufhin geantwortet: Was für eine Frage? Schauen Sie sich meine Bewertungen an. Mit freundlichem Gruß P. 255 positive Bewertungen 100 %.

      Dann kam folgende Mail: Sie haben mir geschrieben, das Sie die Auktion vorzeitige beendet haben, weil Sie anstatt 7 Tage eine Dauer von 3 Tagen bevorzugt haben. Das ist aber kein Grund ein Angebot vorzeitig zu beenden. Denn nach § 10 Absatz 1 Satz 5 Ebay AGBS ist folgendes zu beachten. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande. Zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs war ich Höchstbietender mit 1 Euro und bin somit der Käufer des Artikels. Somit besteh ich auf den Artikel zu dem von mir gebotenen Preis von 1 Euro. Ich bitte Sie mir Ihre Bankverbindung zuzusenden, damit ich Ihnen das Geld + 6,90 Versand überweisen kann und Sie mir den Artikel zusenden. Sollten Sie den Artikel nicht liefern können, so verlange ich ich Schadensersatz statt Leistung. Sie können sich im Internet ausreichend über vorzeitigen Abbruch einer Auktion informieren. Bitte prüfen Sie hierzu die Rechtslage. Hierzu noch ein Auszug onlinemarkt.de/23964/vorzeitig…fvertrag-ist-rechtsgültig vorratsspeicher. :wallbash


      Anmerkung der Redaktion: Diverse Zitate entfernt und Posting lesbar gestaltet.
    • Bitte um Hilfe Auktion vorzeitig beendet - Bieter verlangt IPHONe oder Schadensersatz für 1 euro

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      vanvog schrieb:

      Ich gebe die Artikelnummer jedem Forummitglied gerne per PN raus.

      Wozu die Artikelnummer? Es gibt exakt zwei korrekte Antworten:

      1.) Ja er darf das.
      2.) nein er darf nicht.

      Du schaust jetzt ins Angebot rein und prüfst welche der beiden zutrifft.


      Hallo, es wäre sehr nett, wenn Ihr mir für meinen Fall einen Rat geben könntet. Habe alles bereits eben eingestellt. Bin neu hier und denke, bevor ich einen Fehler mache und zum Anwalt gehe, suche ich hier erst einmal Rat. Danke. [ebay='Apple Iphone 5','12.07.2013 16.24.07']321162602225[/ebay] :wallbash Habe die ganze Nacht nicht geschlafen, bin völlig fertig. Soll ich diesem Menschen mein geliebtes IPhone, 2 Monate alt für 1 Euro überlassen müssen?? Für einen Ratschlag wäre ich sehr dankbar. :?:


      Anmerkung der Redaktion: Post lesbar gestaltet und hierher verschoben.
    • Ich habe zwei Bitten an dich:

      1. Bitte gib dir etwas Mühe beim Schreiben. Ich habe mehrere Minuten gebraucht, um deine Posts einigermaßen leserlich zu gestalten und zu verstehen was Zitat ist und was von dir stammt. Das nächste mal editiere ich es einfach ganz.

      2. Stelle deine Beiträge nicht in beliebige Threads. Ich habe dein zweites Post verschoben, weil es hierher gehört.

      Zum Thema:

      Es ist hier im Forum schon so viel zu dem Themenkomplex geschrieben worden, was du alles nachlesen kannst, dass ich es hier ganz kurz machen möchte. Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was möglich war. Ein Abbruchgrund war der Wunsch nach einer anderen Laufzeit sicher nicht. Ich sehe hier einen rechtsgültigen Kaufvertrag und würde dir empfehlen, das Handy zu liefern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die Hilfe an Riplex 76

      Vielleicht ist Euch der Bieter auch schon bekannt. Er heißt Andreas Wxxx aus Kaiserslautern. Mein Angebot von 150 Euro hat er abgelehnt, wollte gestern zum Anwalt. Wenn ich ihm nun ein Ersatzhandy Phone5 schicke, muß dieses denn genau den Angaben des "ersteigerten Handys" entsprechen oder kann es auch 2 Monate älter mit leichten Gebrauchsspuren sein? Ich weiß nicht, ob sich ein Prozess lohnt, könnte ja auch recht teuer werden.

      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Und nochmal danke für Bieterstatistik von "vorratsspeicher"

      :thumbup:


      Anmerkung: Name editiert
    • @Uniko

      Interpretiere ich das jetzt richtig? Dein Fall hat gar nichts mit dem Bieter Rotzoll zu tun? Es steckt nicht dieselbe Person dahinter? Du verteilst deine Postings also einfach beliebig in andere Threads und die Posts müssen daher gleich nochmals ausgeschnitten werden? Mal abgesehen davon, dass du uns damit eine Menge Arbeit machst, wird die Sammlung und Strukturierung von Informationen dadurch für die Betroffenen erheblich erschwert.

      Bevor ich erneut ans Werk gehe, würde ich dich um eine klare Auskunft zu meinen Fragen bitten.
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    • Seit ich mich angemeldet habe werde ich lediglich zurechtgewiesen, weil ich an falscher Stelle nicht klar und richtig alles formuliert habe. Geholfen hat mir lediglich 1 User. Ich habe als ich die Seite über google fand, lediglich diesen Beitrag gefunden, der mit meinem fast identisch ist. War in keiner guten Vefassung. Sorry. Ich hoffe, dass es sich nun zur Zufriedenheit geklärt hat. Werde nichts mehr schreiben und vielen Dank für die große Hilfe.
      Mfg :(
    • Dann habe ich die Posts nochmal ausgeschnitten und daraus ein eigenes Thema gemacht. Und ich werde auch den Namen aus deinem Posting editieren. Solange nicht ersichtlich ist, dass der Bieter "vorratsspeicher" im gewerblichen Umfang auf Fang geht, haben persönliche Daten eines Ebayers hier nichts verloren.

      Und ja, ich habe dich mehrfach darum gebeten, ein wenig mehr Sorgfalt an den Tag zu legen. Du hast dein Anliegen nicht nur in verschiedene Threads verteilt, deine Posts waren auch noch so konfus gegliedert, dass ich Minuten brauchte, um nachzuvollziehen, was Zitat ist und was von dir stammt. Durch deine Schilderung konnte niemand durchsteigen. Entschuldige, dass ich mir die Mühe gemacht habe, das alles zu entwirren, so dass man dir Ratschläge erteilen konnte.

      vorratsspeicher
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    • er versucht es auch gerade bei mir

      Hi,

      Hatte auch ein iPhone 5 zum Verkauf und er war mit 1€ Höchstbietender, habe die Auktion nach 12 Stunden beendet und sein Gebot gelöscht, weil mein Hund die Verpackung und das Ladekabel zerfetzt hat. Habe ihm auf seine Nachrichten geantwortet, aber er liess nicht locker und mittlerweile habe ich hier ein Schreiben von seinem Anwalt vorliegen. Zusätzlich hat er mich unter meiner privaten Email kontaktiert und versucht mich weiterhin einzuschüchtern. Eigentlich ist das ein Fall für die Polizei.

      L.G.
    • bubumou schrieb:

      Hi,

      Hatte auch ein iPhone 5 zum Verkauf und er war mit 1€ Höchstbietender, habe die Auktion nach 12 Stunden beendet und sein Gebot gelöscht, weil mein Hund die Verpackung und das Ladekabel zerfetzt hat. Habe ihm auf seine Nachrichten geantwortet, aber er liess nicht locker und mittlerweile habe ich hier ein Schreiben von seinem Anwalt vorliegen. Zusätzlich hat er mich unter meiner privaten Email kontaktiert und versucht mich weiterhin einzuschüchtern. Eigentlich ist das ein Fall für die Polizei.

      L.G.



      du hast aber einen grund für die beendigung: dein hund hat den artikel maßgeblich in seinem zustand beeinträchtigt.
      ----> ladekabel und verpackung zerbissen.
      ich hoffe für dich, du hast das zerbissene ladekabel sowie die zerbissene verpackung noch?

      was schreibt der anwalt denn?
      hast du mal geprüft, ob der wirklich anwalt ist? (namen bei google reintippen und schauen, was kommt)
      hast du eine rechtschutzversicherung?
      ist das richtig - dein käufer bei ebay heißt auch vorratsspeicher?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • also, habe noch Alles...es ist auch vorratsspeicher und mittlerweile aus irgendeinem Grund von Ebay gesperrt...er hat auch schon unter anderen Namen solche Betrüge veranstaltet. Sein richtiger Name ist Andreas Wxxx aus Kaiserslautern. Er kauft und verkauft iPhones, ipods, USB Sticks etc...
      Der Anwalt fordert 700 € oder ein neues iPhone. Er hat §10 zitiert und behauptet, ich hätte keinen rechtlichen Grund zum Abrechen der Auktion, was nicht stimmt.
      Der behauptet auch, ich hätte das Handy anders veräussert, stimmt auch nicht.
      Die stecken wahrscheinlich unter einer Decke.
      Ich kann Herrn Wxxx beim Finanzamt melden, weil er als privater Ebayer geschäftlich handelt und Anzeige wegen Einschüchterung, Betrug und Bedrohung erstatten, das werde ich wahrscheinlich auch machen.


      xxx: Name editiert
    • @bubumou

      Wenn in diesem Thread der Name des Käufers editiert und dies auch noch erläutert wird, dann hast auch du dich bitte daran zu halten! Wenn wir von einem gewerblichen Handeln ausgehen müssen, dann werden wir den Namen möglicherweise wieder freigeben. Das haben wir aber bis jetzt nicht getan, wie du nachlesen konntest.

      Inwieweit du berechtigt warst, die Auktion abzubrechen, daran habe ich so meine erheblichen Zweifel. Zum einen wird durch die Beschädigung von Kabel und Verpackung nicht die Unmöglichkeit der Lieferung herbeigeführt (die Ersatzteile kann man mit einfachem Aufwand besorgen), zum anderen hast du die Beschädigung zu verantworten, da du die Ware nicht mit der nötigen Sorgfalt vor deinem Hund geschützt hast.

      Die Anzeige sehe ich als noch aussichtsloser an. Der Käufer setzt lediglich seine möglichen zivilrechtlichen Ansprüche durch. Das hat nichts mit Betrug, noch mit Bedrohung zu tun. Worin soll den hier eine Straftat begründet sein?

      Der Account von vorratsspeicher ist in der Tat im September gesperrt worden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi, Ich bin berechtigt eine Auktion zu beenden, wenn der Artikel beschädigt ist und nicht mehr mit der Beschreibung übereinstimmt. Ich habe dem Käufer mitgeteilt. Ich bin nicht verpflichtet ihm das Handy für 1€ zu überlassen, wenn ich aufgrund einer Beschädigung, den Artikel entferne. Ich würde mich sogar strafbar machen. Das Handy wollte er auch gar nicht, sondern ein Anderes originalverpacktes und Schadenersatz.
      Da die Beschädigung am Gerät nicht beabsichtigt war und ich hier einige Menschen in meinem Haushalt leben, hat dies hier nichts mit Sorgfaltspflicht zu tun. Unfälle passieren...
      Ich habe rechtens gehandelt und finde es ziemlich fragwürdig, was Du für eine negative Einstellung zu den betroffenen Usern hier hast.
      Es ist ja eindeutig, dass dieser Ebayer diesen Trick auch bei Anderen probiert hat und auf Ebay gesperrt ist. Ausserdem hat er mehrere Ebay Accounts und verkauft die gleichen Artikel, meistens eletronische Geräte, 10 fach und teilweise noch öfter. Das ist verdächtig für einen privaten Nutzer und muss untersucht werden.
    • Dass der Hund den Artikel beschädigt lässt zum einen darauf schließen, dass es weiterhin benutzt worden ist, zum anderen hat man den Artikel sobald man ihn reinstellt an einem Sicheren Ort so zu verwahren, dass der Hund nicht drankommt. Praktisch gesehen wäre damit jeder Abbrecher fein raus, wenn das Argument ausreichend wäre. Hat der Verkäufer in so einem Fall die Beweislast, weiß das jemand?
    • @vanvog

      ....lässt zum einen darauf schließen, dass es weiterhin benutzt worden ist....

      Warum denn auch nicht? Durch das Gebot des Käufers ist das Eigentum doch noch nicht übergegangen, schließlich hat dieser seine verpflichtende Leistung (Zahlung) noch nicht erbracht. Einen gebrauchten Artikel kann ich bis zum endgültigen Eigentumsübergang natürlich auch weiterhin gebrauchen, solange sich durch diesen Gebrauch die vereinbarten Eigenschaften des Artikels nicht verändern (verschlechtern).

      Natürlich gibt es eine Sorgfaltspflicht und diese ergibt sich aus dem rechtgültigen Kaufvertrag und der zugesicherten Eigenschaften/des zugesicherten Zustandes.
      @Uhu hat völlig recht, der Fragesteller hätte recht leicht eine originale OVP und ein Ladekabel besorgen können (natürlich auf seine Kosten). Diese Teile haben den Hauptteil des Kaufvertrages, nämlich des Handys nur geringfügig tangiert und hätten leicht per Mail (an den dort höchstbietenden) geklärt werden können....... vor Auktionsabbruch.

      Beweislast?
      Wenn es vor Gericht geht, werden die Teile vorgelegt und ein Richter entscheidet ob er dem Verkäufer glaubt, dass die Teile vor Auktionsabbruch tatsächlich vom Hund zerstört wurden. Aber dies betrifft im Zweifelsfall nicht das Handy, welches dann eben für 10 € über den Tisch geht, + neue OVP und Ladekabel.
    • bubumou schrieb:

      Ich habe rechtens gehandelt und finde es ziemlich fragwürdig, was Du für eine negative Einstellung zu den betroffenen Usern hier hast.

      Wir sind hier im Forum dafür bekannt, dass wir nicht das schreiben, was der Fragesteller gerne hören würde, sondern versuchen, mehr Objektivität walten zu lassen. Wenn du das als negative Einstellung auffasst...

      bubumou schrieb:

      Es ist ja eindeutig, dass dieser Ebayer diesen Trick auch bei Anderen probiert hat und auf Ebay gesperrt ist.

      Das mag auch sein gutes Recht sein. Weshalb er gesperrt ist, wissen wir nicht.

      bubumou schrieb:

      Ausserdem hat er mehrere Ebay Accounts und verkauft die gleichen Artikel, meistens eletronische Geräte, 10 fach und teilweise noch öfter.

      Dann wäre es doch nicht nur für uns, sondern für alle anderen Betroffenen sehr hilfreich, wenn du diese Accounts nennst, verlinkst und erläuterst, woher deine Information stammt, wer da der Accountinhaber ist. Warum du diese wertvollen Infos verschweigst, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Unter anderem wäre es damit vielleicht möglich, den Namen wieder voll auszuschreiben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • bubumou schrieb:

      Hi, Ich bin berechtigt eine Auktion zu beenden, wenn der Artikel beschädigt ist und nicht mehr mit der Beschreibung übereinstimmt. Ich habe dem Käufer mitgeteilt. Ich bin nicht verpflichtet ihm das Handy für 1€ zu überlassen, wenn ich aufgrund einer Beschädigung, den Artikel entferne. Ich würde mich sogar strafbar machen. Das Handy wollte er auch gar nicht, sondern ein Anderes originalverpacktes und Schadenersatz.
      Da die Beschädigung am Gerät nicht beabsichtigt war und ich hier einige Menschen in meinem Haushalt leben, hat dies hier nichts mit Sorgfaltspflicht zu tun. Unfälle passieren...
      Ich habe rechtens gehandelt und finde es ziemlich fragwürdig, was Du für eine negative Einstellung zu den betroffenen Usern hier hast.
      Es ist ja eindeutig, dass dieser Ebayer diesen Trick auch bei Anderen probiert hat und auf Ebay gesperrt ist. Ausserdem hat er mehrere Ebay Accounts und verkauft die gleichen Artikel, meistens eletronische Geräte, 10 fach und teilweise noch öfter. Das ist verdächtig für einen privaten Nutzer und muss untersucht werden.

      Auch ich sehe keine Berechtigung zum Auktionsabbruch!
      Ein anerderes originalverpacktes oder Schadensersatz meinst du wohl.
      Dummerweise hat er Anspruch darauf und du einen Fehler gemacht, indem du nicht auf den Eifön aufgepasst und die Auktion abgebrochen hast.

      Die Frage ist, ob er vor Gericht geht.
      Wenn ja, sehe ich für dich wenig Chancen (auch weil du keine weiteren Informationen lieferst, sondern einfach deine Meinung hier hinklatscht!)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • bubumou schrieb:

      Hi, Ich bin berechtigt eine Auktion zu beenden, wenn der Artikel beschädigt ist und nicht mehr mit der Beschreibung übereinstimmt. Ich habe dem Käufer mitgeteilt. Ich bin nicht verpflichtet ihm das Handy für 1€ zu überlassen, wenn ich aufgrund einer Beschädigung, den Artikel entferne. Ich würde mich sogar strafbar machen. Das Handy wollte er auch gar nicht, sondern ein Anderes originalverpacktes und Schadenersatz.
      Da die Beschädigung am Gerät nicht beabsichtigt war und ich hier einige Menschen in meinem Haushalt leben, hat dies hier nichts mit Sorgfaltspflicht zu tun. Unfälle passieren...
      Ich habe rechtens gehandelt und finde es ziemlich fragwürdig, was Du für eine negative Einstellung zu den betroffenen Usern hier hast.
      Es ist ja eindeutig, dass dieser Ebayer diesen Trick auch bei Anderen probiert hat und auf Ebay gesperrt ist. Ausserdem hat er mehrere Ebay Accounts und verkauft die gleichen Artikel, meistens eletronische Geräte, 10 fach und teilweise noch öfter. Das ist verdächtig für einen privaten Nutzer und muss untersucht werden.


      Lies Dir mal die AGB von ebay und die Hilfen, die ebay den Nutzern gibt durch:
      Da steht ausdrücklich, dass Du nur dann berechtigt bist, Dein Angebot vorzeitig zu beenden, wenn es von jemandem anderen geklaut oder beschädigt worden ist. Dein Hund ist kein jemand. Nach Deutschem Recht ist er eine Sache und Du trägst für Deine Sachen die Verantwortung - ist also niemand anderes, als wenn Du selbst zugebissen hättest.

      Du hast offensichtlich die Nutzungsbedingungen von ebay angeklickt und akzepiert, ohne sie Dir durchzulesen oder sie zu verstehen.

      Jetzt zahlst Du eben Lehrgeld für Deine Nachlässigkeit!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()