@riverside hat in der Form natürlich recht, als die Fragestellerin mitteilte, dass der Hund schon häufiger Dinge/Gegenstände angeknabbert hat. Durch diese ihr bekannte Verhaltensweise war sie natürlich angehalten, besondere Vorsicht/Sorgfalt walten zu lassen. Ein Verschluss des Gegenstandes geht da natürlich weit darüber hinaus und kann nicht "vorgeschrieben" werden.
Die Lagerung an einem, für den Hund im Normalfall nicht zu erreichenden Ort, reicht da völlig aus und wenn der Gegenstand halt von einem anderen, der die Verhaltensweisen des Hundes eben nicht so genau kennt, an einen anderen Platz gelegt wird um das Regal zu putzen oder sich die OVP einfach nur angeschaut hat, zurücklegte, aber eben eine Stufe tiefer, dann ist hier der Fragestellerin keine Sorglosigkeit/Fahrlässigkeit anzulasten.
Die Lagerung an einem, für den Hund im Normalfall nicht zu erreichenden Ort, reicht da völlig aus und wenn der Gegenstand halt von einem anderen, der die Verhaltensweisen des Hundes eben nicht so genau kennt, an einen anderen Platz gelegt wird um das Regal zu putzen oder sich die OVP einfach nur angeschaut hat, zurücklegte, aber eben eine Stufe tiefer, dann ist hier der Fragestellerin keine Sorglosigkeit/Fahrlässigkeit anzulasten.
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