In die Falle getappt - Ebay Auktion vorzeitig abgebrochen und direkt wieder eingestellt - Käufer "vorratsspeicher"

    • Kaiolito schrieb:

      Lasse mich gerne berichtigen, aber so wie ich das sehe, sind die knapp 346 € das Maximalgebot des Bieters gewesen, @GIU.
      Die Auktion stand bei Abbruch dennoch bei 1 €.
      Kai, sorry aber seit wann taucht unter "gestrichenen Geboten" denn das Maximalgebot auf ?(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

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    • Das ändert aber auch nichts daran, dass du mit dem Wort "Räuberpistole" weit über das Ziel hinaus geschossen bist.
      Wenn ich richtig liege, was durchaus nicht zwingend der Fall sein muss, dann hat der Fragesteller uns mit dem einen € eben keine "Räuberpostole" erzählt........
    • Das ist keine wirklich kluge Frage, GIU
      Zum Zeitpunkt des Gebotes hatte der VK keinen Einblick auf das Maximalgebot. Es lag nur ein Gebot vor und das lag bei einem €. Welchen Betrag der mögliche Käufer tatsächlich als Maximalgebot eingegeben hat, entzieht sich der Kenntnis des VK.

      Sonst würde das ja alles auch keinen Sinn machen........

      EDIT

      #89

      Wusste ich jetzt wirklich auch nicht, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Fragesteller zum Zeitpunkt der Löschung das Maximalangebot nicht kannte und da es tatsächlich ein Kaufinteresse suggeriert (schließlich handelt es sich nicht um 10 € oder so), würde natürlich die Diskussion um die vielen Gebote des Käufers eher entkräften.
      Es scheint sich dann eben nicht um die üblichen Verdächtigen zu handeln, die kleine Beträge bieten um bei Auktionsabbruch einen hohen Schadenersatz erzielen zu wollen.
      Der sieht dann eher so aus, als wollte er tatsächlich ein Schnäppchen machen, oder diese Vollpfosten haben dazu gelernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • OK, offensichtlich liege ich falsch was die Anzeige des Maximalgebotes bei Abbruch angeht.
      Ein fehlender Rechtbindungswillen ist aber aus dem Maximalgebot nur schwer zu konstruieren!
      mM. wird das im Falle eines Gerichtstermines sehr eng.

      Bleibt weiterhin die Frage ob der Abbruch rechtmäßig war. Ich sage NEIN!
      Wie der zuständige Richter entscheidet ?(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Das mit dem Rechtsbindungswillen sehe ich genau so wie du, @Giu das Argument ist sicher vom Tisch weil unhaltbar.

      Bleiben noch die Argumente von @Pandarul und die sehe ich nach wie vor sehr stark. Auch wenn es seltsam klingt, der VK war wohl berechtigt die Auktion abzubrechen weil sich maßgebliche Dinge, die sich dem direkten Einfluss des VK entzogen haben, verändert hatten.
      Wenn ich an der Stelle des VK wäre, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen.


      EDIT:

      ..... und Danke @Giu dass du geschrieben hast "meiner Meinung".
      Wir haben es ja hier auch mit vielen Neumitgliedern zu tun, welche die Äußerungen nicht wirklich einschätzen können. Natürlich ist die Mehrzahl "nur eine Meinung", aber das ist eben schlecht ersichtlich für diese neuen User. Denke, bevor wir manchmal mit der Keule schwingen, müssen wir genau diesen Textteil hinzufügen um diesen Leuten nicht zu suggerieren, dass wir das Rad gerade neu erfunden haben oder es sich um Dinge handelt, die jedem klar sein müssten.
      Da ist einfach auch ein wenig "Fingerspitzengefühl" erforderlich, egal in welche Richtung (abhängig von der Frage des TE), denn wir beide sind uns doch über eines ganz sicher einig....... wir wollen hier nicht den Mist lesen, der in den eBay-Foren teilweise als Hilfestellung angeboten wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Du hast geschrieben das dieses Handy in der Familie benutzt wird, blöde Frage wie kannst du ein neues Handy das ungeladen aus der Packung kommt benutzen ohne das Ladekabel die ja der Hund gefressen hat.

      Rechtschreibfehler dürfen gesammelt werden ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kai, sorry aber seit wann taucht unter "gestrichenen Geboten" denn das Maximalgebot auf


      Immer schon, zumindest soweit ich mich zurückerinnern kann, und das sind etliche Jahre. Macht ja auch Sinn, denn nur auf die Art und Weise ist anhand der gestrichenen Gebote der genaue Ablauf einer ggf. manipulierten Auktion rekonstruierbar. Das Höchstgebot ist ansonsten vollkommen nebensächlich, diese "Rechtsbindungswille"-Geschichte ist ohnehin völlig hoffnungslos. Ich finde es wird Zeit, daß das hier mal als seriöse Option vergessen wird, denn bis auf absolute Einzelfälle ist das nicht zu argumentieren.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Bleibt weiterhin die Frage ob der Abbruch rechtmäßig war. Ich sage NEIN!


      Wolltest du nicht eigentlich anfangen, deine Meinungsäußerungen zu begründen? Immerhin haben wir bereits herausgearbeitet, daß der Abbruch berechtigt war, sofern eine Beschädigung erfolgt ist und den Verkäufer kein Verschulden trifft. Ich habe dich schon oben gefragt, zu welchem der beiden Punkte du dich äußern willt. Also: Glaubst du nicht an die Beschädigung? Dann solltest du das auch so schreiben; in diesem Falle ist die Diskussion allerdings obsolet, denn sie beruht auf der impliziten Annahme, daß Kabel und OVP vorhanden sind und mit entsprechenden Spuren jederzeit vorgezeigt werden können. Oder glaubst du an Verschulden? Falls ja, worin besteht es deiner Meinung nach?

      vanvog schrieb:

      Hat der TE schon mal wegen einer ähnlichen Geschichte ne Rote kassiert? Das ist doch nicht gerade förderlich wenns zum Gerichtsverfahren kommt, oder sehe ich das falsch?


      Das siehst du richtig. Es ist davon auszugehen, daß der Bieter diese Bewertung kennt und die in einem Gerichtsverfahren auch anbringen wird. Vielleicht treibt er sogar den damaligen Käufer als Zeugen auf! Allerdings, selbst wenn die Stiefel damals glatt gelogen gewesen wären, heißt das noch lange nicht, daß es dem Verkäufer hier nicht gelingen wird, den Hund glaubhaft zu machen, zumal es zunächst keinen Anhaltspunkt gibt, daß die "Stiefel 38" ebenfalls dem Hund zum Opfer fielen. Ich denke, mittlerweile ist aber rübergekommen, daß zu einer Glaubhaftmachung mehr erforderlich sein wird als "weiß ich nicht", mindestens z.B. Beweisangebot durch glaubwürdige Zeugen.

      Nochmal deutlich @bubumou: Falls du hier kreative Außendarstellung betreiben solltest, vergiß es und laß dich stattdessen anwaltlich beraten. Du kannst davon ausgehen, daß dein Bieter mit allen Wassern gewaschen ist und du wirst sicherlich nicht einem Richter ins Gesicht lügen wollen wegen 700 Euro. Wenn deine Darstellung hier aber stimmt und du alles genau belegen kannst und gute Antworten auf Fragen in der Art wie "warum wurde nicht neu eingestellt", "womit lädt das Handy jetzt auf" oder "was ist mit den Tretern seinerzeit gewesen" hast, dann lehne dich zurück und warte auf den Eingang der Klageschrift.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • ..... und Danke @Giu dass du geschrieben hast "meiner Meinung".
      Na ja, ich meine man kann`s auch übertreiben.

      Meiner Meinung nach muss man nicht vor, in oder nach dem was in einem Forum wie diesem so geschrieben wird auch dazuschreiben dass das nur "meine Meinung" ist.
      Es sollte doch wohl selbstverständlich sein dass alles was hier geschrieben wird nur die Meinung des Verfassers darstellt. ALLES ist nur eine "Meinung". Auch Gerichtsurteile sind nicht in Stein gemeisselt. Ein anderes Gericht käme im selben Fall vielleicht zu einer ganz anderen Auffassung. Selbst wenn der liebe Gott persönlich hier schreiben würde, dann ist das immer noch natürlich "nur seine Meinung". Es sollte doch wohl eher so sein dass man allenfalls das was nicht "meine Meinung" ist kennzeichnet, also wenn das was man schreibt die Meinung von Nachbars Katze, des Rechtsanwalts oder der Oma ist.

      In wie weit der Verfasser zu einem Thema auf das er antwortet kompetent ist kann der "Neuling", der die anderen Mitglieder ja nicht kennt, ohnehin nie wissen.
      Das kann er bestenfalls anhand der Art u. Weise der Argumentation u. der Ausdrucksweise + seinem eigenen Verstehstemich einordnen (sofern vorhanden). Daran ändert ein "nur meine Meinung" Zusatz gar nichts bzw. bringt ihn nicht im Geringsten weiter.

      Natürlich nur meine Meinung. :D
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • pandarul schrieb:

      Oder glaubst du an Verschulden? Falls ja, worin besteht es deiner Meinung nach?
      Ich glaube durchaus an ein Verschulden des TE für die Verschlechterung der Ware. Das Problem dabei: Du glaubst nicht daran.

      Geh mal von der ebay-Frage ganz weg, hin zur "normalen" Schadensersatzfrage.

      Nehmen wir mal an, Du hast ein Handy, legst es bei mir auf den Küchentisch und mein Hund nagt es kaputt, während wir im Wohnzimmer mit Echtgeld Monopoly spielen. Wer haftet wem für welchen Schaden? (Verbindlichkeiten aus dem Monopoly mal ausgeklammert)

      Falls Du zu der Ansicht kommst, dass ich hafte: insbesondere woraus ergibt sich diese Haftung?
      Falls Du der Ansicht bist, dass ich nicht hafte: wieso nicht?
      Bitte die jeweils genaue rechtliche Begründung der Alternative.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.