was hat das jetzt mit dem Recht auf Meinungäußerung in Form von Witze machen zu tun? Und auch das ist ein Teil der Rechtsstaatlichkeit: das Recht auf freie Religionswahl und ungestörter Religionsausübung. Solange dies nicht Recht und Gesetz zuwiderläuft.http://www.spiegel.de/panorama schrieb:
Die frühere Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während der Weihnachtsmesse 2013 barbusig auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, muss eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Das Landgericht Köln verurteilte die 22-Jährige im Berufungsverfahren wegen Störung der Religionsausübung und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden.Das Kölner Amtsgericht hatte Witt im Dezember 2014 zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt. Dagegen hatte die Aktivistin Berufung eingelegt.
Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt."
Ringelnatz
Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"


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