Chat - Klatsch & Tratsch aus der ebay Community (auch andere Themen erlaubt)

    • peter_silie schrieb:

      habe eben ein Angebot mit dem Packstationsausschluß gefunden.
      Ja, aber genau das steht bei meinen Angeboten nicht.

      Ich habe spaßeshalber mal ein Angebot überarbeitet, ich schließe nun die Versandorte 'Afrika, Ostfriesische Inseln, Packstation' aus, aber nichts davon wird angezeigt. X/

      Oder werden die ausgeschlossenen Versandorte nur bei Auktionen angezeigt?


      Ich finde das ganze sowieso sehr merkwürdig.
      Es handelt sich um ein Hörbuch (btw ein gar nicht mal so gutes), das duzendfach, auch zu günstigen Preisen, bei ebay angeboten wird. Darauf bekomme ich innerhalb von zwei Tagen zwei vergebliche Kaufversuche von zwei verschiedenen Käufern, die zuviele Vermerke wegen Nichtzahlens haben, und gekauft wird das Hörbuch dann von jemandem, der Versand an Pakstation wünscht.
      Mit derselben Pakstation ist der Account übrigens auch angemeldet, ist also nicht nur die Lieferadresse. Und dann handelt es sich laut google bei dem Käufer um einen promovierten Rechtsanwalt ?(
      Der Dr. steht übrigens auch bei der Anschrift dabei. Meint ihr, ich soll ihn mal freundlich auf seinen Rechtschreibfehler aufmerksam machen? ;)



      Dabei fällt mir ein Witz ein:

      Frage: Warum stehen hier statt der Unterschrift drei Kreuze?
      Antwort: Das ist die Unterschrift eines Analphabeten.
      Frage: Okay, Vor- und Nachname. Aber wofür steht das dritte Kreuz?
      Antwort: Für Dr.

      :D
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du hast dir offensichtlich hinsichtlich der Mängel eine erfrischend kindliche Naivität bewahrt
      :thumbsup: wie nett man d b d d h k P u k M ausdrücken kann ;)

      Ja, ich gebs zu, dass ich das mit der Mängelquote jenseits der öffentlichen Bewertungen niemals richtig durchschaut habe, dafür bin ich viel zu wenig Verkäufer. Kann man denn nun mit Fug und Recht behaupten, dass es sich mit den folgenden Änderungen "ausgemängelquotiert" hat?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Medizin :D

      Peanuts-Fan schrieb:

      Mit derselben Pakstation ist der Account übrigens auch angemeldet, ist also nicht nur die Lieferadresse. Und dann handelt es sich laut google bei dem Käufer um einen promovierten Rechtsanwalt
      Da gäbs ja mehrere Möglichkeiten, entweder der ist wirklich DR Rechtsanwalt ??? und will dich wg möglicher Urheberrechtsprobleme mit diesem Hörbuch abmahnen :?: oder ein Betrüber, der sich der Verfolgung entziehen will und mit der Angst vor "Rechtsverdrehern" und Abmahnungen spielt?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Da gäbs ja mehrere Möglichkeiten, entweder der ist wirklich DR Rechtsanwalt ??? und will dich wg möglicher Urheberrechtsprobleme mit diesem Hörbuch abmahnen
      Der Verdacht kam mir auch sofort.... diese Abmahnwahnarmwälte sind sich ja für nix zu fies..... läge also im Rahmen der Möglichkeiten

      Stubentiger schrieb:

      oder ein Betrüber, der sich der Verfolgung entziehen will und mit der Angst vor "Rechtsverdrehern" und Abmahnungen spielt?
      Naja... beim Kauf so ein Aufwand für einen professionellen Betrüber? Bei Hörbüchern für ein paar Euronen?
      Allerdings würde ich den tatsächlich auch melden: falsche Kontaktdaten.... so schlimm ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt nun doch nicht, als dass jemand in ein Packstationsfach ziehen müsste.... :D
    • theke4 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      is dat die alte einfache Liese, oder nur einfach eine andere zwei Stern Liese
      das kannst du unter "bisherige Mitgliedsnamen" sehen ^^ die heutige mit den 2 Sternen ist die vorherige einfache.....

      danke :love:

      die hat dat "einfach(e)" sicher weglassen weil man sie deswegen immer zurecht auf die Schippe genommen hat...kiecher :D


      und wenn die dem Mümmelmann schreibt "ick hab dich auch liep" dann is ihr Blutdruck weit über 200 und es gibt bestimmt bald falschen Hasen :O

      Aber wat solls, typisch Comedy...war dort immer schon ein mobbingparadies für solche die sonst nücht viel zu sagen hatten und ungstraft auf harmlose Leutz eintreten konnten...da frag ick mir immer wo sich die Moderateuse versteckt um mal Ordnung zu machen...da kannste aber lange warten...
      der Typ der die Frage gestellt hat kommt bestimmt nich wieder ;( ...ok mein Forum is es nich...aber wäre ick dort Moderatorin...na aber hallo...Waterloo wäre dagegen ein Kindergeburtstag gewesen 8|
    • Stubentiger schrieb:

      [Blockierte Grafik: http://www.gif-paradies.de/gifs/nahrung/trinken/trinken_0023.gif]

      schnell mal Kaffee aufgesetzt
      ;)

      ein letztes Stück Apfelkuchen ist auch noch da, ... aber morgen fallen bestimmt wieder neue Äppel vom Baum
      :D

      Apfelkuchen hab ich zwar keinen, aber dafür einen schönen heißen Kaffee. Jetzt darf er auch wieder heiß sein, dieser Sommer ist hoffentlich vorbei. War der schlimmste Sommer meines Lebens....soweit ich mich erinnere.
      Ach Anne, ein bisschen Tiramisu würd ich jetzt nehmen.
    • peanuts
      ich vermute du bietest nur Versand nach D an?....dann werden nach meiner Erfahrung die ausgeschlossenen Länder nicht angezeigt, der Ausschluß funzt aber trotzdem........so auch bei mir....ich hab alles ausgeschlossen außer Packstation und die Inseln.....
      Ich hatte da sogar mal einen Bieter aus USA der nachdem sein Bietversuch gescheitert ist, auf eine deutsche Lieferadresse umgeswitcht hat und dann bieten konnte......

      das beim Packstationausschluß trotzdem geboten werden kann habe ich im Forum aber hin und wieder gelesen.....ich glaube der Ausschluß funzt nicht immer.....oder es wird die Lieferadresse geändert und gleich nach Kauf wieder auf PS umgeändert...kann ich mir gut vorstellen


      Kuchen ist schön und gut........ich mach mich jetzt mal an eine Lasagne........ :D ......mit Rucolasalat
    • rapina schrieb:

      Jetzt darf er auch wieder heiß sein, dieser Sommer ist hoffentlich vorbei. War der schlimmste Sommer meines Lebens....soweit ich mich erinnere.
      Es auf auf alle Fälle der dunkeltrübste! Vielleicht nicht ganz so kalt wie er aussah, aber keine Highlight unter den Sommern, wenn es auch einzelne Highlights gab

      [Blockierte Grafik: http://www.gif-paradies.de/gifs/natur/monde/mond_0046.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • theke4 schrieb:

      Annefrid schrieb:

      is dat die alte einfache Liese, oder nur einfach eine andere zwei Stern Liese
      das kannst du unter "bisherige Mitgliedsnamen" sehen ^^ die heutige mit den 2 Sternen ist die vorherige einfache.....
      hm... Ich hab die Liese eigentlich nie als sonderlich aggressiv oder pöbelig erlebt. Einen trockenen, manchmal etwas galligen Humor hat sie sicher, und bestimmt kann damit nicht jeder umgehen.
      Ich kenn sie zwar nicht persönlich (also RL), aber fand immer, dass man im alten BWF prima mit ihr flachsen konnte.
      Allerdings scheint sie zu denen zu gehören, die seit Einführung von MhM sehr viel mehr "Forenarbeit" leisten als früher, und ich denke, das kann schon an die Nerven gehen. :D
      Den Namen @einfach-liese hatte sie übr. seinerzeit auf meine Anregung hin angenommen. :P

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Peanuts-Fan schrieb:

      wenn ich bei ebay Versand an Packstation ausschließe (weil ich versicherten Versand mit Hermes anbiete), wie kann es sein, dass ich einen Käufer mit als Lieferadresse Packstation habe?

      Hast Du Selbstabholung mit drin? Die hebelt gewollt alle Lieferbeschränkungen aus. NAch Auskunft von ebay wäre es ja durchaus möglich, dass der Eskimoneger aus Tralien sich in den Flieger schwingt und das Teil bei dir persönlich abholt.

      @schumi:

      Klar lässt sich das abschalten. Es lässt sich abre nicht so einstellen, dass der Packstations- oder Postfilialkunde dann nur DHL als Versandart auswählen kann, wenn alternativ auch Hermes angeboten wird.

      Ich persönlich habe damit aber kein Problem. Wenn der dan DHL zahlt ist es ok, dazu schreibe ich ihn dann über das ebay-System an, damit re weiss, dass Hermes nicht an Packstation liefert. Hat er mit den AGB der Packstation gelesen, verstanden und akzeptiert. Dann gibt es zwei Optionen. Entwedre der Käufer überweist den FEhlebtrag nach oder er kann mich mal Denn egal, welchen Mangel er mir reinzaubert, er hat in der Mängelbeseitigung immer das Problem des unangemessenen Käuferverhaltens (AGB kennen ist Trumpf, Leutz) Damit bekomme ich so ziemlich alles wieder aus dem Profil raus, einschliesslich einer grauen oder roten.

      Also lasst die doch. Ist für Verkäufer nur von Vorteil.

      Skyler schrieb:

      zum MhM -Thread.......
      ich kann`s echt nicht mehr lesen das Nichtzahlerbewertungen nicht hilfreich sein sollen.

      Also... grün mit "Ok, ein nichtzahlender Versandkostennörgler" bleibt stehen. Meinungsäusserung und zutreffend. Es muss nur für ebay über das Nachrichtensystem nachvollziehbar sein und in dem Fall hat der Käufer dummerweise schon gleich zu Anfang über das System wegen der Versandkosten gemeckert. Der Käufer meinte dann noch, einen Ergänzungskommentar zu verfassen, der ansatzweise beleidigend war. Der Ergänzungskommentar ist raus, die Bewertung steht noch. Und natürlich habe ich danach den Fall des nicht bezahlten Artikels mit Verwarnung geschlossen.

      Auf die Art hat man dann beides. Axo... raus bekommt der Käufer die Bewertung auch nicht, wenn sie im Text hinreichend neutral gehalten ist. Nichtzahler ist korrekt und neutral. Versandkostennörgler bezieht sich auf das Verhalten nach Kauf, nicht auf die Zahlung. Ist Meinung. Und durch das "Ok" ist die Bewertung insgesamt positiv. Dass ich bewerten kann, bevor ich den Fall schliesse ist von ebay so vorgesehen und gewollt. Das Bewertungsrecht verliere ich ja erst nach Fallschliessung.

      Man muss also einfach nur regelkonform positiv bewerten und die Reihenfolge beachten: erst bewerten, dann Fall schliessen.

      Ich stelle fest, dass kaum jemand hier und drüben das Bewertungssystem von ebay verstanden hat. Hier isses ja ok, hier sind Laien und Amateure am Werk, die ich mal ansatzweise damit beschäftigen. Aber bei den erlauchten Experten mit erleuchtetem Geiste von ebays Gnaden?

      Ich möchte aber der Vollständigkeit halber auch feststellen, dass Nichtzahlerbewertungen hilfreicher wären, wenn sie rot wären.


      peter_silie schrieb:

      Nutzt sehr viel, wenn ein Käufer mit einem auf privat gestellten Profil wildert.

      Frag den Bieter, ob er das "privat" aufhebt. Wenn nicht streich das Gebot. Identität des Bieters nicht hinreichend feststellbar. Ist ein legitimer Grund für eine Gebotsstreichung. Danach ab auf die Bietersperrliste. Und falls Du danach einen "verdächtigen" neuen Bieter hast, lass ihn von ebay überprüfen. Einfach anrufen und zur Sicherheitsabteilung weitergeben lassen. Gebote mit Zweitaccount zur Umgehung der Sperrliste sind eine der schlimmsten Verfehlungen, die sich ein Bieter (nicht) erlauben kann. Kann natürlich sein, dass Du dann gar keinen Käufer hast, weil der Bieter gleich mal eben NRM ist.



      Stubentiger schrieb:

      ich würde den aber aufgrund seines "mangelhaften Impressums" sprich Anmeldeadresse als Vertragspartner ablehnen und Ebay als "verdächtigen Kunden" melden.

      Du kannst das melden, erfahrungsgemäß bringt das aber nicht viel. Es sei denn, Du willst einen Mangel oder eine Bewertung beseitigt haben. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      Ja, ich gebs zu, dass ich das mit der Mängelquote jenseits der öffentlichen Bewertungen niemals richtig durchschaut habe, dafür bin ich viel zu wenig Verkäufer. Kann man denn nun mit Fug und Recht behaupten, dass es sich mit den folgenden Änderungen "ausgemängelquotiert" hat?


      Stubi, ich gehe mal davon aus, dass so ziemlich keiner das System der Mängelquote wirklich verstanden hat. Mit Ausnahme von ein paar Spezialisten, die dann auch immer mal wieder ihre Quote (und die einiger anderer) bereinigen konnten, wissen teilweise nicht mal gewerbliche Powerseller mit fünfstelligen Bewertungszahlen wo die Mängelquote steht, wie man die liest und was da alles an ungerechtfertigten Mängeln manuell entfernbar ist geschweige denn, dass die überhaupt wissen, was ein Verkäufercockpit ist. (Nö, ernsthaft)

      Also mach dir keinen Kopp. Was ich über die Quote weiss haben wir (eine Kollegin von mir und ich) uns seit der Ankündigung im Februar 2014 in stundenlangen Telefonaten mit den Leuten bei ebay angeeignet, die Mängel, Bewertungen und Käuferschutzfälle individuell bearbeiten dürfen. Unsere dauernde Kritik daran war, dass die Meinung des Käufers zu irgendwelchen Dingen, die der Verkäufer eventuell nicht mal beeinflussen kann, zu einem Mangel führt. Anscheinend ist das bei ebay nicht einfach versickert sondern über die Teamleiterebene hinaus nach oben gegangen.

      Und ja, im Prinzip hat es sich nun ausgequotet. Wer die bisherige alte und neue Mängelquote überlebt hat, wird die jetzt kommende erst recht überleben.

      Einen Mangel hattest Du früher, wenn der Käufer einen Fall eröffnet hat. Egal ob und wie der entschieden wurde, er war erst mal drin, bis geklärt war, ob er noicht doch zu entfernen ist. Mängel, die eingetragen wurden, aber die ebay nicht entschieden hat weil es gar kein Käuferschutzfall warbzw die gar nicht an ebay übergeben werden konnten weil gar kein Käuferschutz geboten wurde hattest Du erst mal drin. Die ersteren solange, bis der Fall sich von alleine in Luft auflöst (also mindestens 34 Tage) die letzteren nur auf massive Intervention gegen ebay. Gerade letztere sind lästig, weil das alles betrifft, was per Überweisung bezahlt wurde. Unabhängig davon, ob der VK PP anbietet oder nicht.

      Auch bei einer roten hast Du deinen Mangel drin, bis zur letzten Änderung auch bei einer neutralen. Die Regelung dass jede DSR mit einem oder zwei Sternen einen Mangel verursacht wurde dann bei der letzten Änderung so umgestaltet, dass ein Mangel dann auftritt, wenn der K entweder die Versandzeit mit einem Stern beewrtet oder bei Artikel wie beschrieben irgendwas zwischen einem und drei Sternen vergibt. Tricky daran ist, dass bei Artikel wie beschrieben mit einem und zwei Sternen ein Dropdown aufklappt, bei dem der K gefragt wird, was mit dem Artikel nicht in Ordunung war. Bei drei Sternen dagegen nicht. Und drei Sterne heisst "Artikel wie beschrieben: Akzeptabel".

      Bei der Versandzeit dagegen heisst die Abfrage zur DSR einfach nur: "Wie schnell hat der Verkäufer den Artikel verschickt?" Ein Stern lautet dann "Sehr verzögert". Mal davon abgesehen, dass die Frage nicht lautet, wie schnell der Artikel beim Käufer war sondern wie schnell der Verkäufer verschickt hat, und der Käufer sich bei Abgabe der Bewertung daher eigentlich die Sendungsverfolgung anschauen müsste um das feststellen zu können setzt er sich damit auch massiv in die Nesseln, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er eben nicht "sehr verzögert" verschickt hat. Dann wäre das nämlich eine unwahre Tatsachenbehauptung und die kann teuer werden. Egal ob der Verkäufer nun gegen den Käufer auf Unterlassung klagt oder - was auch möglich ist - gegen ebay.

      Im Regelfall sieht die neue Mängelquote ab Februar nur dann noch Mängel vor, wenn der Käufer einen Fall eröffnet und der Verkäufer sich darauf hin überhaupt nicht rührt. Ausserdem ist es ein Mangel, wenn der Verkäufer einen Kauf abbricht, weil er einen Artikel nicht mehr vorrätig hat. Ein Mangel ist es auch, wenn der Käufer einen Käuferschutzfall wegen Nichterhalt oder abweichendem Artikel öffnet, sich mit dem Verkäufer nicht einigen kann und dieser Fall nach Übergabe an ebay zu seinen Gunsten geschlossen wird. Voraussetzung dazu ist es dann aber, dass der Käufer überhaupt Käuferschutz hat. Käufe ohne Käuferschutz muss der Käufer mit dem Verkäufer selber klären.

      Grundsätzlich wird sich der Käufer also bei Problemen zukünftig wieder verstärkt mit seinem Verkäufer auseinandersetzen müssen.

      Und noch 'ne Neuerung gibt es im Rückgabeprozess. Bereits im Fall kann der Verkäufer den Käufer zur Prüfung an den (Ver)Käuferschutz und die Sicherheit melden. Gibt da ein paar hübsche Gründe, ich hab das Dropdown schon im Betatest gesehen.

      Es wird also tatsächlch so sein, wie Wenig das schon angekündigt hat. Ein Mangel ist zukünftig dann ein Mangel, wenn es objektiv ein Mangel ist, nicht mehr, weil er von irgendwelchen subjektiven Ansichten des Käufers ausgelöst wird. Es hat sich also nicht ausgemangelquotet, sie ist nur objektiver geworden.

      Unter diesen Voraussetzungen bin ich sogar der Ansicht, dass die Aussage von ebay, die Änderung der Höchstwerte von 2,5% auf 0,5% Mängel für Top-Verkäufer und 5% Mängel auf 2% Mängel für überdurchschnittlich würde keine Änderung bedeuten falsch ist. Ich denke dass das eher eine Lockerung der Quote bedeutet. Denn die Zahl der Käufer die einen Mangel verursachen müssen, bevor sich die Quote auf den Status auswirkt bleibt die selbe. 5 Käufe für TRS und 8 Käufer für normal. Das schützt insbesondere Wenigverkäufer, deren Quote bei einem Mangel ja schnell mal auf ein Prozent und mehr steigt. (Ui, Wenig-Verkäufer. Hübsches Wortspiel...)

      Wenn es nur noch Mängel gibt, weil ein Verkäufer den Leuten beharrlich Mist verkauft und sich weigert, das zu regulieren oder weil er die Artikel, die er anbietet schon mal gleich gar nicht auf Lager hat, weil er seinen Bestand nicht sortiert bekommt, dann hat der sich seinen Mangel auch redlich verdient. Mit so einem habe ich absolut kein Mitleid.

      Ein Mangel bliebt aber noch, der etwas kritikwürdig ist. Wenmn man einen Transaktionsabruch auf Wunsch des Käufers einleitet, (z.B. Widerruf vor Lieferung) dann sollte man die Reihenfolge beachten. Erst muss der Käufer über das System anfragen, dann löst man den Abbruch aus und danach erst wird ein evetuell bezahlter Kaufpreis erstattet. Hält man das nicht ein, weil man kundenfreundlich schneller zurückerstattet, dann hat man sich einen Mangel eingafangen.

      Bei den neuen Versandzeit-"Mängeln" ist auch viel Augenmaß am Werk gewesen. Kleinpreisige Artikel sind nun mal nicht zwingend sendungsverfolgt verschickbar. Ok, im Endeffekt hat man als Vrekäufer dann das Problem, dass man auch wieder auf die Meinung des Käufers und vor allem auf seinen Frachtführer angewiesen ist. Allerdings wirkt sich das nur auf einen kleinen Teilbereich des Verkäuferstatus aus, nämlich die Frage, ob man diverse Optionen übrehaupt anbieten kann. Da ist noch nicht alles klar, auch bei meinen recht gut informierten Kontakten bei ebay. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Verkäufer, der häufig übermäßig lange Versandzeiten mit Warensendung aufweist, diese Versandart nicht mehr anbieten kann. In dem Fall würde ich das aber für durchaus angenehm regulierend halten. Denn das betrifft dann auch irgendwann (und vermutlich insbesodere) die Chinesen mit ihrem angeblichen Artikelstandort in Deutschland.

      Ich meckere ja gerne und viel über ebay, aber wenn diese Quote tatsächlich genau so kommt wie sie jetzt angekündigt ist, muss ich ebay mal wirklich loben. Es wäre zwar wünschenswert, ebay hätte das gleich umgesetzt, aber wenn ich mir andererseits vorstelle, dass die ebay-Bastelhamster im Vorweihnachtsgeschäft intensiv an der Plattform rummurksen, lebe ich lieber noch das halbe Jahr länger mit der alten Quote.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      peter_silie schrieb:

      Nutzt sehr viel, wenn ein Käufer mit einem auf privat gestellten Profil wildert.
      Frag den Bieter, ob er das "privat" aufhebt. Wenn nicht streich das Gebot. Identität des Bieters nicht hinreichend feststellbar. Ist ein legitimer Grund für eine Gebotsstreichung. Danach ab auf die Bietersperrliste. Und falls Du danach einen "verdächtigen" neuen Bieter hast, lass ihn von ebay überprüfen. Einfach anrufen und zur Sicherheitsabteilung weitergeben lassen. Gebote mit Zweitaccount zur Umgehung der Sperrliste sind eine der schlimmsten Verfehlungen, die sich ein Bieter (nicht) erlauben kann. Kann natürlich sein, dass Du dann gar keinen Käufer hast, weil der Bieter gleich mal eben NRM ist.
      Frag den Bieter ob er das "privat" aufhebt.
      Warum sollte ich das? Sollen doch die User welche über Nichtzahler jammern artig ihre Hausaufgaben machen und die Bieter verwarnen lassen, fertig.
      Ich bleibe dabei, je lauter man sich in seiner Beschreibung darüber ausko*t um so eher sticht einen die Plage.
      Mein "privat" würde ich jedenfalls nicht lüften, denn es geht dich einen feuchten Wischmob an was ich so alles kaufe.
      Nicht das du hinterher hier mit einer hochroten Birne rumläufst. :lach:
    • monza30 schrieb:

      peter_silie schrieb:

      Mein "privat" würde ich jedenfalls nicht lüften
      Aaaahhhh..... ein Pusher...... :lach:
      Jaaa, ich liebe das pushen.

      Wenn dann noch ein VK in seine Beschreibung textet: "Unter 50,00 € gebe ich das Teil nicht ab" pushe ich den glatt bis 49,99 €.
      Mit meinem Grünzeug in den Ohren höre ich nichtmals sein jammern hinterher. :lach:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter_silie ()