Chat - Klatsch & Tratsch aus der ebay Community (auch andere Themen erlaubt)

    • schei... Foren-Parser.

      Hier nochmal der Link:
      ebay.de/itm/like/281482722475
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hör mich uffe... wie das an den Schlachthöfen gerochen hat weiss ich. Wir hatten ja immer Pansen für die Wauzen direkt da geholt. War übrigends schön, wennste für ein Rudel Jagdwauzen 10 Eimer Pansen im Kombi hattest, davon allerdings fast immer mal einer nicht richtig zu war, DER dann aber garantiert umkippte. Schliesslich war das Zeugs ja nur grob "gereinigt". Sprich: mal eben kurz mit nem Wasserstrahl abgespritzt....
      Gibt's ja heute (zumindest hier) nicht mehr... irgendwann gaben die nix mehr raus....

      Tja... und tote Tiere... die Tierkörperverwerter heißen ja eben "Verwerter". Das ist wie "Sperrmüllverwerter" (nur haben die eben gedacht:"mit DEM Namen kommste nicht weit... nenn dich mal lieber Trödler"). Verwerter hat was mit WERT zu tun.... und besser und vor allem: für mehr Geld... kannste eben Tierkörper nicht beseitigen als mit der Eitelkeit der Damenwelt. Und wie man sieht: die Jungs und Mädels aus der Kosmetikbranche kriegen das viel besser hin als Trödler.... (ok... ne alte Zinkbadewanne kannste dir schlecht an die Wange tackern.... von daher ist ein toter Igel dann doch eleganter und einfacher. Vor allem in Kosmetikform) :D
    • monza30 schrieb:

      Gibt's ja heute (zumindest hier) nicht mehr... irgendwann gaben die nix mehr raus....

      Pansen gehört nicht zum Konfiskat. Allerdigs musst Du da mit dem Metzger direkt reden. Der verkauft das nämlich sonst an Feinschmecker und die Goatie-Bande:
      de.wikipedia.org/wiki/Kutteln

      War vermutlich früher in deiner Gegend nicht üblich, das in der Küche zu verarbeiten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      War vermutlich früher in deiner Gegend nicht üblich, das in der Küche zu verarbeiten.
      Yep... die sind drauf gekommen, dass man das portionsweise viel teurer verkaufen kann als eben eimerweise an Hundebesitzer. Und jo... galt zwar nun nicht direkt als Delikatesse, aber es wurde/wird ja so ziemlich alles gegessen. Und die kleinen Fitzelchen, die man den Vierbeinern nicht zumuten will, werden eben als SChinken oder Schnitzel zusammengeklebt und teuer verhökert....
    • monza30 schrieb:

      dafür hat Herr Ebay aber doch extra unter das Bildchen geschrieben: "Beschreibung vollständig aufrufen".....

      Ich meinte nicht das kaputtgekürzte Angebot das oben steht und weder eine ordentliche Anbieterkennzeichung noch eine vorschriftsgemäße WRB aufweist, dafür aber über einen Sofortkauf-Button verfügt sondern die anderen 19 kleinen Negerlein untendrunter. Scroll mal ein bisschen. Da fehlen bei allen Bildchen die Versandkosten. Anschauen, sichern, anklicken, gucken, wen man abmahnen kann. Analog den Froogle-Urteilen des BGH aus 2009, denen wir unter anderem die Anzeige der Versandkosten in der ebay-Suche verdanken. Dort sind sie ja da - hier fehlen sie wieder.

      Verdanken wir alles der schwachsinnigen Bastelwut von ebay, die das Kauferlebnis bis zum grün-blauen Scheissekotzen verschönen wollen, aber keine Ahnung davon haben, wie man eine vernünftige Kaufseite aufzubereiten hat. Wenn mir dann der Support erzählen möchte, es gäbe ja eine qualisifzierte Rechtsabteilung bei ebay weiss ich regelmäßig nicht, ob ich einen Lachkrampf oder einen Heulkrampf bekommen soll. Die Qualifikation solcher "Juristen" bei ebay darf ich jedenfalls auf das massivste anzweifeln. Ich frage mich, wo so einer studiert haben will um einen Abschluss in Jura zu bekommen.

      Ich frage mich ausserdem langsam, ob die Abmahnindustrie tatsächlich darniederliegt oder ob es ihr geht wie dem Kind im Bonbonladen: bei der Auswahl weiss man ja gar nicht, wo man zuerst zugreifen soll...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      qualisifzierte Rechtsabteilung

      Ja, das ist ein Tippfehler. Eigentlich. Aber eigentlich auch nicht. ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Verdanken wir alles der schwachsinnigen Bastelwut von ebay
      joo.. ich hab das ja angeklickt und durchgeschaut.... ich glaub aber nicht, dass sich da ein Profiabmahner mit abgibt. Ausser er wäre "vergnügungssüchtig". Und Herrn Ebay ist es (noch?) schaixxegal, obwohl er ja selbst das versaubeutelt. Wie sollte der Händler selbst das "unterlassen" können? Hat er ja nur Einfluss drauf, indem er Herrn Ebay an die Klöten geht.
      Aber... wissen die Händler das überhaupt, dass der Käse so aussieht?
    • monza30 schrieb:

      Wie sollte der Händler selbst das "unterlassen" können? Hat er ja nur Einfluss drauf, indem er Herrn Ebay an die Klöten geht.

      Genau so sieht es aus. Allerdings frage ich mich, ob ebay hier nicht eine positive Vertragsverletzung begeht, aus der heraus eine Schadensersatzpflicht auch dann entsteht, wenn man ebay nicht darauf hinweist.

      monza30 schrieb:

      Aber... wissen die Händler das überhaupt, dass der Käse so aussieht?

      Ähhhmmm.... in wie fern sollte das relevant sein, wenn ein freundlicher Mitbewerber (der vorzugsweise aus verständlichen Gründen nicht auf ebay auftritt) ihm das dann per anwaltlicher Kostennote mitteilt? Für alles, was ebay da treibt ist zunächst der Verkäufer verantwortlich. Ob der sich dann im Anschluss wieder an ebay wenden kann um seine Kosten einzutreiben ist eine andere Geschichte. Müssen die beiden miteinander ausmachen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ähhhmmm.... in wie fern sollte das relevant sein, wenn ein freundlicher Mitbewerber (der vorzugsweise aus verständlichen Gründen nicht auf ebay auftritt) ihm das dann per anwaltlicher Kostennote mitteilt?
      meinte ich in Form von "selbst herausfinden" ;) In Verbindung mit:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Für alles, was ebay da treibt ist zunächst der Verkäufer verantwortlich
      isset ja klar soweit. Ob da nicht das Argument "Ich hab mein Angebot ja gesetzeskonform eingestellt und die Auktionen nach Einstellung auch kontrolliert... alles in Ordnung gewesen. Dass Herr Ebay in seiner Dämlichkeitswer-punk das zusammenhaut konnte ich ja nicht wissen".
      Frage wäre, wie weit ein Händler auch die Fremdwer-punk durchforsten und kontrollieren muss, von deren Existenz er so Garnichts weiß....
    • monza30 schrieb:

      1.) Ob da nicht das Argument "Ich hab mein Angebot ja gesetzeskonform eingestellt und die Auktionen nach Einstellung auch kontrolliert... alles in Ordnung gewesen.

      2.) Dass Herr Ebay in seiner Dämlichkeitswer-punk das zusammenhaut konnte ich ja nicht wissen".

      Zu 1.) Nö. juris.bundesgerichtshof.de/cgi…ktuell&nr=48676&linked=pm
      Es war eben nicht alles in Ordnung. Und er hat eben nicht hinreichend kontrolliert.

      Zu 2.) Konnte nicht? Musste aber. ;)

      Dass die Plattformbetreiber allgemein Murks machen sollte dem Unternehmer spätestens seit der Versandzeitangabe bei Amazon und dem Urteil des OLG Bremen hinreichend bekannt sein. Dass er hinterher dem Verichtungsgehilfen auf die Zehen steigen kann steht auf einem ganz anderen Blatt und hat mit dem eigentlichen Abmahnverfahren nichts zu tun.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ja ok... hier stellt der Händler aber nichts selbst in die Gurgel.... das macht doch Herr Ebay. Wie ich das Urteil lese, stellte der Händler sein Angebot aktiv (selbst) in die Preisvergleichsliste....
      Deshalb wäre m.M. nach Herr Ebay der direkte "Ansprechpartner" für die Unterlassung. Der Händler muss ja garnicht wissen dass er in dieser Form ausserhalb der platten Form "beworben" wird und kann es daher auch nicht nachprüfen ( lass mich aber gerne belehren...).
      Frage wäre, wieweit die Nachprüfungspflicht überhaupt geht.... wo muss ein Händler überall nachschnüffeln, wie seine Angebote aufgeführt werden?
    • monza30 schrieb:

      stellte der Händler sein Angebot aktiv (selbst) in die Preisvergleichsliste....

      Und wer stellt den Artikel bei ebay aktiv rein? Diese "like"-Seite ist ja nicht google, die ist ebay. Man kommt nur eben von google aus dorthin.


      monza30 schrieb:

      Deshalb wäre m.M. nach Herr Ebay der direkte "Ansprechpartner" für die Unterlassung.

      Schon. Aber nur im Rahmen der Störerhaftung, wie ich das vor gefühlten etwa 10.000 Postings hier im Thread schon festgestellt hatte. Man könnte jederzeit auch ebay abmahntechnisch am Wickel kriegen. Und wie Du selber inzwischen einräumst würde das auch dem normalen Rechtsempfinden entsprechen. Den Wettbewerbsverstoß begeht aber trotzdem der Verkäufer, wenn auch unter deutlicher Mitwirkung seines Verrichtungsgehilfen, der Dinge treibt, die der Geschäftsherr sich bei vernünftiger Würdigung der Gesamtumstände vermutlich verbitten würde.

      Dass der Geschäftsherr das gar nicht mehr mitbekommt, weil er zu faul ist, sich mal anzuschauen, was sein Verrichtungsgehilfe denn so alles treibt, das ist ihm aber schon anzulasten. Ich hab die Seite schliesslich auch gefunden. Notfalls muss er eben ebay allgemein untersagen, seine Artikel im Rahmen rechtswidiriger Darstellungen im Netz anzuzeigen und Auskunft einzufordern, wo wann und in welchem Kontext seine Angebote angezeigt werden, wenn er das selber nicht mehr auf die Reihe bekommt..
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • monza30 schrieb:

      kennst du jemanden der das macht? *gg*
      mag - ja, macht - nein :P

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn mir dann der Support erzählen möchte, es gäbe ja eine qualisifzierte Rechtsabteilung bei ebay weiss ich regelmäßig nicht, ob ich einen Lachkrampf oder einen Heulkrampf bekommen soll. Die Qualifikation solcher "Juristen" bei ebay darf ich jedenfalls auf das massivste anzweifeln. Ich frage mich, wo so einer studiert haben will um einen Abschluss in Jura zu bekommen.
      Wer sagt denn, dass eine "Rechts"abteilung was mit Jura zu tun haben muss :D


      abtei-essen-werden.de/grundriss_abtei_024.gif
      vom Eingang rechts: Rechtsabteil
      auf der Linken: Links-Sammlung :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Wer sagt denn, dass eine "Rechts"abteilung was mit Jura zu tun haben muss

      Weil der Suport mir immer sagt, das müsse ich die Rechtsabteilung fragen, wenn ich mit meinen absolut linken rechtlichen Gemeinheiten daherkomme. Vielleicht sollte ebay mir mal 'nen Mittelsmann zur Verfügung stellen.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.