Käuferin droht mit Anzeige wegen Hehlerei

    • ebay-troll schrieb:

      MIR ginge es alleine schon um das prinzip!
      ich würde den versand im voraus überweisen und die ware rückfordern.

      *alte_eule* schrieb:

      Das ginge mir je nach Profil der Käuferin genauso. Ich würde auch den Rückversand haben wollen.

      Hier würde ich allein schon wegen des Tonfalls der Käuferin darauf bestehen. Das wäre auch bei nur einem Euro so.

      Tja, das kann natürlich jeder & auch der TE so halten wie die Dachdecker das machen. ;)
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • ich bin ja nicht gerade der der jede woche bettwäsche wäscht, aber meiner meinung nach dürfte selbst bei 90 grad die farbe nicht aus baumwolle raus gehen.
      aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren!
      werd mal meine frau fragen, die hat in ner reinigung geschafft
    • Dashboard schrieb:

      Hat schon jemand daran gedacht dass die Bettwäsche vielleicht bei 90 Grad gewaschen wurde?
      Soweit ich mich erinnere hat die K. irgendwo behauptet (ich will jetzt nicht nochmal den ganzen Faden danach absuchen) dass sie die Wäsche sogar mit weniger als den erlaubten 60° (?) gewaschen hätte. Möglich ist wie gesagt alles, auch dass zu heiss gewaschen wurde. Trotzdem halte ich das für eher unwahrscheinl..
      Nachprüfen oder beweisen kann das wohl niemand ausser vielleicht man will regelrecht eine wissenschaftl. Angelegenheit daraus machen u. ein Fachgutachten erstellen lassen..........
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

      1. Rückabwicklung (Kaufpreis + Porto erstatten, Rücksendung verlangen und auch dieses Porto übernehmen)
      2. Sachlichen Bewertungskommentar bzw. Ergänzung hinterlassen
      3. Käufer(in) für die Zukunft auf Sperrliste setzen
      4. Zukünfige Angebotsbeschreibungen "wasserdicht" formulieren
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • da sind einige aber schnell mit der rücknahme dabei...
      ihr seid doch sonst immer recht misstrauisch und glaubt nicht alles.

      wer sagt denn, daß das genau die bettwäsche ist, die die TE verkauft hat und keine billigwäsche aus zb asien, die fast genauso aussieht wie die verkaufte wäsche? die fotos beweisen gar nichts. die können auch von sonstwas sein, so miniklein wie die sind.
      woher weiß die TE denn, was die käuferin mit der wäsche veranstaltet hat?
      es dürfte kaum die schuld der TE sein, wenn die käuferin die wäsche falsch wäscht (das mal als bsp.).

      schon allein wegen der nummer mit dem angeblichen anwalt und der diversen rechtschreibfehler (... manipullieren...) wäre ich längst nicht so entgegenkommend in bezug auf eine rücknahme. da impressionen keine marke ist, sondern bloß der laden, der das verhökert, ist das mit der fälschung schon mal vom tisch. die käuferin könnte das auch nicht anzeigen, sondern nur der rechteinhaber bzw. der hersteller besagter wäsche, wenn denn der herstellername in zusammenhang mit einem fake genannt worden wäre und dazu müsste die käuferin dem hersteller die angebliche fälschung zu prüfungszwecken überlassen.
      weiterhin glaube ich nicht, daß "impressionen" eine eingetragene marke ist. falls es das nicht ist, kann man das wort auch im beschreibenden sinne (impressionen = eindrücke) verwenden.
      die anzeige wegen betrug ist ebenfalls mumpitz, weil die käuferin dazu der TE erstmal den vorsatz beweisen muß und das ist schwer.

      ich würde die rücknahme erstmal verweigern, denn die käuferin beabsichtigt offensichtlich mit chemikalien daran rumzudoktern + wenn die chemisch so begabt ist wie in sachen rechtschreibung... X/ darüber hinaus ist die käuferin mit sicherheit NICHT qualifiziert zu beurteilen, ob das eine fälschung ist oder nicht, denn dazu müsste sie vom hersteller beauftragt worden sein und da die noch nichtmal weiß, das "impressionen" nur der laden ist und nicht die marke...

      davon ab:
      wer ist bitte so gutgläubig und zahlt erst das geld zurück, BEVOR er die ware hat?
      dieselente? ernsthaft?
      das geld ist weg und mit etwas pech ist im paket irgendein undefinierbarer stoffhaufen, der im leben nicht die verkaufte wäsche ist. dann beweisen, daß die käuferin einen über den tisch gezogen hat - viel spaß dabei.


      was ich machen würde:
      ich würde der käuferin mitteilen, daß sie mich gern anzeigen kann (bzw. versuchen), dann haben die beamten auf dem revier auch mal wieder was zu lachen. weiterhin dürfte sich der schwager gern bei mir melden (als verkäufer wär ich ja so neugierig, ob der wirklich anwalt ist... und würde 100EUR wetten, das der alles ist, aber kein RA) und höchstgespannt, wie der das mit der fälschung und hehlerei glaubhaft machen will. käme ein anwaltsschreiben, würde ich nachsehen, ob es den anwalt überhaupt gibt und wenn nicht... dann rauscht es aber gewaltig im blätterwald.
      weiterhin würde ich der mitteilen, daß die käuferin gerne labortests mit ihrer bettwäsche machen kann, aber das dann die rücknahme natürlich aus der welt ist. ich nehm doch keine ware zurück, wo die tante dann noch lustig löcher reinschnippelt oder reinätzt.
      sollte es zu einer rücknahme kommen:
      die rücknahme würde zug um zug erfolgen und zwar genau andersrum als ein kauf: ich kriege die ware und überprüfe mit dem stapel selbstgemachter, hochauflösender fotos (egal, ob man die hat oder nicht), ob die vorliegende ware tatsächlich die von mir verkaufte ist. anhand von zb druck, fadenverlauf, nähten, etiketten, etc. ist das leicht festzustellen, ob das die ware ist oder eben nicht. sollte das andere ware sein, würde ich das als betrugsversuch werten, dies zur anzeige bringen und die zugeschickte wäsche als beweis erstmal behalten.
      die versandkosten für den versand zu mir müsste die käuferin auch erstmal auslegen.

      das ganze würde ich der käuferin sachlich mitteilen und dann warten, was passiert. die jenigen, die versuchen zu betrügen, nehmen von der rücksendung abstand, wenn sie lesen, daß man als verkäufer die ware erstmal prüfen will, bevor man was erstattet und das sie die rücksendekosten auslegen sollen.

      Ich glaube ebenso dem VK lieberbunt, der ebenso meinte, SIE hätten mir ebenso gefälschte Ware verkauft.

      findet das außer mir keiner interessant?
      den typen würde ich UMGEHEND kontaktieren und fragen, was der da erzählt und auf grundlage welcher informationen er meint, die TE verkauft gefälschte ware.



      PS:
      wenn ich einen fehler gemacht habe, dann habe ich kein problem damit, falsch beschriebene ware zurückzunehmen - aber ich lasse mich nicht für dumm verkaufen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      wer ist bitte so gutgläubig und zahlt erst das geld zurück, BEVOR er die ware hat?


      Ich bin weder gutgläubig noch leicht zu verschrecken oder einzuschüchtern aber wenn ich der Ansicht bin (nach eingehendem Studium des BW Profils des Käufers, wie das schon erwähnt wurde) dass die Reklamation berechtigt ist, dann kam es auch schonmal vor dass ich bei Ware bei der die Rücksendung in keinem Verhältniss zum Wert der Ware steht, auf die Rücksendung verzichte und die Rückerstattung auch so leiste.

      Der Rest den Du schreibst bezügl. ob der Bekannte nun angebl. Anwalt ist oder nicht, die Rechtschreibfehler der VK., ob das nun Markenware ist, Deine Unterstellungen bezügl. "Labortests" + Chemikalien + Löcher schnippeln und ätzen etc. etc., mit Verlaub, das ist doch alles irrelevant.

      Wenn die Wäsche beim ersten (korrekten) Waschen tatsächlich so die Farbe verloren hat dann ist die Ware jedenfalls Schrott. Punkt.

      Wenn der K. mir dann noch ein oder mehrere Fotos zusendet auf der ich die Ware mit grosser Sicherheit als meine identifizieren kann (ganz sicher ist das nie, jedenfalls nicht bei sowas wie bereits gewaschener Wäsche, auch nicht wenn die zurück gesendet würde) dann reicht mir das u. ich leiste die Erstattung bei Ware in dieser Preisklasse auch ungesehen.
      Wohlgemerkt: nur wenn sich sonst keine Auffälligkeiten im BW-Profil zu erkennen sind.


      BTW & OT:

      da Du Dich schon über anderer Leute Rechtschreibung mokierst (was ich durchaus nachvollziehen kann).
      Wenn Du das tust solltest Du Dich aber vielleicht auch mal an der eigenen Nase fassen u. so schreiben wie es richtig ist.
      Alles klein schreiben ist nämlich auch nicht "korrekt" aber vor allem ist es ganz besch..... zu lesen.
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    • ebay-troll schrieb:

      MIR ginge es alleine schon um das prinzip!
      ich würde den versand im voraus überweisen und die ware rückfordern.

      *alte_eule* schrieb:

      Das ginge mir je nach Profil der Käuferin genauso. Ich würde auch den Rückversand haben wollen.

      Hier würde ich allein schon wegen des Tonfalls der Käuferin darauf bestehen. Das wäre auch bei nur einem Euro so.


      Jepp.

      Und dabei unbedingt darauf achten, dass Die Ware unbeschädigt ist. Nicht dass die da im hauseigenen Labor, das selbstverständlich auf Textildrucke spezialisiert ist, ein 1qm grosses Loch für die Materialprobe herausgeschnitten haben. Dann hätte ja Dein auf Bettwäsche spezialisierter Gutachter nebst Labor und der Markenrechtler gar nix mehr zum Anschauen.

      BTT: Also so, wie sich die K für mich darstellt, fehlt da nicht nur eine Latte am Zaun. Bei der Dicke der Keule, die die gleich auspackt, kommen mir echte Zweifel an deren Darstellungen. Komisch auch der direkte Hinweis auf die Waschtemperatur. Vom hauseigenen Rechtsanwalt und Labor mal ganz zu Schweigen.