Hallo,
ich habe im April eine Bettwäsche ersteigert mit folgender Überschrift: "Impressionen Bettwäsche in Weiß stilvoll bedruckt aus Baumwolle
Nachdem ich aber keine 2. Bettwäsche dieser Art auf Ebay bekommen habe, habe ich diese mit den gleichen Angaben im Juni wieder versteigert (mit 10 Euro Verlust). Die Käuferin, die damals eine sehr positive Bewertung abgegeben hat, hat nun einen Fall geöffnet, da sie die Bettwäsche gewaschen hat und dabei angeblich der Druck verschwunden ist. Sie wollte von mir einen Kaufbeleg. Ich hab ihr geschrieben, dass ich die Bettwäsche selbst ersteigert habe und keinen Beleg habe.
Nun schickt sie folgende E-Mails:
"Hallo.. so, es ist nun erwiesen. SIE haben mir eine gefälschte Bettwäsche mit dem Irrglauben einer Impressionen Bettwäsche verkauft. Sie haben somit die Auktion mutwillig manipulliert um die Ware als ORIGINAL Impressionen Bettwäsche samt Foto darzustellen. Nachdem ich gestern Abend mit meinem Schwager die Sache klärte...er ist Anwalt... meinte diese....das SIE mein Ansprechpartner diesbzgl. wären, da ich von IHNEN die Ware ersteigert und auch erhalten habe. Dabei interessiere es NICHT, woher SIE die Ware haben oder nicht oder von wem Sie diese evtl. gekauft haben. SIE sind für IHR Auktionsangebot verantwortlich gegenüber den Käufern und das somit mir, die Angaben dort korrekt und wahrheitsgemäß einzustellen. Wenn SIE ggf. woanderst her eine gefälschte Ware gekauft hätten, betreffe mich dies nicht und sei dann wiederum Ihre Angelegenheit das mit Ihren Stellen zu klären. Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett ....Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett der Firma und Marke Impressionen....da der Druck auch beim Waschen heraus ging, ist dies ebenfalls ein Indiz dafür, dass es KEINE ORIGINAL Ware sein kein, sondern eine Fälschung, so wie es auch Ihr Verkäufer lieberbunt schon sagte. Mein Schwager riet mir, sollte es zu keiner Einigung kommen oder Sie die Bettwäsche nicht zurück nehmen würden oder mir den bez. Betrag nicht erstatten würden, würde er es übernehmen...was dann aber mit noch weiteren Kosten für Sie verbunden wäre, da SIE mir eindeutig gefälschte Ware verkauft hätten und die Auktion somit manipulliert hätten und Original Ware anzupreisen. Dies soll aber dann nicht mein Problem sein. Zudem soll ich dann eine Strafanzeige wegen Betrug stellen, da wir dann auch ein Aktenzeichen darüber fürs Gericht hätten. Weiter kann aufgrund eines ggf. gerichtlichen Urteils auch Ebay Sie vom Marktplatz ausschließen...so dass Ihr Mitgliedskonto gesperrt wird, da Sie Hehlerware verkaufen. Ich erwarte somit die Rückzahlung meines Betrages für die gefälschte Bettwäsche und wenn Sie die Bettwäsche haben wollen auch die Rücksendekosten dann. So sieht man eben erst im Nachhinein, mit was für Verkäufer man es zu tun hat, wenn man die Ware benutzt und dann wäscht und sich dann solche Dinge herausstellen. Sie wissen auch genau, dass es solch eine Ware ist, .... da Sie sich dann ganz plötzlich anders verhalten haben. Sagte auch mein Schwager nachdem er alle Mails etc. gelesen hat. Da ich selbst in keinster Weise wissen kann, ob die Ware, die SIE MIR geschickt haben, tatsächlich diese von diesem lieberbunt ist oder Sie diese evtl. doch in Kopie noch woanderst her haben und mir jetzt nur diese Version auftischen, sind SIE für IHRE AUKTION AN MICH...MEIN rechtskräftiger Geschäftspartner für das Auktionsgeschäft. Verkauf von gefälschter Ware ist strafbar!!!!!!!
Was soll ich jetzt tun? Eigentlich ist mir das ganze zu blöd, aber ich lasse mich auch nicht als Verbrecherin hinstellen. Vielleicht hat sie ja auch die Bettwäsche falsch gewaschen, außerdem hatte ich nicht behauptet, dass es aus dem Impressionen Katalog ist.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
ich habe im April eine Bettwäsche ersteigert mit folgender Überschrift: "Impressionen Bettwäsche in Weiß stilvoll bedruckt aus Baumwolle
Nachdem ich aber keine 2. Bettwäsche dieser Art auf Ebay bekommen habe, habe ich diese mit den gleichen Angaben im Juni wieder versteigert (mit 10 Euro Verlust). Die Käuferin, die damals eine sehr positive Bewertung abgegeben hat, hat nun einen Fall geöffnet, da sie die Bettwäsche gewaschen hat und dabei angeblich der Druck verschwunden ist. Sie wollte von mir einen Kaufbeleg. Ich hab ihr geschrieben, dass ich die Bettwäsche selbst ersteigert habe und keinen Beleg habe.
Nun schickt sie folgende E-Mails:
"Hallo.. so, es ist nun erwiesen. SIE haben mir eine gefälschte Bettwäsche mit dem Irrglauben einer Impressionen Bettwäsche verkauft. Sie haben somit die Auktion mutwillig manipulliert um die Ware als ORIGINAL Impressionen Bettwäsche samt Foto darzustellen. Nachdem ich gestern Abend mit meinem Schwager die Sache klärte...er ist Anwalt... meinte diese....das SIE mein Ansprechpartner diesbzgl. wären, da ich von IHNEN die Ware ersteigert und auch erhalten habe. Dabei interessiere es NICHT, woher SIE die Ware haben oder nicht oder von wem Sie diese evtl. gekauft haben. SIE sind für IHR Auktionsangebot verantwortlich gegenüber den Käufern und das somit mir, die Angaben dort korrekt und wahrheitsgemäß einzustellen. Wenn SIE ggf. woanderst her eine gefälschte Ware gekauft hätten, betreffe mich dies nicht und sei dann wiederum Ihre Angelegenheit das mit Ihren Stellen zu klären. Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett ....Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett der Firma und Marke Impressionen....da der Druck auch beim Waschen heraus ging, ist dies ebenfalls ein Indiz dafür, dass es KEINE ORIGINAL Ware sein kein, sondern eine Fälschung, so wie es auch Ihr Verkäufer lieberbunt schon sagte. Mein Schwager riet mir, sollte es zu keiner Einigung kommen oder Sie die Bettwäsche nicht zurück nehmen würden oder mir den bez. Betrag nicht erstatten würden, würde er es übernehmen...was dann aber mit noch weiteren Kosten für Sie verbunden wäre, da SIE mir eindeutig gefälschte Ware verkauft hätten und die Auktion somit manipulliert hätten und Original Ware anzupreisen. Dies soll aber dann nicht mein Problem sein. Zudem soll ich dann eine Strafanzeige wegen Betrug stellen, da wir dann auch ein Aktenzeichen darüber fürs Gericht hätten. Weiter kann aufgrund eines ggf. gerichtlichen Urteils auch Ebay Sie vom Marktplatz ausschließen...so dass Ihr Mitgliedskonto gesperrt wird, da Sie Hehlerware verkaufen. Ich erwarte somit die Rückzahlung meines Betrages für die gefälschte Bettwäsche und wenn Sie die Bettwäsche haben wollen auch die Rücksendekosten dann. So sieht man eben erst im Nachhinein, mit was für Verkäufer man es zu tun hat, wenn man die Ware benutzt und dann wäscht und sich dann solche Dinge herausstellen. Sie wissen auch genau, dass es solch eine Ware ist, .... da Sie sich dann ganz plötzlich anders verhalten haben. Sagte auch mein Schwager nachdem er alle Mails etc. gelesen hat. Da ich selbst in keinster Weise wissen kann, ob die Ware, die SIE MIR geschickt haben, tatsächlich diese von diesem lieberbunt ist oder Sie diese evtl. doch in Kopie noch woanderst her haben und mir jetzt nur diese Version auftischen, sind SIE für IHRE AUKTION AN MICH...MEIN rechtskräftiger Geschäftspartner für das Auktionsgeschäft. Verkauf von gefälschter Ware ist strafbar!!!!!!!
Was soll ich jetzt tun? Eigentlich ist mir das ganze zu blöd, aber ich lasse mich auch nicht als Verbrecherin hinstellen. Vielleicht hat sie ja auch die Bettwäsche falsch gewaschen, außerdem hatte ich nicht behauptet, dass es aus dem Impressionen Katalog ist.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
