Käuferin droht mit Anzeige wegen Hehlerei

    • Käuferin droht mit Anzeige wegen Hehlerei

      Hallo,
      ich habe im April eine Bettwäsche ersteigert mit folgender Überschrift: "Impressionen Bettwäsche in Weiß stilvoll bedruckt aus Baumwolle
      Nachdem ich aber keine 2. Bettwäsche dieser Art auf Ebay bekommen habe, habe ich diese mit den gleichen Angaben im Juni wieder versteigert (mit 10 Euro Verlust). Die Käuferin, die damals eine sehr positive Bewertung abgegeben hat, hat nun einen Fall geöffnet, da sie die Bettwäsche gewaschen hat und dabei angeblich der Druck verschwunden ist. Sie wollte von mir einen Kaufbeleg. Ich hab ihr geschrieben, dass ich die Bettwäsche selbst ersteigert habe und keinen Beleg habe.
      Nun schickt sie folgende E-Mails:

      "Hallo.. so, es ist nun erwiesen. SIE haben mir eine gefälschte Bettwäsche mit dem Irrglauben einer Impressionen Bettwäsche verkauft. Sie haben somit die Auktion mutwillig manipulliert um die Ware als ORIGINAL Impressionen Bettwäsche samt Foto darzustellen. Nachdem ich gestern Abend mit meinem Schwager die Sache klärte...er ist Anwalt... meinte diese....das SIE mein Ansprechpartner diesbzgl. wären, da ich von IHNEN die Ware ersteigert und auch erhalten habe. Dabei interessiere es NICHT, woher SIE die Ware haben oder nicht oder von wem Sie diese evtl. gekauft haben. SIE sind für IHR Auktionsangebot verantwortlich gegenüber den Käufern und das somit mir, die Angaben dort korrekt und wahrheitsgemäß einzustellen. Wenn SIE ggf. woanderst her eine gefälschte Ware gekauft hätten, betreffe mich dies nicht und sei dann wiederum Ihre Angelegenheit das mit Ihren Stellen zu klären. Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett ....Jedenfalls und wie ich schon sagte... sind keinerlei Angaben in der Bettwäsche von einem Etikett der Firma und Marke Impressionen....da der Druck auch beim Waschen heraus ging, ist dies ebenfalls ein Indiz dafür, dass es KEINE ORIGINAL Ware sein kein, sondern eine Fälschung, so wie es auch Ihr Verkäufer lieberbunt schon sagte. Mein Schwager riet mir, sollte es zu keiner Einigung kommen oder Sie die Bettwäsche nicht zurück nehmen würden oder mir den bez. Betrag nicht erstatten würden, würde er es übernehmen...was dann aber mit noch weiteren Kosten für Sie verbunden wäre, da SIE mir eindeutig gefälschte Ware verkauft hätten und die Auktion somit manipulliert hätten und Original Ware anzupreisen. Dies soll aber dann nicht mein Problem sein. Zudem soll ich dann eine Strafanzeige wegen Betrug stellen, da wir dann auch ein Aktenzeichen darüber fürs Gericht hätten. Weiter kann aufgrund eines ggf. gerichtlichen Urteils auch Ebay Sie vom Marktplatz ausschließen...so dass Ihr Mitgliedskonto gesperrt wird, da Sie Hehlerware verkaufen. Ich erwarte somit die Rückzahlung meines Betrages für die gefälschte Bettwäsche und wenn Sie die Bettwäsche haben wollen auch die Rücksendekosten dann. So sieht man eben erst im Nachhinein, mit was für Verkäufer man es zu tun hat, wenn man die Ware benutzt und dann wäscht und sich dann solche Dinge herausstellen. Sie wissen auch genau, dass es solch eine Ware ist, .... da Sie sich dann ganz plötzlich anders verhalten haben. Sagte auch mein Schwager nachdem er alle Mails etc. gelesen hat. Da ich selbst in keinster Weise wissen kann, ob die Ware, die SIE MIR geschickt haben, tatsächlich diese von diesem lieberbunt ist oder Sie diese evtl. doch in Kopie noch woanderst her haben und mir jetzt nur diese Version auftischen, sind SIE für IHRE AUKTION AN MICH...MEIN rechtskräftiger Geschäftspartner für das Auktionsgeschäft. Verkauf von gefälschter Ware ist strafbar!!!!!!!

      Was soll ich jetzt tun? Eigentlich ist mir das ganze zu blöd, aber ich lasse mich auch nicht als Verbrecherin hinstellen. Vielleicht hat sie ja auch die Bettwäsche falsch gewaschen, außerdem hatte ich nicht behauptet, dass es aus dem Impressionen Katalog ist.

      Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar. :S
    • Jetzt eilts aber

      Jetzt kam schon wieder eine E-Mail von der Käuferin:

      Ich denke, es bringt nichts, mit Ihnen darüber weiter zu diskutieren. Ich halte mich an das, was mir mein Schwager geraten hat und somit werde ich auch die Anzeige am Montag erstatten. Ihre Auktion war somit Manipulation eines falschen Suchbegriffes und Täuschung für die Bieter. Allein dies zählt, dass Sie eine falsche Ware verkauft haben. Zudem sollten Sie ebenso wissen, dass man Bettwäsche und da es ein Baumwollstoff dazu noch ist auch mit hohen Temperaturen waschen kann....sogar im Wäscheetikett steht 60 Grad...was ich nicht mal benutzt habe gerade aus Vorsicht wegen dem silbernen Druck. Ich glaube ebenso dem VK lieberbunt, der ebenso meinte, SIE hätten mir ebenso gefälschte Ware verkauft. Und wenn Ihre Chef ebenso Anwalt ist, sind Sie ja dann in Besten Händen und können sich adequat dagegen wehren. Es wird dann wohl zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen !!!!!!! Ich fühle mich jedenfalls von Ihnen Betrogen und ich werde die Bettwäsche auch am Montag in unserem Labor testen lassen und da ich dort arbeite, werde ich auch am Montag noch das Ergebnis erhalten. Danach ... und mit dem Ergebnis ... was jetzt schon eindeutig ist....werde ich dann die polizeiliche Anzeige erstatten wegen betrügerischen Absichten in der Auktion und vermutlicher Hehlerware, wie auch Manipullation Ihrer Auktion und Täuschung falscher Tatsachen und wenn SIE allein schon die Ebay Richtlinien kennen und lesen, steht dies als Verstoß und das dies geahndet wird ebenso in den Richtlinien. Ich sehe somit keine andere Kommunikation mehr mit Ihnen als die, die Anzeige zu tätigen, es meinem Schwager zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.
    • OK...

      In der aktuellen Kollektion finde ich deine Bettwäsche nicht.

      Impressionen ist jedenfalls ein "ganz normaler" Versandhandel, der Ware aller möglichen Hersteller verkauft, sofern sie ins Sortiment passen und keine eigene Marke. Da ein "Qualitätsgütesiegel" abzuleiten ist schon gewagt.

      Dein Problem wird allerdings sein, dass du nachweisen musst, dass es mal im Sortiment war. DU hast das in der Beschreibung so angegeben. DU bist dafür verantwortlich, dass deine Beschreibung der Tatsache entspricht.

      Bei dem Preis kann ich nur empfehlen, die Auslage deiner Käuferin zu erstatten.



      Und noch etwas, das Bild das du da verwendet hast, ist nicht von dir fotografiert. Darauf liegen Urheberrechte. Auch so eine Verwendung kann teuer werden, wenn man erwischt wird.
    • Puuuuuuuh, und es geht munter weiter

      ....Qualitätskontrollen der Markenfirmen und testen von Stoffen etc. zu tun habe. Leider zwingen Sie mich somit dazu, diese Schritte zu gehen, da keine andere Lösung mit Ihnen vorgenommen werden kann. Tut mir somit leid für die Unannehmlichkeiten aber Sie wollen es nicht anders. Die Polizei wird Sie dann zuhause aufsuchen und Ihnen die Anzeige und alles weitere durchgehen. Ich habe dort vorhin ebenso angerufen und die Polizei in unserem Ort leitet es dann an die Polizeistelle in Ihrem Ort weiter, die Sie dann zuhause aufsuchen werden. Es tut mir leid aber Sie lassen mir keine andere Wahl. Sie haben die Auktion mutwillig getäuscht und somit mich als Käufer betrogen. Sie haben ebenso ein gefälschtes Foto eingestellt was schon der zweite Punkt darstellt und nicht die von der übersandten Ware.
    • Beruhig dich erst mal. Den Anwalt möchte ich sehen, der nicht zwischen Plagiat und Hehlerei unterscheiden kann. Ich weiß nicht, mit welchem Anwalt die gesprochen haben will. Wenn ihr Schwager einer ist, macht der gerade einen Wochenendtrip und war für sie nicht erreichbar.

      Die Polizei wird zwar wegen der Verpflichtung dazu eine Anzeige aufnehmen, aber nach deiner bisherigen Schilderung hast du keine Straftat begangen. Da ist weder Hehlerei noch Plagiathandel im Spiel.
    • Calla schrieb:

      Sie haben ebenso ein gefälschtes Foto eingestellt was schon der zweite Punkt darstellt und nicht die von der übersandten Ware.


      Das Foto war schon echt... Die Abweichung hätte deiner Käuferin aber auch auffallen können, als sie ausgepackt hat.

      Das ist auch immer ein Risiko bei geklauten Bildern. Es ergeben sich immer Abweichungen. Ich hoffe, daraus hast du gelernt.
    • Calla schrieb:

      Was soll ich jetzt tun? Eigentlich ist mir das ganze zu blöd, aber ich lasse mich auch nicht als Verbrecherin hinstellen. Vielleicht hat sie ja auch die Bettwäsche falsch gewaschen, außerdem hatte ich nicht behauptet, dass es aus dem Impressionen Katalog ist.
      Ich nehme jetzt einfach mal an dass es sich bei dem Begriff "Impressionen" Bettwäsche um hochwertige Markenware handelt (ich habe nicht all zu viel Ahnung von Bettwäsche, ausser dass nur das wirklich sündhaft teure Markenzeug langfristig was taugt u. alles andere Mist u. das Geld nicht wert ist).

      Wenn das so ist wäre ein fehlendes Etikett und der angebl. beim Waschen verschwundene "Druck" tatsächl. ein Indiz dafür dass es es sich um eine billiges Replikat von Markenware handelt. Man hat Dir anscheinend bei Deinem ebay Kauf der Bettwäsche schon ein solches untergejubelt.
      Das ändert aber nichts an der Tatsache dass Du für Dein Angebot verantwortlich bist. Insofern ist die (langatmige) Ausführung der K. richtig, wobei die Unterstellung "Hehlerware" völlig aus der Luft gegriffen ist.

      Das die K. die Bettwäsche falsch gewaschen hat wäre im Prinzip mögl., halte ich aber für unwahrscheinl.
      Bitte die Käuferin doch mal Dir ein Foto von der Bettwäsche zu schicken von dem ausgewaschenen Zustand wie sie jetzt ist.

      Egal ob "Impressionen" nun hochwertige Markenware ist oder nicht, ich würde der K. den gesamten bezahlten Betrag (also inkl. Versandkosten) zurück erstatten u. auf eine Rücksendung verzichten (ausser ich hätte Bedarf an einem grossen 34€ Putzlappen........).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Der VK handelt gewerblich und könnte auch gefragt haben, ob er das Bild nutzen darf.
      Außerdem scheint diese Bettwäsche auch nicht mit deiner identisch zu sein? Ein Reklamationsgrund war doch auch, dass das Muster nicht übereinstimmt, wenn ich deine Ausführungen bzw. die deiner Käuferin richtig verstanden habe.
    • Kaiolito schrieb:

      Mal die Mädels hier frage, da ich keine Ahnung habe. :(
      Ist es normal, dass Bettwäsche neu direkt genutzt und nicht erst gewaschen wird?
      Bin zwar kein Mädel u. habe auch nicht so die Ahnung was Bettwäsche anbetrifft, meine aber gehört zu haben dass es empfehlenswert ist sowas vor der ersten Benutzung zu waschen, da es sein kann das vom Herstellungsprozess noch Reste an Chemikalien im Gewebe stecken, die man vorher besser auswaschen sollte.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Bin zwar kein Mädel u. habe auch nicht so die Ahnung aber was sowas wie Bettwäsche anbetrifft, meine aber gehört zu haben dass es empfehlenswert ist diese vor der ersten Benutzung zu waschen, da es sein kann das vom Herstellungsprozess noch Reste an Chemikalien im Gewebe stecken, die man vorher besser auswaschen sollte.

      Ich bin ein Frauchen; Kleidungsstücke, Bettwäsche ect. sollten immer vor der ersten Benutzung mindestens 1x gewaschen werden, wie du schon schreibst wg. der Chemie, ansonsten kann es evtl. Ausschlag bzw. Rötungen verursachen.


      Calla schrieb:

      Hätte nicht Original "IMPRESSIONEN" in der Auktion stehen müssen, um gegen mich vorzugehen.

      Ich weiss jetzt auch nicht inwieweit der Begriff "Impressionen" geschützt ist, ansonsten nein: man darf auch nicht z.B. Nike schreiben wenns kein Nike ist!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Calla, wenn du schreibst, die Bezugsquelle war zu welchem Zeitpunkt auch immer Impressionen - und das hast du - dann muss es auch der Tatsache entsprechen.

      Wie würdest du reagieren, wenn eine deiner VK schreibt, bei Laura Ashley gekauft und dann kommt es von Aldi?
      ... wobei das nicht unbedingt ein Qualitätsunterschied sein muss...