Echtgold Schmuck - Verkäufer zeigt keine Reaktion auf Nachrichten

    • qwertz321 schrieb:


      Ja ich wollte es als Anlage behalten oder auch beim Juwelier verkaufen nachdem ich sie Steine ect. Entfernt hätte aber spielt ja hier keine Rolle.


      Selbstverständlich mit vorheriger Gewerbeanmeldung, nicht wahr. Aber hier wird ja nicht mit zweierlei Maß gemessen.

      Zu dem Lehrgeld, das meinte ich so, es tut zwar weh aber deine Zeit sollte dir mehr wert sein als die 150 Euro, damit gehöre ich hier nicht zum Mainstreamlager aber so sehe ich das, Anzeige und gut ist.
    • @ Qwertz.
      Hast du mal nach dem Namen gegoogelt? Evtl. taucht er irgendwo ebenfalls negativ auf.
      Mahnantrag :online-mahnantrag.de/omahn/Mah…75225452574&Command=start
      mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm

      Ich würde mir keinen Tag Zeit mehr lassen,denn es nicht davon auszugehen,dass es seitens des VK eine Reaktion geben wird.
      Den Acc.Namen,ja gelöscht,ebenfalls noch hier einstellen.
      Mit Realnamen ist es immer etwas problematisch,aber ich halte es für durchaus vertretbar,wenn du ihn hier bekannt gibst,incl. Wohnort.(ohne Strasse).
      Kann hier jederzeit editiert werden.
      Und 150 € sind ein schöner Betrag über den sich viele freuen würden.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • *alte_eule* schrieb:

      Erst dann solltest du entscheiden, ob du noch einen Mahnbescheid hinterher schiebst.

      Mahnbescheid = 23 Euro, Vollstreckungsbescheid = 52 Euro. Klar sagt man nun, da kommt die Brühe teurer als die Brocken (zumindest fast) wenn es aber eine Sicherstellung von Vermögen geben sollte, ist man schon mal ganz vorne dabei.

      Andererseits besteht ja ein Kaufvertrag über das Gold. Eventuell wäre es daher sinnvoller mal eben bei Marcus Kahn abzugucken. Nur mit dem Unterschied, dass hier niemand bestreiten wird, dass definitiv ein Vertrag besteht. Wenn man die Klageschrift ohne Anwalt hinbekommt, dann spart man sich erst mal den Anwalt und hat bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten. Das gesamte Kostenrisiko beträgt 255 Euro - vorausgesetzt, beide Parteien beauftragen einen Anwalt und man unterliegt vollkommen. Im Falle des Obsiegens hat man dann also zwischen 75 und 165 Euro an der Backe, wenn beim Gegner gar nichts zu holen ist. Wenn man also auf Herausgabe, hilfsweise Rückzahlung klagt, kommt man da billiger weg als mit einem Mahnbescheid für eine Geldforderung für die man erst mal noch eine Rückzahlungsfrist setzen muss. Zumal der VK ja dem Mahnbescheid auch noch widersprechen könnte, dann muss man sowieso klagen - hat also zu den eben dargestellten Gerichtskosten auch noch die Kosten für den Mahnbescheid an der Backe.

      Aber egal wie, wichtig ist erst mal, dass ein vollstreckbarer Titel da ist, der in Verbindung mit der Strafanzeige dann eine Restschuldbefreiung einer eventuell folgenden Privatinsolvenz verhindert. Ausserdem muss bei der Forderungshöhe der GV nur mal eben den eifön einkassieren, schon ist die halbe Miete wieder drin. (Upps - vergessen: der Kostenfestsetzungsbescheid kostet auch noch mal 15 Euro in der vollstreckbaren Ausfertigung)

      Ich würd jetzt direkt klagen. (Ok, das gilt nicht - ich kann so eine Klageschrift schliesslich aufsetzen und zu meinem Gerichtsvollzieher hab ich auch ein super Verhältnis) Eventuell findest Du aber mal raus, welcher Gerichtsvollzieher für deinen VK zuständig ist und fragst den, wenn Du nun einen Vollstreckungsauftrag hättest, ob er es für sinnvoll erachten würde, ihn mit der Beitreibung zu beauftragen. Eine bessere Information über die Pfändbarkeit eines Schuldners gibt es nicht.

      qwertz321 schrieb:

      Gibt es sowas wie ein Vordruck für ein Mahnbescheid? Wüsste nicht wie ich diese formulieren sollte.


      Gibt es nicht nur, muss sogar benutzt werden. Formularpflicht. Entweder für harte Euros im Schreibwarenladen oder online ausfüllen und ausdrucken auf online-mahnantrag.de/

      Dann eintüten und ab damit zum zuständigen Mahngericht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.