Echtgold Schmuck - Verkäufer zeigt keine Reaktion auf Nachrichten

    • Echtgold Schmuck - Verkäufer zeigt keine Reaktion auf Nachrichten

      Hallo zusammen,

      am 14. Juli habe ich Echtgold Schmuck gekauft für 150€



      Ja die bewertung der Verkäuferin ist net Toll :wallbash

      Am 15. wurde es online bezahlt.
      Leider regiert die Verkäuferin auf keine Nachricht meinerseits.

      Ein Fall wurde schon geöffnet---bis dato keine reaktion.

      Ich habe die Verkäuferin schon bei Facebook gefunden und angeschrieben :whistling:


      Was kann ich machen ?

      Wenn ich zum Anwalt gehe, zu welchen und muss ich bezahlen ?

      Würde mich über jede Sinnvolle und vernünftige antwort freuen.

      Gruß
    • moin,
      entschuldige, aber wer kauft bei so einem vk?
      artikelstandort?
      bewertungen?
      artikelbeschreibung? "habe hier im Auftrag meiner bekannten"


      also ich hattte da noch nicht einen euro investiert.

      mail mit fristsetzung?
      rechtliche schritte androhen bei verstreichung der frist?
      danach erst würde ich zum anwalt
    • Vielen dank für die Antwort :!:

      ja stimmt ja schon
      Meine Frist habe ich letzten Freitag auf Dienstag gesetzt,
      das ich bis dahin auf eine Reaktion auf meine mail + das Paket erwarte.

      Angedroht habe ich auch, das ich sogar keine probleme hätte damit vor Gericht zu gehen :S

      Falls es soweit kommt das ich zum Anwalt gehen muss,
      bezahle ich den oder die Verkäuferin?
    • Sorry, aber Nervenstärke hast du bewiesen, als du dort überhaupt ein Gebot abgegeben hast.

      Auktionsende 14.07.

      Jetzt rechne ich und unterstelle, du hast umgehend online überwiesen und auch als bezahlt markiert.
      Nun weigert sich aber die VK u.U., selbst am Onlinebanking teilzunehmen. Sie wohnt auch nicht direkt neben der Bank.
      Ihren Auszug holt sie Mitwoch - zu früh - die Wertstellung ist wegen der unterschiedlichen Banken noch nicht auf dem Auszug ersichtlich.
      Mist, denkt sie. Wieder so einer, der zwar markiert, aber nix unternommen hat. Ich guck Freitag nochmal nach.

      Konvolut der Bekannten, die auch selbst versenden will. Die hat dann auch am WE mehr Lust auf Schwimmbad als auf die Post.

      Du siehst, wir sind schon bei Montag als frühesten Termin des Versandes.

      Deine Terminsetzung beinhaltet gerade mal einen ganzen Werktag und ist so für die Tonne. Fristen haben angemessen zu sein.
    • qwertz321 schrieb:

      bezahle ich den oder die Verkäuferin?


      Erst mal Du. Wenn Du Glück hast und den Vk greifen kannst und der dann auch tatsächlich Gelkd haben sollte, dann kann es sein, dass Du das Geld wieder von ihm bekommst.



      Sagt Dir das was? Eventuell solltest Du dir von diesem und deinem Angebot mal gleich 'nen Bildschirmausdruck machen. dazu auch noch von der Bewertung für dieses Angebot. Ergänzt evtl um das dritte Goldangebot, das da die Bewertungen rötet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Und auch hier würde ich einen Blick hineinwerfen: cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…ompleted=1&userid=simyo30

      Das Angebot gab es noch ein drittes Mal, allerdings ist es komplett gelöscht worden. Da müsste eigentlich ebay seine Finger im Spiel gehabt haben.

      Im übrigen hast du wohl selber gemerkt, dass das Bieten und Bezahlen bei diesem VK leicht fahrlässig war. Schaust du dir bei solchem Summen den Verkäufer nicht näher an oder geht das eher nach dem Motto "Augen zu und durch"? Auf der anderen Seite muss man auch bedenken, dass erst wenige Tage seit der Auktion vergangen sind und der VK sich gerade im Umzug befindet. Da hätte ich auch besseres zu tun, als Nachrichten zu beantworten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • was vergessen

      Hallo zusammen,


      vielen dank für eure Hilfe. :thumbsup:

      Ich habe der verkäuferin jetzt bis nächste Woche Montag eine frist gesetzt. :wallbash
      Bis Jetzt habe ich keine Antwort von der bekommen, auch nicht auf einer der vorheringen Nachrichten. X(


      Sie hat gestern eine bewertung erhalten, obwohl der Artikel am 17.06. verkauft wurde.

      Ich hoffe das ich Glück habe und die Verkäuferin in Ihrer Slowmotion Welt lebt und ich mein SUPEr Schnäppchen noch erhalten werde.

      Hat vielleicht noch jemand gute Tipps für meine situation? :whistling:

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qwertz321 () aus folgendem Grund: es fehlt etwas

    • Hallo zusammen,

      Vielen dank für eure Beiträge.

      Seit heute ist simyo30 kein Mitglied mehr. :wallbash
      Zum Glück habe ich alle erforderlichen Dokumente letzten Samstag ausgedruckt. :]

      Morgen früh werde ich zur all den Daten ect. Eine Anzeige erstatten wegen betrug.
      Hab auch schon so ein Formular dafür ausgefüllt was ich im Internet gefunden habe.

      Ich habe jetzt auch die komplette Adresse ect.


      Ich gehe Knall hart durch, wenn es sein muss sogar vor Gericht!!! :thumbup:


      Was meint ihr?

      Ich bitte um weitere Tipps.. Mach ich das alles so richtig ?
    • vanvog schrieb:

      Bei 150 Euronen? Kein besonders teueres Lehrgeld.

      Was wolltest Du mit dem Schmuck, selber tragen oder später weiterverkaufen?

      Kannst du mir verraten, was du mit diesem Kommentar bezwecken möchtest? Er ist so überflüssig, wie ein Kropf.

      Wofür ist es von Bedeutung, was man mit dem Schmuck machen wollte? Und muss man es so verstehen, dass das Lehrgeld zu niedrig gewesen ist? :wallbash
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • vanvog schrieb:

      Bei 150 Euronen? Kein besonders teueres Lehrgeld.

      Was wolltest Du mit dem Schmuck, selber tragen oder später weiterverkaufen?
      und Du willst mit dieser Einstellung bei Ebay verkäuferisch tätig werden?

      der negative Eindruck, den Du mit Deinen diversen Postings hinterlassen hast, wird nur noch verstärkt......

      Dir fehlt eindeutig der gewisse Blick fürs Wesentliche.........

      wenn überhaupt solltest Du über ein betreutes Kaufen/Verkaufen nachdenken......
    • :thumbsup: Danke alte Eule :thumbsup:

      Ja ich wollte es als Anlage behalten oder auch beim Juwelier verkaufen nachdem ich sie Steine ect. Entfernt hätte aber spielt ja hier keine Rolle.

      Mahnbescheid? Das würde ja dann über ein Anwalt laufen oder ?

      Ich habe mal vor einiger zeit gehört, das in solchen Fällen der Geschädigte nichts für den Anwalt bezahlen muss sondern der "Täter" kriegt die Rechnung, stimmt das ?

      Eigentlich würd ich ja auf eine Entschädigung hinaus gehen aber wenn ich die 156,90€ zurück bekomme wäre ich schon zufrieden

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von qwertz321 () aus folgendem Grund: korrektur

    • @qwertz321

      Für den Mahnbescheid benötigen Sie keinen Anwalt. Den können Sie selber bei Ihrem zuständigen Amtsgericht gegen den Schuldner (Ihr Verkäufer) beantragen. Kostenpunkt etwa 20 €. Zuvor bitte eine stinknormale Mahnung per Einwurfeinschreiben mit 10-14 Tagen Frist herausschicken. Einwurfeinschreiben deshalb, weil ein Einschreiben + Rückschein womöglich nicht ankommt, wenn der Empfänger zufällig gerade verreist ist und es dann vom Postamt nicht abholt. Dann kommt es nämlich einfach zurück.

      Die Anwaltskosten müssen Sie vorstrecken, sie werden auch nur erstattet, wenn der Schuldner überhaupt zahlungsfähig oder etwas bei ihm pfändbar ist.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • Vielen dank für die hilfreiche Antwort.

      Gibt es sowas wie ein Vordruck für ein Mahnbescheid? Wüsste nicht wie ich diese formulieren sollte.

      Morgen nach der Anzeige würde ich es direkt rausschicken, eine Antwort darauf Kriege ich höchstwahrscheinlich nicht, dann würde ich nach der Frist von 10 Tagen zum Amtsgericht gehen.

      Gruß und Gute Nacht