riverside schrieb:
zugewinn?
600 EUR?
gib mal die gesetztesgrundlage für die 600EUR und die definition des ominösen zugewinns.
zugewinn kenn ich bisher nur aus der abteilung "scheidung"
Eigentlich wollte ich hier nicht mehr posten, ist mir zu blöd hier, von wegen Fachforum.
5 Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
Ja gut, Zugewinn, Gesamtgewinn, nagel mich nicht am Begriff fest, ich verwende Begriffe nicht immer im korrekten Steuerrechtlich-juristischem Sinne sondern allgemeinsprachlich und da kann es schon mal passieren, dass man sich verspricht.
Bevor jetzt jemand anfängt oberschlau über Gegenständen des täglichen Gebrauchs zu philosophieren, fragt Löschbert oder googelt nach der entsprechenden Rechtsprechung.