monza30 schrieb:
Wenn der K reklamiert, er habe nix bekommen könnte der VK ja auch solange neu liefern bis es "mal klappt" mit der Zustellung (und wenn er eigenfüssig hingeht und dem K das in die Hand drückt).
Nö, Du hast das falsch interpretiert. Es geht nicht um den Sendungsverlust, der ist im Käuferschutz nämlich nicht erfasst. Oder anders gesagt: bei Sendungsverlust kann sich der Käufer das Ding mitsamt seinen grünen Dellen in die Haare schmieren. Die Nichtlieferung beinhaltet einizg den Umstand, dass der VK nicht liefert. Entweder wegen Unmöglichkeit, dann besteht der gesetzliche Schadensersatzanspruch in Geld oder wegen nachhaltiger Leistungsverweigerung, auch dann besteht der gesetzliche Schadensersatz in Geld.
Also egal wie Du es drehst: wenn der Grünbeulenstern eine Geldsumme wegen Nichtlieferung auskackt, dann macht er das in jedem Fall nur wegen eines Umstandes, der sowieso eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung des VK auslöst. Und damit ist das eine Selbstverständlichkeit. Damit in besonders hervorgehobener Weise zu werden ist aber Pfui-Bah-Kiste.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.