Kann mich der Hersteller wegen Fakes abmahnen?

    • vanvog schrieb:

      dann hätte ich echte Raritäten
      und wenn es plagiate/fälschungen sind bekommste die dicke rechnung
      hast du meinen link gelesen?

      zitat daraus:
      "Die JOOP! GmbH hat als Rechteinhaber von Markenrechten beim Zollamt
      einen allgemeinen Sperrvermerk wegen markenrechtlicher Einschränkungen
      mit der Maßgabe angemeldet, dass keine Nachahmungen (so genannte
      Plagiate) markenrechtlich geschützter Waren eingeführt werden dürfen.
      Besteht beim Zoll die Unsicherheit, ob es sich bei den Waren um
      Poduktfälschungen handelt, erfolgt eine Aussetzung der Überlassung der
      Waren und der Rechtsinhaber bzw. dessen rechtlicher Vertreter wird
      informiert."

      die meinen es sehr ernst mit ihrem markenrecht, und das in meinen augen zurecht



      .
    • Was ist das nun ? Manschettenknopf? Irgendwelche Stempel? Sieht reichlich benutzt aus.
      Bilder an Joop schicken und fragen.
      Fakes:Fälschungen > strafbar > Ende.
      Z.B. Bootlegs. Besitzen darf ich sie,aber nicht verkaufen.Sonst > Ärger.Es sei denn,die Musiker juckt es nicht,z.B. weil sie die selber sammeln.
      Ansonsten ,mach was du willst.Geh zum Hausarzt deines Vertrauens,zum Pfarrer oder belege einen Kurs in der nahegelegenen VHS.Zusatzlich empfehle ich den Besuch eines erfahrenen Polizeibeamten und RA´s.
      Deine nächsten Fragen zu illegalem Handeln solltest du nicht in einem neuen Fred stellen,sondern der Einfachheit hier.Dient schlicht der Übersichtlichkeit unseres Forums ,welches heißt :Auktionshilfe.Nicht Hilfe zu grenzwertigem Handeln.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Fakes:Fälschungen > strafbar > Ende.


      Nee.

      Der Besitz ist nicht strafbar. Allenfalls der Handel und (Weiter-)Verkauf. Am Besitzrecht ändert auch eine Begutachtung durch Joop nichts. Möglicherweise muß man als Zeuge aussagen, woher man das Fake hat. Aber das war es dann auch.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Ich zitiere mich:
      Z.B. Bootlegs. Besitzen darf ich sie,aber nicht verkaufen.

      Wie ich schrieb.Ich kann auch die Hitlertagebücher,gefälschte natürlich,besitzen (oder selbst schreiben.)Oder Lisa´s Mona in einen Rahmen einpassen.Beides von mir oder in meinem Auftrag hergestellt.Das darf ich dann sogar verkaufen,wenn Dürer druntersteht oder Rubens.Je nachdem,welchen Künstlernamen ich mir gerade gebe.Auch Veni Vidi Vici.Nur nicht L.Da Vinci.Es sei denn,der Name steht in meinem Ausweis.

      Bei Tonträgern kann´s dich aber noch böser erwischen.Bei Wohl Wort,eratzweise Geizistgeil oder einem anderen angesehenen Geschäft gekauft,auf ebax eingestellt - und abgemahnt.Beispiel die Gruppe Sweet.
      Schau mal spasseshalber nach Stones Bootlegs.Die Jungs sammeln selber. ;) Selbst N.Young,was früher gern rausgenommen wurde,gibt´s.
      Um´s kurz zu halten : bei Musikern kommt´s darauf an,wer gerade welche Rechte hat,ob´s ihnen egal ist,sie das sogar fördern (Grateful Death,Frank Zappa).
      Beatles :je nachdem,wie man sucht,reichlich bis noch mehr.
      Bei gefälschten Markenatikeln ist es ein wenig anders.Wirst du z.B. beim Zoll erwischt,Ende der Fahnenstange.Was lacostet die Welt? Spielt keine Rollex.Diverses wird gleich einbehalten,mit Recht.Zigaretten,Sportartikelfirmen wie Pumidas,usw. Still,(Geräte)Villeroy & Boch,diverse andere Marken,deren Artikel in China als der bekannte Schrott die Welt vollmüllt.Wobei die Herstellung noch unnötig die Umwelt belastet,Rohstoffe verschleudert werden.Dieser ganze Rattenschwanz eben,der daranhängt.
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    • Ich habe eine Frage dazu: wenn ich Tonträger habe, die Musik als Originalaufnahmen beinhalten von Künstler X, der mir diese persönlich verkauft hat, wenn ich es jetzt weiterverkaufe als Tonträger, ausdrücklich nicht als Musik, mit dem Hinweis, die Musik muss gelöscht werden und darf nicht weiterverwendet werden, kann ich dann im Falle einer unerlaubten Nutzung mit haftbar gemacht werden?
    • vanvog schrieb:

      wenn ich Tonträger habe, die Musik als Originalaufnahmen beinhalten von Künstler X, der mir diese persönlich verkauft hat, wenn ich es jetzt weiterverkaufe als Tonträger, ausdrücklich nicht als Musik, mit dem Hinweis, die Musik muss gelöscht werden

      Dann lösch sie doch einfach selber vor dem Verkauf.

      Musik-Kassetten und Tonbänder: einfach eine halbe Stunde im freundlichen Krankenhaus deines Vertrauens ins CT schieben
      Schallplatten: Leichter Sprühauftrag mit Epoxidharz, deckend flächig aufgebracht
      CDs: Schmirgelpapier 600er Körnung, mit Aceton angefeuchtet
      goldene Schallplatte: einfach wieder der NASA zurückgeben und erklären, wo man die zugehörige Voyager-Sonde gelassen hat...

      Alternativ kannst Du die Tonträger auch mit Benzin übergiessen und ein Streichholz dranhalten. Dann tuts zum löschen ein 6kg-Pulverlöscher für die Brandklassen A, B und C.

      Ich hab hier auch noch eine goldene Schallplatte von El Fies Pressluft and the Darmwinds für die LP "Dia-Röh!". Aber ich käm nie auf die Idee, die zu verkaufen. Aber falls Du die goldene für die Single-Auskopplung Full the trousers von Dr Fart feat. Mr Hanky der Weihnachtsschiss hast, lass es mich wissen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vanvog schrieb:

      Ich habe eine Frage dazu: wenn ich Tonträger habe, die Musik als Originalaufnahmen beinhalten von Künstler X, der mir diese persönlich verkauft hat, wenn ich es jetzt weiterverkaufe als Tonträger, ausdrücklich nicht als Musik, mit dem Hinweis, die Musik muss gelöscht werden und darf nicht weiterverwendet werden, kann ich dann im Falle einer unerlaubten Nutzung mit haftbar gemacht werden?

      Vanvog, es gibt Fragen, die werden ausführlich vom gesunden Menschenverstand beantwortet und müssen daher nicht zwingend hier zur Diskussion gestellt werden.
    • Ich schätze mal, dass die wenigsten Hersteller eine Ferndiagnose vornehmen würde.
      Um die Ware prüfen zu können, müsste das "gute Stück" vorgelegt werden.
      Und da kann ich jetzt nur vermuten, welches Recht Hersteller haben was das Einbehalten/Vernichtens eines in betrügerischer Absicht hergestellten Artikel betrifft:
      der Hersteller wird wahrscheinlich den Fake einbehalten und Du musst Deinen Schaden bei dem Vk des Fakes einklagen u.U. kann der Vk auch Ärger seitens des Herstellers bekommen!
      .
      Eine Abmahnung hast Du als Endverbraucher m.M. alleine wegen dem Besitz dieses Fakes nicht zu befürchten.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • vanvog schrieb:

      Ich habe eine Frage dazu: wenn ich Tonträger habe, die Musik als Originalaufnahmen beinhalten von Künstler X, der mir diese persönlich verkauft hat, wenn ich es jetzt weiterverkaufe als Tonträger, ausdrücklich nicht als Musik, mit dem Hinweis, die Musik muss gelöscht werden und darf nicht weiterverwendet werden, kann ich dann im Falle einer unerlaubten Nutzung mit haftbar gemacht werden?



      Wenn Dir solche möglichen Verkäufe tatsächlich was wert sind, dann konsultiere einen Rechtsanwalt, denn nur der alleine kann Dir eine rechtsferbindliche Aussage zu "wenn/dann/oder/aber" machen!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • oyvey schrieb:

      Das vanvog überhaupt noch wer antwortet find ich überaschend.
      Andere halten sich ein Zwergkaninchen. Das macht auch Arbeit. Wir sind ausserdem liep und es wird jeder verarztet. ^^

      Sieh es mal so: wenn hundert Fragesteller hundert dumme Fragen stellen, dann bekommen hundert Fragesteller auch auf hundert dumme Fragen mehr oder weniger dumme Antworten. Und dann käme auch keiner auf die Idee, das als Spam zu bezeichnen. Wieso soll man davon abweichen, wenn das einer macht? Der bekommt eben auf hundert dumme Fragen auch seine mehr oder weniger dummen Antworten. Wenn anschliessend ein anderer daherkommt und die selbe dumme Frage nochmal stellt, dann kann man den direkt auf die Forensuche verweisen, statt ihm zum Pulverlöscher zu raten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ausnahmsweise liegst Du falsch Feuerlöschi, ich habe eine Frage gestellt, die einem Leien, selbst einem, dem die Rechtsprechung der letzten Jahre in Sachen Filesharing und Co. nicht entgangen ist, durchaus als Grenzfall vorkommen muss. Wert des Tonträgers scheinst Du nicht in Betracht zu ziehen.
    • vanvog schrieb:

      Wert des Tonträgers scheinst Du nicht in Betracht zu ziehen.
      Nö, nicht wirklich. Da die einzigen bespielbaren Tonträger, die mir da in den Sinn kommen Audiokassetten sind. Gibts im Zehnerpack ab 8,80 neu. Es sei denn Du meinst CD-RW oder DVD-RW. Kauf Dir 'ne Spindel oder zwei. Oder DAT-Kasetten - die sind zugegeben etwas teurer. Hab ich auch noch ein Paket hier liegen. Aber seit das Studio-Equipment auf Festplatte aufzeichnet braucht die kaum noch wer. Und wegen sechs oder meinetwegen auch zehn Euro pro DAT würd ich kein Fass aufmachen.

      Was nun deinen bespielten Tonträger angeht: die Aufnahmen da drauf unterliegen weiterhin dem Urheberrecht des Künstlers. Solange der nicht in dieser Form bereits in der EU den Handel gelangt ist, ist das Ding mit der Aufnahme drauf unverkäuflich, weil geschützt. Wenn das aber unveröffentlichtes Material ist: frag doch den Künstler, ob Du es exkusiv bekommst. Und dann ab ins Presswerk und ihr macht halbe-halbe. Vorausgesetzt, der Typ ist überhaupt gefragt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Masterbänder (Reel-to-reel) bis zu 200 Euro/Stück je nach Format und Marke, würden durch erneutes Überspielen bis zu 30% an Wert verlieren, sofern man ehrlich ist beim Wiederverkauf.

      Rechtlichen Aspekt hast Du hinreichen beantwortet.

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