Vorab, hallo an alle Forenmitglieder!
Ich habe aus den Medien öfters gehört von der "Masche" aber dachte eBay hätte daraus gelernt und die Sicherheitslücke mittlerweile geschlossen aber das ist wohl nicht so.
Ich habe vor einigen Tagen ein Smartphone verkauft über eBay , alles soweit so gut aber wenige Minuten vor Auktionsende (ab 1€ ohne Mindestgebot) traf mich der Schlag das jemand für ein iPhone 4, in einem gebrauchten Zustand, 450€ geboten hat.
Ich war mir relativ sicher, dass der Höchstbieter die bekannte Schiene fährt da der Höchstbieter (K1) und zweit Höchstbieter (K2) doch recht viele Transaktionen untereinander hatten. Zudem viele 1€ Auktionen und ähnliche Namen. Ich sagte daraufhin einem Freund bescheid, dass er doch bitte die Auktion im Auge behält und im Falle eines Rückziehers von Käufer 1, (Mag vielleicht nicht die fein englische Art sein aber wäre in dem Fall die schnellste Art dem Ärger aus dem Weg zu gehen) einen angemessenden Preis ins Spiel bringt, leider hat K1 sein Gebot doch recht zeitnah zum Ende hin gestrichen ohne das mein Freund sein Gebot vorher noch platzieren konnte.
Nun den, jetzt will der K2 natürlich die Ware, für den ausgewiesenen Preis haben und droht direkt mit rechtlichen Schritten. Komischerweise vergab der Käufer auch direkt eine negative Bewertung kurz nach dem Ich versucht habe Ihm zu vermitteln, dass die Masche mir bekannt sei.
Ich muss vorab sagen, dass ich einen Rechtsbeistand hinzugezogen habe, jedoch der Termin noch etwas hin ist. Meine eigentlichen Fragen vorab wären:
1. Ich bin doch richtig in der Annahme, dass der K2 keinen Anrecht hat auf die Ware?
Über einen vermeintlich ebenfalls geschädigtem eBay- Mitglied, vom K1, habe Ich Namen und Anschrift erhalten. Ich stelle mir die Frage ob er nun Befürchtungen haben muss Post von mir bzw. meinen Rechtsbeistand zu bekommen. Ich bin der Meinung diesem Jemand sollte für seinen Versuch auf die Finger geklopft werden.
2. Kann man dem K1, mit dem zurückgezogenem Gebot, einen Strick daraus ziehen in Form von den bekannten "30% vom Verkaufspreis" oder würde eine Strafrechtliche Anzeige mehr Wirkung zeigen? Ich bin in der Annahme, dass ich dem K2 nichts anhängen kann, zumal kein klassischer Doppelaccount vorliegt und Ich auch sonst nichts gegen Ihn vor zu bringen habe.
Danke für die Tipps
LG Alex
Ich habe aus den Medien öfters gehört von der "Masche" aber dachte eBay hätte daraus gelernt und die Sicherheitslücke mittlerweile geschlossen aber das ist wohl nicht so.
Ich habe vor einigen Tagen ein Smartphone verkauft über eBay , alles soweit so gut aber wenige Minuten vor Auktionsende (ab 1€ ohne Mindestgebot) traf mich der Schlag das jemand für ein iPhone 4, in einem gebrauchten Zustand, 450€ geboten hat.
Ich war mir relativ sicher, dass der Höchstbieter die bekannte Schiene fährt da der Höchstbieter (K1) und zweit Höchstbieter (K2) doch recht viele Transaktionen untereinander hatten. Zudem viele 1€ Auktionen und ähnliche Namen. Ich sagte daraufhin einem Freund bescheid, dass er doch bitte die Auktion im Auge behält und im Falle eines Rückziehers von Käufer 1, (Mag vielleicht nicht die fein englische Art sein aber wäre in dem Fall die schnellste Art dem Ärger aus dem Weg zu gehen) einen angemessenden Preis ins Spiel bringt, leider hat K1 sein Gebot doch recht zeitnah zum Ende hin gestrichen ohne das mein Freund sein Gebot vorher noch platzieren konnte.
Nun den, jetzt will der K2 natürlich die Ware, für den ausgewiesenen Preis haben und droht direkt mit rechtlichen Schritten. Komischerweise vergab der Käufer auch direkt eine negative Bewertung kurz nach dem Ich versucht habe Ihm zu vermitteln, dass die Masche mir bekannt sei.
Ich muss vorab sagen, dass ich einen Rechtsbeistand hinzugezogen habe, jedoch der Termin noch etwas hin ist. Meine eigentlichen Fragen vorab wären:
1. Ich bin doch richtig in der Annahme, dass der K2 keinen Anrecht hat auf die Ware?
Über einen vermeintlich ebenfalls geschädigtem eBay- Mitglied, vom K1, habe Ich Namen und Anschrift erhalten. Ich stelle mir die Frage ob er nun Befürchtungen haben muss Post von mir bzw. meinen Rechtsbeistand zu bekommen. Ich bin der Meinung diesem Jemand sollte für seinen Versuch auf die Finger geklopft werden.
2. Kann man dem K1, mit dem zurückgezogenem Gebot, einen Strick daraus ziehen in Form von den bekannten "30% vom Verkaufspreis" oder würde eine Strafrechtliche Anzeige mehr Wirkung zeigen? Ich bin in der Annahme, dass ich dem K2 nichts anhängen kann, zumal kein klassischer Doppelaccount vorliegt und Ich auch sonst nichts gegen Ihn vor zu bringen habe.
Danke für die Tipps
LG Alex
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