Altbekannte Masche mit Gebotsrücknahmen?

    • Jetzt muss ich mal nachfragen: Der Höchstbieter, der hier angeblich gewonnen haben will, war der jemals überboten? Das geht ja leider aus der Gebotsübersicht nicht hervor.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • monza30 schrieb:

      Der Rückzieher könnte einen Euro unter dem Höchstgebot des "Gewinners" geblieben sein, der wurde dann also nie überboten.

      Genau dieses ist die Frage. Wundert mich, dass ihr die nicht längst gestellt habt. Aber irgendwie kommt vom TE nichts dazu und aus dem EP ergibt sich das leider auch nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es steht doch deutlich im EP:

      Höchstbieter (K1) und zweit Höchstbieter (K2)


      Ich bin doch richtig in der Annahme, dass der K2 keinen Anrecht hat auf die Ware?


      Im Übrigen ist das völlig egal, auch wenn sich das Gerücht noch so hartnäckig hält: Auch bei einem Zweitbeiterrückzug gibt es keinen Kaufvertrag, weil das (Agenten-)Gebot, auf das der Höchstbieter zurückfällt, während der Laufzeit überboten worden war. Es geht nämlich nicht darum, welcher Bieter überboten wurde, sondern welches Gebot.

      Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
    • pandarul schrieb:

      Im Übrigen ist das völlig egal,

      Nein, ist es nicht. Der bleibende Höchstbieter der nicht überboten wurde, zahlt den Preis, der sich vor dem Rückzug ergeben hatte, denn dieses Gebot wurde eben nicht überboten. Die Differenz zum schlussendlich angezeigten Höchstgebot kann er sich dann vom Stützbieter auf dem zivilrechtlichen Weg holen, denn dessen Gebotsrücknahme ist ja nicht gemäß den ebay-AGB erfolgt.

      Wenn aber tatsächlich der Rückzieher der Überbieter war, dann ist die Sache klar: kein Vertrag. Allerdings könnte der VK nun boshaft sein und den Rückzieher auf Ausgleich des Schadens in Anspruch nehmen, der entsteht, wenn der zweite Verkauf schlechter läuft.

      Daraus ergibt sich, dass der Rückzieher für den Schaden seines Rückzuges einzustehen hat. In dem Fall wäre das ja kein Problem, an desen Daten zu kommen, da der Zweitbieter ja anschenend mit dem Rückzieher schon öfter in Geschäftsbeziehung gestanden hat und daher über dessen Daten verfügt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      denn dieses Gebot wurde eben nicht überboten


      Aber natürlich wurde es das. Ich schlage vor du schaust dir mal eine Gebotsliste an und läßt dir der Anschaulichkeit halber die automatischen Gebote des eBay-Bietagenten anzeigen: Das Gebot von sagen wir mal 12 Euro, auf das die Auktion am Ende zurückfällt, bleibt in der Liste bestehen. Der Zweitbieter überbietet dieses (!) mit sagen wir mal 449 Euro, woraufhin der Bietagent (!) ein neues (!!!) Gebot im Namen des Höchstbieters von sagen wir mal 500 Euro abgibt). Das 12,- -Gebot ist also gleich zweimal überboten.

      Wenn der Zweitbieter zurückzieht, verschwindet das gültige Höchstgebot im Orkus. Da kann nun aber der Verkäufer nix dafür...

      Zurückfallen tut die Auktion auf das vor langer Zeit gleich zweifach überbotene und damit invalidierte Gebot von 12,-.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nein, die letzten Angaben waren exemplarisch zur Verdeutlichung des Zweitbieterrückzugs und haben gar nichts mit diesem Fall zu tun. Ich wollte nur nicht "Betrag X" und "Betrag Y" schreiben, damit es leichter nachzuvollziehen ist.

      monza30 schrieb:

      und wo finde ich den Betrag, mit dem der angebliche Höchstbieter (jetzt) überboten war? Ich lese da nüschte von....


      Keine Ahnung? Ist doch irrelevant, da es sich - siehe EP - nach Aussage des TE um einen Höchstbieterrückzug handelt und außerdem - siehe oben - auch jeder Zweitbeiterrückzug das selbe Ergebnis hätte:

      Es gibt keinen Kaufvertrag.
    • Nö... von HÖCHSTbieterrückzug hat TE nix geschrieben... lediglich von K1 und K2.... also Käufer 1 und Käufer 2..... hätte auch Meier1 unfd Meier2 schreiben können.

      Ich hab mir das nochmal durchgelesen... aber davon, dass der jetztzige "Gewinner" mal überboten war, nix gesehen. Die in der Gebotsübersicht lesbare Gebotsrücknahme lässt diesen Schluss auch nicht aufkommen....



      Die Ebayhilfe lässt sich sogar genau auf diesen Fall hin interpretieren:

      pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

      Das Gebot rechtzeitig zurückgezogen (einen Euro unter dem Höchstgebot) und schon ist der Kumpel mit einem Bruchteil des ehemaligen Höchstgebots (angeblicher) Auktionsgewinner.... das geht selbstverständlich nur abgesprochen so. Aber dazu sind Kumpels ja nunmal da....

      Gebotsabschirmung in klassischer Form eben.... oft genug fällt das garnicht auf.

      Siehe dazu:

      members.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…&userid=gebotsabschirmung
    • Nimm mal den Wald mit den Bäumen von deinem Brett. :D

      Der TE schreibt eindeutig, daß es sich bei K1 um den Höchstbieter handelt und bei K2 um den zweiten. Er fragt weiterhin nach dem Kaufvertrag mit K2, geht bereits selbst davon aus, daß dieser nicht besteht, was richtig ist. Daraus ist nur zu schließen, daß K1 zurückgezogen hat, sonst hätte @TE ja nach der Möglichkeit eines Vertrages mit K1 gefragt.


      Und nochmals, es ist völlig egal, ob der erste oder der zweite zurückzieht, weil auch beim Zweitbieterrückzug das Gebot, auf das die Auktion zurückfällt, längst erloschen ist nach §10 AGB.
    • K1 und K2 wirken ansch.leicht irritierend.
      Also : Bieter 1 bietet,dann kommt Bieter 2,ist mit seinem Gebot Höchstbieter.Dieses zieht er kurz vor Ende zurück,so dass Bieter 1 wieder Höchstbieter ist.
      Dieser wiederum ist nun auch seinerseits nicht mehr an den Vertrag,resp. seinem Gebot gebunden.
      Die Auktion ist somit hinfällig.Wenn also Bieter 1,derjenige,welche von seinem Gehilfen aus Köln,überboten wurde,auf Erfüllung pocht,dann kann er sich die Knöchel wundklopfen.
      Ich frage mich umgekehrt,ob man gegen beide nicht wg. Manipulation der Auktion vorgehen kann.
      Aber Rechtskundige werden viell. eine Möglichkeit finden .
      :rolleyes:
      Bachstubensuppe umgerührt.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • wenn das so wäre, müssten die beiden Abschirmer Blödmannsgehilfenanwärter sein.... wenn man Gebotsabschirmung betreibt, hat man sich zumindest rudimentär die Ebaybestimmungen durchgelesen. Dann wäre denen mit Sicherheit der Passus ins Auge gefallen, dass mit Überbietung des Gebots kein kaufvertrag zustande kommt, wenn der Überbieter sein Gebot zurückzieht. Der VK KANN dann verkaufen, muss aber nicht.

      Genau das sagt nämlich der $10 der Ebay-AGB..... und das wird seit jahren in allen Ebayforen auch so gepredigt.



      was anderes ist es dann, wenn der Zweithöchstbieter zurückzieht... der Fall ist dann mit Manipulation des Auktionsverlaufs angreifbar. Nur da musste das dann erstmal auch beweisen können.... ist aber - siehe hier - machbar
    • monza30 schrieb:



      Ich hab mir das nochmal durchgelesen... aber davon, dass der jetztzige "Gewinner" mal überboten war, nix gesehen. Die in der Gebotsübersicht lesbare Gebotsrücknahme lässt diesen Schluss auch nicht aufkommen....


      hallo monzacorsa ;) schau noch mal in #1

      aber wenige Minuten vor Auktionsende (ab 1€ ohne Mindestgebot) traf mich der Schlag das jemand für ein iPhone 4, in einem gebrauchten Zustand, 450€ geboten hat.
      .
      Ich sagte daraufhin einem Freund bescheid, dass er doch bitte die Auktion im Auge behält und im Falle eines Rückziehers von Käufer 1 einen angemessenden Preis ins Spiel bringt,
      .
      leider hat K1 sein Gebot doch recht zeitnah zum Ende hin gestrichen ohne das mein Freund sein Gebot vorher noch platzieren konnte.


      und in #3

      ganz genau die Rücknahme des "höchsten Höchstbieters":

      K1 hat sein Gebot ca. 30min vor Auktionsende abgegeben und ca. 10 Sekunden vor Ablauf wieder gestrichen. Eine Nachricht von Ihm noch von eBay habe ich nicht erhalten. Man kann dieses unter den Geboten unter der Bieterliste nachvollziehen.

      Angebotsende: 17.07.13 21:03:23 MESZ
      Geboten: 17.07.13 20:32:06 MESZ
      Zurückgenommen: 17.07.13 21:03.13 MESZ



      meines ERachtens sind die 450,- der Betrag, mit dem der K2 überboten wurde, sonst wäre das Gebot doch in den automatischen Geboten erschienen?

      Noch dazu hat der Vk ja das Bieten schon vor Ende der Auktion entsprechend beobachtet. Wie sollte er sonst wissen, dass der K1 "450,- Euro geboten" hat?! ?(

      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Schlafen/smilie_sleep_004.gif] gute Nacht!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Noch dazu hat der Vk ja das Bieten schon vor Ende der Auktion entsprechend beobachtet. Wie sollte er sonst wissen, dass der K1 "450,- Euro geboten" hat?! ......



      Indem er z.B. gesehen hat, dass Meier2 zu dem Zeitpunkt immer noch Höchstbieter mit 451 Teuros war? *g*

      Ich schrub ja...: wenn die beiden Abschirmer blöd sind, haben Meier1 als HÖCHSTbieter zurückgezogen... dann isset garkein Problem. Als Zweithöchstbieter haste keinen vertrag in der Tasche....

      Nur wenn meier2 NIE überboten war und Meier1 um eben diese 2 Mark unter dem gebot von Meier1 geblieben ist, ist ERSTMAL das Problem mit dem vertrag da, den es anzufechten gilt... also die (vorgeblich) "kluge" Gebotsabschirmungsvariante....
    • was anderes ist es dann, wenn der Zweithöchstbieter zurückzieht


      Nein, ist es, zum dritten Mal, nicht, weil das dann gewinnende Gebot während des Auktionsverlaufes bereits überboten gewesen ist und damit seine Gültigkeit verloren hat.

      Ich möchte es nochmal betonen, §10 spricht vom Überbieten eines Gebotes, nicht eines Bieters.

      Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.


      Und das gewinnende Gebot bei einem Zweitbieterrückzug ist mindestens zweifach überboten worden; einmal durch den temporären Zweitbieter und einmal durch den Höchstbieter selbst. Die einmalige Abgabe eines Höchstgebots führt nämlich dazu, daß der dadurch beauftragte eBay-Bietagent je nach Auktionsverlauf eine Reihe von Einzelgeboten abgibt. Auch dir empfehle ich, mal eine Gebotsliste mit Einblendung der Agentengebote zu betrachten, da ist das deutlich erkennbar.

      ist ERSTMAL das Problem mit dem vertrag da


      Nein, denn es gibt mangels gültigem Höchstgebot keinen Vertrag.

      Was jahrelang in den eBay-Foren gepredigt wurde, ist nun - bei allem Respekt - kein Maßstab für irgendetwas.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Und das gewinnende Gebot bei einem Zweitbieterrückzug ist mindestens zweifach überboten worden; einmal durch den temporären Zweitbieter und einmal durch den Höchstbieter selbst. Die einmalige Abgabe eines Höchstgebots führt nämlich dazu, daß der dadurch beauftragte eBay-Bietagent je nach Auktionsverlauf eine Reihe von Einzelgeboten abgibt. Auch dir empfehle ich, mal eine Gebotsliste mit Einblendung der Agentengebote zu betrachten, da ist das deutlich erkennbar.

      Diese Interpretation halte ich aber für sehr gewagt. Wenn ein Bieter nur ein Gebot abgibt, wird es auch nur als ein Gebot gezählt und in der Gebotsliste als ein Gebot geführt. Die Tatsache, dass ein ebay-interner Bietagent immer wieder nach oben "korrigiert", falls ein Zweitbieter das Höchstgebot nach oben treibt, ändert nichts daran, dass der Höchstbietende nie überboten wurde. Ein Höchstbietender ist also niemals überboten worden, es sei denn, er wurde als Zweithöchbietender zum Höchstbietenden, weil ein anderer Höchstbietender zurückzog.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Auch du machst den Fehler, das Wort "Höchstbietende[r]" in den Mund zu nehmen.

      Der Höchstbieter taucht aber gar nicht auf in dem relevanten Abschnitt der AGB! Dort steht nur, daß ein Gebot ungültig wird, sobald es überboten wurde. Das ist keine Interpretation.


      Beliebiges Beispiel: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…30976385203&showauto=true

      Es handelt sich selbstverständlich um einzelne Gebote, auch wenn es automatische sind. Und jedes unterhalb des Höchstbieters ist ungültig, inklusive seiner eigenen vorangegangenen. Sagt eBay in §10.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Das Wort Höchstgebot stammt von ebay persönlich. Ebay unterscheidet zwischen Höchstgebot und Gebot (Maximalgebot). Das Höchstgebot ist dasjenige, dass als aktueller Preis in der Auktion angezeigt wird. Das Gebot (Maximalgebot) ist das, was der Bieter eingegeben hat. Höchstgebot ist also immer kleiner oder maximal gleich dem Maximalgebot.

      Bezogen auf dein Beispiel mit der verklinkten Gebotsliste ist jedes dort angezeigte Gebot auch ein selbst durch die Bieter eingegebenes. Automatische Erhöhungen durch den ebay-Agenten werden in der Gebotsliste nicht angezeigt und gezählt.

      Edit: Ich muss meine Aussage dann doch relativieren. Es gibt nämlich die Standardansicht, die die automatischen Gebote nicht anzeigt: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=330976385203
      Und es gibt die von padural verlinkte mit den automatischen Gebotsschritten: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…30976385203&showauto=true

      Da ist natürlich eine böse Falle, weil viele die letztere Ansicht nicht kennen werden und selbstverständlich die ebay-AGB auf die Standardansicht beziehen werden. Fragt sich für mich, wie ebay es gemeint hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.