Altbekannte Masche mit Gebotsrücknahmen?

    • biguhu schrieb:

      Das Wort Höchstgebot stammt von ebay persönlich


      Ja, ich bezog mich aber auf den Höchstbieter und darauf, daß eBay gerade nicht davon spricht, das ein Gebot erlischt, wenn der zugehörige Bieter überboten wurde.


      biguhu schrieb:

      Fragt sich für mich, wie ebay es gemeint hat.


      Diese Frage kann ich dir nicht beantworten, aber ich habe ein schönes Beispiel, wie es im Zweifel ("Treu und Glauben") zu interpretieren ist.

      Sagen wir mal ich biete auf einen Artikel und mein Gebot steht wegen einigen Bietern unter mir bei 10 Euro.

      Jetzt mal ohne mein Höchstgebot zu kennen: Du kommst, bietest 20 Euro und ziehst zurück, womit ich mit 10 Euro die Auktion anführe. Sie läuft aus.

      Gibt es einen sachlichen Grund, warum es bzgl. des Zustandekommens eines Kaufvertrages einen Unterschied machen sollte, ob mein Maximalgebot bei 19,- oder bei 21,- gelegen hat? Ich meine nein.

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    • Ich glaube,wenn TE alles durchliest,hat er das Gefühl eines größeren Bienenschwarmes im Kopf.
      In seinem Fall kann man festhalten,dass kein Vertrag besteht.
      Nebenbei sei noch bemerkt,dass er ja quasi sofort eine Rote erhalten hat.Das widerspricht jedweder Ernsthaftigkeit,sondern belegt bestenfalls das für mich kriminelle Verhalten dieser Bieter-und Abschirmtruppe.
      Der Blick sollte also auf die eigentlichen Problemauslöser gerichtet werden,dahingehend,ihnen ihr unehrenhaftes Handwerk zu legen.
      ich hoffe,ich gehe damit im konzertanten Konzern konform.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • @ Para.Überboten mit X € ? Zurückgezogen?
      Du führst mit 10 ,ich gebe 20 € ein.D,h.mein Gebot steht genaugenommen bei 19,50 €,da du 19 € eingegeben hast.Ich ziehe zurück.Bei 21 € von dir eingegebenen bleibe ich mit 20 € unter deinem Gebot.Also schon nicht unwichtig,wie hoch dein Gebot war.Aber bist du überboten,das Gebot wird aber zurückgezogen,besteht automatisch der Verdacht einer Auslotung des Höchstgebotes.Das genau ist hier der Fall.Man kann diese Art der Auslotung aber umgehen.
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    • Danke, ich weiß selbst, daß du mich einmal überboten hättest und einmal nicht. ;)

      Die Frage erging nach einem sachlichen, nicht einem technischen Grund.

      Es ist der exakt selbe Vorgang: Ich führe mit 10,- - jemand bietet mehr als das, überlegt es sich aber anders, ich gewinne deshalb mit 10 deutlich unter Wert.

      eBay hat dagegen eine Regel erlassen, damit sich der VK darauf verlassen kann, daß das Gebot in den letzten Minuten steigt und nicht fällt. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben darf er sich ebenfalls darauf verlassen, daß das unabhängig davon gilt, wie diese Situation technisch entstanden ist, sprich: wer nun zurückgezogen hat. Deshalb ist es irrelevant, wie eBay es gemeint hat (das war @uhus Frage, und die kann keiner von uns benatworten, denke ich): Es kann nur für beides gelten, die gegenteilige Situation wäre schlicht treuwidrig.
    • Weisste, wo Dein Problem hier liegt? Beim selektiven Weglassen aus den AGB.

      Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

      Einfache Frage: welches Gebot hat K2 abgegeben?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Je nach Auktionsverlauf: Viele! Steht ja auch da:

      Durch grauen Text wird angezeigt, dass ein automatisches Gebot von eBay im Namen des Bieters abgegeben wurde.



      In die Maske eingeben tust du nicht dein Gebot, sondern dein Maximalgebot, wie @uhu es oben erklärte. Ich nehme an du hast schonmal einen Artikel beboten. :P Genau das steht da auch:

      Ihr Maximalgebot:


      Im nächsten Schritt können Sie Ihr Maximalgebot bestätigen und die Versandkosten überprüfen.



      Hier ist es auch nochmal erklärt, ebenfalls unmißverständlich.

      Wenn Sie ein Gebot abgeben, geben Sie den Höchstbetrag ein, den Sie für diesen Artikel bezahlen möchten.


      Wir werden dann für Sie mit automatischen Erhöhungsschritten Gebote abgeben.



      Also ich lasse mir sicher so einiges Vorwerfen, aber selektives Lesen ist nun wirklich falsch. Im Gegenteil, ich habe da sehr genau draufgeschaut.

      Ich gebe einfach mal zurück und sage: selektives Antworten. Den Unterschied zwischen den zwei Szenarien in meinem Beispiel und den Grund, warum eine jeweils gegenteilige Beurteilung des Zustandekommens des Kaufvertrages gerechtfertigt sein sollte, hast auch du mir jedenfalls nicht erklärt. Es gibt ja auch keinen...
    • Ok, dann nochmal: §10 ebay AGB: Du gebe Gebot. Das Gebot bleibt, bis überboten.

      Und jetzt nochmal meine Frage: wenn K2 450 Euro eintippt, wie lautet dann das gem. §10 ebay AGB abgegebene Gebot? Und zweite Frage: wann ist es überboten?

      Ich ändere selektives lesen auf selektives zitieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @H4rl3m:
      Da Du den Betrug ja schon vor Auktionsende geahnt hast: Hattest Du evtl einen Screenshot der Gebotsliste gemacht, bevor alsanaa2012 das Gebot zurückgezogen hat ? Falls nicht: Bist Du wirklich 100%ig sicher, daß alsanaa2012 vor dem Rückzug des Gebotes der Höchstbieter war ? Oder meinst Du das nur, weil die meisten Leute garnicht wissen, daß auch unterlegene Bieter ihre Gebote noch jederzeit zurückziehen können ?
      Bedenke dabei, daß eBay natürlich sehen kann, wie die jeweilihgen Maximalgebote aussehen und diese im Falle eines Rechtsstreites auf Antrag eines Anwaltes, Polizeibeamten oder sonstiger Staatsdiener auch schriftlich herausgeben.
      Sollte sich also im Verlauf eines Rechtsstreites auf diesem Weg plötzlich herausstellen, daß das Maximalgebot von abhazzza auch nur um einen Cent höher war als das von alsanaa2012, fällt gegebenenfalls die Strategie Deines Anwaltes, sofern die sich auf den bereits überbotenen Höchstbieter stützt, ganz plötzlich in sich zusammen. Bevor Du und Dein Anwalt mit dieser Strategie in einen Prozess gehen, denk unbedingt nochmal ganz intensiv nach, ob Du das wirklich so gesehen hast:
      alsanaa2012 Höchstbieter mit 450 EUR
      abhazzza Zweitbieter mit einer darunterliegenden Summe
      Das Höchstgebot in der Auktion stand also niemals auch nur einen Cent höher als 450 EUR ?

      In dem Fall hätten sich die beteiligten Gebotsabschirmer in der Tat ziemlich dämlich angestellt und Du kannst Dich ziemlich entspannt zurücklehnen.
      Auch den ( kostenpflichtigen ) Besuch beim Anwalt kannst Du Dir in dem Fall erstmal sparen, du lieferst nicht und fertig. Wenn die Täter ( ich nenn die jetzt mal absichtlich so und komme gleich noch zur Erklärung ) die Ware haben wollen, sollen SIE doch nen Anwalt nehmen und klagen. Bevor es nicht zu einem richtigen Rechtsstreit kommt, trägt jeder die Kosten seines Anwaltes erstmal selbst, warum solltest Du im Falle, daß abhazzza tatsächlich zwischenduurch Zwweitbieter war, dafür also Geld rausschmeissen ? Wenn Du Dir sicher bist, daß eine schriftliche Stellungnahme seitens eBay ergibt, daß das Maximalgebot von abhazzza unter 450 EUR liegt, würd ich den Käufer zukünftig einfach ignorieren ( die Anfechtung des Kaufvertrages mit Verweis auf dessen Nichtzustandekommen im Rahmen der eBay-AGB hast Du ihm ja vermutlich schon schriftlich zukommen lassen, druck Dir diese Mitteilung aus und hefte sie ab !)
      Sollte der wider Erwarten tatsächlich nen Anwalt engagieren, antwortest Du auch dem nur einmal, indem Du sämtliche Ansprüche seines Mandanten ohne Angabe von Gründen (!!) bestreitest und ignorierst alle weiteren Schreiben. Sollte ein Mahnbescheid kommen, widersprichst Du dem fristgemäß, wiederum ohne Angabe von Gründen (!!). Erst wenn tatsächlich eine Klage am Amtsgericht eingereicht wird, nimmst Du Dir einen Anwalt, der dann von eBay die vollständige Gebotsliste inkl des Maximalgebotes des angeblichen Auktionsgewinners anfordert und zusammen mit einem Ausdruck des relevanten Passus der eBay-AGB beim Prozess vorlegt.
      Soweit zum Fall, wenn er so abgelaufen ist, wie Du es im Eingangsbeitrag geschildert hast.

      Solltest Du allerdings bei genauer Überlegung zu dem Ergebnis kommen, daß vor dem Gebotsrückzug das Höchstgebot auch nur um einen Cent höher lag als 450 EUR, wird es etwas komplizierter. Auch hier würde ich zwar jetzt noch kein Geld für einen Anwalt rausschmeissen, sondern erstmal abwarten, was Dein Käufer macht. Daß er im Unrecht ist, weiß der. Ob ER Geld für einen Anwalt und eine Klage rausschmeissen will, bleibt erstmal abzuwarten, denn bevor er nicht einen Prozess vor Gericht gewinnt, muss auch der alle seine Kosten erstmal aus eigener Tasche vorstrecken. Ob der dieses finanzielle Risiko eingehen und seine Machenschaften vor einem Gericht offengelegt sehen will, bezweifle ich erstmal...
      Sollte der aber tatsächlich die Chuzpe haben und Klage einreichen, muss im Falle, daß das Maximalgebot des Auktionsgewinners über 450 EUR liegt, Deine Strategie bzw die Deines Anwaltes ) anders aussehen. Die Argumentation von pandarul wäre hier eine Möglichkeit. Ich halte die allerdings für recht riskant, denn die Frage ist, ob sich ein Richter, der mit eBay und den Feinheiten nicht so vertraut ist, bereit wäre, sich dieser anzuschliessen. Das mit den Einzelschritten etc klingt erstmal so seltsam und verwirrend, daß ich gewisse Zweifel hege, ob man den Richter davon überzeugen kann.

      Aber der ganze Fall hat noch einen ganz anderen Aspekt, an dem ein guter Anwalt einhaken kann.
      Gebotsabschirmung ist eine vorsätzliche Preismanipulation mit der festen Absicht, den Verkäufer finanziell zu schädigen. Vergleichbar etwa mit dem Vertauschen eines Preisetiketts im Laden gegen eins mit einem deutlich niedrigeren Preis, den man dann für die Ware an der Kasse bezahlt. Eine solche Etiketten-Preismanipulation fällt unter den Straftatsbestand des Betruges ( und wiegt daher wesentlich schwerer und ist höher strafbewehrt als Ladendiebstahl ! ).
      Ebensowenig wie ein Ladenbesitzer verpflichtet ist, den Artikel zum Preis auf dem ausgetauschten Etikett zu verkaufen, wärest Du also wohl verpflichtet, den Artikel zu dem von seinem Kumpel vorsätzlich nach unten manipulierten Preis zu verkaufen.
      Im übrigen bleibt noch die Frage, ob ein Kaufvertrag im Verlauf einer im Zusammenhang mit diesem Vertrag begangenen Straftat überhaupt rechtsgültig zustande kommen kann.

      Wichtig: Speichere Dir unbedingt als erstes die Bewertungsprofile aller beteiligten Accounts ab, sowohl die erhaltenen als auch die abgegebenen, bevor die plötzlich auf privat stehen:

      abhazzza
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…wFeedback&userid=abhazzza
      alsanaa2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback&userid=alsanaa2012
      tylad33taylan2011
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…&userid=tylad33taylan2011

      Mache zusätzlich auch je einen Screenshot mit der Einstellung "Bewertungen als Käufer", denn da sieht man dann rechts jeweils wunderbar die zurückgezogenen Gebote der letzten 12 Monate... 8)

      Die wenigen Bewertungen echter Verkäufer beziehen sich hauptsächlich auf Käufe, bei denen die Gebotsabschirmung oder die Rücknahme nicht geklappt und der Käufer daher überhauptnicht reagiert hat ( was im übrigen im Gesamtkontext zusätzlich belegt, daß diese Bieter bei einem "normalen" Auktionsverlauf keinerlei echte Kaufabsicht haben !! )

      Du könntest dem vermeintlichen Käufer auch schon mal ankündigen, daß Du, sofern der Dich nicht auf der Stelle in Ruhe lässt, den Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen wirst unter Hinweis auf "Preismanipulation" ( Er soll mal danach googlen ) und daraus resultierend "Betrug" bzw in Deinem Fall bisher Betrugsversuch, weil die Täter ja die Ware nicht erhalten haben. Allerdings sagt da der Gesetzgeber ganz klar: "Auch der Versuch ist strafbar"
      siehe dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      Als Vorspiegelung falscher Tatsachen könnte man hier zB die Abgabe der beiden überhöhten Gebote bezeichnen, da seitens beider Bieter nicht die Absicht bestand, die Ware zum gebotenen Maximalgebot tatsächlich zu kaufen, was sich estens aus der absurden Höhe beider Gebote und zweitens aus der Wiederholung dieses Vorgehens bei anderen Angeboten ergibt ( sowie der in den Bewertungen erkennbaren Nichtabnahme der Ware, wenn die Gebotsabschirmung misslingt )
    • @Löschbert: Du gibst nicht ein Gebot ab, sondern ein Maximalgebot. Das aktuelle Gebot - und du wirst mir sicher zustimmen, daß Kaufverträge immer zum aktuellen und nicht zum Maximalgebot geschlossen werden (wäre schön für die Verkäufer...) - wird von eBay automatisch schrittweise je nach Erfordernis abgegeben. Ich habe nie behauptet, daß das Maximalgebot, daß du abgegeben hast, überboten wird. Wird es nicht. Nur dasjenige Gebot, zu dem du nach dem Rückzug des zweiten am Ende Höchstbieter bist. In der Tat wäre das Höchtsgebot von 450 Euro (ob es gleichzeitig das Maximalgebot ist, wissen wir nicht) nie überboten worden und noch gültig. Zu diesem Preis könnte der Höchstbieter die Ware ja auch gerne abnehmen!

      Also lautet das Gebot, wenn der Käufer 450,- eintippt, zunächst einen Erhöhungsschritt oberhalb des derzeitigen Maximalgebots. Das kann 1 Euro betragen (Erstgebot) oder 11 oder 150 oder was-weiß-ich, je nachdem, wo die Auktion stand. Der Käufer gibt eigentlich gar kein Gebot ab. Er beauftragt mit Benutzung der Bieten-Funktion eBay, in seinem Namen Einzelgebote bis zur Höhe seines eingegebenen Maximalgebots abzugeben.

      Beantwortest du jetzt meine Frage?


      Die Argumentation von pandarul wäre hier eine Möglichkeit. Ich halte die allerdings für recht riskant, denn die Frage ist, ob sich ein Richter, der mit eBay und den Feinheiten nicht so vertraut ist, bereit wäre, sich dieser anzuschliessen.


      Da gebe ich dir vollkommen recht, selbst das ach-so-erfahrene eBay-Forum hat diese Argumentation, deren Urheber übrigens bubu.m so um 2006 (oder 07?) war, nie wirklich verstanden und stattdessen beharrlich an dieser "wenn der Höchstbieter zurückzieht"-Sache festgehalten. Ich sage ganz klar, daß man um einen Laien zu überzeugen a) einen guten Erklärbär als Anwalt braucht und b) am besten mit einem Satz Bekannten die Original-Gebotsliste nachstellt und von jedem Schritt einen Screen macht, weil am Ende in der Tat nicht mehr zu erkennen ist, welches Gebot wann von welchem anderen überboten worden war.

      Allerdings glaube ich auch immer noch dem bereits entfleuchten @TE, daß das für ihn ganz belanglos ist.

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    • Also ich mag ja banane sein... aber wenn ich EIN Gebot um 451 Teuronen abgebe und sich andere Bieter mit weniger Gebotsbetrag an der Auktion beteiligen, bleibe ich die ganze Auktion über eben Höchstbieter und werde nicht überboten. Und mein Höchstgebot ist auch für niemanden sichtbar, sonst wäre der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Dann gäbe es auch nicht das durch Puschels immer wieder versuchte "Herantasten" an das Höchstgebot (mit der Gefahr des "Überbietens" und des dann blöden Versuches, mittels Gebotsrücknahme den höchsten Betrag abzufischen. das kann der dann nämlich SOFORT in die Tonne kloppen).

      Dann kommt kurz vor Toresschluss jemand und macht mal eben 450 Marknachfolger aufs Gebotsschirmli. Dann bin ich mit 451 IMMER noch Höchstbieter. Und DIE werden dann erst/auch angezeigt (funktioniert bei Puschels bande mit vorheriger Absprache ja prima...). Damit dürfte das real existierende Gebot (real in der Hinsicht, dass ein ziemlich niedriger tarsächlicher Auktionspreis erzielt wurde) prima abgeschirmt worden sein, weil niemand so blond wäre, da mehr drauf zu bieten (dann müsste man ja mehr als 451 Teuronen nachschieben).

      dann kurz vor Ende das 450er Gebot zurückgezogen, und schon ist der niedrige Preis knapp überboten und man versucht das Ding zu dem Preis zu bekommen.

      dass das nach hinten losgehen kann, sofern der VK auch seine Auktionen verfolgt und ggf. (siehe oben) Massnahmen ergreift, um diese Manipulation nachweisen zu können, damit rechnen diese XXX wohl (erstmal) nicht....
    • Schau dir die oben verlinkte Gebotsliste an, die zeigt, daß das nicht so ist.

      Du bleibst die ganze Auktion über Höchstbieter, und jedes Gebot unterhalb des aktuellen Höchstgebotes ist überboten und ungültig.

      Auf eines dieser ungültigen Gebote fällt der Preis beim Zweitbieterrückzug.

      Was du bei eBay beim Bieten eingibst, ist kein Gebot. Es ist dein Maximalgebot, daß nur zufällig "zum Gebot wird" (sprich: so wie du es eingegeben hast in der Gebotsliste auftaucht), wenn jemand anders dich über- oder entsprechend des Erhöhungsschrittes unterbietet.
    • ja wat willze mir denn getz verklikern, wat ich NICH geschrieben habe?



      Und.. ääähh... ich gebe KEIN Gebot ein wenn ich mein Höchstgebot eingebe? Wie dat? Sicher gebe ich ein Gebot ein... nämlich zumindest das, welches der Startpreis ist wenn ich als erster biete. Wären also so rund 2 mark bei 1 Euro Startpreis....
    • Wenn du bei einer unbebotenen 1-Euro-Auktion 10 Euro eingibst, gibst du ein Maximalgebot von 10 Euro ab. Der eBay-Bietagent gibt in deinem Namen daraufhin ein Gebot von 1,- ab. Wenn ein zweiter Bieter 5 Euro bietet, gibt der eBay-Agent ein weiteres Gebot von 5,50 ab, da immer noch unter deinem Maximalgebot. Jetzt kommt noch jemand mit 7,- und der Agent macht in deinem Namen 7,50 daraus.

      Die Auktion endet, und du hast insgesamt drei Gebote abgegeben: 1,- / 5,50 / 7,50. Aber nicht 10, also das, was du als Maximum eingegeben hast. Dein abgegebenes Maximalgebot wird in aller Regel nicht zu einem Gebot in der Auktion, das habe ich oben geschrieben. Wenn doch, dann durch Zufall (im Beispiel: jemand bietet zwischen 9,50 und 10,-). (In der Regel kommt dann einer und wütet im Forum rum, woher denn der Anbieter sein Höchstgebot kannte... ;) )

      Dein 1-Euro-Gebot ist durch das des 5-Euro-Bieters ungültig geworden, dein 5,50er durch den 7-Euro Bieter. Zieht letzterer zurück, fällt dein Gebot auf wieder auf 5,50. Das ist aber ungültig, da im Auktionsverlauf bereits überboten gewesen.

      Mir ist nicht ganz klar, was daran unverständlich ist; die AGB sprechen weder davon, daß das Maximalgebot überboten werden muß, noch davon, daß der Bieter überboten werden muß. Sie sagen ganz pauschal, daß jedes Gebot ungültig wird, falls im Auktionsverlauf (!) ein höheres abgegeben wird.

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    • irgendwie ist heute kurz vor Neumond.

      Löschies Frage war total berechtigt. Hatte ich mir auch gestellt, aber nach den klaren Posts des Fragers entschieden, dass es nicht so sein wird.
      also folgt daraus: In diesem Fall hat ein Dummdödel es versucht, dem relativ leicht zu begegnen ist ;)

      Sollte aber...nur eventuell, ganz unwahrscheinlich...Löschies Frage nun beim Te doch etwas in Erinnerung gebracht haben.......
      Dann könnne wir neu anfangen in diesem Thema :)
    • ""Dein 1-Euro-Gebot ist durch das des 5-Euro-Bieters ungültig geworden, dein 5,50er durch den 7-Euro Bieter. Zieht letzterer zurück, fällt dein Gebot auf wieder auf 5,50. Das ist aber ungültig, da im Auktionsverlauf bereits überboten gewesen.""



      Ah ja... dann behaupte ich mal (da ich ja extra in der Ebaykneipe gewesen bin und dort den Bietagenten angeheuert habe), dass der wegen der nach deiner Meinung ja ungültigen Gebote meinerseits ein völlig neues Gebot abgegeben hat, was mich wieder zum rechtmässigen Höchstbieter gemacht hat.

      Dem Agenten hab ich nämlich vorher gesagt, dass ich mein Höchstgebot von 10 Euronen abgebe und er aufpassen soll, dass mich bis zu diesem Betrag niemand überbietet. Und siehe da...: Agent 00Ibäh hat tatsächlich den Zuschlag bei Auktionsende bei Fünfeurofuffzich bekommen und ist auch danach von anderen Agenten nicht mehr überboten worden.....

      Weisste wie sich deine Version darstellt?

      Jeder Bieter gibt einen Höchstbetrag ein.... schaltet also jeweils einen Bietagenten ein. Nun hauen die sich gegenseitig die Gebote um die Ohren. Irgendwann ist im Laufe des Schlagabtauschs jeder mal überboten worden vom anderen Agenten.

      Zum Schluss gehen dann alle wieder in die Kneipe, der VK latzt die verkaufsprovision und hat keinen gültigen Vertrag in der tasche weil die sich irgendwann alle gegenseitig mal überboten haben....

      Ja nee is klar...
    • monza30 schrieb:

      Irgendwann ist im Laufe des Schlagabtauschs jeder mal überboten worden vom anderen Agenten.


      Nochmal, es geht nicht darum, wer überboten wurde, sondern welches Gebot. Die AGB verlangen nicht, daß ein Bieter unüberboten blieb, sondern ein Gebot

      Und ohne Rücknahme gibt es immer ein Gebot, auf das dies zutrifft, nämlich zu jedem Zeitpunkt das aktuelle Höchstgebot. Das ist schon so gewollt, denn das soll ja den Zuschlag bekommen.

      monza30 schrieb:

      Ah ja... dann behaupte ich mal [...], dass der wegen der nach deiner Meinung ja ungültigen Gebote meinerseits ein völlig neues Gebot abgegeben hat, was mich wieder zum rechtmässigen Höchstbieter gemacht hat.


      Das kannst du gerne versuchen, da der eBay-Agent aber nicht nur in deinem Namen bietet, sondern auch - ggf. rückwirkend - zur Uhrzeit deiner Maximalgebots-Abgabe, beweist die Gebotsliste das Gegenteil. Da steht ganz klar drin, daß ein höheres Gebot als das "gewinnende" später als dieses vorhanden war und zurückgezogen wurde. Am Originalobjekt:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…21252449868&showauto=true

      monza30 schrieb:

      Ja nee is klar...


      Dann ist ja gut.
    • und nun behaupte ich frechweg, dass das so nicht richtig ist wie du das meinst. Dann wäre es nämlich stinkeneinfach, jede Auktion auf der platten Form in die Tonne zu treten.

      ganz einfach indem man alles was nicht schnell genug beendet ist, mit einem Betrag bebietet und dann kurz vor Schluss alles zurückzieht. Denk mal an einen VK, der schon froh ist, wenn sein Krempel mit ein paar Geboten bedacht ist und der mit dem Preis glücklich ist. Dann zieht einer zurück.... und schon ist nix mehr mit Kaufvertrag.

      Dann kann Herr Ebay Auktionen abschaffen und als Amazon-light weitermachen mit ausschliesslich Festpreisangeboten, denn kein VK und auch kein K könnten sich irgendwie sicher sein, mit der EOA-mail auch was handfestes in der tasche zu haben....
    • monza30 schrieb:

      ganz einfach indem man alles was nicht schnell genug beendet ist, mit einem Betrag bebietet und dann kurz vor Schluss alles zurückzieht


      Es müßte schon ein ausreichend hoher Betrag sein, der ja oberhalb aller anderen Gebote mit Ausnahme des Höchstgebotes liegen muß. Wenn man schon dabei ist, kann man auch gleich einen auf Höchstbieter machen, deiner Ansicht nach besteht ja zwischen 1 Euro mehr oder weniger ein Unterschied, was ich gerade verneine.

      Allerdings erschließt sich mir der Sinn nicht, wenn ich alle Auktionen bei eBay sabotieren wollte, könnte ich auch einfach mit 2 Accounts 10- und 20tausend Euro auf alles bieten. Ich nehme an es gibt elegantere Wege, sich von eBay sperren zu lassen, wenn auch viele andere nicht so schnell sein mögen. Hier geht es immerhin um den Umsatz und nicht um betrogene Mitglieder...

      denn kein VK und auch kein K könnten sich irgendwie sicher sein, mit der EOA-mail auch was handfestes in der tasche zu haben....


      Das ist bereits jetzt der Fall, den laut BGH reicht der glaubhafte Einwand, daß der eBay-Account mißbraucht wurde, damit es an einem gültigen Kaufvertrag fehlt, ganz unabhängig von Gebotsliste und EoA. Auch wenn diese Entscheidung zweifelhaft war, das Abendland steht noch; am Ende des Tages sind 99% der Leute bei eBay einfach Nutzer, die ohne irgendwelchen Mist kaufen und verkaufen wollen statt sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

      edit: BGH zum Mißbrauch des eBay-Accounts durch andere Person: internetrecht-rostock.de/ebay-…ng-mitgliedskonto-bgh.htm

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