Altbekannte Masche mit Gebotsrücknahmen?

    • Altbekannte Masche mit Gebotsrücknahmen?

      Vorab, hallo an alle Forenmitglieder!


      Ich habe aus den Medien öfters gehört von der "Masche" aber dachte eBay hätte daraus gelernt und die Sicherheitslücke mittlerweile geschlossen aber das ist wohl nicht so.

      Ich habe vor einigen Tagen ein Smartphone verkauft über eBay , alles soweit so gut aber wenige Minuten vor Auktionsende (ab 1€ ohne Mindestgebot) traf mich der Schlag das jemand für ein iPhone 4, in einem gebrauchten Zustand, 450€ geboten hat.

      Ich war mir relativ sicher, dass der Höchstbieter die bekannte Schiene fährt da der Höchstbieter (K1) und zweit Höchstbieter (K2) doch recht viele Transaktionen untereinander hatten. Zudem viele 1€ Auktionen und ähnliche Namen. Ich sagte daraufhin einem Freund bescheid, dass er doch bitte die Auktion im Auge behält und im Falle eines Rückziehers von Käufer 1, (Mag vielleicht nicht die fein englische Art sein aber wäre in dem Fall die schnellste Art dem Ärger aus dem Weg zu gehen) einen angemessenden Preis ins Spiel bringt, leider hat K1 sein Gebot doch recht zeitnah zum Ende hin gestrichen ohne das mein Freund sein Gebot vorher noch platzieren konnte.


      Nun den, jetzt will der K2 natürlich die Ware, für den ausgewiesenen Preis haben und droht direkt mit rechtlichen Schritten. Komischerweise vergab der Käufer auch direkt eine negative Bewertung kurz nach dem Ich versucht habe Ihm zu vermitteln, dass die Masche mir bekannt sei.


      Ich muss vorab sagen, dass ich einen Rechtsbeistand hinzugezogen habe, jedoch der Termin noch etwas hin ist. Meine eigentlichen Fragen vorab wären:


      1. Ich bin doch richtig in der Annahme, dass der K2 keinen Anrecht hat auf die Ware?


      Über einen vermeintlich ebenfalls geschädigtem eBay- Mitglied, vom K1, habe Ich Namen und Anschrift erhalten. Ich stelle mir die Frage ob er nun Befürchtungen haben muss Post von mir bzw. meinen Rechtsbeistand zu bekommen. Ich bin der Meinung diesem Jemand sollte für seinen Versuch auf die Finger geklopft werden.


      2. Kann man dem K1, mit dem zurückgezogenem Gebot, einen Strick daraus ziehen in Form von den bekannten "30% vom Verkaufspreis" oder würde eine Strafrechtliche Anzeige mehr Wirkung zeigen? Ich bin in der Annahme, dass ich dem K2 nichts anhängen kann, zumal kein klassischer Doppelaccount vorliegt und Ich auch sonst nichts gegen Ihn vor zu bringen habe.


      Danke für die Tipps


      LG Alex

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    • Hallo H4.
      Die Anzahl der Gebotsrücknahmen spricht für sich.Die des anderen Bierters dürfte ähnlich aussehen.
      Was heisst : recht zeitnah vor Ende? In den letzten 12 Std.?
      pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html
      Auszug :
      In den letzten 12 Stunden vor Angebotsende können Sie ein Gebot nur mit Zustimmung des Verkäufers zurücknehmen.

      Mit dem ,so meine Einschätzung,hättest du einen Vertrag.Mit dem 2.Bieter,den "Gewinner" nicht.Die Rote würde ich versuchen,entfernen zu lassen.
      Prob: ebay antwortet immer mit Textbausteinen,man benötigt also sehr viel Geduld.
      Was deinen RA betrifft,so kann er sich mit internetrecht-rostock.de/ in Verbindung setzen.
      Zudem würde ich beide Mitglieder melden.Schau mal,ob sie selbst Artikel einstellen.Ich vermute gewerbliches Handeln.
      Du kannst die Accounts übrigens hier einstellen.Nur keine persönlichen Daten.Nebenbei kannst du nach den dir vorliegenden Namen googeln.Evtl. findet sich manches über die beiden.
      Deinem RA gib alles,was du bisher herausgefunden hast.Wenn er Interesse hat,klemmt er sich dahinter.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Danke für deine Antwort.

      K1 hat sein Gebot ca. 30min vor Auktionsende abgegeben und ca. 10 Sekunden vor Ablauf wieder gestrichen. Eine Nachricht von Ihm noch von eBay habe ich nicht erhalten. Man kann dieses unter den Geboten unter der Bieterliste nachvollziehen.

      Angebotsende: 17.07.13 21:03:23 MESZ
      Geboten: 17.07.13 20:32:06 MESZ
      Zurückgenommen: 17.07.13 21:03.13 MESZ

      Bei den Mitglieder handelt es sich um alsanaa2012, (der mit dem Rückzieher) und dem abhazzza (der eigentlicher "Käufer")


      Die negative Bewertung habe ich bei eBay bereits, in schriftlicher Form sowie telefonisch, gemeldet aber die wollen oder können nichts machen. Der Käufer abhazzza hat natürlich sein Einverständnis der Löschung der Bewertung nicht zugestimmt. Abgesehen davon sagt mir die Mitarbeiterin von eBay, mit der Ich telefonierte, dass Ich die Ware verschicken muss weil dennoch ein Verkauf zustande gekommen ist. Die eBay Angebotsgebühren und Verkaufsprovision soll ich nach wie vor tragen.

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    • Hat es nach dem Rückzieher des K1 nochmal ein Gebot gegeben, egal von wem? Wenn nein, hat Sie die eBay-Telephonistin belogen oder wußte es nicht besser. Vermutlich letzteres, denn die eBay-Auskünfte sind von geradezu brachialer Inkompetenz geprägt. Wenn der Zweitbieter durch Gebotsrücknahme Höchstbieter wird und den Zuschlag erhält, ohne daß es zu einem weiteren Gebot gekommen ist, kommt kein Kaufvertrag zustande.

      Siehe §10 Nr.1 eBay-AGB

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion

      Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.


      Ihr Käufer kann sich nun entscheiden, ob die Gebotsrücknahme des angeblich ehemaligen Höchstbieters (also seine eigene) unberechtigt war, dann kann er zum ehemaligen Höchstgebot kaufen, oder ob er auf seine vermeintlichen Ansprüche lieber ganz verzichtet, weil er sie lieber nicht haben will.

      Zu verklausuliert? Nun, war auch eher als Spaß für Kenner hier im Forum

      Kurz: Wenn Sie sich mit dem Zweitbieter nicht einigen wollen, gibt es nix. Und fragen Sie doch mal beim Gebotsrückzieher an, ob er zur Aussage als Zeuge bereit ist. Sie hätten da nämlich ein Problem mit einem Zweitbieter... 8)

      Vermutlich kehrt spätestens dann Ruhe ein.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • Die Tante von eBay hat den Schuß nicht gehört!

      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion
      (relevante Passage editiert, weil @viehrig schneller war als ich)

      Irgendwie habe ich das Gefühl, seit die diese kostenlose Hotline haben und wegen der damit verbundenen Absenkung der Anruf-Hemmschwelle offenbar mehr nicht beliebig ausführlich geschultes Personal einstellen mußten, sind die Antworten noch grottiger geworden als früher. Eigentlich sollte man meinen, daß die da wenigstens den Paragraphen der eigenen AGB kennen, der den Kauf und Verkauf auf der Plattform regelt.

      Melde den Käufer als Nichtzahler, sobald du kannst. Dann verschwindet die Bewertung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Weil ich übrigens eine weitere Frage aus der Überschrift herauslese; es gab nie eine 12-Stunden-Sperre.

      Die gilt nur für Gebote, die vor einer verbleibenden Restzeit von weniger als 12 Stunden abgegeben wurden. Innerhalb von 12 Stunden vor Auktionsende ist dann noch das letzte Gebot zurücknehmbar und auch "nur" jeweils eine Stunde lang. Deshalb hat dein "Bieter" auch 30 min vor Ablauf geboten.

      pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

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    • Für unsere Fachleute.
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…anaa2012&ftab=AllFeedback
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…abhazzza&ftab=AllFeedback
      Zwischen Haan - Köln ist die Entfernung nicht sonderlich groß.
      Der gehört auch dazu.
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…n%20aufrufen&myworld=true Aus Köln.

      Die Ware verschickst du nicht. Stattdessen schick dieser ebay-Praktikantin die Acc. zu. Wenn sie damit nichts anfangen kann,soll sie sich vertrauensvoll hier melden.
      Ersatzweise ihr Gehirn einschalten.Diese mind.3 Acc. gehören schleunigst entsorgt.Die sollen sich gefälligst das BWP ansehen,durchlesen und begreiffen.
      Wenn die unterbelichtete ebaxergebene Telephonistin meint,es wäre ein Vertrag zustande gekommen,beweißt sie lediglich,dass sie und ihr Brötchengeber sich nicht um das deutsche und europäische Recht kümmern,geschweige denn,es kennen.
      Zwischen dem hier gültigen Gesetzen und den ebay - AGB bestehen ganz leichte Differenzen.Was ebay gern ignoriert.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Zwischen dem hier gültigen Gesetzen und den ebay - AGB bestehen ganz leichte Differenzen.


      In diesem Fall aber eben nicht. Die Dame hat im Schnellkurs nur nicht aufgepaßt und eine entscheidende Stelle der eBay-AGB nicht mitbekommen oder nicht verstanden. Das Ergebnis ist bekannt.

      Edit: pandarul war schneller.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

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    • pandarul schrieb:

      Weil ich übrigens eine weitere Frage aus der Überschrift herauslese; es gab nie eine 12-Stunden-Sperre.

      Die gilt nur für Gebote, die vor einer verbleibenden Restzeit von weniger als 12 Stunden abgegeben wurden. Innerhalb von 12 Stunden vor Auktionsende ist dann noch das letzte Gebot zurücknehmbar und auch "nur" jeweils eine Stunde lang. Deshalb hat dein "Bieter" auch 30 min vor Ablauf geboten.

      pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html
      Das ist die Antwort die Ich suchte, wie es der K1 angestellt hat.

      Ich war kurz am überlegen ob ich meinen Freund nicht einfach 449€ eingeben lasse. Da Ich das Maximalgebot von K2 kannte, hätte man damit den Beiden schnell eine Lehre erteilen können.

      Mich freut es, dass Ich mit meiner Meinung nicht geirrt habe was den K2 angeht und freue mich schon auf den Termin bei meinem RA, vielleicht kann er was mit der negativen Bewertung und der Verkaufsprovision drehen.

      Vielen Danke für die zahlreichen Antworten.

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    • Wie dir schon gesagt wurde: Sobald du kannst, meldest du einen nicht bezahlten Artikel. Dann bekomst du die Provision zurück und die rote BW verschwindet.
      Edit: Mit dem ersten Wort in der BW die der K dir gegeben hat, müsstest du normalerweise eine Löschung schon durchbekomen.
    • Das ist mir technisch gar nicht mehr möglich weil in dem bestehenden Fall der Abbruch der Transaktion nicht bewilligt wurde und gleichzeitig damit auch geschlossen wurde.

      EDIT: Konnte einen neuen Fall als nicht bezahlt eröffnen, komisch komisch.

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    • ich! würde den spieß umdrehen und den gebotsrückzieher zur abnahme verdonnern
      mail mit androhung gerichtlicher schritte
      von ebay die realdaten anfordern (datenschutz "offenlegung von daten") die bekommt auch der accountinhaber (te)
      schreiben mit fristsetzung zur zahlung
      einschreiben usw. ist vor gericht eh ungültig, also einfachen brief, aber besser ist es dann doch (nachdruck)
      bei fristverstreichung mahnbescheid beantragen
    • darauf bei der anfrage der realdaten berufen:



      pages.ebay.de/help/policies/pr…cy.html?rt=nc#Offenlegung

      "Wir können Ihre personenbezogenen Daten außerdem weitergeben an:
      Strafverfolgungs- oder andere Behörden oder Dritte aufgrund eines
      Auskunftsersuchens im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren oder
      wegen eines Verdachts einer Straftat, einer rechtswidrigen Handlung oder
      andere Handlungen, aus denen sich für uns, Sie oder ein anderes
      eBay-Mitglied eine rechtliche Haftung ergeben kann.
      Dabei können von uns
      die folgenden personenbezogenen Daten offengelegt werden: aktueller und
      bisherige(r) Mitgliedsname(n), Name, Ort, Bundesland, Telefonnummer,
      E-Mail-Adresse, Betrugsbeschwerden und Gebots- und Angebotsübersicht und
      alle anderen Informationen, die wir für relevant halten."




      und nicht abwimmeln lassen!