Käufer behauptet, Artikel wäre defekt und hat Anwalt eingeschaltet

    • Käufer behauptet, Artikel wäre defekt und hat Anwalt eingeschaltet

      Hallo, vor kurzem habe ich für meinen Partner über meinen Ebay Account ein Iphone 4 verkauft. Wir hatten es kurz vorher bei einem Bekannten eines gemeinsamen Freund von uns beiden in Reparatur und haben dort den Display und den Home-Button tauschen lassen.
      Danach war das Iphone wieder top in Ordnung und wir haben es sogar noch ausführlich getestet und benutzt. Doch dann musste es dem neuen Iphone 5 weichen und daher habe ich es in Ebay verkauft.

      Kurz nachdem der Käufer das Iphone erhalten hat, hat dieser sofort einen Fall in ebay eröffnet und mir eine Riesengroße Mängelliste gesendet mit seiner Bankverbindung und er möchte erst das Geld zurück (256€ + 4,20€ Versand + 4,20€ Versand um es zurück zu senden)
      Daraufhin habe ich dem Käufer geschrieben das das Iphone vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat und es nicht möglich ist, dass diese Mängel vorhanden wären. (Vom Verkäufer angegebene Mängel: Display steht ab, Schlieren auf dem Display, Lautsprecher Gitter fehlt, Wlan funktioniert nicht richtig, GPS funktioniert nicht richtig, beim telefonieren dunkelt das Iphone nicht ab, Videoaufnahme funktioniert nur ohne Ton etc)

      Daraufhin kam fast die gleiche Nachricht mit Mängeln wieder. Auf diese Nachricht habe ich ihm 2 Handynummern gegeben - die von meinem Partner und meine - und ich gebeten doch anzurufen damit wir das Problem schneller Lösen können. Doch der Käufer hat nicht angerufen. Ich habe ihn dann nochmals 2 Tage später per Nachricht aufgefordert sich telefonisch zu melden, was er dann auch endlich tat. Am telefon sagte er zu meinem Partner, wenn er ein defektes Ihpone gewollt hätte, hätte er sich ein solches gekauft, da er sich erst vor kurzem ein Iphone 4 mit einem defekten Bildschirm über Ebay bestellt hat.

      Also kann er ja anscheinend Iphones richten?!

      Jedenfalls habe ich nach diesen Telefonat gelesen dass er mir mit einem Anwalt drohte. Daraufhin habe ich ihm eine Nachricht gesendet er solle mir das Iphone zurück senen und ich lasse es von demjenigen der es damals repariert hat überprüfen ob alle darin verbauten Teile die selben sind, wie die als wir es ihm gesendet hatten. Wenn alles in Ordnung sei würde ich ihm sofort den Betrag des Iphones in Höhe von 256€ zurük überweisen

      12 lange Tage ghabe ich keine Antwort vom Käufer erhalten. am 12. Tag hatte ich dafür einen Brief vom Anwalt im Briefkasten im dem stand ich solle mich melden und wenn ich dies nicht innerhalt einer gewissen Frist täte, dann würden Sie ihr Recht auf Rückgabe in Anspruch nehmen.

      Aber ich hatte zu dieser Zeit doch schin längst angeboten das Iphone zurück zu nehmen?!

      DIes schrieb ich dann auch dem Anwalt inklusive dem Verlauf des ganzes Gespräches. Als Antwort erhielt ich wieder einen Brief ich solle das Geld auf das Treuhandkonto des Anwaltes überweisen und erst wenn ich das Iphone erhalten habe bekommt der Käufer sein Geld.

      Damit bin ich nun zum Anwalt gegangen. Diese hat 1. anscheinend keine Lust sich darum zu kümmern da sie nichts daran verdient, desweiteren habe ich noch keinen Rechtsschutz und der Rechtsschutz meines Partners greift hier nicht. Ich habe nun eine Frist bis zum 14.8. das Geld + Versandkosten zu überweisen.

      Jedoch bin ich mir noch immer zu 100% sicher das der Käufer ein Betrüger ist. Außerdem habe ich mehrere Zeugen die bezeugen können das unser Iphone einwandfrei, wie ich es beschrieben habe funktioniert hat! Wenn ich das Geld überweise und das Iphone zurück erhalte und es nicht so sein sollte wie ich es versendet habe, bleibe ich auf den Kosten sitzen, da ich sonst gegen ihn klagen müsste, was ohne Rechtsschutz nichts bringt. Außerdem kommen noch die 20€ ebay Provision mit dazu die ich höchstwarscheinlich nicht mehr zurück bekomme.

      Auktion:

      Jetzt ist meine Frage: was soll ich ohne Anwalt tun? Anscheinend habe ich keine Chance und muss es so hinnehmen wie es nun ist?
    • Da du das Recht hast, die von dir verkaufte Ware vor Erstattung zu prüfen, frage ich mich, was das für ein Anwalt sein soll bzw. was sein Mandant ihm erzählt hat.
      Der kann schließlich auch nur anhand der Infos reagieren, die sein Mandant ihm gibt.

      Reich doch bitte mal den Account deines Käufers nach.
    • Die einzigen Mängel die man schnell nachvollziehen könnte wären die fehlende Lautsprecherabdeckung und das Auschalten des Displays während des telefonieren. Ein nicht perfekt eingebautes Display muß noch nicht ein Mangel sein in Bezug auf die Paßform. Es gibt schließlich Fehlertoleranzen. (Ich persöhnlich seh das anders :rolleyes: ) Wenn du die beiden Fehler auschließen kannst?
      Lustig finde ich das mit dem Treuhandkonto bei seinem Anwalt. :lach:
    • Der Käufer heißt corsar22

      Beim Anwaltsschreiben kam eine Vollmacht vom Käufer mit

      Die Anwältin bei der ich war, meinte das es eine übliche Methode sei solche Dinge zu lösen..

      Aber sie hat auch erwähnt dass es sich für sie nicht lohnt sich darum zu kümmern da sie nichts daran verdient.. und wirkliche Möglichkeiten wie ich nun vorgehen kann hat sie mir auch nicht aufgezeigt. Ohne Rechtsschutz fällt nun sowieso alles flach, da ich da nur draufzahlen würde, also brauche ich eigentlich auch nicht zu einem neuen Anwalt gehen

      Aber ich sehe es auch nicht ein das der Käufer die guten Teile in meinem Iphone rausgenommen hat und mir jetzt seinen Schrott zurücksendet und ich dann das Pech habe und nichts unternehmen kann.. denn die Anwältin meinte auch wenn ich ihn dann verklage muss ich vor Gericht in Castrop-Rauxel (dort wohnt er).. nur wohne ich in Bayern.. und das ist es eigentlich nicht wert.

      Das Problem ist leider nur das meine einzigen Beweise meine Zeugen sind. Er hat aber auch angeblich Zeugen das es nicht funktioniert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kitty ()

    • hast Du denn die GeräteNr notiert?
      kannst Du sicher sein, dass es sich um Dein Ex-Telefon handelt?
      nach normalem Empfinden müßtest Du die Gelegenheit bekommen, dies zu überprüfen..genau dies würde ich auch dem gegnerischen Anwalt sagen! NB: dieser scheint den Aufwand nicht zu groß für den Anlass zu finden?
    • Überweise dem Anwalt die Rücksendekosten (Paket, Sendungsverfolgt) auf sein Treuhandkonto und schreibe ihm dazu,
      dass Du das Recht hast, Dich von den Mängeln zu überzeugen, bevor Du entscheidest, ob Du reparierst ( reparieren läßt )
      oder rückabwickelst.
      Sollte das Handy dann vom Kunden mit defekten Teilen versehen sein, schreibst Du dem Anwalt erneut und teilst ihm
      mit, dass Du strafrechtlich gegen den Kunden vorgehen wirst und dabei das Handy als Beweismittel der Polizei zusammen
      mit der Aussage des Reparierenden übergibst.
      Gleichzeitig forderst Du die auf Anderkonto einbezahlten Rücksendekosten zurück.
    • Glaube jetzt nicht, dass dies funktionieren wird und weiterer Schriftwechsel folgt, wenn nur die Rücksendegebühren auf das RA-Anderkonto überwiesen wird.

      Der RA schränkt leider die Verfügung auf die Auszahlung des Betrages an seinen Klienten nicht weit genug ein und da könnte deutlich angesetzt werden.
      Bisher lese ich da nur, dass der RA die Zahlung zurück hält, bis du bestätigst, dass der Artikel bei dir angekommen ist, was natürlich völlig für den Arsch ist.

      Lass dir von dem Anwalt schriflich bestätigen, dass er eine Auszahlung insgesamt erst veranlasst, wenn du den Artikel prüfen konntest, dir ein Prüfungsergebnis vorliegt und du die Zahlung (Rückzahlung) ausdrücklich frei gibst.

      Dann liegt der schwarze Peter beim RA, er haftet für eine vorzeitige (nicht legitimierte) Zahlung, zeigt aber gleichzeitig, dass du sehr wohl bereit bist falls........ alles der Wahrheit entspricht (nachweisbar belegt ist), der Forderung des Käufers nachzukommen.

      Natürlich darf in diesem Fall keine willkürliche Weigerung der Auszahlungsverfügung erfolgen, eine berechtigte (nachweisbare) schon.
    • Also jetzt vielleicht mal überspitzt. Da meint ein Käufer, er kann seinen Anwalt als PP nutzen - und der lässt sich auch noch darauf ein?

      Der hat seinen Mandanten nicht über VK-Rechte informiert? Kein Wort über das Recht, die Ware bei einer Reklamation zu prüfen?

      Dieser ganze Vorgang dann, nachdem die Rückabwicklung bei berechtigter Reklamation zugesagt war?
      Nur ein Nebenkriegsschauplatz, aber die (rote) Bewertung ist noch nicht erfolgt. Berechnung?
      So kann nämlich niemand nachvollziehen, ob so etwas öfter vorkommt. Positive Bewertungen von VK mit Beigeschmack werden ja auf Antrag gelöscht.

      Auf eine derartige Diskussion mit dem Anwalt bzgl. der Eingrenzung für die Weiterleitung würde ich mich nicht einlassen.
      Von mir kriegte er ein nettes Schreiben, dass ich nicht eher erstatte, ehe ich mich nicht von einer berechtigten Reklamation überzeugen konnte.
    • Kitty schrieb:

      Am telefon sagte er zu meinem Partner, wenn er ein defektes Ihpone gewollt hätte, hätte er sich ein solches gekauft, da er sich erst vor kurzem ein Iphone 4 mit einem defekten Bildschirm über Ebay bestellt hat.


      Ich hoffe, Du hast die IMEI (Gerätenummer) Deines Eierföns irgendwo notiert?

      Die bereits gestellte Frage dazu hast Du nämlich nicht beantwortet ....

      Blaues Wesen schrieb:


      hast Du denn die GeräteNr notiert?
      kannst Du sicher sein, dass es sich um Dein Ex-Telefon handelt?
      nach normalem Empfinden müßtest Du die Gelegenheit bekommen, dies zu überprüfen..genau dies würde ich auch dem gegnerischen Anwalt sagen! NB: dieser scheint den Aufwand nicht zu groß für den Anlass zu finden?
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • #10

      Es ist durchaus üblich, hierfür ein RA-Anderkonto zu nutzen, die Mehrzahl der Anwälte haben ein solches auch für durchlaufende Zahlungen von Versicherungen an die Geschädigten. Dies insbesondere deshalb, weil dann die Haftung beim RA liegt und diese über seine RA-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

      ..... und natürlich gibt es ein "Recht", die Ware vorher zu prüfen, dies wurde (wenn ich den TE richtig verstanden habe) bereits gegenüber dem Anwalt kommuniziert.
      Gleichzeitig findet sich der TE inzwischen (lt. seinen eigenen Aussagen) in der Situation wieder, dass er bereits Rücknahme bestätigt hat, wenn diese genannten Mängel tatsächlich vorliegen, sie nicht gefaket sind und bestätigt werden können.

      Daher mein Gedanke, um den Artikel schnellst möglich einer Prüfung zuführen zu können, den RA gleichzeitig daran zu hindern, die Kohle ohne Berechtigung weiterzuleiten, ihm darzustellen, dass sein Versuch, die Berechtigung der Auszahlung alleine davon abhängig zu machen, den Zugang des Artikels beim TE (was ja durchaus durch die Sendungsverfolgung stattfinden kann) nicht zu erteilen, fände ich durchaus einen tragfähigen Kompromiss, der die Rechte des TE nicht einschränkt, aber einer zügigen Abwicklung dient.

      Jeder muss dies für sich selbst entscheiden, den Einwand aus #11 kommentiere ich jetzt nicht.
      Obwohl, wenn man #11 betrachtet, dann müsste auch hier der Einwand kommen, dass der TE nicht einmal zur Vorauszahlung der Rücksendekosten verpflichtet ist und der Vorschlag von grafik somit in eine ähnliche Richtung zielt wie meiner, nur dass meiner etwas weiter geht und nicht deshalb gleich Murks sein muss.

      Aber darüber macht sich jeder sicher selbst ein Bild und für mich ist das auch gut so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • *alte_eule* schrieb:

      grumpycroc schrieb:

      Lustig finde ich das mit dem Treuhandkonto bei seinem Anwalt.


      Ein Grund, warum ich das Schreiben für einen Fake halte und mir den Käufer näher ansehen möchte.


      Absolut gängige Praxis. Habe vor kurzem einen Unfallschaden direkt über den Anwalt regeln lassen und dort ging es auch nur um ca. 1000,- Euro, das Geld von der Versicherung ging an den Anwalt und von dem gab es dann einen Check auf meinen Namen.
    • @vanvog

      Auch wenn es durchaus gängige Praxis ist und auch dein Beispiel natürlich täglich vorkommt unterscheidet es sich deutlich von dem von mir angedachten Weg.
      Eine Versicherungsgesellschaft verknüpft die Auszahlung der Forderung eines Geschädigten auf das RA-Anderkonto nicht mit schriftlich fixierten Forderungen. Mit der Auszahlung ist der Vorgang für die Versicherung einfach erledigt.

      Dies wäre in diesem Fall nicht so! Hier geht tatsächlich Haftung und auch strafrechlich relevant etwas auf den RA über, was weit über das hinaus geht, welches durch eine normale Entschädigungszahlung auf den RA übergeht.
    • Wer rennt den zum Anwalt wenn das Angebot, nach Prüfung ggf. zu erstatten, bereits vorliegt? Und welcher Anwalt schreibt dann so einen Brief? Klar doch... die/der, der den Druck erhöhen will.

      Selbst wenn der Anwalt doch zusichert, das Geld erstmal einzubehalten, ist das doch (erstmal) weg. Und das bis zu einer ggf. gerichtlichen Klärung. Der "Kompromiss", zunächst die Rückversandkosten zu überweisen ist eigentlich der gescheite Weg.... damit ist beiden Seiten doch geholfen. Kommt das Paket an, unter Zeugen öffnen und prüfen/lassen. Da das Eiföhn ja bereits vorher in Reparatur war, sollten doch Unterlagen vorhanden sein (und wenns beim Reparatuer ist). Dort könnte man ja nachfragen, ob das Innenleben noch dem entspricht wie es sein sollte (was ich in Anbetracht der im EP beschriebenen Sachen nicht glaube - nur meine persönliche Meinung - wegen des gekauften und kaputten Eiföhns)
    • Kai,
      entschuldige den Murks. Das habe ich falsch ausgedrückt! Sorry!
      Mit Murks meinte ich, daß es für den VK ein erheblich hohes Risiko ist, den geforderten Betrag zu überweisen.
      Warum sollte er auf seine gesetzlich verbrieften Rechte verzichten, die klar und deutlich aussagen, daß er sich von einem etwaigen Schaden überzeugen darf?
      Der eingeschaltete Anwalt ist übrigens das Privatvergnügen des K!

      Irgendwas stinkt an der Geschichte oder es fehlt was!
      Dem Anwalt sollen also Kaufpreis und 2x Porto auf ein Anderkonto überwiesen werden. Er selbst "arbeitet" umsonst, oder übernimmt der K die Kosten für ebendiesen?
      Schomal bei der Anwaltskammer nachgefragt, ob es den überhaupt gibt?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • vanvog schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      grumpycroc schrieb:

      Lustig finde ich das mit dem Treuhandkonto bei seinem Anwalt.


      Ein Grund, warum ich das Schreiben für einen Fake halte und mir den Käufer näher ansehen möchte.


      Absolut gängige Praxis. Habe vor kurzem einen Unfallschaden direkt über den Anwalt regeln lassen und dort ging es auch nur um ca. 1000,- Euro, das Geld von der Versicherung ging an den Anwalt und von dem gab es dann einen Check auf meinen Namen.
      Nicht nur bei Versicherungsfällen "arbeiten" RA ggf. so.... bei einem zivilrechtlichen Fall wurde meine Forderung auch erst per Anwalt erfüllt und die Zahlung ging erst auf ein Anwaltskonto und anschliessend an mich....
    • Kein Problem GIU

      @Monza

      Wir sind da absolut beieinander, bis auf den Unterschied, dass ich grundsätzlich entweder gar nichts anbieten würde, was zu weiteren Schreiben führt oder eben gleich was tragfähiges, was den RA erstaunt, den Käufer erstmal verärgert (weil er sein Geld ja nicht einfach bekommt) und ich als Verkäufer mehr (und zwar deutlich mehr) gemacht habe, als ich müsste.

      Du, genau wie ich, würden uns ganz sicher für die erste Variante entscheiden. Rücksendung durch den Käufer (erstmal auf eigene Kosten des K.), dann Prüfung in der Hoffnung, dass die entsprechenden Daten irgendwo vorliegen und gut ist erstmal.

      Dann sehe ich den TE, der sich bereits bei seinen Mails sehr weit aus dem Fenster lehnte, zur Rückerstattung bereit ist und keinen Ärger haben möchte.
      Mein angedachter Weg gilt daher nur für diesen Fall, die Situation in die sich der TE selbst durch seine Mails gebracht hat und vor allen Dingen, die Angst, die der TE vor weiteren Mails/Schreiben hat.
      Hier sehe ich wenig Grund dafür, dran zu glauben, dass TE standhaft bleibt. Somit habe ich eine Lösung vorgeschlagen, die für den TE rechtssicher ist, gegenüber dem Anwalt recht einfach einklagbar, der Anwalt wahrscheinlich gar nicht zustimmen wird, denn er wird diese Haftung nicht übernehmen wollen und somit seinem Mandant endlich die richtige Reihenfolge der Reklamation erklären...........

      Das waren die Gedanken meines Postings und ehrlich gesagt, wird der Anwalt ganz sicher nicht zustimmen bei Überweisung der Rücksendekosten den Artikel zu schicken.
      Das ist unnötige Liebesmüh.

      Entweder auf das Recht bestehen (seitens des TE) oder eben einen offensichtlich tragfähigen Vorschlag, der die Kosten des RA recht sicher beim Käufer belässt und der RA lieber die Finger weglässt.