Käufer behauptet, Artikel wäre defekt und hat Anwalt eingeschaltet

    • #19

      @vanvog

      Ob umfassender Rechtsschutz oder nicht, wie sprechen hier über minimale Beträge, die RA erhalten wird, falls er nur schreibt und nicht vor Gericht geht, wozu eine weitere Deckungszusage der RSV notwändig wäre.
      Die bekommt er nur bei ausreichender Erfolgsaussicht, welche ich derzeit noch nicht sehe.
      Das mit vorgebildeter Verwandschaft kannst du auch gleich knicken, denn der RA hat lediglich versucht, den TE aufs Glatteis zu führen und ich bin sicher, dass dies kein Fake ist. Durch die Aussage, dass die Zahlung erst weitergereicht wird, wenn der Artikel beim VK ist, ist der RA von jeder Haftung befreit, K. hat sein Geld und TE muss klagen.
      Das und nur alleine das, war Sinn und Zweck des Schreibens und ist für einen Laien wirklich schwer zu erkennen (ganz allgemein und auf niemanden bezogen).

      Jeder glaubt doch, dass auf einen Anderkonto sein Geld erstmal sicher ist, siehe hierzu auch berechtigt ein Notaranderkonto, nur dass es dort eben wirklich sicher im Bezug auf den unterschriebenen Vertrag ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito... klar dass der RA nicht darauf eingehen wird ;)

      NUR... ich sags mal so: sollte denn tatsächlich der K vor einen Kadi ziehen wollen und der RA dies auch noch unterstützen (obwohl er ja als Kuh auf dem Glatteis steht, zumindest bezüglich der Kosten des verfahrens) hätte ich als VK nochmal mein "Goodwill" gezeigt und dass ich einer Lösung durchaus im rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Rechte zustimme, im Gegenteil - sogar mehr anbiete....

      Wie würde das gericht DAS dann wohl werten, wenn die Gegenpartei dieses ablehnt? *sfg*
    • @TE
      hast du versucht rauszufinden, ob es den anwalt wirklich gibt und wenn ja, ob der wirklich das mandat für den typen hat?

      DIes schrieb ich dann auch dem Anwalt inklusive dem Verlauf des ganzes Gespräches. Als Antwort erhielt ich wieder einen Brief ich solle das Geld auf das Treuhandkonto des Anwaltes überweisen und erst wenn ich das Iphone erhalten habe bekommt der Käufer sein Geld.

      was genau heißt "geschrieben"?
      du selbst hat eine mail bzw. einen brief geschrieben oder wie?

      im zeitalter von scannern und druckern ist leider nix unmöglich:
      rein theoretisch könnte der käufer dir selbst so einen anwaltsbrief basteln (womöglich kennt der den anwalt von einer anderen sache und weiß, wie dessen schreiben aussehen) und das anderkonto könnte auch das (bzw. ein weiteres) konto des käufers sein, denn LEIDER wird ja nicht mehr der name des kontoinhabers mit der kontonr. abgeglichen!
      solange die BLZ und die kontonr. passen, geht die zahlung durch - da kann auch "onkel dagobert" als empfänger eingetragen sein.

      PS:
      deine anwältin ist echt... :S
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Die Identifikationsnummer des Iphones sollte ja normalerweise mit auf der original Rechnung vermerkt sein oder? Denn diese werde ich auf jedenfall anfordern, da wir sie nicht mehr finden können.

      Leider weiß ich dass diese Anwältin echt ist, ich habe sie schon gegoogelt. Der Briefwechsel erfolgte auch an die Adresse der Anwaltskanzlei. Ich selbst habe ihr eine Antwort per Brief gesendet, da für mich die ganze Sache eigentlich schon erledigt war als ich dem Käufer 12 Tage bevor das Anwaltsschreiben bei mir einging mitgeteilt hatte ich nehme das Iphone zurück & er bekommt sein Geld nachdem ich es überprüfen lassen habe.

      Derjenige der das Iphone damals repariert hat ist ein Bekannter eines Freundes von mir, den ich noch nicht gesehen habe. Er hat früher regelmäßig bei der Telekom Iphones repariert, hat uns dieses Iphone aber privat repariert, wodurch ich denke dass warscheinlich kein Protokoll oder ähnliches besteht in dem vermerkt wurde was er daran gemacht hat.

      Da ich noch studiere werde ich jetzt versuchen über den Rechtsschutz von meinem Vater nochmals einen Anwalt aufzusuchen, doch weiß ich nicht ob dieser greift. Außerdem habe ich heute keinen Anwalt gefunden der sich meinem Fall annehmen möchte.

      Sollte der Rechtsschutz greifen würde ich es gerne auf einen Verlgeich ankommen lassen. Denn verklagt mich der Käufer findet die Verhandlung bei uns statt und das wird er sich überlegen ob es ihm wert ist. Ansonsten weiß ich nicht ob ich als Privatperson überhaupt irgendeine Chance habe, mein Recht das Iphone zu überprüfen durchzusetzen. Denn mehr als ein paar Zeugen (darunter derjenige der es repariert hat) kann ich leider nicht vorweisen.

      Auf keinen Fall möchte ich diesen Fall jedoch so hinnehmen müssen wenn es nur irgend anders geht, da ich weiß das dieses Iphone einwandfrei funktioniert hat.
    • Außerdem kommt noch hinzu was ich heute auf ebay festgestellt habe: Dadurch das der Käufer alles so lange hinausgezögert hat, habe ich keine Möglichkeit mehr meine Provision die ich an ebay bezahlen musste (23€) zurückzufordern. Im Falle einer Rücksendung muss ich diesen Schaden nun auch selbst tragen.

      Somit hätte ich die 23€ Provision + den Versand 4,20€ + den Schaden den er an meinem Iphone angerichtet hat zu tragen...
    • Kitty schrieb:

      Derjenige der das Iphone damals repariert hat ist ein Bekannter eines Freundes von mir, den ich noch nicht gesehen habe. Er hat früher regelmäßig bei der Telekom Iphones repariert, hat uns dieses Iphone aber privat repariert, wodurch ich denke dass warscheinlich kein Protokoll oder ähnliches besteht in dem vermerkt wurde was er daran gemacht hat.

      dann kann er sich evtl. noch erinnern, was er da alles gemacht hat und dir das mal genau aufschreiben.
      die IMEI sollte auf der originalrechnung draufstehen.

      Ansonsten weiß ich nicht ob ich als Privatperson überhaupt irgendeine Chance habe, mein Recht das Iphone zu überprüfen durchzusetzen. Denn mehr als ein paar Zeugen (darunter derjenige der es repariert hat) kann ich leider nicht vorweisen.

      ja natürlich, sonst wär dem betrug tür und tor geöffnet. wenn das iphone tatsächlich ne macke hätte, dann sollte das für den käufer kein problem sein, das durch vorlegen nachzuweisen.
      du hast doch einige zeugen, darunter den IT-techniker (oder wie das heißt) und ich glaube nicht, daß die gegenseite ebenfalls einen IT-techniker vorweisen kann.

      Auf keinen Fall möchte ich diesen Fall jedoch so hinnehmen müssen wenn es nur irgend anders geht, da ich weiß das dieses Iphone einwandfrei funktioniert hat.

      könnte sein, daß der käufer ruhe gibt, wenn du dem (nachdem du die sachen vorliegen hast) mitteilst, daß die IMEI des telefons bekannt ist und das reparaturprotokoll des fachmanns genau zeigt, was er wann wo gemacht hat. außerdem, daß du anzeige gegen ihn (den käufer) wegen betrug erstatten würdest, wenn sich zeigen sollte, das die IMEI nicht stimmt bzw. ersichtlich werden sollte, daß an dem iphone herumgebastelt wurde.

      PS:
      es gibt übrigens schwarzlichtstifte :) mit denen kann man das innenleben technischer geräte markieren und sieht dann bei ner rückabwicklung im schwarzlicht-check, ob da was rausgebaut wurde bzw. ob das überhaupt das verkaufte gerät ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.