Nope,
Zahlungsziel bei Online-Auktionen ist "per sofort". Weiterer Fristen bedarf es da nicht!
Fristsetzungen seitens der VK sind zwar sinnvoll, aber eigentlich flüssig.
Zahlungsziel bei Online-Auktionen ist "per sofort". Weiterer Fristen bedarf es da nicht!
Fristsetzungen seitens der VK sind zwar sinnvoll, aber eigentlich flüssig.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()