Beenden von Auktionen und Gebotstreichung wird zum ebay-Trend

  • @ schabbesgoi


    Finde ich gut, dass du deinem Freund mit der kleinen "Unrechtmäßigkeit" geholfen hast!
    Doch das sind ja eher fast moralisch, philosophische Gedankengänge. Klar möchte er seinen "VW" lieber mit "Aufbereitung oder Tuning" verkaufen, als mit "Getriebeschaden".
    Befindet man sich schon im Grübeln darüber, sollte man auch bedenken, dass er die 2 Bieter einfach per PN hätte anschreiben und um ein Rückzug des Gebots bitten können, alles gar kein Problem. Aber nun "fine" :)
  • Ich werde mich morgen nochmals mit dem Auktionär per Schriftverkehr auseinandersetzen, um vielleicht eine private Einigung mit den teils neuen oder bekräftigten Ansichten zu erreichen. Natürlich halte ich euch auf dem Laufenden und bestell euch aber bis jetzt erstmal abschließend eine gute Nachtruhe. :)


    Für den ersten Tag und Beitrag in diesem Forum, bin ich bisher von der Community recht angetan. Verschiedene Blickwinkel, spontane Reaktionen, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft etc, löblich. Nur so als kurzes Feedback :!:
  • Woraus sich dann "logisch" ergibt, dass der Anbieter das Teil wieder zu verschlechtern hat um es im angebotenen Zustand übereignen zu können...

    Kranke Welt...

    Nö, da lob ich mir ein wenig Pushen im Einzelfall (obwohl ich systematisches Pushen, wie fast jeder Andere auch als lästig empfinde). Leider lesen Vk aber meist erst, wenn sie schon "falsch" abgebrochen haben....
  • schabbesgoi schrieb:

    Woraus sich dann "logisch" ergibt, dass der Anbieter das Teil wieder zu verschlechtern hat um es im angebotenen Zustand übereignen zu können...


    Nein, der VK hat das iPhone zum Gebot zum Zeitpunkt des unberechtigten Auktionsabbruchs herauszugeben. Über den "besseren Zustand" kann man sich ja im Nachhinein einigen, z.B. in dem @wash die Kosten der Verbesserung übernimmt. Oder auch ein wenig mehr, so daß er sein Schnäppchen gemacht hat und der VK trotzdem nicht ganz blöde da steht *hint, hint*. (Ich bin trotzdem am Ausgang einer entsprechenden Klage interessiert!)
  • ja washborn, das ist mehr eine "moralische" Sichtweise. Eine, die anderen helfen könnte, wenn sie rechtzietig an die Gefahren des Abbruchs mit dem "falschen" Höchstbietenden denken.
    Juristin bin ich nicht, und selbst Juristen können meist nur eine Prognose für den Ausgang des nächsten Rechtsstreits abgeben.
  • pandarul schrieb:

    schabbesgoi schrieb:

    Woraus sich dann "logisch" ergibt, dass der Anbieter das Teil wieder zu verschlechtern hat um es im angebotenen Zustand übereignen zu können...


    Nein, der VK hat das iPhone zum Gebot zum Zeitpunkt des unberechtigten Auktionsabbruchs herauszugeben. Über den "besseren Zustand" kann man sich ja im Nachhinein einigen, z.B. in dem @wash die Kosten der Verbesserung übernimmt. Oder auch ein wenig mehr, so daß er sein Schnäppchen gemacht hat und der VK trotzdem nicht ganz blöde da steht *hint, hint*. (Ich bin trotzdem am Ausgang einer entsprechenden Klage interessiert!)


    na.na na...das finde ich nun aber gewagt, wenn ich an die vielen Teile denke, die während der laufenden Auktion bis zum Abbruch kaputt gehen. Da wäre ich als K nicht ganz so glücklich ;)
  • ich sag mal so : gekauft wie gelesen.Also in den Zustand versetzen,wie er angeboten wurde.
    Das Auto hatte eine defekte Kupplung und 2 Beulen.Die Schäden habe ich behoben.Upps.Du willst den Wagen?Okay.Kupplung ausgebaut,Beulen wieder reingetreten.

    Zum Thema und Waschfeuer.
    Schnäppchenjäger? Ohne viel ,eher weniger Moral ? Leute wie dich,die VK deren Ware aus den Rippen leiern,nur weil sie abgebrochen haben,gibt´s zuhauf und mir zuwider.Bietest doch fleißig auf andere Angebote.Und was machst du damit ? Brauchst du alle für dich selber,gelle ? Also Priverblicher.FA informiert ?Angemeldet ?

    Wenn ich schon die Frage nach der rechtlichen Durchsetzbarkeit lese und mir das Grinsen im Facebook des Users vorstelle,vermag ich kaum noch an das Gute im Menschen glauben - schreibt ebax sich übrigens bei jeder Gelegenheit auf die Fahnen.

    Mal eine persönliche Frage an dich : Sind dir in deinem noch jungen Leben schon jemals Fehler uterlaufen,die dir freundlicherwese verziehen wurden ?
    Schon irgendwann einmal was von Entgegenkommen,Freundlichkeit,Menschlichkeit,Hilfe,Unterstützung untergekommen ?
    Etwa so : " Hei ,du hast da gerade einen Fehler gemacht,der könnte so für dich enden ! Aber ich helfe dir,damit du nicht auf die Schnauze fällst."



    Für den ersten Tag und Beitrag in diesem Forum, bin ich bisher von der Community recht angetan. Verschiedene Blickwinkel, spontane Reaktionen, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft etc, löblich. Nur so als kurzes Feedback [/quote]

    Jepp.Haben wir alle und alles.Besonders Hilfsbereitschaft denen gegenüber,die sich nicht wirklich wehren können.Dein VK kann sich nicht wehren.Bitte ihn doch mal hierher.
    Zudem Menschlichkeit - außer es schlägt demnächst ein RA in Form von Bert auf. :D
    Schlußsatz : Lege den Fall in die Ablage P,versorge deinen VK mit mehr Wissen und bewahre ihn vor weiteren Tretminen.
    Meinen,nicht nur meinen Dank hättest du dann jedenfalls. :thumbsup:
    Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
    Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
  • washburn schrieb:

    Klar scheint es irritierend. Doch wenn man bedenkt bei welchen Preisen iPhones mit "Kinderkrankheiten" teils, wenn man Glück hat verkauft werden, macht man sich weiter auf die Suche nach einem passenden Angebot. Nach eben solchen suche ich zumindest. Anfänglich ein Angebot abzugeben deutet natürlich auch auf ein Interesse am Angebot hin, da es ja für normal ein verbindliches Angebot sein sollte, oder? :|


    Und was machst Du dann mit dem defekten aber leicht zu reparierendem iPhone? Es instand setzten, GEWERBE ANMELDEN und dann weiterverkaufen?

    Dir sollte bekannt sein, das eine verfrühte Gebotsabgabe fast immer Pushern Tür und Tor öffnet, deswegen solltest Du gerade bei der von dir beschriebenen "professionellen" Search-Strategie immer in letzter Sekunde bieten, alles andere könnte nämlich genauso als Spekulation auf vorzeitigen Abbruch seitens V wie dem von dir beschriebenen "Interesse am Angebot" ausgelegt werden. So sehe ich das Zumindest.
  • schabbesgoi schrieb:


    Da stehe ich zu einer lange "verjährten (verjähren ebay-AGB-Verstöße eigentlich jemals?) Puscherei im Einzelfall und schäme mich nicht in Grund und Boden.


    Es war mir nicht bewusst, dass so viel gepusht wird, erst vor Kurzem wurde ich hier im Forum darüber aufgeklärt.

    Mir ist sogar eingefallen, dass man theoretisch eine pseudo Push-Strategie nutzen könnte, um eine Sache günstiger zu bekommen. Also das Bietverhalten eines Pushers zu simulieren, um möglichst viele ehrliche Bieter abzuschrecken und die Sache dann günstiger zu bekommen. Funktioniert aber nicht so recht, dafür sind zu viele ahnungslose eBayer unterwegs bzw. orientiert man sich primär am aktuellen Gebot und nicht an dem ob gepusht wird oder nicht bzw. bieten schlauerweise in letzter Sekunde, das wiederum spricht fürs grundsätzliche Pushen der eigenen Verkäufe, ein bisschen was ist dabei immer drin. Wenn da nicht die AGB wären, weil rechtlich ist Preismanipulation ja legal soweit ich das richtig verstanden habe.
  • vanvog schrieb:



    Dir sollte bekannt sein, das eine verfrühte Gebotsabgabe fast immer Pushern Tür und Tor öffnet, deswegen solltest Du gerade bei der von dir beschriebenen "professionellen" Search-Strategie immer in letzter Sekunde bieten, alles andere könnte nämlich genauso als Spekulation auf vorzeitigen Abbruch seitens V wie dem von dir beschriebenen "Interesse am Angebot" ausgelegt werden. So sehe ich das Zumindest.



    Äääähh.... verfrühte Gebotsabgabe soll man nicht, immer erst in letzter Sekunde?

    Wat ne Theorie..... eine Auktion läuft also 7 Tage; 6 Tage und ein paar Stunden tut sich nix, kein Gebot. Also vermute ich als VK mal, dass es niemanden interessiert und beende vorsichtshalber mal schnell die Auktion bevor ein Gebot zu nem Euro erfolgt und ich das Ding dafür eigentlich ungerne hergeben will. Also gibts kein Ding mehr....

    Oder sollte ich als interessierter K nicht vielmehr einem VK zeigen, DASS an seinem Artikel Interesse besteht und den Mindestbetrag bieten? Wenn das alle Interessenten machen würden, käme wohl so mancher VK erst garnicht auf den Gedanken zu pushen eben WEIL er viele Interessenten sieht, die sich dann nachher in letzter Minute um den Artikel balgen? das ist zumindest meine These.... hat sich bei meinen Verkäufen/Käufen so dargestellt....

    Ach ja.. Tante Edith sagt noch: wenn dein letzter Satz so allgemeingültig wäre, müsste ich als grosser Spekulatius in die Bucht-Geschichte eingehen... ich geb nämlich Mindestgebote immer ab, wenn mich ein Artikel interessiert. Auch wenn der noch 7 Tage läuft, hau ich nen Euro drauf. Dann hab ich schön übersichtlich alle interessanten Artikel sofort beim Einlügen parat...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

  • Naja, die gängige Praxis ist eben bei hochpreisigen Artikeln seitens V vorzeitig abzubrechen, da dürfte es heutzutage eben keinen Unterschied mehr machen, ob 1 Euro oder 20 Euro geboten wurden. Und das ein Artikel von einem gewissen Wert länger ohne auch nur ein Gebot verweilt ist sehr unwahrscheinlich.

    Wer grundsätzlich Pusht, der pusht immer und zwar ganz unabhängig vom aktuellem Gebot, so zumindest meine Erfahrung seitdem ich da genauer drauf achte. Soll nicht bedeuten, dass ich glaube alle Pusher sind dämlich, sondern bezugnehmend auf deine Aussage "käme wohl so mancher VK erst garnicht auf den Gedanken zu pushen eben WEIL er viele Interessenten sieht", der klevere Pusher wird genau dann aktiv, wenn es viele Gebote von verschiedenen Interessenten sieht, er weiß nämlich, dass "Beobachtungen" und Endpreis nicht immer korrelieren, Anzahl an vorzeitigen "Rambobietern", die das Teil unbedingt haben wollen und frühzeitig hohe Gebote abgeben dafür um so öffter.

    Man könnte übrigens genau so argumentieren, dass K bei 0 Euro bzw. sehr wenigen Geboten kurz vor Schluss eher dazu tendieren hinreichende Gebote abzugeben und nicht maximale, was deine Chancen auf ein Schnäppchen als Bieter in letzter Sekunde mit einem Maximalgebot relativ erhöht.

    Würde jeder in letzter Sekunde bieten, gäbe es wohl mehr Schnäppchen bei eBay, nicht weniger, die Pusher hätten es schwer ohne Anhaltspunkte und andere Mitbieter hätten keine Möglichkeit, ihr abgegebenes Maximalgebot nachträglich zu überdenken bzw. zu erhöhen, kein Bieterstreit also.

    Zum letzten Satz: genau so wurde das von mehreren Mitforanten ausgelegt, der entscheidende Unterschied ist wohl, ob alle bebotenen Artikel gleich sind oder nicht, sonst mache ich das auch so, wenn meine Beobachtungsliste voll ist, wobei mittlerweile nutze ich dafür B-O-M.
  • Und warum gäbe es mehr Schnäppchen, wenn alle in letzter Sekunde bieten? EINE Möglichkeit wäre da zum Bleistift, dass Herrn Ebays C64 wieder nicht mitkommen würden und so der Bietpreis deutlich unter den tatsächlichen Geboten bliebe, weil es nicht mehr zeitig genug war... passiert garnicht soooo wenig. Nur ist dann (auch) der Nichtpusher in den Kofferraum gekniffen....

    Jo... wer pushen will pusht. Nur gibbet nix zu pushen wenn die Interessenten lediglich den Mindestgebotspreis zunächst eintippen. Dann gäbe es höchstens ein VERpushen - unschädlich für die restlichen Bieter.

    Pushen lässt sich nur jemand der gepusht werden will.... und wer mehr bietet als ihm das Ding wirklich wert ist, sollte sich nachher nicht beschweren. Irgendwo hab ichs schonmal geschrieben: ich hab durchaus Verständnis für Leute, die angesichts der Gebührenpolitik (nicht nur) in der Bucht für nen Euro starten und dann ein (1) Mindestpreissicherungsgebot abgeben (also den "schmerzfreien" Mindestpreis draufkloppen, zu dem sie das Teil auch raushauen). Sparen sie sich so doch zumindest ev. Mindestpreisgebühren etc. Wer wie blöde rumpusht, fällt m.M. nach eh auf... solche VK bleiben dann auf ihren Gebühren sitzen (oder sollten es zumindest), man bietet einfach dabei nicht weiter.

    Hab auch schon Mails bekommen mit "Ach sie können das Teil doch haben... der andere Bieter will nicht mehr". Immer wenn ich dann froindlich zurückgeschrieben habe "Viel Spass mit den Gebühren" war dann Ruhe..... *ggg*
  • Lass es sein und kauf dir ein anderes!! Natürlich ist es nicht schön wenn Angebote abgebrochen werden, aber jo, passiert!!
    Sind auch nur Menschen! Schlimm finde ich die, die dann auf Herrausgabe klagen- das ist so unmoralisch und das schlimmste ist,
    das solche Schnäppchen-auf-Abruch-Hoffer damit durchkommen!!!

    Sollte euch mal passieren!!!

    MIR ist das passiert- und wegen einem solchem Idiot muss ich wahrscheinlich vors Gericht! Das istd nämlich jemand der das proffesionell macht- habe nämlich
    schon von 2 anderen gehört die mit genau diese Person die selben Probleme haben!!

    Sei einfach ein guter Mensch- und hole dir ein anderes Handy!!
  • Uih, Moral wird hier angesprochen?!
    Ist es denn "moralisch" eine Auktion einfach abzubrechen, weil der mögliche VK-Preis nicht gefällt?
    Ist es unmoralisch den Kaufvertrag durchzusetzen und wenn es vor Gericht sein muß?

    Wenn mir ein Eierfön 500 Euronen wert ist, ich diese als Maximalgebot eingebe und der VK meint, "Nö, das aktuelle Höchstgebot von 101€ ist mir zu wenig" ..... und bricht dann die Auktion ab. Pech gehabt. Für genau diese 101€ bekomme ich das Handy!

    Einige sollten mal lernen (ja ich werde wieder tibetanisch!), daß sie rechtsgültige Verträge abschließen :rolleyes:
    Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

    *selbstzensiert*!
  • geiz_ist_ungeil schrieb:

    Uih, Moral wird hier angesprochen?!
    Ist es denn "moralisch" eine Auktion einfach abzubrechen, weil der mögliche VK-Preis nicht gefällt?
    Ist es unmoralisch den Kaufvertrag durchzusetzen und wenn es vor Gericht sein muß?

    Wenn mir ein Eierfön 500 Euronen wert ist, ich diese als Maximalgebot eingebe und der VK meint, "Nö, das aktuelle Höchstgebot von 101€ ist mir zu wenig" ..... und bricht dann die Auktion ab. Pech gehabt. Für genau diese 101€ bekomme ich das Handy!

    Einige sollten mal lernen (ja ich werde wieder tibetanisch!), daß sie rechtsgültige Verträge abschließen :rolleyes:

    Ich z. B. habe mein Angebot direkt am nächsten Tag nach einstellen raus geholt- es wäre noch weitere 6 Tage gelaufen! Ich denke da hätte ich mir darüber noch keine Sorgen machen müssen!!
  • ap7065: Ich finde Dein Posting ziemlich egoistisch.
    Ebay warnt beim vorzeitigen Beenden den Verkäufer ausdrücklich, dass dies nur bei Vorliegen weniger Rechtsgründe möglich ist. Gibt den Hinweis, sich bei einem RA schlau zum machen. Hast Du diese Hinweise befolgt? Oder Dich einfach darüber hinweggesetzt?

    Wenn Du Dich nicht schlau gemacht hast, dann hast Du die Folgen Dir evt. selbst zuzuschreiben.
    Du hast beendet, nicht der Käufer. Du hast für die Folgen Deines Handelns einzustehen.
    (Jedenfalls dann, wenn Du erwachsen und im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten bist )

    Bis zum Beweis des Gegenteils bezweifle ich daher, dass der Käufer der Idiot war, im Gegenteil, dass könnte - landläufig gesagt - auf Dich zurückfallen.

    Erst wenn erwiesen ist, dass der Käufer in vielen Fällen so handelt und es am Bindungswillen an einen Kaufvertrag fehlt ( weil der Käufer die Kosten für die Geltendmachung seiner Ansprüche nicht aufbringen kann ) könntest Du evt. ungeschoren aus der Sache herauskommen.
  • grafiksammler schrieb:

    ap7065: Ich finde Dein Posting ziemlich egoistisch.
    Ebay warnt beim vorzeitigen Beenden den Verkäufer ausdrücklich, dass dies nur bei Vorliegen weniger Rechtsgründe möglich ist. Gibt den Hinweis, sich bei einem RA schlau zum machen. Hast Du diese Hinweise befolgt? Oder Dich einfach darüber hinweggesetzt?

    Wenn Du Dich nicht schlau gemacht hast, dann hast Du die Folgen Dir evt. selbst zuzuschreiben.
    Du hast beendet, nicht der Käufer. Du hast für die Folgen Deines Handelns einzustehen.
    (Jedenfalls dann, wenn Du erwachsen und im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten bist )

    Bis zum Beweis des Gegenteils bezweifle ich daher, dass der Käufer der Idiot war, im Gegenteil, dass könnte - landläufig gesagt - auf Dich zurückfallen.

    Erst wenn erwiesen ist, dass der Käufer in vielen Fällen so handelt und es am Bindungswillen an einen Kaufvertrag fehlt ( weil der Käufer die Kosten für die Geltendmachung seiner Ansprüche nicht aufbringen kann ) könntest Du evt. ungeschoren aus der Sache herauskommen.

    Hallo,

    ja doch, habe ich ja gelesen. Da steht ja wenn sich an der Beschaffenheit was ändert- kann ich den Artikel raus nehmen. Die Beschaffenheit hat sich ja verschlechtert.

    Nur scheinbar für seinen Anwalt nicht schlimm genung.
  • Haltet ihr es für sinnvoll, den gleichen Sachverhalt in zwei Threads zu diskutieren? Da ist doch jetzt schon vorhersehbar, dass es im Informationschaos endet.

    Bitte nur noch hier: Ebay - "Käufer" klagt an
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • ap7065 schrieb:

    Hallo,

    ja doch, habe ich ja gelesen. Da steht ja wenn sich an der Beschaffenheit was ändert- kann ich den Artikel raus nehmen. Die Beschaffenheit hat sich ja verschlechtert.

    Nur scheinbar für seinen Anwalt nicht schlimm genung.



    In dem Moment hättest du einen Zusatz zur Artikelbeschreibung hinzufügen können und die bisherigen Bieter per Nachrichten informieren können mit der Möglichkeit ihr Gebot zurück zu ziehen

    Oder gegen die Ebay Regeln einen Bekannten vor dem Abbruch ein Höchstgebot abgeben lassen können
  • ap7065 schrieb:

    Hallo,

    ja doch, habe ich ja gelesen. Da steht ja wenn sich an der Beschaffenheit was ändert- kann ich den Artikel raus nehmen. Die Beschaffenheit hat sich ja verschlechtert.

    Nur scheinbar für seinen Anwalt nicht schlimm genung.
    Du bist nicht präzise genug.

    Hier findest Du die ebay-Hilfe:
    pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

    Dort steht dann wörtlich:

    Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.

    wichtig ist: ohne ihre Verschulden ....beschädigt worden.....

    und:
    "Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel
    vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den
    Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten."

    Eine rechtskonforme Möglichkeit zu beenden, wenn Gebote vorliegen und Du selbst für eine Verschlechterung Deines Artikels verantwortlich bist, gibt es nicht.

    Dann mußt Du für Reparatur auf Deine Kosten sorgen.