Sternchen schrieb:
ap7065 schrieb:
Hallo,
ja doch, habe ich ja gelesen. Da steht ja wenn sich an der Beschaffenheit was ändert- kann ich den Artikel raus nehmen. Die Beschaffenheit hat sich ja verschlechtert.
Nur scheinbar für seinen Anwalt nicht schlimm genung.
In dem Moment hättest du einen Zusatz zur Artikelbeschreibung hinzufügen können und die bisherigen Bieter per Nachrichten informieren können mit der Möglichkeit ihr Gebot zurück zu ziehen
Oder gegen die Ebay Regeln einen Bekannten vor dem Abbruch ein Höchstgebot abgeben lassen können
Hätte ich machen können, ja! wollte es aber erst reparieren lassen.