Beenden von Auktionen und Gebotstreichung wird zum ebay-Trend

  • Sternchen schrieb:

    ap7065 schrieb:

    Hallo,

    ja doch, habe ich ja gelesen. Da steht ja wenn sich an der Beschaffenheit was ändert- kann ich den Artikel raus nehmen. Die Beschaffenheit hat sich ja verschlechtert.

    Nur scheinbar für seinen Anwalt nicht schlimm genung.



    In dem Moment hättest du einen Zusatz zur Artikelbeschreibung hinzufügen können und die bisherigen Bieter per Nachrichten informieren können mit der Möglichkeit ihr Gebot zurück zu ziehen

    Oder gegen die Ebay Regeln einen Bekannten vor dem Abbruch ein Höchstgebot abgeben lassen können

    Hätte ich machen können, ja! wollte es aber erst reparieren lassen.
  • biguhu schrieb:

    Haltet ihr es für sinnvoll, den gleichen Sachverhalt in zwei Threads zu diskutieren? Da ist doch jetzt schon vorhersehbar, dass es im Informationschaos endet.

    Bitte nur noch hier: Ebay - "Käufer" klagt an


    Irgendwie scheinen hier einige nicht des Lesens mächtig zu sein. Thema deshalb geschlossen!
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.