Artikel angeblich defekt - Paypal Käuferschutz

    • pandarul schrieb:

      Ja,

      Es gibt aber Leute die benutzen ihren PayPal-Account!
      Ja, aber....

      Diejenigen die nicht praktisch gezwungen sind PP zu nutzen (also auf alle Fälle alle die nicht als gewerbliche VK bei ebay unterwegs sind) sollten sich m.E. aber mal grundsätzlich überlegen ob die Nutzung von PP überhaupt sinnvoll ist (bzw. den vorprogrammierten Ärger wert ist) u. wenn ja auf welche Art & Weise.

      Diese Überlegung habe ich für mich schon vor vielen Jahren angestellt und entsprechend gehandelt und siehe da, ich habe Null Probleme als VK mit ohne PayPal. ;)
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    • pandarul schrieb:

      Ich kaufe regelmäßig in Übersee für nicht posttaugliche Beträge.
      Ich auch, allerdings mittlerweile nur noch eher unregelmässig.
      Das heisst aber noch lange nicht dass ich auch bei meinen ebay Verkäufen PP anbiete .....
      Selbst wenn mir PP meinen Account aus irgendeinem Grund morgen dichtmachen würde, wär mir das völlig wurscht.
      Für die paar Teilchen im Jahr die ich heute noch im aussereuropäischen Ausland kaufe, würde mir ganz bestimmt was einfallen (evtl. kauft bzw. zahlt das dann halt ein Familienangehöriger, Freund, Bekannter etc. für mich).

      Da fällt mir diesbezüglich gleich noch etwas OT dazu ein: wie wär`s denn mit PillePalle-Sharing? :D
      Jemand führt, natürlich gegen anteilige Gebühren, PP-Zahlungen für andere aus (bei Kleinzeug wird die Bedingung das Auftraggeber der Zahlung u. Empfänger der Ware übereinstimmen müssen eh nie nachgeprüft bzw. eingehalten da wegen meist unversichertem Versand ohnehin für die Katz).
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Selbst wenn mir PP meinen Account aus irgendeinem Grund morgen dichtmachen würde, wär mir das völlig wurscht.


      Mir nicht. Das meinte ich damit - grundsätzlich gebe ich dir ja recht, aber wie es in @monis Fall ist, kann nur @moni entscheiden, logisch.

      iiiihhBääähh schrieb:

      Da fällt mir diesbezüglich gleich noch etwas OT dazu ein: wie wär`s denn mit PillePalle-Sharing?


      Davon würde ich jetzt abraten, weil der Accountinhaber im Anlaßfall der gekniffene ist. Ich kann das Risiko, daß ich eingehe, wenn ich PayPal benutze, für mich abschätzen und eine entsprechende Entscheidung treffen. Jemand anderen würde ich damit nicht belasten wollen, zumindest niemanden, der mir nahe genug steht, daß ich ihm meine persönlichen Transaktionen anvertrauen würde. Aber wir driften ab...
    • *alte_eule* schrieb:

      Leute, die Käuferin schuldet nach wie vor das Geld für ihre Ware.
      Ja. Aber sie schuldet es mittlerweile im Grunde genommen nicht mehr der Verkäuferin Moni, sondern PayPal.
      Man sollte hier schon unterscheiden zwischen echtem, real existierendem Geld ( das hat Moni auf ihrem echten Bankkonto und kann somit auch frei darüber verfügen und es in der realen Welt ausgeben ) und irgendwelchem rein virtuellem "Guthaben", dessen Existenz oder Nichtexistenz von PayPal vorgegaukelt wird.

      Auch die Käuferin dürfte, wenn sie bei Verstand ist, das von Paypal erstattete virtuelle Guthaben umgehend in echtes Geld auf ihrem echten Bankkonto umgewandelt haben.
      Echtes Geld fehlt demzufolge aktuell ausschliesslich bei PayPal. Die wurden, sofern die Töpfe von Moni tatsächlich in werksneuem Zustand versendet wurden, von der Käuferin mit falschen Angaben betrogen.
      Und versuchen nun ihrerseits, den ihnen durch diesen Betrug enstandenen realen finanziellen Schaden widerrechtlich an die Verkäuferin Moni weiterzugeben.
      Dh, eigentlich handelt es sich hier um 2 verschiedene Vorgänge, einmal den vollendeten Betrug der Käuferin an PayPal.
      Und zum anderen den versuchten Diebstahl von PayPal an der Verkäuferin Moni, der ihnen aber misslungen ist, weil Moni schneller war.

      Die Verkäuferin Moni ist hier offensichtlich bei einer einzigen Transaktion gleich an 2 Transaktionsbeteiligte geraten, deren Rechtsverständnis mehr ( paypal ) oder minder ( käuferin ) fragwürdig ist.
      Die Käuferin versucht, mittels eines "Versicherungsbetruges" entweder einen von ihr verursachten Schaden an der gelieferten Ware zu vertuschen oder durch Austausch eines bereits beschädigten Topfes gegen den neuen von Moni sich zu bereichern.
      Möglicherweise ist ihr nicht bewusst, daß dadurch im Normalfall nicht die "Versicherung" ( also PayPal ), sondern die Verkäuferin geschädigt wird. Versicherungsbetrug ist im Alltag fast schon gesellschaftsfähig, man hilft schon mal dem Freund mit der eigenen Haftpflichtversicherung aus, wenn dem die teure Vase runtergefallen oder Rotwein auf die helle Auslegware gelaufen ist etc. Einen milliardenschwerden Konzern um eine dreistellige Summe zu behumpsen, wenn der diese Möglichkeit nun mal anbietet, da sind Hemmschwelle und schlechtes Gewissen nun mal sehr niedrig. ( geht mir übrigens ähnlich, erkennbare Betrugsangebote bei eBay, bei denen der Täter ausdrücklich nur Paypal anbietet, melde ich schon seit langem nur in seltensten Ausnahmefällen an eBay, wenn die ihren Drecksstall nicht ausmisten, sollen sie halt bei solchen Fällen den Käufern den Schaden ersetzen ). Halten wir also der Käuferin mal zugute, daß sie mit den üblichen Praktiken von PayPal nicht vertraut ist, ist ihr Verhalten zumindest nicht völlig unnormal oder was auch immer.

      Anders sieht es mit PayPal aus.
      Ich bin mit den Details der telefonbuchdicken AGB dieser kriminellen Vereinigung nicht näher vertraut, aber steht da tatsächlich explizit drin, daß ein Verkäufer mit der Akzeptanz dieser AGB PayPal dazu ermächtig, seine zivilen Rechtsstreitigkeiten mit seinen Käufern anstelle eines deutschen Gerichtes im Eilverfahren rechtskräftig zu entscheiden und das gefällte Urteil auch sofort zu vollstrecken ?
      Selbst ein Treuhänder ( der PayPal ja nunmal überhauptnicht ist ), behält die Kaufsumme im Streitfall zwischen Käufer und Verkäufer erstmal einfach nur ein, bis der Streitfall von einem Richter entschieden ist und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt ( oder sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt haben und dies beide übereinstimmend zum Ausdruck bringen ). Als Zahlungsdienstleister mit Bankenstatus ( der PayPal ist ) hat der Drecksverein sich hingegen in die Geschäfte zwischen ihren Kunden in keinster Weise einzumischen. Es geht PayPal einen feuchten Kehricht an, wer wem warum Geld überweist und noch weniger geht es PayPal etwas an, wenn zwei seiner Kunden untereinander in zivile Rechtsstreitigkeiten geraten. Und am allerwenigsten sind sie in irgendeiner Weise legal befugt, in solchen Fällen sich die Rolle eines deutschen Richters anzumaßen und ein Urteil zu fällen, das für eine der beiden Parteien einen in irgendeiner Form rechtsgültigen oder bindenden finanziellen Nachteil zur Folge hat.
      Wenn ein Zahlungsdienstleister zu Werbezwecken bzw Kundenaquise so etwas wie eine Versicherung bzw Schadensersatz anbietet, dann ist das nicht ungesetzlich. Allerdings muss das finanzielle Risiko einer solchen Versicherung bzw Schadensersatzzahlungen natürlich ausschliesslich beim Anbieter, also PayPal liegen.
      Wäre PayPal der Diebstahl bzw die Unterschlagung von Guthaben bei Moni gelungen, hätte sie möglicherweise tatsächlich versuchen müssen, PayPal zu verklagen, was meines Wissens bis heute noch niemand in einem vergleichbaren Fall zuende durchgezogen hat. Da sie ihr Geld aber nunmal hat, erübrigen sich entsprechende Schritte.

      Wenn wir aber die Lage dahingehend auslegen, daß Moni in keinster Weise verpflichtet ist, den von PayPal willkürlich und ohne legale Handhabe ins Minus gesetzen Account auszugleichen, kann sich beim Status Quo aber umgekehrt auch kein Anspruch ihrerseits gegen die Käuferin ergeben.
      Wenn Moni das Geld auf ihrem Bankkonto behält, ist die Transaktion zwischen Verkäuferin und Käuferin ordnungsgemäß abgeschlossen, VK hat das Geld und Käufer hatte die Ware. Thema abgeschlossen.
      Nun beginnt der zweite Teil, Käufer belügt den Zahlungsdienstleister und erschleicht sich so eine Schadensersatz-Zahlung.
      Dies ist aber eine Transaktion, mit der die Verkäuferin nach unserer Auslegung der Geschichte überhauptnichts zu tun hat, denn die hat das Geld und gibt es auch nicht wieder her. Solange sie weiterhin dabei bleibt, welchen Anspruch soll sie tatsächlich noch gegen die Käuferin haben ?!
      Wenn man den Minusbetrag auf Monis Paypal-Account tatsächlich der Käuferin zur Last legen will, müsste man aber gleichzeitig umgekehrt die Forderung von PayPal als berechtigt anerkennen !! Und daraus wäre dann zu folgern, daß Moni rechtlich irgendwie verpflichtet wäre, den in Frage stehenden Betrag an PayPal zu erstatten.
      Da sind wir uns hier aber wohl alle einig, daß sie das eben nicht ist.

      Ergo: Wenn Moni PayPal gegenüber keine legal begründete Zahlungsverpflichtung hat, kann die Käuferin auch nicht schuld sein an dem Minusbetrag auf Monis PayPal-Account. Den hat, wenn wir davbei bleiben, daß Moni nicht zur Rückzahlung verpflichtet ist, ganz alleine PayPal widerrechtlich verursacht und zu verantworten.

      Daß PayPal gegen jedes existierende Gesetz von der Verkäuferin das Geld fordert, ist genaugenommen nicht die "Schuld" der Käuferin, die hat PayPal betrogen, nicht die Verkäuferin.
      Daß PayPal sich über diesen misslungenen Versuch dermaßen ärgert, daß sie voraussichtlich die Geschäftsbeziehungen mit Moni kündigen werden ( anstatt, was wesentlich sinnvoller wäre, mit der unehrlichen Käuferin ), steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Kündigung könnte Moni im übrigen angesichts der Geschäftspraktiken von Paypal genausogut auch passieren, wenn sie tatsächlich bereit wäre, das Minus auf ihrem PP-Account aus eigener Tasche auszugleichen. Mit Sicherheit hat ihr PP-Account einen Vermerk als unzuverlässiger Verkäufer erhalten bzw als Risikokunde. Dh, auch wenn ihr Account ausgeglichen wäre, wäre ihr Risiko, daß Paypal ohne jeden sinnvollen Anlass plötzlich ihren Account komplett einfriert während einer laufenden zukünftigen Transaktion, um ein vielfaches höher als das sowieso schon tagtäglich bei jedem PP-Nutzer der Fall ist.
      So, wie sich Moni hier bisher präsentiert hat, ist sie eine harmlose Feld-, Wald- und Wiesen-eBay-Gelegenheitsnutzerin, die einen Preisausschreibengewinn verkaufen wollte und PayPal nur angeboten hat bzw nutzt, weil es oberflächlich so seriös und sicher aussah. Davon, daß sie, ähnlich wie Pandarul, PayPal regelmäßig für Auslands-Transaktionen nutzt oder es überhaupt dringend für irgendwas benötigt, war bis dato bei ihr nicht die Rede. Die Töpfe waren zum einen offensichtlich der einzige aktuell mit Paypal abgewickelte Verkauf und zum anderen scheint sie auch aktuell keine eigenen Käufe mit PayPal bezahlt zu haben ( denn sonst hätte Paypal sich unter Umständen sogar erdreistet, ihre Zahlungen an völlig unbeteiligte Drittverkäufer rückwirkend zu stornieren, um irgendwie den ihnen entstandenen Schaden wieder auszugleichen ).
      Es sieht also im vorliegenden Einzelfall bisher so aus, als könne Moni in Zukunft auch ohne PayPal wunderbar weiterleben und -handeln...
    • PS:
      Um die blöden Töpfe wieder loszuwerden, ist mir auf dem Klo grade eine perfide Idee gekommen:
      Einpacken und unfrei an PayPal senden.
      Und als Absender die Adresse der Käuferin draufschreiben :D

      Dh, im Falle einer Annahmeverweigerung durch PayPal würden die Töpfe automatisch an den vermeintlichen Absender, also die Käuferin "zurück"geschickt.
      Moni hätte so einen Versandbeleg mit Adressat PayPal. Und ein Tracking des Paketes würde ergeben, daß es bei der Käuferin gelandet ist ( wobei ich deren blödes Gesicht sehen möchte, wenn der Paketbote mit einem Paket vor der Türe steht, das auf den ersten Blick so aussieht, als käme es von PayPal ...) :lach:

      Nur so eine kleine Idee am Rande, aber bestimmt findet hier noch jemand den Haken bzw das Haar in der Suppe...
    • Ich glaube auch nicht, daß das irgendein Problem löst. Es ist auch gar nicht so einfach zu sagen, ob PayPal hier "Anspruch" auf die Töpfe hat.

      Ich tendiere immer noch dazu, daß PayPal hier nur Erfüllungsgehilfe ist und die Käuferin das Geld erneut zu zahlen und die Töpfe abzunehmen hat.

      Jene dazu auf eigene Kosten (und eigenes Risiko!) auf eine Reise durch Europa zu schicken, ist sicherlich nicht der schlaueste Plan.

      Achja, und es dürfte ne Urkundenfälschung sein, spätestens, wenn man versucht, mit dem Versandbeleg irgendwas zu beweisen.

      Aber gelacht habe ich auch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Wie wäre es mit der Variante: Imehl an Paypal

      "Sehr geehrte Frau Ebay-Pillepalle,

      ihre Pötte, die sie von XXX XXX (Account der Käuferin) erworben haben, sind leider bei mir angekommen. Mit diesem Schrieb setzte ich Ihnen hiermit in Kenntnis und eine Frist bis zum XX.XX.XXXX, diese bei mir abzuholen, abholen zu lassen oder mir einen freigemachten Paketschein zu schicken, damit ich ihnen ihr Altmetall zuschicken kann.

      Andernfalls sehe ich mich aus Platzgründen gezwungen, die Pötte zum genannten Fristende dem örtlichen Klüngelskerl zu übergeben.

      Mit froindlichsten Grüssen,

      der Pöttehorter"
    • pandarul schrieb:

      ...
      Ich bleibe dabei, die Käuferin ist umgehend per Einschreiben/Rückschein in Zahlungs- und Annahmeverzug zu setzen! Letzteres schon allein deshalb, weil damit die Haftung für die Töpfe nicht mehr bei @moni liegt und nur so der Weg frei wird, den KV zu kündigen, die Dinger anderweitig zu veräußern oder sich die Einlagerung vergüten zu lassen.


      Was spricht denn dagegen, wenn die TE statt der Käuferin ggü. den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und dann mit entsprechendem Aufwand eine mögliche Differenz beim Verkauf als Schadensersatz einzuklagen, gleich auf Vertragserfüllung zu bestehen und das bei Gericht anhängig zu machen?
      Hierbei geht weder das corpus delicti (soweit es sich denn um einen nachweisbaren Vorsatz der Käuferin handelt) "verloren", noch die Möglichkeit, die Angelegenheit mit einem größeren Lerneffekt (Kosten) für die Käuferin abzuschliessen, in dem diese dann auch noch vor Gericht nachweisen muss, dass die Beschädigung vor Gefahrübergang vorhanden war.
    • pandarul schrieb:

      ...
      Ich tendiere immer noch dazu, daß PayPal hier nur Erfüllungsgehilfe ist und die Käuferin das Geld erneut zu zahlen und die Töpfe abzunehmen hat.

      Natürlich, denn bisher konnte man mit keinem Wort lesen, dass die Käuferin vom Vertrag zurückgetreten ist. Genauso könnte man annehmen, dass diese eine Nacherfüllung erwartet.

      pandarul schrieb:

      ...
      Achja, und es dürfte ne Urkundenfälschung sein, spätestens, wenn man versucht, mit dem Versandbeleg irgendwas zu beweisen.

      Na, eher die Erregung eines Irrtums.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Was spricht denn dagegen, wenn die TE statt der Käuferin ggü. den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und dann mit entsprechendem Aufwand eine mögliche Differenz beim Verkauf als Schadensersatz einzuklagen, gleich auf Vertragserfüllung zu bestehen und das bei Gericht anhängig zu machen?


      Nichts. Ich würde den Rücktritt+Verkauf nur deshalb machen, weil ich dann den Schaden zunächst minimiert hätte. Dann kann man in aller Ruhe die Kosten/Nutzen-Betrachtung ausführen.

      Heiner.Hemken schrieb:

      Na, eher die Erregung eines Irrtums.


      ;)