Ja.
Es gibt aber Leute die benutzen ihren PayPal-Account!
Es gibt aber Leute die benutzen ihren PayPal-Account!
pandarul schrieb:
Ja,
Es gibt aber Leute die benutzen ihren PayPal-Account!
pandarul schrieb:
Ich kaufe regelmäßig in Übersee für nicht posttaugliche Beträge.
iiiihhBääähh schrieb:
Selbst wenn mir PP meinen Account aus irgendeinem Grund morgen dichtmachen würde, wär mir das völlig wurscht.
iiiihhBääähh schrieb:
Da fällt mir diesbezüglich gleich noch etwas OT dazu ein: wie wär`s denn mit PillePalle-Sharing?
*alte_eule* schrieb:
Leute, die Käuferin schuldet nach wie vor das Geld für ihre Ware.
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pandarul schrieb:
...
Ich bleibe dabei, die Käuferin ist umgehend per Einschreiben/Rückschein in Zahlungs- und Annahmeverzug zu setzen! Letzteres schon allein deshalb, weil damit die Haftung für die Töpfe nicht mehr bei @moni liegt und nur so der Weg frei wird, den KV zu kündigen, die Dinger anderweitig zu veräußern oder sich die Einlagerung vergüten zu lassen.
pandarul schrieb:
...
Ich tendiere immer noch dazu, daß PayPal hier nur Erfüllungsgehilfe ist und die Käuferin das Geld erneut zu zahlen und die Töpfe abzunehmen hat.
pandarul schrieb:
...
Achja, und es dürfte ne Urkundenfälschung sein, spätestens, wenn man versucht, mit dem Versandbeleg irgendwas zu beweisen.
Heiner.Hemken schrieb:
Was spricht denn dagegen, wenn die TE statt der Käuferin ggü. den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären und dann mit entsprechendem Aufwand eine mögliche Differenz beim Verkauf als Schadensersatz einzuklagen, gleich auf Vertragserfüllung zu bestehen und das bei Gericht anhängig zu machen?
Heiner.Hemken schrieb:
Na, eher die Erregung eines Irrtums.