Artikel angeblich defekt - Paypal Käuferschutz

    • Artikel angeblich defekt - Paypal Käuferschutz

      Hallo zusammen,

      hab folgendes Problem.

      Im Juli hab ich ein neues Topfset von Silit gewonnen(UVP 549,-Euro)

      Dieses habe ich zum Festpreis(260,-Euro) bei ebay verkauft.
      Rüchnahme wurde ausgeschlossen.

      Vor dem Versand habe ich die Töpfe auf Schäden untersucht.
      Die Töpfe waren alle Top, nicht der kleinste Kratzer.(Mein Mann kann das bezeugen)
      Also Töpfe wieder eingepackt und verschickt.
      Die Verpackung von Silit ist so gut, daß auf dem Versandweg keine Kratzer entstehen können.
      Jeder Topf ist einzeln in Karton gebettet.

      3 Tage später bekomme ich eine Nachricht von der Käuferin, daß 3 Töpfe Kratzer aufweisen.
      Sie hat auch direkt einen Fall geöffnet.
      Nach einigen Nachrichten, in denen ich immer wieder betont habe, daß ich einwandfreie Ware verschickt habe und deshalb die Töpfe nicht zurücknehme, hat die Käuferin den Fall an den Kundenservice übergeben.

      Knapp 1 1/4 Stunde später bekomme ich diese Nachricht von ebay:

      ---

      Unser Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen

      Details:
      Entscheidung:
      In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen.

      Bemerkungen:
      Der
      Käufer wurde gebeten, den Artikel an Sie zurückzusenden. Sobald aus den
      Versandinformationen hervorgeht, dass Ihnen der Artikel zugestellt
      wurde, wird eine volle Erstattung an den Käufer veranlasst.


      ---

      Geld wurde von Paypal einbehalten und mein Konto ist in Minus.

      Gerade finde ich einen Zettel von DHL im Briefkasten.
      Sind wohl die Töpfe.

      Wie gehe ich jetzt vor?

      Ich bin Privatverkäufer, hab über 650 nur positive Bewertungen und habe 100%ig einwandfreie Ware verschickt.

      Soll ich das Paket abholen oder einfach zurück gehen lassen?
      Soll ich einen Anwalt einschalten? (hab Rechtsschutz)

      Schon mal Danke
      Gruss
      Moni
    • Das Problem entstand nur weil du Paypal als Zahlungsmethode angeboten hast. Leider kann der Käufer sonst was erzählen und er bekommt Recht.
      Bei einer Überweisung wäre das nicht passiert.

      Hol dein Paket von der Post ab und kontrolliere ob alles da ist, nicht das noch Steine darin sind (diese Fälle in Verbindung mit Paypal gab es schon öfters), beim öffnen sollte ein Zeuge anwesend sein und dokumentiert werden.

      Wenn die Töpfe alle vorhanden und einwandfrei sind...einfach wieder zum Verkauf anbieten, aber dieses Mal nicht mehr mit Paypal.

      Der Käufer wird es sich wohl anders überlegt haben, vielleicht irgendwo günstiger bekommen!

      Vergiss nicht dieses Mitglied auf deine Sperrliste zu setzen, sonst kann der wieder etwas bei dir kaufen.
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    • mach das paket NUR im beisein von zeugen auf, zb den nachbarn dazuholen oder so. dein mann ist auch zeuge, aber 2 zeugen sehen mehr als einer und evtl. könnt ihr das auspacken filmen, also erstmal das paket im zugeklebten zustand und dann, wie du das auspackst.
      möglicherweise könnt ihr das in der postfiliale auspacken (am besten, wenn nicht so irre viel los ist: morgens gegen 9 oder abends kurz vor schluss als letzter in der reihe) und einen der mitarbeiter fragen, ob er/sie sich mal kurz dazugesellen kann, weil ihr einen zeugen braucht - die paar sekunden sollten kein problem sein. der nachbar würde bei dieser variante nicht zum einsatz kommen.

      das wäre dann ein hilfreicher nachweis, falls im paket nicht deine töpfe drin sind bzw. was völlig anderes.

      hattest du deine töpfe irgendwie markiert bzw. hast du detailfotos von denen gemacht?
      ich befürchte, die tante könnte dir ihre bereits gebrauchten töpfe der serie untergeschoben haben und hat nun das geld UND deine neuen töpfe.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Paypal spielt sich als Richter auf.

      Sieh erst mal zu, dass du die Sendung abholst. Die diesbezüglichen Ratschläge bzgl. eines Zeugen solltest du beherzigen.

      Dann prüfst du die von dir verkaufte Ware.

      Meine Fragen hatten einen Grund. Reichst du bitte mal die Artikelnummer und den Account deines Käufers nach?


      Ansprüche gegen PP geltend zu machen kannst du knicken. Ggf. kannst du aber durchaus Ansprüche gegen deine Käuferin geltend machen.
      Im Moment gehe ich davon aus, sie wollte mit dieser Methode das bei einem Privatverkäufer nicht existende Widerrufsrecht durchsetzen.
    • Dashboard schrieb:

      riverside schrieb:


      ich befürchte, die tante könnte dir ihre bereits gebrauchten töpfe der serie untergeschoben haben und hat nun das geld UND deine neuen töpfe.


      Oder im Paket sind ein paar Steine.
      Ist alles schon vorgekommen.



      deshalb ja auch
      - das auspacken filmen
      - möglicherweise in der postfiliale auspacken

      direkt nach erhalt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Äh,bei Silit gewonnen ? Dann hast du doch einen Beleg darüber. Wenn du es nicht benutzt hast,so liest es sich für mich zumindest,sol der K doch bitteschön alles zurückschicken.
      Da PP keinerlei Einblick hat,geschweige denn Durchblick,würde ich meinen RA bitten,PP einen freundlichen Brief zukommen zu lassen.PP hat nichts gesehen,also auch nichts zu entscheiden.
      Nebenbei würde ich dem /der K die Frage stellen,ob sie/er eine Anzeige wg. versuchten Betruges in den Händen halten möchte.
      Einfach ausgedrückt : nicht ängstlich reagieren,sondern sich auf die Hinterbeine stellen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @moni67

      Um einen besseren Blick auf die Angelegenheit zu haben, könntest du bitte (wie alte Eule schon schrieb) die Auktionsnummer nennen und den Mitgliedsnamen der Käuferin.

      Wir können dann mal die Geschichte genauer unter die Lupe nehmen, insbesondere das Verhalten der Käuferin bei anderen Käufen.
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    • Dashboard schrieb:

      riverside schrieb:

      schumiline schrieb:

      insbesondere das Verhalten der Käuferin bei anderen Käufen.


      und ob sie evtl. kürzlich schon mal töpfe gekauft hat.



      Eventuelll gebrauchte und zerkratzte Töpfe von Silit. :whistling:

      zb - und als schnäppchen am besten.
      natürlich kann die auch seit wer weiß wann solche zuhause stehen haben oder über einen anderen account gekauft haben oder es gab n anschiss vom männe wegen des preises der pötte oder...

      warten wir ab, was die TE berichten wird, wenn sie das paket aufgemacht hat. gibt ja nur 3 möglichkeiten:
      - die pötte der TE sind drin
      - es sind andere pötte drin
      - es ist was ganz anderes drin

      PS:
      wie teuer sind eigentlich schwarzlichtlampen und gibts die auch im taschenformat?
      Those who mind don’t matter
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Nach meinem Rechtsverständnis braucht moni67 die zurückgesendeten Töpfe überhauptnicht anzunehmen.
      Sie hat die angebotene Ware im beschriebenen Zustand versendet und kann den Versand nachweisen. Damit ist ihr Teil des Kaufvertrages erfüllt.
      Sie ist private Verkäuferin, Umtausch / Rückgabe etc ausgeschlossen.

      Die Käuferin ist nunmehr mit ihrer Zahlung im Verzug.
      Der würde ich eine formgerechte Zahlungsaufforderung samt Fristsetzung per Einschreiben schicken, in der zivil- und strafrechtliche Schritte angekündigt werden, sofern eine Überweisung des vollen Kaufpreises samt Versandkosten nicht bis zum genannten Termin auf dem in der Zahlungsaufforderung genannten Bankkonto eingegangen ist.
      Sollte der genannte Zahlungstermin ergebnislos verstreichen, erfolgt zum einen Strafanzeige wegen Betruges ( da eine Zahlung lediglich vorgetäuscht bzw ohne rechtskräftiges Gerichtsurteil zurückgezogen wurde ) und zum anderen ein Mahnbescheid.

      Die völlig willkürlichen Entscheidungen der luxemburger Briefkasten-Firma haben mit der Realität bzw gültigem deutschen Recht nicht das Geringste zu tun.
      Daß PayPal der Käuferin die Zahlung wieder gutgeschrieben hat, bedeutet daher noch lange nicht, daß die Käuferin nunmehr nicht mehr verpflichtet ist, den von ihr abgeschlossenen Kaufvertrag einzuhalten bzw die von ihr gekaufte und von der Verkäuferin gelieferte Ware auch zu bezahlen !!!
    • Völlig richtig, @ Schützin

      Ein Grund mehr, warum ich gern die Artikelbeschreibung gesehen hätte und auch gerne wüsste, was unsere VK aus den Kartons zieht.

      Die Käuferin hat eine Reklamation angeführt. Die sollte doch zunächst begutachtet werden, ehe hier weitere Ratschläge gegeben werden.

      Jetzt die Töpfe dem Versandunternehmen zu überlassen ist jedenfalls der denkbar schlechteste Anfang für die weitere Vorgehensweise.
    • Wenn sich VK 100perzentig sicher ist, die Ware im in der Auktion beschriebenen Zustand verschickt zu haben, sollte sie auf jeden Fall ihr Pillepallekonto links liegen lassen und keine Zahlung darüber mehr vornehmen und keine Zahlungen darauf zulassen. Paypal sofort aus allen Auktionen verbannen. Das Minus auf dem Konto mag unschön aussehen, mehr isset aber auch nicht. Drohmails, die irgendwann auftauchen werden von der Zahlungsklitsche und nachher von einem Inkasso: widersprechen und ansonsten abheften.

      Dass jetzt u.U. in den Pötten Kratzer sind, wo sie vorher nicht waren, ist eigentlich sehr gut denkbar. Werden wir ja sehen wenn TE berichtet...
    • *seufz*

      Ich würde die Rücksendung auch annehmen, PayPal gibt dem K im Zweifel so oder so die Kohle und dann hätte man gar nichts in der Hand.

      Am Kaufvertrag ändert das alles natürlich nichts.

      Ich würde, sofern die verkaufte Ware im Paket ist, ganz ähnlich so wie @Schützin das schreibt, der K per Einschreiben / Rückschein mitteilen, daß sie sich nunmehr nicht nur in Zahlungs-, sondern auch in Annahmeverzug befindet. Den Kaufpreis kann sie dann ja zur Abholung mitbringen oder halt zusammen mit einer erneuten Versandpauschale überweisen. Bis dahin fallen für die Einlagerung ihres Eigentums Kosten von xx Euro pro Tag an. Sofern die Kaufsache nicht innerhalb von sagen wir mal einem Monat abgenommen ist, würde ich die Aufkündigung des Kaufvertrages, den anderweitigen Verkauf der Ware und die Geltendmachung einer eventuellen Differenz zum ersten Verkaufspreis als Schadensersatz ankündigen.
    • anonymous schrieb:

      Problem ist, dass Moni das Geld noch nicht auf ihr Konto hat überweisen lassen. Daher geht es hier sehr wohl um echtes Geld.

      Rischtisch.... deshalb sofort das Pillepallekonto auf jeden Fall umgehend stilllegen, weil jeder eingehende Betrag sofort weg ist um das Minus auszugleichen. Die Pötte, so die tatsächlich im Paket sind, hat sie dann wenigstens und kann wie oben beschrieben weiterverfahren