Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Die Beeinflussung liegt .m.E. in der Tatsache,dass das bestehende Gebot nicht überboten werden kann.Dürfte doch nicht so schwer zu verstehen sein.
      Anders ausgedrückt : es besteht ein Vertrag mit dem bisherigen Höchstbieter,der aber durch den Systemausfall nicht mehr geändert werden kann.
      Es besteht eine deutliche Einschränkung bzw.Unerreichbarkeit der betroffenen Artikel.
      Ein Ei-Pott für 1€ wäre dann wirklich nicht so akzeptabel.(Ohne Gebotsabbrecher )
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Sag mal,willst oder kannst du nicht verstehen? Durch den Ausfall konnte es keine weiteren Gebote mehr geben.Davon darf man aber getrost bei ettlichen Art. ausgehen.Es konnte keine ordentliche Auk. durchgeführt werden.Das macht in meinen Augen den bisherigen Vertrag ungültig.Der bisher Höchstbietende hatte ebenfalls nciht mehr die Möglichkeit,evtl. höhere Gebote zu überbieten.
      Es ghet hier nicht um einen Auk.Abbruch seitens des VK.Da trifft deine Meinung i.A. zu.
      Hier wurden Auk. seitens technischer Fehler abgebrochen für die weder der K noch der VK geradezustehen hat.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Sag mal,willst oder kannst du nicht verstehen?


      Doch, ich verstehe dich sehr gut.

      Du beantwortest aber meine Frage nicht. Es steht momentan die These zur Diskussion, daß der Ausfall wegen Störung der Geschäftsgrundlage vor dem Ausfall geschlossene Verträge aufhebt.

      Meine Frage an dich ist also, welchen Einfluß die Störung auf den vor der Störung rechtsgültig geschlossenen Kaufvertrag hat.

      Nenne mir bitte irgendeinen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ Pandarul.
      Du willst nicht verstehen,du liest nicht richtig,was geschrieben wird,du hast eine festgelegte Meinung.
      Bei einer Auktion a lá ebay kommen die Gebote in den letzten Secunden.Diese Möglichkeit ist nicht vorhanden.
      Somit betrifft es mich als VK sehr wohl,nämlich dahingehend,dass ich nicht den Betrag erziele,der sonst erreicht worden wäre.
      Ich weiß z.B. dass es einige Bieter gibt,die grundsätzlich erst in deen letzten Minuten,Secunden bieten.Also muß ich mir keine Gedanken über 1€ Schnäppchen machen.
      Beim Ausfall bin ich der Gelackmeierte.
      Nochmal : Beim Serverausfall wird mein Angebot ad absurdum geführt.
      Mein Angebot läuft über 7 Tage,nicht über 6 Tage,18 Std.Erst nach Beendigung,und zwar den 7 Tagen kommt der zu erfüllende Vertrag zustande.
      Wird mir aber die Möglichkeit genommen,mein Ang. 7 Tage aufrecht zu erhalten,ist für mich der Verlauf der Auk. incl. der Gebote hinfällig.
      Die Auk. wurde nicht regulär beendet.

      Aber das verstehst du verm. auch nicht.Kommt bestimmt wieder deine Standardfrage.
      (Er wird beeinflusst.Z.B. schon allein deshalb,dass ich nicht puscheln kann. :rolleyes: )Was ich nicht mache.Aber trotzdem.
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    • Ich versteh es nicht, wie das hier so ausarten kann?

      Ich war in den letzten Tagen nicht online und hab heute abend das erste mal hier reingeschaut. Hab mich ein wenig informiert und hab mir meine Meinung gebildet. Die kann ich auch vernünftig hier mitteilen.

      Ich sehe den 313er hier für nicht anwendbar. Wie gesagt, der wäre anwendbar wenn das Auktionsende VOR dem Systemausfall lag. Nur wofür braucht man den dann noch?

      Grundlage dafür, wann rechtlich der Vertrag zu stande kommt, steht in der AGB. Alles andere steht in den Grundsätzen von eBay.

      Ich verstehe daher wirklich nicht die Aufregung hier.

      Natürlich steht jedem frei, eine höchtsrichterliche Entscheidung anzustreben. Aber ich befürchte, dass der geignete Kläger dabei leer ausgehen wird.

      Kann jetzt einer etwas verbindliches dazu sagen? Wenn ja, dann dürfte er der Richter vom BGH sein, der dann aber als befangen abgelehnt werden könnte!
    • Immer noch Windmühlen?

      Ich geh jetzt nochmal anders ran.

      "Recht ist nicht immer gerecht."

      Schon mal gehört?

      Alles hängt an der schriftlich und verbindlich festgehaltenen Willenserklärung, einen Artikel (mindestens) zum Startpreis zu verkaufen. Nur wenn kein Gebot erfolgt, hat er hinterher keinen Vertrag.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Du willst nicht verstehen,du liest nicht richtig,was geschrieben wird,du hast eine festgelegte Meinung.


      Doch, ich lese das alles und verstehe das auch sehr gut.

      Das Problem ist schlicht, daß der Ausfall einfach gar keinen Einfluß auf den davor geschlossenen Kaufvertrag hat. Er ändert nichts an der Willenserklärung des Verkäufers, nichts an der des Käufers, nichts am Vertragsinhalt, nichts an dessen Grundlagen. Gar nichts.

      Er sorgt nur dafür, daß eventuelle andere Verträge, die möglicherweise für den VK besser sind, nicht zustande kommen können. Das stört aber nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrags mit dem niedrigeren Bieter. Genauer: es hat überhaupt keinen Einfluß auf diesen Vertrag.

      Natürlich betrifft dich das alles als VK! Hat nie einer in Abrede gestellt. Wie bereits gesagt, ist es dein Risiko, 1-Euro-Auktionen einzustellen.

      Dein Angebot lief auch über 7 oder 10 oder was immer du eingegeben hast Tage. Es konnte bloß nicht zu jedem Zeitpunkt beboten werden, was eBay, erneut, dir genau nicht garantiert.

      Ob dein Angebot "für dich" hinfällig ist, ist, bei allem Respekt, für eine objektive Beurteilung des Sachverhalts vollkommen belanglos.
    • forenuser schrieb:

      Die Auktion wurde (noch) NICHT gem. Grundsatz verlängert. Folglich dürfte sie auch noch nicht offiziell beendet sein!


      Ich denke du hast die Anwendung des Grundsatzes noch nicht miterlebt. Der ist mehr für einen Totalausfall und nicht für so eine Lappalie wie am Freitag. eBay hält dann alle Auktionen an (nachdem sie ggf. die ganze Plattform dichtgemacht haben) und startet die Website mit neuen Auktionsendzeiten zu einem vorher angekündigten Termin x neu.

      Ausgelaufen ist ausgelaufen. eBay hat in diesem Fall nicht verlängert, wie ich oben bereits sagte, hätten sie das auch gar nicht gedurft, weil eben rechtsgültig geschlossene Kaufverträge davon betroffen gewesen wären.
    • Ich hatte zum Glück oder leider keine Angebote drin.
      Ein paar die unter beobachtten hatte,liefen allerdings zu relativ niedrigen Preisen aus.
      Kann allerdings auch der Urlaubs - Ferienzeit geschuldet sein.


      @ P.Was für mich belanglos ist,kannst du getrost mir überlassen,so wie ich dir dein Unverständis und Uneinsichtigkeit für andere Meinungen lasse.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Trotz allem schreiben sie im Grundsatz:

      eBay verlängert die betroffenen Angebote um 24 Stunden

      @eBay
      dann macht das doch! Haltet euch mal an euren Grundsatz und verlängert die abgelaufenen Auktionen um 24h.

      Darunter ist sicher auch eine Auktion im 5-stelligen Bereich. Eine Auktion über einen Artikel, den der VK auch nur einmal vorätig hat *gg