Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • pandarul schrieb:

      @monza, ich habe nicht das geringste gegen andere Meinungen. Wie kommst du da drauf?

      Ich habe allerdings etwas dagegen, wenn hier mit dem Brustton der Überzeugung geschrieben wird, "natürlich" seine alle Auktionen anfechtbar, und auf mehrfache Nachfrage verschiedener Poster nichts zurückkommt. Es
      muß in einem Forum, daß einen gewissen qualitativen Anspruch hat, möglich sein, solche Postings als das zu demaskieren, was sie sind: hohle Phrasen.

      Hier bleibt mE schon seit zu langer Zeit zu viel fragwürdiges unwidersprochen stehen. Das macht konstruktive Diskussionen unmöglich.
      Eigentlich wollte ich icht mehr, aber ...
      Selbstverständlich ist alles irgendwie anfechtbar, das solltest du wissen!
      Deine Nachfragen, die Totschlagargumente meinst du damit? Du demaskierst Denküberlegungen als "hohle Phrasen"?
      Du bist absolut nicht diskussionsfähig!
      Aus Juristenkreisen kenne ich das anders (bis hoch zum Prof!)
      Als Klugscheißer bist du allerdings bisher unübertroffen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems keine Gebote auf Artikel abgegeben bzw. Festpreisartikel gekauft werden können.


      Das war aber nicht der Fall, es wurde doch während dieser Zeit massenhaft ge- und verkauft! Ist auch schon mehrmals geschrieben worden.

      eBay nennt das dann euphemistisch einen nicht-durchgehenden Systemausfall oder macht halt mehrere durchgehende Systemausfälle daraus, die jeder für sich unter 2 Stunden sind.
    • pandarul schrieb:

      Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems keine Gebote auf Artikel abgegeben bzw. Festpreisartikel gekauft werden können.


      Das war aber nicht der Fall, es wurde doch während dieser Zeit massenhaft ge- und verkauft! Ist auch schon mehrmals geschrieben worden.

      eBay nennt das dann euphemistisch einen nicht-durchgehenden Systemausfall oder macht halt mehrere durchgehende Systemausfälle daraus, die jeder für sich unter 2 Stunden sind.
      au nee... das steht ja in den News drin, dass von 8.45 Uhr bis 15.00Uhr durchgängig die Störung war. Und damit lag die auch ausserhalb der (wenn man es eng sieht heranziehbaren) regelmässigen wartungsarbeiten, die allerdings (laut Herrn Ebay selbst ) keine oder nur sehr geringe Auswirkungen auf die Verhökerplattform haben (sollen). Ist diesmal ja in die Büx gegangen ;)
    • Ach ja... auf Seite eins dieses Freds wurden ja die "Wartungsarbeiten" auch (teilweise) angedeutet: die Übersicht in "Mein Ebay" ist da verändert worden. Ich hatte in diesem zeitraum zwei verschiedene Versionen davon beim Einloggen. Leider habe ich in diesem Zeitraum garnicht versucht, irgendwas zu bebieten.... vielleicht wären wir da dann auch weitergekommen mit den Erkenntnissen.
    • pandarul schrieb:

      @monza:

      Liebe eBay-Mitglieder,

      gestern, am 23. August, zwischen 8:45 Uhr und 15:00 Uhr kam es auf einigen eBay-Webseiten und Kundenserviceseiten weltweit zu zeitweiligen Systemausfällen.


      (news.ebay.de/globalnews/item/show/1775 - Hervorhebung von mir)


      So weit, so gut *g*

      Nur auch da wieder der Einwand: auf welchen Seiten büddascheen Herr Ebay? Nur in Tikatukaland oder auf den wichtigen, umsatzstarken Märkten? Mit welchen Auswirkungen auf die Gebotsabgabemöglichkeiten oder sogar auf die Möglichkeit, seine Auktion zu beenden (wie auch immer.... *gg*).

      Und wie waren die "zeitweisen" Systemausfälle beschaffen? Sekundenweise oder länger? Reichte die Zeit um sich einzuloggen und Gebote abzugeben? Oder war es sogar unmöglich die Gebote zu bestätigen?

      SO würde ich als Anwalt den Zeugen Herrn Ebay fragen wollen wenn ich einen Mandanten zu vertreten hätte, der (übertrieben gesagt) in diesem fall seinen raserati für nen Dollar hergeben sollte ;)
    • Ich glaube, kann das aber natürlich nicht belegen, daß wenigstens zeitweise u.A. die Einlogg-Seite betroffen war, möglicherweise weltweit.

      Alle, die schon eingeloggt waren, also z.B. das Häkchen beim Login benutzen, konnten aber mehr oder weniger alles machen.

      Es wurden in der Zeit Millionen von Geboten korrekt abgegeben und vom System angenommen.

      Ich habe jetzt mal 5 Gebotslisten gesucht vom 23. gegen 13:30:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=251322080451
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=161087340310
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=130971673357
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=141042018834
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=161091064852

      Überall mehrere Gebote gegen Angebotsende. (Alle Angebote standen untereinander in der Suche.)

      Du kannst gerne weitere Stichproben machen, aber ein andauernder und globaler Ausfall war das nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • FU,
      ich habe überlegt, ob ich dir folgendes via PN schreibe, NEIN ich schreibe es öffentlich!
      Falls die Feststellung von unerschüttlichen Meinungen hier keinen Platz haben sollte, gut, dann habe ich hier wohl auch keinen Platz mehr!
      Gerade im juristischen Bereich wird sehr große Achtung darauf gelegt, verscheidene Betrachtungsmöglichkeiten zu DISKUTIEREN!
      Andere Meinungen "totzumachen", passt weder in die "Juristerei" noch in mein erlerntes Weltbild.
      Der hier federführende User, mit überheblicher Selbstdarstellung nebst höchst möglicher Erniedriegung anderer Diskutanten, mag hier gerne gesehen sein....
      Wenn mir ein @Löschbert richtig eins um die Ohren haut, ok (er hat einiges mehr an Erfahrung!), es ist aber ein Unterschied ob man den Gegenüber als Deppen hinstellt oder ihn "korrigiert".
      In diesem Fall gibt es allerdings keine empirische Korrektur, lediglich subjektive Einschätzungen!

      Jetzt könnt ihr mich neben Würmchen auf die "stille Treppe" setzen! Langsam schwindet bei mir auch die "Lust" hier noch zu schreiben, wenn juristische Einschätzungen nicht mehr gemacht werden können weil eine Glucke auf einem Ei hockt!
      Und "einlenken" sieht für mich anders aus, als wiederholt die Gegenmeinung als Deppenmeinung hinzustellen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @GIU
      Ich will nicht, dass das hier ins OT entgleist.

      Ihr habt euch beide nichts geschenkt. Aber ich muss auch sagen, dass ich von Dir leider keine Nachweise gesehen hab, die deine Meinung bestätigt hätten können. Auch den Schuh mit den fehlenden Antworten musst Du dir anziehen.

      Menno, ich kenn Dich so. Ich weiß aber auch, dass Du es anders besser kennst.

      @all
      reist Euch bitte alle mal etwas am Riemen. Diskutiert sachlich und verzichtet auf diese Anfeindungen. Wir wollen doch im Prinzip alle das Selbe. Nur ist das oftmals leider nur ein Wunschgedanke. Das musste ich in den Jahren meiner Aktivität auch erst einmal einsehen. Z.B wird eBay versuchen, ein zweites St. Pölten mit aller Macht zu verhindern. Hat was gedauert, bis ich das eingesehen hab.

      Wer mit Kritik umgehen kann, der versteht auch, dass diese für einen selbst nur positiv sein kann (wenn berechtigt).
    • pandarul schrieb:

      @monza:

      Liebe eBay-Mitglieder,

      gestern, am 23. August, zwischen 8:45 Uhr und 15:00 Uhr kam es auf einigen eBay-Webseiten und Kundenserviceseiten weltweit zu zeitweiligen Systemausfällen.


      (news.ebay.de/globalnews/item/show/1775 - Hervorhebung von mir)




      Schön, darin ward ihr euch schon mal einig.

      Dann setze ich jetzt aus den AGB nach:

      Es liegt im Ermessen von eBay zu entscheiden, ob zwei Systemausfälle, die kurz nacheinander vorkommen, als ein Ausfall gewertet werden.



      Und damit ist der Einwand, dass eBay nach eigenen Bedingungen verlängern muss, schon mal vom Tisch.




      Und nochmal aus den AGB, weil ja offenbar unterschieden wird:

      Was ist ein Ausfall der Suchfunktion?

      Ein Ausfall der Suchfunktion liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung über die Suche nicht auf die Angebote zugegriffen werden kann.



      Dieser Ausfall wurde in der Meldung nicht aufgeführt.
    • Moin :)

      Nö Eule.... da stand in der News nix von "Zwischen 8.45Uhr und 11.00Uhr und zwischen 11.01 und 15.00Uhr kam es jeweils zu..." oder "gestern kam es zu mehreren Ausfällen zwischen...", sondern die Störung wurde als durchgehende, eine Störung beschrieben.... Die Störung lag darin, dass zeitweilig die Seite(n) nicht erreichbar waren. Wie lange "zeitweilig genau zu definieren ist, wird Herr Ebay auch garnicht sagen können bzw WOLLEN. Da ginge es ja um die Folgen daraus (aus den Grundsätzen bei Systemausfall). Insgesamt stehen über sechs Stunden rundgerechnet zur Debatte.... da kann Herr Ebay nicht "auf Biegen und Brechen" mehrere 2-Stunden-Störungen draus stricken, würde ihm als Zeuge vor Gericht keiner abnehmen *g*

      Ausfall Suchfunktion ist was anderes als Systemausfall..... das hat nen eigenen § in den Grundsätzen ;)
    • Pandarul....

      jo, stimmt auch. Es sind Gebote abgegeben und vom System abgenommen worden.... allerdings eben nicht von allen die wollten (würde ich behaupten). Ich berufe mich da wieder auf die News die besagt, dass es weltweit zu Ausfällen kam.

      Und im Argument, dass es Leuten möglich war, die das Häkchen nicht weggemacht haben und somit eingeloggt blieben, die anderen (vielleicht) nicht, könnte auch nicht ziehen. Wird ja sogar davor gewarnt, den Haken zu lassen - aus Sicherheitsgründen. Ist aber eine andere Baustelle..... Nur würde dies, wenns zuträfe, auch zeigen, dass es eben nicht durchgängig möglich war.

      Aber wie gesagt.... es würde bei einer juristischen Auseinandersetzung darauf hinauslaufen, wer besser reden könnte bzw. die "besseren" Fragen stellen würde, um den Richter zu überzeugen. Nur sehe ich HIER wesentlich bessere Chancen aus einem Vertrag herauszukommen als in einem "Abbrecherfall". Das wäre ja auch Neuland sozusagen...
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Ist wahrscheinlich alles schon viele Male hier geschrieben worden, aber in all den Streitereien total untergegangen.
      Mal ne persönliche Zusammenfassung.

      1. Diverse Bieter haben vermeldet, dass sie Probleme mit dem Einloggen bzw. Bieten hatten. Das bedeutet bislang lediglich, dass weniger potentielle Käufer unterwegs gewesen sind, von denen aber niemand weiß, auf was und wie hoch sie hätten bieten wollen oder wie groß ihre Zahl überhaupt ist.

      2. Der Einstellende hat die Wahl zwischen verschiedenen Angebotsformaten: Er kann für einen Euro Startgebot einstellen und akzeptiert damit das Risiko, dass sein Artikel auch dafür weggeht. Er muss aber nicht.
      Einige Anbieter ermitteln vor dem Einstellen, für welchen Preis ein ähnlicher Artikel zu bestimmten Zeiten bislang verkauft worden ist und versuchen dann, ihr Angebot entsprechend einzustellen. Deshalb enden viele Angebote sonntags oder zu anderen "beliebten" Zeiten.

      Andere Anbieter wollen gerade die Gebotsaktivität dadurch anregen, dass sie mit einem Euro starten. Preissicherung findet dann zum Teil über Puschel statt. Auch hier können keine allgemeingültigen Aussagen der "betroffenen" Anbieter gemacht werden.

      3. Jeder Vertrag ist ein Einzelfall. Jeder VK hat das Recht, einen Versuch zur Anfechtung zu starten. Aber dabei muss er einen Anfechtungsgrund nennen und ihn beweisen. Wird ein Anbieter von Leuten angeschrieben, die auf seinen Artikel nicht bieten konnten, mag er das können. Einfach nur mal anzunehmen, dass bestimmt jemand Betrag X geboten hätte, ist wohl schwerlich als Beweis zu sehen.

      4. Kommen wir zu Punkt 1 zurück, ist doch letztlich fraglich, ob hier ein Irrtum vorliegt. Und welcher überhaupt?
      Ein Erklärungsirrtum, weil man vorher nicht wusste, dass Bieter gehindert sein würden? Ist das glaubhaft, wenn jem. seine Auktionen am "Wartungstag" vormittags enden lässt?
      Inhaltsirrtum? Weil man ja nicht wissen konnte, dass es Störungen geben und der Zeitraum für Gebotsabgaben sich evtl. und je nach Bieter verkürzen könnte?
      Aber ist ein Inhaltsirrtum wirklich gegeben, wenn man doch von vorneherein nie sicher sein kann, ob Leute bieten und wie hoch Leute bieten werden, wenn man sich also grundsätzlich schon entschieden hat, das Risiko des Einstellens mit 1 Euro Startgebot einzugehen?

      Ist die Laufzeit einer Auktion überhaupt relevant, wenn der Artikel für z.B. zehn Tage eingestellt worden ist und ein paar Stunden fehlen?
      Bei Kurzangeboten mag eine andere Gewichtung vorliegen.
      Und kann ein Anbieter nicht fast jederzeit vorzeitig beenden und an den Höchstbietenden verticken? Macht kaum einer, aber möglich ist es.

      Übermittlungsirrtum vielleicht? Aber trägt das Übermittlungsrisiko nicht sowieso der Willenserklärende?

      5. Egal, was man hier glaubt oder welche Urteile gepostet werden - Urteile können richtigungsweisend sein, aber sind letztlich Urteile zu Streitigkeiten zwischen den Prozessbeteiligten mit den ganz eigenen Konstellationen. Urteile können Leitsätze enthalten, ersetzen aber keine Gesetze oder Verordnungen.
      Jeder Betroffene dürfte dann wohl am Zug sein und muss die Anfechtung erklären. Dies unverzüglich. Belegen muss er sie auch. Und was wäre ggf. mit Schadenersatz für den K?


      Insgesamt sehe ich also auf keiner "Seite" der Diskutanten hier einen Anlass, derart absolute Aussagen zu treffen.
    • monza30 schrieb:

      das steht ja in den News drin, dass von 8.45 Uhr bis 15.00Uhr durchgängig die Störung war
      Tut es nicht. Es steht drin, dass es zu zeitweriligen Systemausfällen kam. Mehrere. Zeitweilig. Nicht mal in den Mails, die ebay den betroffenen Verkäufern geschickt hat steht was anderes drin:

      Lieber...

      am 23. August kam es zwischen 8:45 Uhr und 15:00 Uhr auf einigen eBay-Websites und Kundenserviceseiten weltweit zu zeitweiligen Systemausfällen. Diese beruhten auf technischen Schwierigkeiten, die während der planmäßigen Wartungsarbeiten aufgetreten sind.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Nachdem alles wieder einwandfrei funktioniert, führen wir im Moment zusätzliche Sicherheitsmaßnamen ein. Wir möchten so verhindern, dass es bei Wartungsarbeiten noch einmal zu diesen technischen Problemen kommt. Wir möchten Ihnen versichern, dass zu keiner Zeit persönliche Daten und Informationen unserer Mitglieder gefährdet waren.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Als einen vom Systemausfall betroffenen Verkäufer wollen wir Sie darüber informieren, welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen:
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]Die oben erwähnten Gutschriften werden Ihrem eBay-Konto Ende August erteilt und auf Ihrer nächsten Rechnung angezeigt.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Wir verstehen, welche Auswirkungen ein Systemausfall dieses Umfangs für Sie als von uns sehr geschätzter Verkäufer haben kann. Wir bitten Sie daher vielmals um Entschuldigung. Vielen Dank, dass Sie bei eBay verkaufen.
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Mit freundlichen Grüßen,
      [Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Fridolin Folksfagen*)



      *) Name geändert, ebay-Mitarbeiter haben keine Schiebetüren. ;)

      Interessant finde ich diesen für eine reine Systemstörung eigentlich vollkommen überflüssigen Passus: Wir möchten Ihnen versichern, dass zu keiner Zeit persönliche Daten und Informationen unserer Mitglieder gefährdet waren.[Blockierte Grafik: http://p.ebaystatic.com/aw/globalAssets/emer/emer_spacer.gif]

      Hmmm..... Wie war doch gleich das Credo der Presseabteilung? Lüge am lautesten immer von dem, was nicht ist.

      monza30 schrieb:

      Leider habe ich in diesem Zeitraum garnicht versucht, irgendwas zu bebieten.

      Ich habe. Und es hat ganz gut geklappt. Steht aber auch schon hier drin.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da in diesem Thread bisher so viel kritisiert wurde und sich dabei viele nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, möchte ich mal Zahlis Beitrag positiv hervorheben. Das ist eine sachliche und gut strukturierte Diskussionsgrundlage.

      Inhaltlich will ich das alles gar nicht werten, lediglich den Punkt 4, bevor sich daraus wieder ein unkontrollierter Streit entwickelt. Daher möchte ich es dann doch in andere Worte fassen. Genannt wurden von Zahli:

      • Erklärungsirrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte (z.B Tippfehler). ==> trifft nicht zu
      • Inhaltsirrtum: Der Erklärende irrte sich bei der Abgabe einer Willenserklärung über den Inhalt der Erklärung (der Erklärende hat nicht verstanden, was er das erklärte). ==> trifft nicht zu
      • Übermittlungsirrtum: Dies ist z.B der Fall, wenn die Erklärung von ebay anders übermittelt wird, als vom Erklärer abgegeben (z.B durch eine technische Panne). ==> trifft nicht zu
      Damit dürfte die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung nach diesen Kriterien vom Tisch sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Da in diesem Thread bisher so viel kritisiert wurde und sich dabei viele nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, möchte ich mal Zahlis Beitrag positiv hervorheben. Das ist eine sachliche und gut strukturierte Diskussionsgrundlage.

      Inhaltlich will ich das alles gar nicht werten, lediglich den Punkt 4, bevor sich daraus wieder ein unkontrollierter Streit entwickelt. Daher möchte ich es dann doch in andere Worte fassen. Genannt wurden von Zahli:

      • Erklärungsirrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte (z.B Tippfehler). ==> trifft nicht zu
      • Inhaltsirrtum: Der Erklärende irrte sich bei der Abgabe einer Willenserklärung über den Inhalt der Erklärung (der Erklärende hat nicht verstanden, was er das erklärte). ==> trifft nicht zu
      • Übermittlungsirrtum: Dies ist z.B der Fall, wenn die Erklärung von ebay anders übermittelt wird, als vom Erklärer abgegeben (z.B durch eine technische Panne). ==> trifft nicht zu
      Damit dürfte die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung nach diesen Kriterien vom Tisch sein.
      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      und vielen Dank, großer Uhu. Das habe ich mir genauso erklären lassen, aber ich hatte diverse Poster so verstanden, dass sie genau von einem dieser Irrtumsarten ausgegangen sind und hätte dazu gerne eine Erläuterung durch sie gelesen.
    • monza30 schrieb:

      Nur würde dies, wenns zuträfe, auch zeigen, dass es eben nicht durchgängig möglich war.


      Monza, das steht doch gar nicht zur Debatte. Selbstverständlich gab es einen Ausfall, selbstverständlich waren viele betroffen und selbstverständlich war der signifikant, darüber (wenigstens) sind wir uns alle einig. Wie ich oben und Löschbert weiter unten schrieb, gab es aber keinen durchgängigen Ausfall lt. dem Grundsatz zu Systemausfällen, womit deine These, daß eBay hätte verlängern müssen, vom Tisch ist.

      @Zahli: Was du schreibst (und mehr) ist in der Tat seit Seite 2 oder 3 von verschiedenen Postern in verschiedenen Formulierungsvarianten mehrfach vorgebracht worden.

      Jeder VK hat das Recht, einen Versuch zur Anfechtung zu starten. Aber dabei muss er einen Anfechtungsgrund nennen und ihn beweisen.


      Ganz genau. Beweisen. Und es liegt nach wie vor keine Argumentation auf dem Tisch, welcher (rechtliche) Grund zutreffend wäre und wie ein entsprechender Beweis aussehen könnte.