Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Die Ausfälle waren wohl - mal wieder - regional unterschiedlich.Ich hatte ein unterschiedliches Erscheinungsbild,konnte aber außer die beendeten,überbotenen Atikel alles einsehen.Bieten usw. ging.Kommt auch darauf an,ob man FF,IE oder wen auch immer nutzt.
      Ebay selbst haftet natürlich nicht für Schäden,die durch deren Bastelhamster verursacht werden.Wobei die Frage erlaubt sein darf,ob ein mürrischer Richter da nicht anderer Meinung ist.
      Bei solchen Probs wäre es seitens ebay aber sicher möglich,die Auktionen um einen Tag zu verlängern,um Schäden der Nutzer zu minimieren.
      Aber ebax und Vernunft.....
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Bei mir sind gestern Abend drei Auktionen ausgelaufen, auch zu einem guten Preis.

      Allerdings enthielten die EOA mails keine Adressen vom Käufer und Verkäufer. Dies hatte ich noch nie bisher.
      Was aber kein Problemdarstellt, denn ich konnte problemlos die Kontaktinformationen anfordern.
    • quantitaetsforum schrieb:


      vanvog schrieb:


      Hat jemand ein Schnäppchen machen können? Also ich habe keine gesehen.


      Kannst Du eigentlich an nichts anderes denken, als daran, aus dem Schaden anderer Kapital zu schlagen?
      Wenn ich jetzt hier schriebe, was ich über Dich denke, hätte ich gleich ein ganzes Uhu- und Eulengeschwader am Hals.

      wenn du dich darüber schon aufregst, dann solltest du über alle derartige kommentare hier aufregen.

      wie würdest du diesen bewerten?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      monza30 schrieb:

      Man könnte sicher versuchen, einen so entstandenen Kaufvertrag anzufechten....

      Ok, das ebay-Nachrichtensystem scheint wieder zu funktionieren. Bisher wollen drei der Verkäufer ihre Artikel nicht zu dem Preis abgeben. Ich überleg gerade ob ich heute vergnügungssüchtig bin...

      ein schelm wer böses dabei denkt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • anscheinend ist sich ebay auch der Frage von evtl. Reklamationen bewußt, wie sonst sollte ich folgende Ankündigung verstehen:

      Zitat aus Ankündigungen in der Community, dort wo sonst immer der hinweis auf die Wartungsarbeiten steht (sry, kann weder zitieren noch screenshots machen)

      ".....Wir möchten Ihnen an dieser
      Stelle versichern, dass in dieser Zeit keine Ihrer persönlichen
      Daten und Informationen gefährdet waren. Verkäufer, die von den
      Ausfällen betroffen waren, sind durch unsere Grundsätze zu
      Systemausfällen geschützt. Die betroffenen Verkäufer erhalten in
      den kommenden Tagen alle wichtigen Informationen zu entsprechenden
      Gebührengutschriften. Unsere oberste Priorität ist es, unseren
      Käufern und Verkäufern die beste Erfahrung zu bieten."

      dann ist doch alles in Butter, oder? 8)
    • In der Info von eBay geht es doch mehr oder weniger um Auktionen, die noch nicht beboten waren, den Mindestpreis nicht erreicht hatten oder zum Sofortkauf ausliefen ohne, dass jemand bieten konnte.

      Klar sind die dann großzügig, soweit den VK überhaupt Kosten entstanden sind oder werden.
      Aber wie soll ermittelt werden, welche Auktionen ausliefen ohne weiter beboten werden zu können?

      Da wird es dann vielleicht Einzelfallentscheidungen via Kulanz geben, aber insgesamt ist sicher nicht "alles im Butter".

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    • Auf der Community-Startseite:




      Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de



      Liebe eBay-Mitglieder,


      Wir möchten uns für die Probleme bei der Nutzung der eBay Webseite und
      unserer Apps entschuldigen.

      Die Störung ist nun größtenteils behoben. Wir konzentrieren uns jetzt
      darauf, alle Funktionen im vollen Umfang wiederherzustellen.

      Wir werden nun die Auswirkungen der Probleme analysieren und auf dieser
      Basis weitere Entscheidungen treffen.



      Herzliche Grüße
      Ihr eBay-Team



      Na also. Sie werden analysieren und weitere Entscheidungen treffen. :]
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Unfug?
      Dass die "abgeschlossenen Verträge" anfech5bar sein dürften sollte wohl außer 'Frege stehen!
      EBay-AGB ersetzen nunmal nicht das BGB!


      giu,

      kannst du mir die Stelle nennen, wo in den AGB etwas zu den geschlossenen Kaufverträgen steht?

      Ich kann nur erkennen, dass darauf hingewiesen wird, man könne ggf. die Angebotslaufzeit verlängern und/oder aber die entstandenen Gebühren ersetzen.
    • Bin mir nicht sicher, inwieweit das bei Ebay zutrifft, aber ein Körnchen Wahrheit dürfte drin liegen:

      finanztip.de/recht/online/serverausfall-schadenersatz.htm


      Nach Auffassung des Gerichts ist ein derartiger Webhosting-Vertrag nach
      Mietrecht zu beurteilen. Demnach kann der Mieter gemäß § 536a Abs. 1 BGB vom Vermieter Schadenersatz verlangen,
      wenn ein Mangel der Mietsache i.S.d. § 536 BGB bei Vertragsschluß vorhanden war oder ein solcher Mangel später
      wegen eines Umstandes entsteht, den der Vermieter zu vertreten hat, oder der
      Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kommt. Die
      Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte, so das Gericht, stellt jedoch
      grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • pages.ebay.de/help/policies/ev…l?clk_rvr_id=513384462863

      Dieser Absatz spricht nicht gerade dafür, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, wie sonst dürfte man verlängern?????

      Angebotsverlängerungen

      Im Fall einer
      Angebotsverlängerung nach einem Systemausfall können Sie auf die
      betroffenen Angebote so lange nicht zugreifen, bis das Angebotsende neu
      festgelegt worden ist. Im Anschluss werden Suchindex und Angebotslisten
      aktualisiert. Erst danach können die Angebote über die Suche wieder
      angezeigt werden. Der Aktualisierungsprozess kann einige Stunden dauern.


      Angebot beenden

      eBay möchte Ihnen mit der
      Verlängerung der Angebotszeit entgegenkommen. Sollten Sie jedoch mit den
      bereits eingegangenen Geboten zufrieden sein, können Sie Ihr Angebot beenden.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne

      der Vergleich hinkt, weil der Hoster dort aktiv und willentlich die Seite abgeschaltet hat.
      Bei eBay lag ein technischer Defekt vor, der umgehend behoben wurde.

      Bleiben wir beim Mietvertrag als Vergleich.

      Du hast einen Rohrbruch, der Raum ist wegen der Reparaturarbeiten vorübergehend nicht nutzbar - persönliches Pech.
      Mietkürzung fällt flach.

      Wasserschaden? Dafür ist dein Vermieter nicht verantwortlich, vielmehr musst du dich selbst dagegen versichern.

      Anders sähe es aus, du hast im Vorfeld die marode Leitung schon beim Vermieter angezeigt, und er hat nichts unternommen.
    • news.ebay.de/globalnews/item/show/1775


      Meldung zu gestrigen Systemausfällen auf der eBay-Webseite
      Samstag, 24. August 2013 | 11:15 Uhr MEZ
      Liebe eBay-Mitglieder,
      gestern, am 23. August, zwischen 8:45 Uhr und 15:00 Uhr kam es auf einigen eBay-Webseiten und Kundenserviceseiten weltweit zu zeitweiligen Systemausfällen. Diese sind auf technische Schwierigkeiten zurückzuführen, die während der planmäßigen Wartungsarbeiten aufgetreten sind.
      Wir haben die größten Probleme beseitigt und die eBay-Webseiten sowie andere Kundenservice-Funktionen funktionieren wieder fast hunderprozentig. Momentan arbeiten wir verstärkt daran, zusätzliche Sicherheitsmaßnamen einzuführen, um erneute Systemausfälle während der Wartungsarbeiten zu vermeiden.
      Wir möchten Ihnen an dieser Stelle versichern, dass während dieser Zeit keine persönlichen Daten und Informationen unserer Mitglieder gefährdet waren.
      Verkäufer, die von den Ausfällen betroffen waren, sind durch unsere Grundsätze zu Systemausfällen geschützt. Die betroffenen Verkäufer erhalten in den kommenden Tagen alle wichtigen Informationen zu entsprechenden Gebührengutschriften.
      Unsere oberste Priorität ist es, unseren Käufern und Verkäufern die beste Erfahrung zu bieten. Wir sind uns der hohen Erwartungen unserer Community an unsere Plattform bewusst und bedauern die gestrigen Probleme bei der Nutzung der eBay-Webseite.
      Vielen Dank, dass Sie ein Teil unserer Community sind.
      Herzliche Grüße
      Ihr eBay-Team
    • @cody

      Das steht schon in #68 und hatte ich auch sonst wo hier noch gelesen.

      Giu meinte, dass die Kaufverträge anfechtbar seien, da bin ich anderer Meinung.

      @mijanne

      Auch wenn ich sicher bin, dass niemand einen möglichen Schaden, welchen er nicht einmal beziffern kann, geschweige denn (Ausnahmen bestätigen die Regel) per screens gesichert hat, dass sein Artikel nicht mehr beboten werden "konnte", tatsächlich berechnen kann um ihn dann gegenüber eBay geltend zu machen.......
      So ist es doch so, dass lediglich eBay als Ansprechpartner dafür in Frage kommt, die Kaufverträge mit dem Höchstbietenden sind (meiner Meinung nach) gültig, schließlich hat jeder Verkäufer auch die AGB gelesen und war damit einverstanden.

      EDIT: Dort befreit sich dann eBay von jeglicher Haftung, was nichts darüber aussagt, dass Kulanz in Frage kommt, aber eben kein Rechtsanspruch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich strick mir dann auch mal ne Unnerbüx....



      Dass Herr Ebay nicht haftet, ist durch die AGB der platten Form gedeckt. Kein VK kann hergehen und sagen "Ey... Herr Ebay... mach ma dat Portemonnaie auf und löhn mich mal Schadenersatz weilze deine Sörfer im Kofferraum hattest". Deshalb gibbet aber - wie da angekündigt, die Gebühren zurück. Sicher auch den "Zehnten" (war wenigstens früher mal so, dass auch die Provision nich in Rechnung gestellt wurde).



      Was jetzt die bebotenen, aber in diese Ausfallzeit fallenden Auktionen betrifft, sehe ich das so, dass hier der VK, wenn der Endbetrag heftig zu niedrig war und er den Gegenstand nicht zu diesem Preis abgeben möchte, erfolgreich den Kaufvertrag anfechten könnte. Schliesslich hat man (sag ich jetzt mal) Laufzeit 7 Tage "gebucht" und da fehlen ja ein paar Stunden. Also ist die Auktion nicht regulär ausgelaufen - quasi ein Auktionsabbruch mit umgekehrten Vorzeichen....

      Besser wäre gewesen, wenn Herr Ebay die Auktionen dieser Zeit plus denen, die in einem (grosszügig bemessenen) Zeitraum nach der Fehlerbehebung verlängert hätte. dann wäre u.U. viel böses Blut erspart geblieben...
    • Kaiolito schrieb:

      Das steht schon in #68 und hatte ich auch sonst wo hier noch gelesen.
      #68 bezieht sich auf die Zwischen-Info, die Ebay veröffentlicht hatte
      -
      aktuell hat Ebay zum Ausfall in den Ebay-News Stellung bezogen.....

      für den "systembedingten Ausfall" hat Ebay "Ausfallgrundsätze":

      Für diese Situationen gibt es Ausfallgrundsätze, um die damit verbundenen Störungen auszugleichen:

      pages.ebay.de/help/policies/everyone-outage.html

      wird wieder nur die Frage sein wie Ebay "das" händelt.......

      keiner kann vorab wissen zu welchem Preis die Artikel evtl. verkauft worden wären......(Auktionsmodus).....

      schauen wir mal welche Abwicklung Ebay hierzu "einfällt"....
    • cody7888a schrieb:

      schauen wir mal welche Abwicklung Ebay hierzu "einfällt"....


      Dazu hat es in der Vergangenheit durchaus Vergleichsfälle gegeben.

      Gutschrift für die Einstellgebühren und Provisionen.

      Der Rest war eine Sache zwischen Käufer und VK. Ein Teil der Kunden hat dann freiwillig auf die Vertragseinhaltung verzichtet. Mancher VK hat genauso freiwillig zum niedrigen Preis geliefert.
      Beide Seiten haben es dann jeweils nur als "dumm gelaufen" abgehakt.