geiz_ist_ungeil schrieb:
Ob ein Kauvertrag anfechtbar wäre, ist eine Einzelfallentscheidung. Die prinzipielle Möglichkeit bestünde in jedem Einzelfall!
Die Anfechtungsgründe für KVs findest du im BGB, Abschnitt 3, Titel 2, §§116ff ("Willenserklärung"). Also, welcher paßt deiner Meinung nach? Ohne überhaupt mal ansatzweise recherchiert zu haben hier mit einer Inbrunst die Anfechtbarkeit von Verträgen zu vertreten erschließt sich mir nicht. Die "prinzipielle Möglichkeit" einer Anfechtung ist vom Gesetzgeber sehr eng umrissen worden.
In diesem Forum lesen Gelegenheitsbesucher und nutzen die Postings als Meinungsbildung. Daraus erwächst für uns Poster ein Mindestmaß an Verantwortung. Der wird man durch ohnehin unsinnge Disclaimer ("nur meine Meinung, keine Rechtsberatung") nicht gerecht.
Löschbert hat ja schon alles korrekt zusammengefaßt. eBay garantiert gar nix, und im Gegensatz zu vielem anderen wissen das alle Beteiligten von vorneherein.
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