Letzter Versuch:
Irrelevant, da zu jedem Zeitpunkt ein gültiger Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbieter besteht.
Gibt es, den Grundsatz zu Systemausfällen. eBay kann Auktionen verlängern, wenn es einen längeren Ausfall gab. Haben sie aber vorliegend nicht, und zwar genau aus dem Grund, daß die geschlossenen Verträge gültig sind: Der Ausfall war ja scheinbar nicht global, einige Nutzer sind eben doch reingekommen. Hätte eBay denen, die kurz vor regulärem Angebotsende erfolgreich geboten haben, in die Kaufverträge reingefummelt, das wäre wirklich ein Problem (und eBays Schuld) gewesen.
ohrwürmchen schrieb:
Bei technischen Pannen,Ausfällen,wird dies Ende aber nicht erreicht.
Irrelevant, da zu jedem Zeitpunkt ein gültiger Kaufvertrag mit dem aktuellen Höchstbieter besteht.
ohrwürmchen schrieb:
Hier wären AGB seitens ebax sehr hilfreich,die dies eindeutig regeln : Bei technischen Ausfällen verlieren die Gebote und die Angebote ihre Gültigkeit.
Gibt es, den Grundsatz zu Systemausfällen. eBay kann Auktionen verlängern, wenn es einen längeren Ausfall gab. Haben sie aber vorliegend nicht, und zwar genau aus dem Grund, daß die geschlossenen Verträge gültig sind: Der Ausfall war ja scheinbar nicht global, einige Nutzer sind eben doch reingekommen. Hätte eBay denen, die kurz vor regulärem Angebotsende erfolgreich geboten haben, in die Kaufverträge reingefummelt, das wäre wirklich ein Problem (und eBays Schuld) gewesen.