Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Ergo sollte es bei einem Ausfall keine EoA - mails geben.Stattdessen den Hinweis: Serverausfall.Alle Auktionen werden um x Tage verlängert.
      Man stelle sich eine Auktion - eine richtige mit Hammer und Kärtchen vor.Der Auktionator fällt wg.Kreislaufkollaps mittendrin aus.Gilt dann das letzte Gebot? Ich glaube,nein.
      Also ist für mich eine nicht zu Ende geführte ebax-Auktion schlicht belanglos und die EoA´s kann sich ein jeder an die Wand nageln.Sollte ein höchstrichterliches Urteil ergehen,dass ich meinen Flügeltürer für 1€ abgeben muß,schön.Den gibt´s dann in Einzelteilen als versicherte Warensendung,Portokosten zu Lasten des K. 8)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Ergo sollte es bei einem Ausfall keine EoA - mails geben.Stattdessen den Hinweis: Serverausfall.Alle Auktionen werden um x Tage verlängert.


      Diese Möglichkeit hat eBay. Aber auch nur, wenn sie die Plattform rechtzeitig anhalten, denn wenn eine Auktion einmal durchgelaufen ist, ist sie ein gültiger Kaufvertrag. Dieses Mal haben sie sie nicht angewandt.

      ohrwürmchen schrieb:

      Man stelle sich eine Auktion - eine richtige mit Hammer und Kärtchen vor.


      Entschuldige, eBay ist Angebot und Annahme, keine Auktion. Nachzulesen im 2004er BGH-Urteil.

      ohrwürmchen schrieb:

      Also ist für mich eine nicht zu Ende geführte ebax-Auktion schlicht belanglos und die EoA´s kann sich ein jeder an die Wand nageln.


      Trotz?

      ohrwürmchen schrieb:

      dass ich meinen Flügeltürer für 1€ abgeben muß


      Das wird nicht der Fall sein, denn es gibt bei krassem Mißverhältnis so etwas wie Sittenwidrigkeit. Das übliche Argument, daß eBay gerade auch auf der Möglichkeit von 1-Euro-Schnappern beruht (vgl. "Rübenroder"; 51 Euro : 60.000 Euro Wert) trägt nämlich bei einem Systemausfall wirklich nicht.

      Und bevor das jetzt falsch verstanden wird: 1/3 des Wertes ist kein krasses Mißverhältnis.

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    • Mal wieder nicht verstanden. :rolleyes:
      Ich habe nicht ebay mit einer normalen Auktion VERGLICHEN !Das Urteil ist mir bekannt.
      Trotz? Trotzdem !!!Du liest und verstehst immer noch nicht. :wallbash
      Das Porsche-Urteil ist ebenfalls bekannt usw.
      Auch wenn ich kein Rechtverdreher bin,weiß ich trotzdem das ein oder andere - obwohl ich es überhaupt nicht benötige,es mich nicht betrifft,nie damit Probs hatte und auch haben werde.Dafür ein gesundes Rechtsempfinden,verbunden mit dem Wissen,dass ich zumindest nicht auf hoher See bin.

      Der Spruch : Recht haben und Recht bekommen ist so alt wie die Menschheit und begann mit der Schlange oder Eva.Also der Schlange Eva.Das soll aber schon länger hergewesen sein.
      Die heutigen Schlangen tragen andere Namen.Adam sollte das wissen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Ich habe nicht ebay mit einer normalen Auktion VERGLICHEN !


      Ähhhh. Nicht? Willst du damit sagen daß dein Beispiel von vor drei Postings gar nicht mit dem hier diskutierten Sachverhalt vergleichbar ist? Da würde ich dir durchaus zustimmem. :P

      Du liest und verstehst immer noch nicht.


      Das sagtest du bereits. Nur, was ich angeblich nicht verstehe, das sagst du nicht.
    • Ich schrieb : Man stelle sich vor..........
      Deine Vorstellungskraft scheint eher gering ausgebildet zu sein.
      Zitat :Nur, was ich angeblich nicht verstehe, das sagst du nicht.
      Ganz einfach,damit auch du es verstehst ; NICHTS.
      Es gibt unterschiedliche Auffassungen,die,für sich genommen,ausreichend Argumente liefern,einen solchen Fall so oder so zu beurteilen.
      Eine höchstrichterliche Entscheidung zu genau eines diesen Vorkommens liegt nicht vor.Letztendlich kann nur seitens des EuGH eine eindeutige Regelung geschaffen werden.

      Ansonsten bleib du Kai in deiner Kiste und ignoriere einfach die Bedenken,die durchaus berechtigt sind,die Meinungen,die jedem zustehen,die Einwendungen,die unterschiedlichen Auffassungen und glaube,dass du das Wissen mit Löffeln zu dir genommen hast.Aber bedenke : die ständige Silberlöffelnutzung kann zu Schäden führen.Zu Risiken und Nebenwirkungen Fragen sie ihren Schmuck- oder Münzhändler.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Ich schrieb : Man stelle sich vor..........


      Was stelle man sich vor? Ein Auktionator fiele bei seiner Arbeit rückwärts um und das hätte mit eBay oder dieser Diskussion nicht das geringste zu tun?

      ohrwürmchen schrieb:

      Es gibt unterschiedliche Auffassungen,die,für sich genommen,ausreichend Argumente liefern,einen solchen Fall so oder so zu beurteilen.


      Ok. Eine dieser Auffassungen ist die aktuell diskutierte These, daß ein Systemausfall bei eBay für bereits bebotene Auktionen eine Störung der Geschäftsgrundlage herbei führt. Unter anderem vertreten von dir.

      Ich unternehme nochmals einen Versuch. Nenne mir bitte eines der von dir eben angesprochenen "ausreichenden" Argumente, wodurch die Geschäftsgrundlage eines an Tag 1 der Laufzeit geschlossenen Vertrages durch einen Systemausfall an Tag 10 gestört wird. Ein einziges Argument.
    • Ach weißt du,rutsch mir den Buckel runter.Mit Leuten wie du es abnscheinend bist,hat es keinen Sinn,seine Zeit zu vergeuden.
      Gibt genügend Korintenkacker und Vollpfosten,die weniger Hirn und Verständnis als Vacuum unter den wenigen Haaren haben.

      Ich beantrage,den Fred zu schliessen.
      Ansonsten . Plonk.
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    • pandarul schrieb:

      Ich unternehme nochmals einen Versuch. Nenne mir bitte eines der von dir eben angesprochenen "ausreichenden" Argumente, wodurch die Geschäftsgrundlage eines an Tag 1 der Laufzeit geschlossenen Vertrages durch einen Systemausfall an Tag 10 gestört wird.


      Geschäftsgrundlage für das Zustandekommen des Vertrags ist eben auch, daß die Auktion bis zum Ende ungestört durchläuft. Das beinhaltet mehrere Risiken: Für den VK, keine weitere Gebote auf seinen Artikel zu erhalten. Für den K, überboten zu werden oder zu einem höheren Gebot abschließen zu müssen. In diese Risikobalance wird durch die technische Störung eingegriffen, was zugunsten nur einer Partei ist, nämlich des K's. Das kann man als Störung der Geschäftsgrundlage für das Zustandekommen des Vertrages auffassen.

      Auch ich halte, nimmt man den Wortlaut des § 313 BGB und die gefestigte Rechtsprechung des BGH heran, den geschlossenen Vertrag nicht für anfechtbar. Aber es wäre auch nicht das erste mal, daß der BGH durch "Rechtsfortentwicklung" Auslegungen so her- und umbiegt, wie es ihm gerade paßt. Da kann auch mal die Nase eines Klägers, der Name eines Künstlers oder die Laune eines Richters ("es kann nicht sein, was nicht sein darf") den Ausschlag geben. So ist jedenfalls immer mal wieder mein Eindruck.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Geschäftsgrundlage für das Zustandekommen des Vertrags ist eben auch, daß die Auktion bis zum Ende ungestört durchläuft.


      Warum behauptet ihr das alle? Woher meinst du diese Information zu nehmen? Warum entstehen dann deiner Meinung nach haufenweise Verträge, wenn Angebote nicht bis zum Ende durchlaufen, sondern vorzeitig beendet werden? Wo steht das?

      Der Vertrag kommt, auch wenn es mittlerweile langweilig wird, durch Angebot (Einstellen) und Annahme (Gebot) zustande, zum Zeitpunkt des Gebots und wird zum Auktionsende wirksam. Das das stattgefunden hat, wir uns also von Freitag Nachmittag an gerechnet in der Zukunft befinden, wird ja wohl hoffentlich nicht auch noch einer bestreiten.

      Auch dich frage ich, welchen Einfluß ein eBay-Fehler um das Angebotsende herum auf irgendeinen Bestandteil der übereinstimmenden Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer von Tag 1 der Auktion hat.

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    • pandarul schrieb:

      Warum entstehen dann deiner Meinung nach haufenweise Verträge, wenn Angebote nicht bis zum Ende durchlaufen, sondern vorzeitig beendet werden?


      Weil es sich um keine "Störung" handelt bzw. um eine, die nur der VK zu vertreten hat. Aber ich will gar nicht bestreiten, daß das dünnes Eis ist, das ich da betrete.

      pandarul schrieb:

      Der Vertrag kommt, auch wenn es mittlerweile langweilig wird, durch Angebot (Einstellen) und Annahme (Gebot) zustande


      Das ist richtig, er hat aber eben auch eine Geschäftsgrundlage, die hier gestört wird, was der VK möglicherweise nicht zu vertreten hat.

      pandarul schrieb:

      Auch dich frage ich, welchen Einfluß ein eBay-Fehler um das Angebotsende herum auf irgendeinen Bestandteil der übereinstimmenden Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer von Tag 1 der Auktion hat.


      Die Willenserklärung des VK ist an eine Bedingung geknüpft, die jeder sofort erkennen kann, der das Angebot aufruft: Zeitlauf mit der Möglichkeit zur weiteren Gebotsabgabe.

      Aber, wie bereits geschrieben: Dünnes Eis.
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      Peter Viehrig

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    • Du bist wirklich einfach nur zu blöd,um auch nur das Geringste zu begreiffen .
      Kleiner Troll,nicht war? Geh dahin,wo du hergekommen bist und bleib da.
      Nur gut,dass ich mit solchen engstirnigen Hohlköpfen nichts zu tun habe.Bei mir habe ich es mit vernünftigen Menschen zu tun.Nicht mit solchen selbstherrlichen ... wie dich.Hausverbot bei mir.
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    • @ Peter Vierig.
      Der trollt schon die ganze Zeit herum und ist nicht dazu im Stande,das Geschriebene zu verstehen.Der sitzt vor dem PC und macht sich einen Spaß daraus,anderen auf die Nerven zu gehen.Es hat keinen Sinn auf solche Vollpfosten von merkbefreiten Trolls weiter einzugehen.
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    • Peter Viehrig schrieb:

      Die Willenserklärung des VK ist an eine Bedingung geknüpft, die jeder sofort erkennen kann, der das Angebot aufruft: Zeitlauf mit der Möglichkeit zur weiteren Gebotsabgabe.


      Nein. Die Angebotsdauer ist die Frist, innerhalb derer das Angebot durch einen Käufer angenommen werden kann. Nirgendwo ist zu entnehmen, daß der Verkäufer Angebote nur unter irgendeinem Vorbehalt entgegennimmt. Das Gegenteil ist der Fall, das Angebot des Verkäufers (auch für einen Euro zu verkaufen) ist bindend.

      Insbesondere die Hoffnung auf spätere, höhere Gebote entbindet einen Verkäufer nicht aus seinem Kaufvertrag, was dem 2001er ricardo-Urteil zu entnehmen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ich nicht.Denn deine anscheinend vorhandene Unfähigkeit des Verständnisses anderer Meinungen ist offensichtlich.Von dir kommt nichts fundamentales,nichts wegweisendes,interessantes,nur mehr oder minder uninteressantes Geschwätz,verbunden mit der Erkenntnis,das bisher Geschriebene in keiner Weise verstanden,geschweige denn,akzeptiert zu haben.
      Ich empfinde dein Verhalten als anmaßend und unverschämt.Bei mir bist du charaktermäßig unten durch.
      Nebenbei lasse ich mir weder von dir noch von Herrn Vierig etwas verbieten oder verbitten.Auch nicht entschieden.Das entscheide immer noch ich.
      Ihr könnt aber gern verlangen,dass ich gesperrt werde.Okay.Dann geht für mich die Welt unter.Habe die Ehre.
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    • pandarul schrieb:

      Ich weiß wirklich nicht, warum du mich hier beleidigen mußt. Aber das hat ganz sicher nicht seine Ursache in meinem (!) Charakter.

      /OT

      Stimmt.Ich habe keinen.Aber der ist immer noch besser als deiner.Ansonsten kannst du mich mal mit deiner Arroganz am Arsch lecken.
      Solche Typen wie dich kann ich auf den Tot nicht ausstehen.Es gibt zuviele und unnötige davon.
      Ich verabschiede mich aus dem Forum,da ich keinerlei Interesse an solch Armleuchtern habe,die sich für den Nabel der Welt halten.
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    • Als Nachtrag zu #235 gebe ich dir @viehrig noch was zum nachdenken mit.

      Was ist, wenn nicht eBay ausfällt, sondern der Strom? In Berlin z.B., während ein Kühlschrank dort (!) zur Selbstabholung ausläuft? Also quasi alle Interessenten (ja, Umland, ich weiß) gegen Auktionsende nicht bieten können? Hat der Höchstbieter deiner Meinung nach Pech gehabt?

      Wenn du das für dich beantwortet hast, nächste Frage: Was ist, wenn nur bei mir die Telefonleitung tot ist, ich also nicht bieten konnte, und dem VK das mitteile (und natürlich belegen kann)? Ich hätte ja das doppelte geboten, wenn ich nur gekonnt hätte, das ging aber nicht, ich konnte nicht über die gesamte Auktionszeit bieten (lies: nicht jeder Interessent konnte jederzeit bieten), was er nicht zu vertreten hat (ich auch nicht). Kann er an mich statt an seinen Höchstbieter verkaufen?

      Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch nochmals daran, daß eBay am Freitag nicht "off" war, sondern nur teilweise nicht erreichbar. Habe ich auch schon mehrfach geschrieben.

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    • @ohrwürmchen

      "Hohlkopf", "Vollpfosten", "Troll" etc. sind nunmal Begrifflichkeiten, die ich hier nicht lesen will.

      Wenn Sie "Sturheit", "Uneinsichtigkeit", "Beharrlichkeit" oder dergleichen mehr meinen, dann schreiben Sie das auch so. Für Ausfälle der obigen Art gibt es hier keinen Grund. Und da Sie mich schon eine Weile lesenderweise kennen, wissen Sie auch, daß ich diesbezüglich etwas empfindlich reagiere, ganz gleich, von wem es kommt.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)