Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Herr Vierig.
      Solange ich noch schreiben kann.Ich habe gerade darum gebeten,mich abzumelden.
      Ob ich wen als leicht uneinsichtig oder Vollpfosten bezeichne,ist inhaltlich identisch.Gilt für alle anderen Ausdrücke ebenfalls.Deutliche Worte werden aber von aufnahmestutigen eher verstanden.Auch wenn sie mir mit pseudowissenschaftlichen Formulierungen meinen, imponieren zu müssen.Diese hohlraumverisegelten Taxtbausteine haben letztendlich keine positive Wirkung;das Gegenteil ist der Fall.Die Reihenfolge kommt auch hin: Wer meint,als Troll durch Foren zu eilen,ist ein Vollpfosten und beweist damit,dass er ein Hohlkopf ist.
      Anders ausgedrückt : Wer mit Sturheit ,Beharrlichkeit ,Uneinsichtigkeit aufgschlägt.Die Begriffe passen zu den jeweils von mir gewählten Ausdrücken.In der Reihenfolge.Ein klein wenig Wortspielerei sei mir gestattet.Ich weiß,das versteht kaum wer.Ein Pan erst recht nicht.
      Jedenfals verabschiede ich mich von hier,da ich keinerlei gesteigertes Interesse an hochnäßigeingebildeten rechthaberischen,lernbefreiten Usern habe,die meinen,die Erde ist keine Scheibe,sondern ein Würfel,den er werfen kann,wie er will,es kommt sowieso immer die 6 mit der er gewinnt.
      Diese Arroganz,diese Uneinsichtigkeit,die Unfähigkeit ist mir zuwider.Die brauche ich nicht.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @Phrwürmchen: Ihr habt hier eine hitzige Disskussion. Ok das da auch mal der Ton rauer wird. Aber: Es kann nicht angehen, das man dann so in rage gerät, dass man mit Wörtern wie Hohlkopf und zu blöd etc ankommt.
      Mag sein das ihr völlig unterschiedliche Meinungen habt.
      Aber der einzige der hier verbal Entgleist ist, warst nunmal du.
      Ihr seit alle erwachsene Menschen wie ich denke und da verlange ich einfach, das ihr ohne solches gezanke auskommt.
      Unterschiedliche Meinung hin oder her aber mit Schimpfwörtern bewerfen muss sich keiner.
    • Ich bin immer noch leicht irritiert ob der Ereignisse von heute Nacht.

      Falls es überhaupt noch möglich ist, irgendwas zur Entspannung beizutragen: ich bin jedenfalls nicht im geringsten nachtragend. Mir ist durchaus klar, daß meine Postings z.T. provokativ formuliert sind und wahrscheinlich habe ich mir einiges (nicht alles), was mir entgegen schlug, redlich verdient, wie man so schön sagt. Daß sich jemand wegen mir abmelden möchte, darauf wäre ich im Traum nicht gekommen und das war selbstverständlich nicht beabsichtigt.
    • wenn man der Antwort des TE in folgendem Post Glauben schenken kann (???) dann gibt es bislang zumindest Reaktion von ebay bei "Selbsthilfe"
      TE gibt an, bei 15 Auktionen eine Transaktionsabbruch gemacht zu haben, weil die in der sensiblen Phase des "schwarzen" Freitags geendet wären und sie befürchtete, dass Interessenten nicht bieten könnten; laut TE habe ebay daraufhin die restlichen 50 Auktionen entfernt und eine Verkaufssperre verhängt...
      ob man das so glauben kann? (Kommentar der TE ganz unten hinter karla) ?(

      Link:
      community.ebay.de/t5/Verkaufen…B6schen-der/qaq-p/1481688
    • Moin.

      Was war denn hier los?!

      Etwas viel nachzulesen, ich hoffe ich verwechsle jetzt nichts.

      Das Beispiel mit dem Auktionator kam vom Ohrwürmchen?
      Bleiben wir dabei.

      Nicht der Auktionator ist umgekippt. Dass der Hammer gefallen ist und es eoA-Mails gegeben hat, wirst du nicht bestreiten.
      Vielmehr war vielen der Weg zur Auktion, an der sie hätten teilnehmen wollen, versperrt. Die Auktion hatte schon angefangen, ein paar Leute wollten erst kurz vor Schluss kommen und bieten.
      Da bricht plötzlich das gesamte Verkehrsnetz zusammen. Nur ein paar wenige schaffen es noch mit dem Rad dahin, um ihre Gebote abzugeben.

      Der Auktionator hat diese Auktionen eben nicht für diese Zeit ausgesetzt, sondern pünktlich den Hammer fallen lassen. Diese Möglichkeit hat er vorher in den Verträgen, die er mit den VK geschlossen hat, auch genauso festgehalten.
    • Blaues Wesen schrieb:

      TE gibt an, bei 15 Auktionen eine Transaktionsabbruch gemacht zu haben, weil die in der sensiblen Phase des "schwarzen" Freitags geendet wären und sie befürchtete, dass Interessenten nicht bieten könnten; laut TE habe ebay daraufhin die restlichen 50 Auktionen entfernt und eine Verkaufssperre verhängt...


      Oh Gott, dieses Hilfeforum bei eBay ist ja ein Graus! Ich trage das eben mal rüber, dort zu lesen kann man ja keinem zumuten:

      Durch den Serverausfall am 23.08.13 habe ich die fälligen Auktionen da ja keiner bieten konnte , einen
      Transaktionsabbruch gemacht ca. 15 Auktionen und Fälle eröffnet.
      Das kann bei Ebay negativ an und ich wurde gesperrt und ca. 50 in der Auktion befindlichen Angebote
      gelöscht und damit eine Woche Arbeit im Arsch.


      "Fälle eröffnet" bedeutet zunächst, es hat Käufer (Höchstbieter) gegeben.

      Frage an TE:

      kommen da noch mehr von der Familie?


      Mit Link auf anderen Thread, wo das gleiche Problem unter anderem Account geschildert wird.

      Das Problem wird von einem Forenposter aufgeklärt:

      die Frage von dmary bezog sich auf den Thread von opastopmarken - sprecht ihr Euch nicht untereinander ab, wer hier Fragen stellt :smileyvery-happy:

      ... und jetzt sag' nicht: "den kenne ich nicht" - die AB ist identisch und Springe und Garbsen liegen auch nur einen Steinwurf voneinander entfernt


      Ich schlußfolgere jetzt messerscharf wie folgt:

      Höchstbieter waren die jeweiligen Puschels oder wurden vor dem Abbrechen zu solchen gemacht. Der TE hat versucht, alles abzubrechen, mit sich selbst Fälle zu eröffnen, jeweils der Auflösung der Transaktion zuzustimmen und sich die Gebühren zurückzuerstatten. In nicht geringem Umfang.

      Ja, so kann man das Problem mit dem Serverausfall auch handhaben. Mal sehen, wie lange eBay für @TE "aus" bleibt *gg*.
    • @panda... so hatte ich das gar nicht gesehn..ich hatte es in erster Linie auf die besondere Situation des Ausfalls bezogen zumal ich bislang noch nie eine solche Reaktion auf solche Abbrüche gesehen habe (die ja leider inzwischen Gang u Gäbe sind)
      Dass TE zum Einen eher priverblich und auch sonst nicht koscher aussieht ist ja noch einmal ein anderes Blatt.. :(

      übrigens vielen Dank für das "Zitieren".. mich macht auch das Lesen drüben ganz kirre!
    • Moin allerseits :)

      Meinerseits abschließend:

      pandarul schrieb:

      Mir ist durchaus klar, daß meine Postings z.T. provokativ formuliert sind und wahrscheinlich habe ich mir einiges (nicht alles), was mir entgegen schlug, redlich verdient, wie man so schön sagt.

      Da war tatsächlich ein paar Seiten früher ... nun ja, aber hatte sich ja wieder gefangen. Aber es ist ein anschauliches Beispiel, daß manchmal unbedacht Wunden geschlagen werden, die dann unerwartet doch noch aufbrechen. Es sollte allen eine Mahnung sein, daß "gegenüber" auch bloß eine/r vor dem Rechner sitzt, der/die ebenfalls eine mehr oder minder begründbare Meinung zu einem Sachverhalt hat.

      pandarul schrieb:

      Was ist, wenn nicht eBay ausfällt, sondern der Strom? In Berlin z.B., während ein Kühlschrank dort (!) zur Selbstabholung ausläuft? Also quasi alle Interessenten (ja, Umland, ich weiß) gegen Auktionsende nicht bieten können? Hat der Höchstbieter deiner Meinung nach Pech gehabt?

      Ein wirklich stichhaltiges Argument ist das meiner Meinung nach nicht. Denn man kann genauso ein anders extremes Beispiel konstruieren: VK stellt einen Artikel ein, erhält, was ja häufiger vorkommt, sofort ein Gebot von 1 €, dann folgen 9 1/2 Tage weltweiter Serverausfall bei eBay. Ob dann der BGH standhaft bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt, oder vielleicht doch irgendetwas umbiegt, darauf würde ich nicht wetten, das wäre Lotto in meinen Augen. Und zwar sehr teures.

      pandarul schrieb:

      Nein. Die Angebotsdauer ist die Frist, innerhalb derer das Angebot durch einen Käufer angenommen werden kann. Nirgendwo ist zu entnehmen, daß der Verkäufer Angebote nur unter irgendeinem Vorbehalt entgegennimmt.

      Das würde ich glatt bestreiten. Der Vorbehalt ist, daß die Bindung an den Vertrag jederzeit innerhalb der Frist durch ein besseres Gebot durch eine neue Bindung an einen neuen Vetrag abgelöst werden kann. Und das ist auch offensichtlich.

      pandarul schrieb:

      Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch nochmals daran, daß eBay am Freitag nicht "off" war, sondern nur teilweise nicht erreichbar.


      Das halte ich dann aber tatsächlich für ausschlaggebend.
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      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • *alte_eule* schrieb:

      Moin.

      Was war denn hier los?!

      Etwas viel nachzulesen, ich hoffe ich verwechsle jetzt nichts.

      Das Beispiel mit dem Auktionator kam vom Ohrwürmchen?
      Bleiben wir dabei.

      Nicht der Auktionator ist umgekippt. Dass der Hammer gefallen ist und es eoA-Mails gegeben hat, wirst du nicht bestreiten.
      Vielmehr war vielen der Weg zur Auktion, an der sie hätten teilnehmen wollen, versperrt. Die Auktion hatte schon angefangen, ein paar Leute wollten erst kurz vor Schluss kommen und bieten.
      Da bricht plötzlich das gesamte Verkehrsnetz zusammen. Nur ein paar wenige schaffen es noch mit dem Rad dahin, um ihre Gebote abzugeben.

      Der Auktionator hat diese Auktionen eben nicht für diese Zeit ausgesetzt, sondern pünktlich den Hammer fallen lassen. Diese Möglichkeit hat er vorher in den Verträgen, die er mit den VK geschlossen hat, auch genauso festgehalten.


      Seh das mal auf Herrn Ebay bezogen *g*

      Da ist nicht der Auktionator umgekippt nach dem ersten Gebot, sondern der Auktionshausbetreiber hat die Eingangstür abgeschlossen und den Schlüssel in die Tasche gesteckt. Und zwar 6 Stunden und 15 Minuten bevor der normale Auktionszeitraum endete. Gleichzeitig hat er den Telefonstecker rausgezogen und die Faxleitungen gekappt. Die Leute, die noch rechtzeitig zur Auktion eilen wollten, waren dadurch nicht in der Lage, Gebote abzugeben. Die zwangsversteigerte Villa wurde somit zum Startgebot, dem Wert der Hundehütte, "versteigert, weil der Erstbieter schon am Vorabend an der Eingangstür ein Zelt aufgeschlagen hatte....

      Ob diese "richtige" Auktion damit einen einwandfreien Verlauf genommen hat? ?(
    • Moin Herr Namensvetter :)

      Herr Ebay war - laut EIGENER Meldung, sechseinhalb Stunden off.... das ist schon eine erhebliche Zeitspanne. Und auch nicht "mittenmang" während eines Auktionszeitraumes (über DIESE Auktionen streitet ja niemand, zumindest nicht über die, die noch länger liefen/laufen) sondern "zum Auktionsschluss" für Auktionen, die zu diesem Zeitpunkt endeten - also genau während DER Frist, in der Erfahrungsgemäss noch viele weitere Gebote eingehen. Ist auch überall so nachzulesen, selbst irgendwo in den AGB/Bestimmungen/Ratgebern bei Herrn Ebay selbst.

      Ich meine, selbst beim Rechtsportal stände irgendwo etwas (wie ich glaube bei den Grundsätzen zur vorzeitigen Beendigung von Auktionen) von wegen "denken sie daran, dass meist in den letzten Minuten noch Gebote eingehen....." oder so ähnlich.

      Früher gings in solchen Fällen einfach: war die Störung kurz, gabs Gebühren zurück (oder bei "sehr kurz" garnix), bei längeren Störungen wurde automatisch verlängert, ohne EOA-mail zwischendurch. Warum das jetzt, bei über sechs Stunden Ausfall, nicht passierte, kann ich nur mit Spekulatius beantworten: weil die platte Form verbastelt wurde oder Herr Ebay sich die Knete in den sack stecken will oder weil es ihm schaixxenegal ist.....

      Ich bleibe dabei: der VK hat angeboten, dass Teil zum Startpreis abzugeben, wenn innerhalb der von ihm gewählten Auktionsfrist dieser nicht überboten wird. Da der Auktionszeitraum nicht erreicht wurde (immerhin fehlen über 6 Stunden mindestens), ist das Angebot, jetzt den Preis auch zu akzeptieren, zumindestens sehr fraglich.

      Zu bedenken wäre noch, dass Herr Ebay auch in der Vergangenheit immer "leicht am Ziel vorbei" mit den zeiträumen des Ausfalls war. Da wurden aus eineinhalb Stunden auch schonmal dreiviertel Stunden.... ob das hier nun länger gedauert hat sogar, bliebe sicher nachzuforschen...
    • Peter Viehrig schrieb:

      Ein wirklich stichhaltiges Argument ist das meiner Meinung nach nicht.


      Du hast doch die Frage wieder nicht beantwortet. Was ist nun, wenn fast alle (meinetwegen auch alle) Interessenten nicht mitbieten können, und der Grund liegt nicht bei eBay? Was machst du aus dem rechtsgültigen Kaufvertrag des Höchstbieters mit dem Verkäufer?

      Peter Viehrig schrieb:

      VK stellt einen Artikel ein, erhält, was ja häufiger vorkommt, sofort ein Gebot von 1 €, dann folgen 9 1/2 Tage weltweiter Serverausfall bei eBay.


      In diesem Fall ist nicht mehr von "Stand der Technik" zu sprechen und dein Ansprechpartner hieße tatsächlich eBay. Das wird aber in der Praxis gar nicht passieren, weil eBay bei einem auch nur annähernd derartigen Ausfall selbstverständlich die Plattform anhalten würde, insofern ist die Frage irrelevant.

      Peter Viehrig schrieb:

      Das würde ich glatt bestreiten. Der Vorbehalt ist...


      Es gibt genau drei Vorbehalte, unter denen jedes Angebot bei eBay steht und die sich aus den AGB ableiten: a) eBay löscht die Auktion, b) eBay es kommt ein höheres Gebot, c) es gibt eine berechtigte Gebotsrücknahme oder Beendigung. Einen Vorbehalt, daß die Auktion einen definierten Zeitraum bebietbar ist, gibt es nicht, das genaue Gegenteil ist der Fall: eBay garantiert das den Beteiligten gerade nicht.

      monza30 schrieb:

      Warum das jetzt, bei über sechs Stunden Ausfall, nicht passierte, kann ich nur mit Spekulatius beantworten


      Weil der Ausfall nur einige Mitglieder betraf und derweil andere ganz regulär kaufen und verkaufen konnten.

      monza30 schrieb:

      Da der Auktionszeitraum nicht erreicht wurde (immerhin fehlen über 6 Stunden mindestens), ist das Angebot, jetzt den Preis auch zu akzeptieren, zumindestens sehr fraglich.


      Zunächst mal ist die Auktion durchgelaufen, und zwar über den kompletten Zeitraum. Und dann (ich weiß, das Spiel geht von vorne los) hat der Verkäufer von vorneherein erklärt, daß er jeden Preis verbindlich akzeptiert, der mindestens dem Startpreis entspricht. Daran ist rein gar nichts "fraglich".

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    • pandarul schrieb:

      Du hast doch die Frage wieder nicht beantwortet. Was ist nun, wenn fast alle (meinetwegen auch alle) Interessenten nicht mitbieten können, und der Grund liegt nicht bei eBay? Was machst du aus dem rechtsgültigen Kaufvertrag des Höchstbieters mit dem Verkäufer?

      Um das nachzuholen: Das (langanhaltender und großflächiger Stromausfall) wäre (unvorhersehbare) höhere Gewalt, der Vertrag nichtig bzw. hätten beide Vertragsparteien, also auch der VK, die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

      Ich zitiere mal aus Wikipedia:

      Die International Chamber of Commerce (ICC) hat dazu eine Broschüre herausgegeben. Diese in englischer Sprache verfasste Broschüre schlägt angemessene vertragliche Regelungen für höhere Gewalt und Unzumutbarkeit („hardship“) vor. Die erste Revision dieser erstmals 1985 veröffentlichten Publikation versucht, die legitimen Interessen aller an einem Vertrag beteiligten Parteien in ein faires Gleichgewicht zu bringen. In Ziffer 3 sind die möglichen Ereignisse minutiös aufgezählt. Liegt demnach höhere Gewalt vor, kann für die Vertragsparteien die Erfüllung einzelner Verpflichtungen oder gar das Festhalten am gesamten Vertrag unzumutbar werden; in diesem Falle wird die betroffene Vertragspartei von ihren Verpflichtungen temporär oder dauerhaft befreit.


      Ob das greift? Ich bin nicht sicher.
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    • pandarul schrieb:

      Ok, gilt das jetzt wenn alle nicht bieten konnten? Nur die Berliner nicht, die Potsdamer aber schon? Nur ein Stadtteil von Berlin? Ein Straßenzug? Ein Haushalt? Wo ist für dich die Grenze?

      Das ist doch irrelevant, wo für mich die Grenze liegt. Das würde am Ende (wenn es also hart auf hart kommt) ohnehin ein Gericht entscheiden müssen, also auslegen. Beim Kühlschrank zur Selbstabholung in Berlin reicht wahrscheinlich ein berlinweiter Stromausfall, bei der Blauen Mauritius in Oberursel reicht wahrscheinlich nicht mal bundesweit.

      "Abhängig von den Umständen des Einzelfalls" wie Juristen so schön sagen.
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      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)
    • Also ist deine Meinung, daß für eine "korrekt" abgewickelte eBay-Auktion nicht erforderlich ist, daß jeder Interessent über die gesamte Laufzeit bieten konnte.

      Der "Vorbehalt", den du annimmst, lautet daher im Umkehrschluß "mein Angebot gilt nur, wenn viele Interessenten über den größten Teil der Auktionslaufzeit bieten können", habe ich das richtig herausgearbeitet?

      (Anmerkung: Bevor du dich zu sehr auf den Stromausfall und dieses Dokument da fixierst, nimm den DE-CIX, den einer verbastelt, eBays Server stehen ja in Amerika. Es geht nicht darum, was nun konkret los ist, sondern um eine Beeinträchtigung einer Auktion und ob es einen Unterschied macht, ob eBay oder sonstwer dafür verantwortlich ist.)

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    • pandarul schrieb:

      Der "Vorbehalt", den du annimmst, lautet daher im Umkehrschluß "mein Angebot gilt nur, wenn viele Interessenten über den größten Teil der Auktionslaufzeit bieten können", habe ich das richtig herausgearbeitet?

      Ja, das hast Du. Weshalb ich auch bereits zugestand, daß wegen der Servereinschränkungen am Freitag bei eBay keine Handhabe durch VK besteht, den Vertrag nicht zu erfüllen:

      Peter Viehrig schrieb:



      pandarul schrieb:

      Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch nochmals daran, daß eBay am Freitag nicht "off" war, sondern nur teilweise nicht erreichbar.


      Das halte ich dann aber tatsächlich für ausschlaggebend.
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