Vorgehensweise Konfliktmeldung bei digitalen Artikeln

    • Vorgehensweise Konfliktmeldung bei digitalen Artikeln

      Hallo,

      ein Kunde hat per PP einen sog. "digitalen Artikel" (z.B. eBook, MP3, Software) bestellt.

      Leider ist die eMail mit dem Link zum Download wohl im Spam-Ordner gelandet und er hat eine halbe Stunde später schon einfach einen Konflikt bei PP gemeldet. Eine eMail an uns wäre wohl sinnvoller gewesen, aber egal...

      Nun mittlerweile hat der Kunde seinen Artikel runtergeladen, wurde alles mit IP/Zeit protokolliert.

      Das wurde jetzt auch an PP gemeldet, allerdings ist dies ja kein richtiger Nachweis oder eine Sendungs-ID.

      Wie geht man bei sowas normalerweise vor?

      Danke,
      Seller
    • Beim normalen Einschreiben hat man keinen Beleg mehr mit der Adresse des Empfängers.

      Frage an die anderen. Welche Sendungsart ist die günstigste, bei der man sie hat?


      Genau so verschickst du dann den Code nochmal und erfüllst die Bedingungen von PP für deinen Einspruch.
    • Code?

      Ansonsten: PP akzeptiert Einschreiben, sofern der Name (!) des Empfängers darauf vermerkt ist. Die Post macht das natürlich nicht, aber es gibt da so eine gepunktete Linie, und PP sagt nun nicht, wer den Namen da draufgeschrieben haben muß.
    • *alte_eule* schrieb:

      Beim normalen Einschreiben hat man keinen Beleg mehr mit der Adresse des Empfängers.
      Frage an die anderen. Welche Sendungsart ist die günstigste, bei der man sie hat?
      Genau so verschickst du dann den Code nochmal und erfüllst die Bedingungen von PP für deinen Einspruch.
      dat ist das DP Einschreiben "Eigenhändig":

      Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten.

      Die Unterschrift kann im Internet unter Sendungsverfolgung angezeigt werden.

      deutschepost.de/de/e/einschreiben.html


      Aufpreis zum Briefporto + Euro 3,85
    • cody7888a schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Beim normalen Einschreiben hat man keinen Beleg mehr mit der Adresse des Empfängers.
      Frage an die anderen. Welche Sendungsart ist die günstigste, bei der man sie hat?
      Genau so verschickst du dann den Code nochmal und erfüllst die Bedingungen von PP für deinen Einspruch.
      dat ist das DP Einschreiben "Eigenhändig":

      Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten.

      Die Unterschrift kann im Internet unter Sendungsverfolgung angezeigt werden.

      deutschepost.de/de/e/einschreiben.html


      Aufpreis zum Briefporto + Euro 3,85



      Jo, stimmt so, billiger gehts nicht. Nur warum in Gottesnamen bietet DHL das Gleiche nicht für Pakete/Päckchen an? Für Privatkunden jedenfalls nicht, mir unverständlich. Wird wohl daran liegen, dass beim Paket zwar immer jemand unterschreibt aber nicht zwingend der Empfänder, die Kosten für den Rücktransport/Neusortierung eines Pakets sind wahrscheinlich vergleichsweise höher als wenn der Postboote den Brief wieder mitnimmt und es am nächsten Tag noch einmal versucht. Andererseits muss man im Zweifel aber ehe abholen gehen und zwar bereits nach dem ersten Zustellversuch, vielleicht ists aufm Land anders.
    • deswegen meine Frage nach dem Artikel.... je nachdem, WAS da verkauft wurde, hats schon andere Entscheidungen gegeben. Zum Bleistift bei den Spiele-Features oder -Accounts. Bei Gütern, die gegen die Nutzungsbedingungen verstossen, handelt Pillepalle noch willkürlicher als sonst schon *g*

      Nun... virtuelle oder digitale Güter fallen darunter...
    • *alte_eule* schrieb:

      Und wo habe ich in diesem Forum kürzlich gelesen, dass PP da gegen die eigenen AGB verstoßen hatte?
      Da verlasse ich mich doch lieber auf die "Sicherheitsnadel".


      Es sind auch schon Fälle bekannt wo PayPal das nachträgliche Einschreiben nicht akzeptierte. Daß PayPals Entscheidungen oft willkürlich und nicht nachvollziehbar sind, ist aber kein Grund, es nicht zu versuchen, oder?

      Genau so hier: Der Punkt ist, daß es vielleicht gar nicht bis zum Entscheid pro Käufer kommt, wenn der Verkäufer in aller Deutlichkeit in den Fall reinschreibt, daß der Artikel nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist.

      Die meisten denken, sie kommunizieren da nur mit ihrem Transaktionspartner. Das stimmt auch solange, bis einer von beiden den Fall an PayPal übergibt ("Käuferschutz beantragt"). Dann schaut da jemand rein, allerdings nur oberflächlich (glaubst du der interessiert sich dafür, was da verkauft wurde?). Wenn der beim Durchscrollen nix bewegendes liest, drückt dieser Mensch einfach auf den Knopf für "Versandnachweis" und alles andere geht den üblichen Gang des Automatensystems.

      Wenn aber aus dem Fall hervorgeht, daß die Transaktion nicht durch den Käuferschutz abgesichert ist, und vor allem, daß der Verkäufer das auch weiß, dann ist die Wahrscheinlichkeit für eine "korrekte" Entscheidung von PayPal höher.
    • pandarul schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Und wo habe ich in diesem Forum kürzlich gelesen, dass PP da gegen die eigenen AGB verstoßen hatte?
      Da verlasse ich mich doch lieber auf die "Sicherheitsnadel".


      (glaubst du der interessiert sich dafür, was da verkauft wurde?).


      Och jo... das interessiert die schon, wenn da was auftaucht, wo u.U. sie selbst in die Schusslinie kommen KÖNNTEN und sie nachher selbst löhnen müssten...

      Die finden ja sogar die kubanischen Zigarren und die nordkoreanischen bunten Zahlungszettel....

      Ok... sonst den Wald vor lauter Bäumen nicht, abba immerhin wat zum rauchen.... Laminat bevorzugt; zum selbstrauchen
    • Hast du nicht, es klang nur so als ob du das nachgereichte Einschreiben für potentiell erfolgreicher hältst, und mir ist wichtig, daß sich dieser Eindruck nicht beim TE verfestigt, weil ich eben schon das Gegenteil erlebt habe.

      Die vernünftige Kommunikation im Fall ist die eigentliche Chance des Verkäufers.
    • Achso,
      man sollte natürlich deutlich im Konfliktfall vermerken, daß digitale
      Güter nicht für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert sind, siehe 3.2 /
      3.3:

      https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

      Ein etwaiger Käuferschutzantrag des K ist daher von PayPal automatisch abzulehnen.


      Genau so hatte ich das auch in Erinnerung, also das es keinen Käuferschutz für digitale Güter gibt.

      Aber es kann ja tatsächlich sein, dass der Kunde den Link nicht erhalten hat...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Seller ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Frage an die anderen. Welche Sendungsart ist die günstigste, bei der man sie hat?
      Hermes Päckchen. 3,50.

      pandarul schrieb:

      Achso, man sollte natürlich deutlich im Konfliktfall vermerken, daß digitale Güter nicht für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert sind, siehe 3.2 / 3.3:
      Hat das Paypal schon jemals gestört?

      pandarul schrieb:

      Ein etwaiger Käuferschutzantrag des K ist daher von PayPal automatisch abzulehnen.
      Jein. Wenn der Fall über ebay eröffnet wird, geht es einzig darum, ob der Artikel qualifiziert gewesen ist. Also ob oben das lustige Banner drinstand. ebay entscheidet zwar gemäß PP-Richtlinien aber Du wirst ja nicht erwarten, dass die sich an die PP-AGB halten, wenn ihnen ihre eigenen schon am Arsch vorbeigehen. Bei ebay gibts ja sogar noch die Kulanzregelung für Artikel unter 25 Euro.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Käufer können ab sofort Käuferschutz für einen Artikel auch direkt bei eBay beantragen, wenn sie diesen mit PayPal bezahlt haben. Diese Fälle werden nicht mehr zu PayPal weitergeleitet, sondern von unserem Kundenservice nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie beurteilt.


      pages.ebay.de/help/policies/buyer-protection.html

      Das ist eindeutig. Was eBay anzeigt oder nicht, geht den Verkäufer nun nichts an. Wenn eBay sich nicht daran hält...dann ist ja klar, von wem man sich die Kohle zurückholt: von eBay.

      Hat das Paypal schon jemals gestört?


      Nein, PayPal hat i.d.R. gestört, daß der Verkäufer eben nicht deutlich machte, daß es sich um einen immateriellen Artikel handelte. Man muß das diesen Supportkräften da löffelweise servieren, damit sie es auch ja verstehen...
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hermes Päckchen. 3,50.

      Erst mal Tippfehler korrigiere: 3,80. Wer macht auch die 5 direkt unter die 8?

      pandarul schrieb:

      Was eBay anzeigt oder nicht, geht den Verkäufer nun nichts an.

      Scheint zu stimmen. Ich hab die Aussage von ebay zum Banner auch nicht mehr gefunden. Schon wieder eine AGB-Änderung über die ich nicht informiert wurde...
      :D

      pandarul schrieb:

      Man muß das diesen Supportkräften da löffelweise servieren, damit sie es auch ja verstehen..

      Du hast ein "eventuell vielleicht möglicherweise" vergessen. Erfahrung von heute: man lässt sich scheibchenweise vorlesen, was da im Grundsatz steht. Dann fragt man nach, was da im Grundsatz steht undlässt sich das erklären. Dann sagt man: dann ist das doch so umzusetzen? Bekommt man als Antwort: unsere internen Richtlinien sehen das anders vor.

      Wenn Du also meinst, die haben das löffelweise gefressen: ja. Mit Schaumlöffeln.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.