Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • wieso gegen 10 Mitarbeiter? Gegen unbekannt.... ausser man hätte Indizien für einen gemeinsamen Diebstahl durch die 10 MA.

      Irgendwer hat doch das Ding geklaut.... herauszufinden wer das war, ist Sache der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.....



      Aber durch eben diese Anzeige hätte man quasi "den Beweis" des Diebstahls (oder wenn man so will: aktenkundig gemacht), um die Ebayauktion rechtmässig abbrechen zu können.
    • Ich gehe noch kurz darauf ein aber ich denke wir schweifen an dieser Stelle zum OT ab :)

      Hätte man Anzeige gegen Unbekannt gestellt, hätte die Polizei sicher ermittelt aber eben gegen alle 10 Mitarbeiter. Da das Telefon wahrscheinlich von einer Person geklaut wurde, hätte man neun andere Mitarbeiter zu unrecht beschuldigt (geladen, vernommen). Man hätte niemals vermeiden können, dass Diese sich angegriffen fühlen und das Betriebsklima darunter leidet. Dazu kommt noch, dass es sich negativ auf das Geschäft ausgewirkt hätte (Klatsch & Tratsch - Hast Du schon gehört? Da beklauen die eigenen Mitarbeiter den Chef. Ja wie? Da gehen wir nicht mehr hin, zum Schluss trifft es uns auch noch.) Aus diesem Grunde entschied man sich gegen eine Anzeige und viel mehr dafür, das Telefon über Apple orten zu lassen (was wiederum aber nur dann funktioniert, wenn es in Betrieb genommen wird).
    • Naja... OT ist das sicher nicht, weil hier eine Vorgehensweise aufgezeigt wird, wie man rechtssicher eine Auktion vorzeitig beenden kann.

      Und ich bin immer noch gegenteiliger Meinung: durch die Nichtanzeige (und daher Nichtermittlung) besteht das Misstrauen trotzdem oder: erst recht. Und m.M. ist es ein starkes Zeichen: an den Dieb, der jetzt sagt "Passiert ja eh nix, wenn sich wieder eine Gelegenheit ergibt....). Und an die anderen Mitarbeiter: "Kuck mal... hier kannste doch tatsächlich....".

      Und an die Öffentlichkeit wirds auch geraten.... und dann lautet es eben: "Kuck mal... bei Firma XYZ kannste klauen ohne dass die Anzeige erstatten. Stell dir vor wir gehen mal dahin und vergessen den Aktenkoffer...."

      Naja.. eure Entscheidung...
    • Ich denke, dass diese Situation tatsächlich Ansichtssache ist. Es wird seine Gründe gehabt haben, warum man sich gegen eine Anzeige entschieden hat. Mittlerweile ist das Büro nun auch videoüberwacht. Meiner Meinung nach wird sich der Dieb früher oder später einen Faupa erlauben.
    • monza hat aber recht. So wäre Dein Partner unbeschadet aus der Sache heraus gekommen und jeder
      der 9 unschuldigen Mitarbeiter hätte sicher verstanden, dass bei einem solchen Diebstahl selbstverständlich
      ermittelt werden muss, schließlich ging es nicht um eine Packung Erdnüsse.
    • Was ick ja sowieso nicht ganz verstehe is warum man vom Rechtsanwalt Post bekommt weil man ne Auktion vorzeitig beendet hat, weil wie in diesem Fall dat Telefon doch geklaut wurde ?(

      darf man doch vorzeitig beenden die Auktion, sagt doch auch ebax...und muß man überhaupt einen Diebstahl zur Anzeige bringen, gibbet da ein Gesetz das ick das muß ?(

      und genügt es nicht wenn ick ne eidesstattliche Erklärung abgeben dass dat Telefon geklaut wurde...warum wollen die dann Geld von mir...also der Rechtsanwalt ?(
    • Annefrid schrieb:

      .und muß man überhaupt einen Diebstahl zur Anzeige bringen, gibbet da ein Gesetz das ick das muß ?(


      @Anne: Du bist nun eine Richterin und musst logisch urteilen.

      Ich bin ein Chef von einer Firma und erzähle:

      "Ja - ich habe abgebrochen...aber nur weil das Handy geklaut wurde. Es wurde aus einen Büro
      entwendet das normalerweise abgeschlossen ist. Nein - eine Anzeige habe ich nicht gestellt.
      Da hätte ich ja 9 unschuldige Menschen einer Verdächtigung ausgesetzt. Das wäre dem Arbeitsklima
      nicht zugute gekommen. Da habe ich lieber in Kauf genommen, dass eventuell jemand anderes in
      der Zukunft auch beklaut wird. Ich denke meine Mitarbeiter stehen so ganz hinter mir und das Arbeitsklima
      wir bestimmt so auf der Höhe bleiben.
      Auch Sie Frau Richterin können bestimmt meinen Ausführungen zustimmen und schenken mir
      nun glauben, dass ich mit dem Diebstahl die Wahrheit und nichts als die Wahrheit gesagt habe!" ;)

      ...
      Wir hatten schon ein Fall hier in Forum, wo man Aufgrund dessen, dass kein Mangel reklamiert wurde auch
      vor Gericht dieser Mangel ganz bezweifelt wurde. Genauso gilt es für Diebstahl.
      Es gibt nur wenig Gründe, so etwas nicht anzuzeigen. Und die meisten dieser Gründe
      vertragen sich selbst in irgendwelcher Weise nicht mit dem Gesetz.

      Wäre es zu einer Anzeige gekommen, dann hätte man auch ein Nachweis in der Hand, dass
      man diese Straftat gemeldet hatte.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Tutulla schrieb:

      Hätte man Anzeige gegen Unbekannt gestellt, hätte die Polizei sicher ermittelt aber eben gegen alle 10 Mitarbeiter. Da das Telefon wahrscheinlich von einer Person geklaut wurde, hätte man neun andere Mitarbeiter zu unrecht beschuldigt (geladen, vernommen). Man hätte niemals vermeiden können, dass Diese sich angegriffen fühlen und das Betriebsklima darunter leidet.

      Ich halte diese Argumentation für unkorrekt.
      Jeden Tag geraten mehr oder weniger zufällig irgendwelche Leute in einen sog. Anfangsverdacht. Nur durch die Ermittlung der Polizei kann der dann ausgeschlossen werden und dadurch letztlich die Unschuld erwiesen werden. Bei Deiner Argumentation entkommt nicht nur der Dieb, sondern es bleibt auch ein Anfangsverdacht auf Jedem anderen Mitarbeiter. In Zukunft wird Mißtrauen zwischen den Kollegen an der Tagesordnung sein müssen, da jeder von jedem im Hinterkopf hat, der könnte der Dieb sein. Das wird dem Betriebsklima bestimmt helfen!
      In unseren Breitengraden ist Rechtstaatlichkeit nur durch die Ermittlung der Polizei noch einigermaßen gewährleistet.
      Wer das ablehnt, muß für die Konsequenzen geradestehen.
    • Wir geraten hier wirklich OT. Was in Hinblick auf das Betriebsklima das beste ist, muss Tutulla selbst entscheiden. Und es ist müßig, sich darüber zu unterhalten, welches Vorgehen da richtig gewesen wäre, denn es führt uns hier nicht weiter. Ebenso ist aber festzuhalten, dass die Entscheidung, es nicht anzuzeigen, dazu geführt hat, dass der Prozess gegen Bertram/Hoffmeyer verloren wurde. Wenn der Diebstahl nicht nachgewiesen werden konnte, muss es vom Gericht als reine Schutzbehauptung gewertet werden.

      Edit: Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass ich überlesen habe, dass die Angelegenheit nie vor Gericht ausgetragen wurde. Offensichtlich gab es einen außergerichtlichen Vergleich. Je nachdem, wie der konkret aussah, war dies vielleicht nicht die schlechteste Variante in der Situation des Verkäufers.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Je nachdem, wie der konkret aussah, war dies vielleicht nicht die schlechteste Variante in der Situation des Verkäufers.

      Na ja, "nicht die schlechteste Variante" wohl eher nicht.
      Selbst ohne Anzeige hätten vor Gericht mehrere Leute wohl aussagen können, dass das Handy da war und dann eben nicht mehr, zumindest geht dies aus den Postings von @Tutella hervor.
      Gleichzeitig kann ich verstehen, dass z. B. die Haftpflichtversicherung des Anwaltes nicht in Anspruch genommen worden ist. Hier wäre der RA so ziemlich als Volldepp dagestanden und ist wohl gleichzeitig mit der Familie befreundet.
      Das mit der fehlenden Anzeige ist durchaus nachvollziehbar und diese Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen.

      Was mich wirklich ärgert ist zum einen die Zahlung ohne Verfahren (damit könnte ich noch leben), die Tatsache, dass es unmöglich ist, in einem zivilen Verfahren einen Gerichtsvollzieher zu schicken (außer man gehört zufällig zu der Gruppe Krankenversicherung, GEZ usw), ohne vorher einen Mahnbescheid zu beantragen, daraufhin einen Vollstreckungsbescheid und hier offensichtlich niemand was unternommen hat. Selbst wenn das nur die ausstehenden Anwaltskosten betroffen hat, weil ja offensichtlich bereits freiwillig (und unberechtigt) eine Entschädigung bezahlt wurde, geht das gar nicht.

      Den Leuten muss mal klar gemacht werden, dass man zwingend umgehend reagieren muss, sei es damit, sich zu informieren, einer Forderung zu widersprechen oder damit die "vermeintliche" Forderung auszugleichen.

      So ist das absoluter Mist und die Versicherung des RA würde ziemlich sicher für sämtliche Kosten aufkommen müssen.
      Was hat denn der RA vor dem Auftauchen des Gerichtsvollziehers getan? Unglaublich sowas.....

      Zitat aus #199

      Ich wurde durch Zufall in diese Sache involviert, da letzte Woche der Gerichtsvollzieher vor unserer Türe stand und die außenstehenden Anwaltskosten von Herrn Y einforderte.

      Da müssen sicher Mahnungen gekommen sein, dann ein gerichtliches Mahnverfahren, ein Vollstreckungsbescheid und mit diesem ist der Gerichtsvollzieher dann losgezogen.

      Die Karre ist in diesem Fall längst im Dreck und es gibt keine Möglichkeit das wieder gerade zu biegen. Kein Gericht würde das im Nachhinein glauben..... also das mit dem Diebstahl, nachdem so viele Möglichkeiten ausgelassen wurden.

      Tut mir jetzt leid für dich @Tutella und es war wichtig, dass du auch eine solche Erfahrung niedergeschrieben hast, aber deine Möglichkeiten gehen gegen Null.
      Auch wundert es mich, warum einige Forenschreiber nun so auf der Anzeige rumhacken, die nachdem was @Tutella niedergeschrieben hat, dem gesamten Ablauf nun nicht wirklich etwas bringen kann.
      Nachher ist man immer schlauer und die Anzeige ist nur ein kleiner Teil der Fehler die hier gemacht wurden.
    • Kaiolito schrieb:

      Je nachdem, wie der konkret aussah, war dies vielleicht nicht die schlechteste Variante in der Situation des Verkäufers.

      Na ja, "nicht die schlechteste Variante" wohl eher nicht.
      Selbst ohne Anzeige hätten vor Gericht mehrere Leute wohl aussagen können, dass das Handy da war und dann eben nicht mehr, zumindest geht dies aus den Postings von @Tutella hervor.
      ....................

      Auch wundert es mich, warum einige Forenschreiber nun so auf der Anzeige rumhacken, die nachdem was @Tutella niedergeschrieben hat, dem gesamten Ablauf nun nicht wirklich etwas bringen kann.

      So wie Uhu es eben beschrieben hat - mit einer Anzeige hätte man vor Gericht überhaupt gehen können.
      Deswegen ist es auch wichtig, dies festzuhalten, auch wenn es evtl Richtung OT abdriftet. (Ich werde versuchen es
      wenigstens in diesem Posting zu vermeiden - in dem letzten hat es nicht geklappt)

      Deine Meinung von Zeugen halte ich für inkorrekt. Das sind ja die gleichen abhängigen Personen von denen
      erstmal einer das Handy (laut dem Posting von Tutulla) gestohlen hatte. Für mich wären
      sie als Zeugen nicht aussagekräftig. Vor allem, da eben nicht mal dieses Diebstahl geahndet wurde

      Deswegen sollte man, meiner Meinung nach, jedem der beklaut wurde, auch dazu raten, eine Anzeige
      zu stellen. Da hat man etwas in der Hand. Erst die Anzeige in Verbindung mit den Aussagen der Mitarbeiter
      hätte zu Erfolg geführt.
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    • @werv

      Mit keinem Wort habe ich gegen eine Anzeige, die natürlich hätte erfolgen müssen, geschrieben............. nur, dass ich es unter diesen besonderen Umständen verstehen kann, dass diese nicht erfolgt ist.
      Meiner Meinung nach wäre eine Anzeige auch nicht der letztmögliche Beweis in einem möglichen Klageverfahren. Dafür gab es Mailverkehr, der bereits das Abhandenkommen dokumentiert hat und damit sind wir wieder bei anderen Leuten, die das hätten (von Eides statt) bezeugen können.

      Das natürlich damit der Diebstahl in keiner Weise geandet oder zumindest verfolgt worden ist, da gebe ich dir recht, hat aber mit der Sache/Frage/Posting nichts zu tun und sollte daher nicht weiter verfolgt werden.............. es ist wie es ist und wurde so von der betroffenen Person so entschieden.

      Sind wir ehrlich und damit meine ich richtig ehrlich........... mind. 90 % der Forenschreiber gehen berechtigt davon aus, dass es hier keine großen Ermittlungen und Befragungen gegeben hätte. Die Anzeige wäre einfach von der STA eingestellt worden und hätte nur als Beweis dafür getaugt, den berechtigten Abbruch zu belegen.

      Wenn es darum geht, einen Rat zu einer Anzeige zu geben, gehöre ich hier sicher zu den ersten zehn Leuten, die sich zu Wort melden. Aber der Zug ist für mich aus verständlichen Gründen abgefahren. Was mich ärgert, sind die danach begangenen Fehler und die Tatsache, dass bisher niemand drauf hingewiesen hat, warum es nichts bringt, diese Sache weiter zu verfolgen.
      @grafik hat es erkannt und damit eine weitere Diskussion über den ersten Fehler verhindert, dem viele weiteren folgten, die nicht rückgängig zu machen sind.
      Eine Anzeige heute, nach Zahlung eines Schadenersatzes und dem Mahnverfahren und dessen Zahlung an den Gerichtsvollzieher usw. usw. würde nichts mehr bringen.
      Viel Aufwand........ wenig Erfolg und noch viel weniger Betriebsklima.

      Das einzig wichtige ist die Erkenntnis, das nicht noch einmal so zu handhaben. Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl, keine Zahlungen an einen Bieter wegen eines berechtigten Abbruches und vor allen Dingen............ man sollte sich einen Anwalt suchen, der sich mit dem Recht auch tatsächlich auskennt.
    • soweit ich das ohne Brille lesen kann, hat auch niemand geraten, jetzt noch eine Anzeige gegen Irgendwen zu stellen.... aber dass die fehlende Anzeige im Diebstahlfall den Rest erst möglich gemacht hat (Forderungen wegen Handy/Schadensersatz u.W.) ist doch nachzuvollziehen.

      Dass der Anwalt da auch kein helles Lichtlein auf der Torte war, auch. Aber das muss (um ihm das zugute zu halten) nicht unbedingt ein Fachanwalt für "Internet" gewesen sein. Und ein Anwalt, spezialisiert z.B. auf verkehrsrecht, wird sich in solche Materie nicht unbedingt über das allgemeine Rechtsanwaltwissen hinaus weitergebildet/eingearbeitet haben
    • Das ist eben ein kleiner Denkfehler @monza.
      Der Bieter war für den Diebstahl informiert und durch Mails hat der abbrechende VK dennoch entschädigt. Eine Anzeige hätte, da nicht gewollt, daran nichts geändert.
      Eine Verhandlung dazu gab es nicht, Beweise mussten nicht vorgelegt werden, es wurde entschädigt und dazu vergessen gegen den MB des gegnerischen RA Widerspruch einzulegen.

      Somit beruhen die Fehler in der Kette nicht aufeinander und die fehlende Anzeige ist nicht das erste Glied der Kette.
      Drohung, Einschüchterung, falsche oder fehlende Infos usw. usw.

      Daher habe ich bemängelt, dass wir hier seit vielen Postings eben auf die fehlende Anzeige hin schreiben, die alles geändert hätte.... sie hätte offensichtlich nichts geändert.
      Wir müssen hier mit den Gegebenheiten umgehen, die nunmal bereits abgelaufen sind, nachkarten bringt nix und der RA........ na ja.....auch das ist jetzt halt so.
    • Tutulla, wurde der Diebstahl einfach so hingenommen oder wenigstens die Imei gesperrt?
      Das kann man auch ohne Hilfe der Polizei veranlassen, macht durchaus Sinn und dürfte als Argument zum Untermauern des Sachverhalts (Diebstahl) bei einem Abbruch zumindest nicht völlig untauglich sein.

      Edit: Sorry, hatte ich überlesen. Apple wurde informiert. Das ließen Bertram/Hoffmeyer als Glaubhaftmachung des Diebstahls nicht gelten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • So nun melde ich mich auch wieder zu Wort :) Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

      Annefrid schrieb:

      darf man doch vorzeitig beenden die Auktion, sagt doch auch ebax...und muß man überhaupt einen Diebstahl zur Anzeige bringen, gibbet da ein Gesetz das ick das muß
      Das ist der Knackpunkt. Man muss einen Diebstahl nicht zwangsläufig zur Anzeige bringen, da es sich hier um ein relatives Antragsdelikt handelt. Hier gibt es sogar ein Urteil zum Thema Diebstahl in Verbindung mit eBay:

      AG Bad Hersfeld: Urteil vom 26.04.2010 - 10 C 162/10 (70), 10 C 162/10

      "Abs.2 14Der Beklagte als auch der Zeuge konnte angeben, dass man sich überlegt habe, dass eine Strafanzeige in dieser Situation nichts bringen würde. 15Wäre von vornherein beabsichtigt, einen Diebstahl vorzutäuschen so wäre vielmehr sofort eine solche Strafanzeige gemacht worden."

      Kaiolito schrieb:

      Was mich wirklich ärgert ist zum einen die Zahlung ohne Verfahren (damit könnte ich noch leben), die Tatsache, dass es unmöglich ist, in einem zivilen Verfahren einen Gerichtsvollzieher zu schicken (außer man gehört zufällig zu der Gruppe Krankenversicherung, GEZ usw), ohne vorher einen Mahnbescheid zu beantragen, daraufhin einen Vollstreckungsbescheid und hier offensichtlich niemand was unternommen hat. Selbst wenn das nur die ausstehenden Anwaltskosten betroffen hat, weil ja offensichtlich bereits freiwillig (und unberechtigt) eine Entschädigung bezahlt wurde, geht das gar nicht

      1Um ehrlich zu sein, mich hat es auch geärgert. Ich ärgere mich immer noch darüber, dass ich in diesem Fall nicht schon eher involviert war. 2Das habe ich auch nicht verstanden. Es kam kein Mahnbescheid, es kam keine Mahnung, es kam gar nichts. Wäre Dieser in unserem Briefkasten gelandet, dann wäre es mir sicher aufgefallen. Ein gelber Brief lässt sich nicht so einfach übersehen. 3Wäre ein Vollstreckungsbescheid gekommen, dann hätte ich definitiv etwas unternommen. Die xxx € die wir an das Duo zahlen mussten, wären definitiv schon genug gewesen! Da mein Lebensgefährte keinen weiteren Ärger wollte, zahlte er die außenstehenden Kosten eben auch noch. (Was ich wiederum nicht nachvollziehen kann). Selbst die Polizei riet uns, einen Aufschub beim GerVollZ. zu beantragen um dann erstmal Nachforschungen anzustellen, wo der Mahnbescheid geblieben ist. Aber gut, da kann ich niemanden helfen, dem nicht geholfen werden will. Ich mein, ich kann das Handeln meines Lebensgefährten in gewisser Weise nachvollziehen. Er wollte endlich seinen Frieden haben, was dieses Thema anging. Ich denke mir aber wiederum, wenn von 100 Betroffenen 70 genau so denken, dann macht das Duo verdammt gut Geld... Und das sollte nicht im Sinne der "Gerechtigkeit" sein. Immerhin gibt es ja schon ein Urteil (leider finde ich es nicht mehr) wo ein RA (selbe Konstellation wie bei B&H) in 44(?) Fällen des Betruges und 70(?) Fällen der Untreue verurteilt wurde, da sie gemeinsam knappe 200.000,00 € "illegal" erwirtschaftet hatten.

      Kaiolito schrieb:

      Was hat denn der RA vor dem Auftauchen des Gerichtsvollziehers getan? Unglaublich sowas.....

      Nichts. Der Gerichtsvollzieher stand in unserem Betrieb, da er uns Zuhause nicht angetroffen hatte, während wir unterwegs waren. Mein Lebensgefährte wurde von seinem Bruder angerufen und kurz am Telefon aufgeklärt. Gleich danach wurde der RA von uns angerufen aber der hatte selber keine Ahnung. Er war also keine Hilfe. Wie gesagt, so habe ich ja erst Wind von der ganzen Sache bekommen.
      Als wir dann wieder im Betrieb waren, forderte mein Lebensgefährte (im Auftrag von mir) sämtliche Unterlagen bzgl. des Falles von seinem RA an, da er selber nichts mehr hatte, da der RA meinte, dass das Thema abgeschlossen wäre und die Unterlagen somit nicht mehr notwendig wären (hier denke ich mir wieder, dass jeder Mensch doch weiß, dass man solche Unterlagen mind. fünf Jahre aufbewahrt... Aber gut, als "normaler Mensch" vertraut man auf das, was einem ein RA erzählt...) Alles was uns der RA schickte, waren vereinzelte Blätter aus denen man keinen Zusammenhang schließen konnte. Dass der RA eine Pfeife ist, brauchen wir weiter wohl nicht mehr ausführen. Das wurde von meinem Lebensgefährten auch eingesehen. Ich habe mittlerweile die komplette Akte in Kopie schriftlich beim RA beantragt und bin gespannt, ob ich Diese auch vollständige bekomme.

      Kaiolito schrieb:

      Meiner Meinung nach wäre eine Anzeige auch nicht der letztmögliche Beweis in einem möglichen Klageverfahren. Dafür gab es Mailverkehr, der bereits das Abhandenkommen dokumentiert hat und damit sind wir wieder bei anderen Leuten, die das hätten (von Eides statt) bezeugen können.


      So sieht es eben auch das AG Bad Hersfeld.

      Kaiolito schrieb:

      Eine Anzeige heute, nach Zahlung eines Schadenersatzes und dem Mahnverfahren und dessen Zahlung an den Gerichtsvollzieher usw. usw. würde nichts mehr bringen


      Das ist so nicht ganz richtig. Es wäre durchaus möglich, gegen das Duo vorzugehen. Man muss sie nur mit ihren eigenen Waffen schlagen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Edit: Sorry, hatte ich überlesen. Apple wurde informiert. Das ließen Bertram/Hoffmeyer als Glaubhaftmachung des Diebstahls nicht gelten?

      Nein, sie pochten darauf, dass mein Lebensgefährte Anzeige erstattet. Ihnen waren auch die Gründe, weswegen man sich gegen eine Anzeige entschieden hatte, völlig egal. Sie schlugen ebenfalls die Option, dass mein Lebensgefährte ein neues iPhone kaufen und dies zu selben Bedingungen erneut versteigern würde, aus. Es wäre reine Spekulation, warum sie diese Option ausschlugen... Aber Eine davon wäre eben, dass sie bewusst und vor allem gezielt auf den Schadensersatzanspruch (den es prinzipiell gar nicht gab) aus waren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Tutulla ()